Im Ergebnis ist eine Beratung zu einer Übertragung eines Anteils an einer Mitunternehmerschaft gegen Vorbehaltsnießbrauch mit erheblichen einkommen- und schenkungsteuerlichen Rechtsunsicherheiten verbunden. Die eigentliche Zielsetzung einer Übertragung von Anteilen, in der der Schenker und Nießbraucher noch "beschützend" das Lebenswerk weiterlenken kann, ist in der Form aufgrund der derzeitigen möglichen Versagung der Begünstigung nach den §§ 13a, 13b ErbStG je nach Lebensalter des potentiellen Nießbrauchers mit einem erheblichen schenkungsteuerlichen Risiko verbunden, da bei Zuordnung der Mitunternehmerschaft an den Nießbraucher, der Erwerber nicht Mitunternehmer werden kann. Zwar ist der Auffassung von Stein (vgl. Stein, DStR 2021, 1684) zu folgen, so dass womöglich eine Lösung in der Literatur und damit wohl auch der h.M. zu erkennen ist. Jedoch fehlt es an einer für die schenkungsteuerliche Beratung essenziellen Klarstellung der Rspr. und der Finanzverwaltung zu einer mindestens faktischen doppelten Mitunternehmerstellung von Nießbraucher und Nießbrauchsteller. Entsprechende Gestaltungen sollten daher mit der frühzeitigen Stellung einer verbindlichen Auskunft verbunden werden, um i.R.d. Unternehmensnachfolge keine uneinschätzbaren Risiken einzugehen.

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