Hendrik Grosse, StB[*]
Bei Anteilsübertragungen unter Vorbehaltsnießbrauch sind seit jeher diverse steuerliche Aspekte zu beachten, um unerwünschte Steuerfolgen im Zusammenhang mit der Unternehmensübertragung zu vermeiden. Weitere Unsicherheiten resultieren nunmehr aus einer jüngeren Entscheidung des BFH v. 19.7.2018, wonach an einem Gesellschaftsanteil grundsätzlich nur eine einzige Mitunternehmerstellung begründet werden kann. Vor dem Hintergrund denkbarer Alternativgestaltungen geht der vorliegende Beitrag auf die zivilrechtlichen und steuerlichen Aspekte sowie Vorzüge von Treuhandvereinbarungen i.R.d. Unternehmensnachfolge von Mitunternehmeranteilen ein und diskutiert den Grundsatz der Einheitlichkeit der Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft beim "Zusammenfallen" nießbrauchsbelasteter und treuhänderisch gehaltener Anteile.
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