Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Unternehmensnachfolge: Vererbung eines Einzelunternehmens / 3 Übergang des Betriebs auf eine Erbengemeinschaft

Hans Walter Schoor
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

3.1 Steuerkonsequenzen

3.1.1 Erben werden zu Mitunternehmern

Sind mehrere Miterben vorhanden und besteht der Nachlass aus einem gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmen, geht dieses mit dem Erbfall als Ganzes auf die Erbengemeinschaft über. Diese ist nach dem Erbfall Träger des Unternehmens, das jetzt gemeinschaftliches Vermögen der Erben ist. Die Miterben werden automatisch zu sog. geborenen Mitunternehmern i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, da sie gemeinschaftlich Betriebsinhaber werden.[1] Der Erbfall selbst löst keine ertragsteuerlichen Konsequenzen aus.

Die Erbengemeinschaft ist eine mit einer Personengesellschaft vergleichbare Gemeinschaft[2] und als solche eine Mitunternehmerschaft nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.[3] Das ererbte Unternehmen kann in der Rechtsform der Erbengemeinschaft ohne zeitliche Begrenzung fortgeführt werden.[4] Einer Gesellschaftsgründung bedarf es also nicht, wenngleich die Fortführung des Betriebs als Erbengemeinschaft in der Literatur nicht für empfehlenswert gehalten wird.[5]

 
Praxis-Beispiel

Erbengemeinschaft

Der verstorbene Kaufmann V betrieb ein Einzelhandelsgeschäft. Erben des V wurden kraft Gesetzes dessen Witwe M zu ½ sowie seine beiden Söhne A und B zu je ¼.

Das von V betriebene Handelsgeschäft ist mit dem Erbfall auf die Erbengemeinschaft übergegangen und gehört nach § 1922 Abs. 1, § 2032 Abs. 1 BGB zu deren Gesamthandsvermögen. Der Übergang führt zu keiner Gewinnrealisierung, die Erbengemeinschaft muss nach § 6 Abs. 3 Satz 3 EStG die Buchwerte des Erblassers unverändert fortführen. Auch in diesem Fall ist dem Erblasser der bis zu seinem Todestag entstandene Gewinn zuzurechnen, der wiederum zeitanteilig oder nach dem Verhältnis der Umsätze geschätzt werden kann, wenn auf den Todestag keine Zwischenbilanz aufgestellt wird.[6]

Rechtsfolgen der Mi...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
      952
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      904
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      849
    • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
      700
    • Jubiläumsgeld
      665
    • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
      661
    • Jubiläumszuwendung
      619
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      616
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      545
    • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
      534
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      532
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      529
    • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
      529
    • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
      520
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      514
    • Führerscheinkosten, Übernahme durch Arbeitgeber
      492
    • Überstunden/Mehrarbeit / 7.1 Regelung des TVöD
      483
    • § 14 Klageerhebung / I. Muster für eine Klage
      482
    • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
      460
    • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
      449
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Fehler vermeiden: Rechnungen und Gutschriften richtig buchen
    Rechnungen und Gutschriften richtig buchen

    Vorsteuer sichern, Fehler vermeiden, Kosten sparen! Das neue Buch erklärt Rechnungsprüfung, Kontierung und Buchung praxisnah – von Kleinbetragsrechnungen bis E-Rechnungspflicht. Checklisten und Praxistipps helfen, Fehler frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren