Ein weites Feld bieten betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Hier lässt sich in erster Linie die Unternehmensbewertung anführen. In vielen Fällen besteht Uneinigkeit oder Unklarheit über den Wert eines Unternehmens, sei es bei Ein- oder Austritt eines Gesellschafters, im Rahmen der Feststellung des Zugewinnausgleichs oder auch nur aus Anlass des Kaufs oder Verkaufs eines Unternehmens. Auch die Fragestellung, ob und ggf. wann Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit Insolvenzreife eingetreten ist, spielt in Strafverfahren oder Haftungsprozessen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Ebenso wird die gutachterliche Feststellung der Höhe eines Betriebsunterbrechungsschadens häufiger nachgefragt.

Für den Mandanten als Auftraggeber kommen weitere Felder in Betracht, z. B. die Begutachtung der Auswirkungen einer geplanten Produktionseinschränkung oder -ausweitung sowie anderer geplanter unternehmerischer Maßnahmen, die gutachterliche Ausarbeitung einer Unternehmensplanung, die Ermittlung des Kapitalbedarfs für eine unternehmerische Maßnahme, die gutachterliche Untersuchung der Auswirkungen von Vermögensübertragungen (auch) im Rahmen der Unternehmensnachfolge und vieles andere mehr.

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