Rz. 21

Schiedsklauseln können auch in Verträgen zur Vermögensnachfolge vereinbart werden. Hier ist folgende Schiedsklausel denkbar:

Muster 12.2: Anordnung der Schiedsgerichtsbarkeit bei der Vermögensnachfolge

 

Muster 12.2: Anordnung der Schiedsgerichtsbarkeit bei der Vermögensnachfolge

Die Vertragsparteien bestimmen, dass alle Streitigkeiten, die diesen Vertrag betreffen, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V., Hauptstraße 18, 74918 Angelbachtal/Heidelberg und ihrer jeweils gültigen Schiedsordnung unterworfen sind.[16]

Eine solche Vereinbarung kann etwa in Erbverträgen getroffen werden, in Übergabeverträgen, Gesellschaftsverträgen, Verträgen über die Unternehmensnachfolge sowie Verträgen rund um die Vorsorgevollmacht.

[16] Siehe Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE).

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