Rz. 10

Veräußert ein Miterbe seinen Erbteil, zu dem ein gesamthänderisch gebundener Betriebsvermögensanteil gehört, an einen Dritten außerhalb der Erbengemeinschaft, so kann, wenn der Kaufpreis über dem Buchwert liegt, dies einen zu versteuernden Veräußerungsgewinn auslösen, §§ 16, 34 EStG.[10] Die unentgeltliche Übertragung der gesamten Erbschaft einschließlich des Betriebs berechtigt zur gewinnneutralen Buchwertfortführung, § 6 Abs. 3 EStG. Demgegenüber führt die (ganz oder teilweise) entgeltliche Veräußerung zur Aufdeckung stiller Reserven mit steuerpflichtigen Veräußerungserlösen.[11]

[10] Kapp/Ebeling, HB Erbengemeinschaft, III., S. 693; Schmidt/Wacker, EStG, § 16 Rn 400 ff. zur Erbauseinandersetzung nach den StEntlG 1999/2000/2002 und Rn 649a ff. zur neuen Systematik des § 16 Abs. 3 EStG nach dem StEntlG; Mayer, Unternehmensnachfolge, S. 125 ff.
[11] BFHE 144, 366 = NJW 1986, 608 zum entgeltlichen Erwerb bei Privatvermögen.

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