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Als Mittel erbrechtlicher Gestaltung kommt dem Vermächtnis eine große Bedeutung zu. Der Erblasser kann natürlichen oder juristischen Personen etwas zuwenden, ohne dass diese Mitglied der Erbengemeinschaft werden. Hierdurch können Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft vermieden werden. Am häufigsten werden Geld und Wertgegenstände im Wege des Vermächtnisses solchen Personen zugewandt, die nicht zur Familie des Erblassers gehören. Da das Vermächtnis flexibler gestaltet werden kann, nimmt die Bedeutung gerade auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge bzw. der Nachfolge in Unternehmensbeteiligungen zu.

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