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§ 32 Unternehmensverkauf / A. Allgemeines

Ilja Schneider
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Rz. 1

Soweit eine "klassische" Unternehmensnachfolge im landläufigen Sinne – aus welchen Gründen auch immer – nicht in Betracht kommt, erscheint es unter Gesichtspunkten der Vermögenserhaltung sinnvoll, den Verkauf des Unternehmens in Erwägung zu ziehen.

Der Eigentümerwechsel ist in derartigen Situationen auch unter volks- und betriebswirtschaftlichem Aspekt oftmals die sinnvollste Handlungsalternative, da nur durch einen neuen qualifizierten und engagierten Eigentümer ein Fortbestand des Unternehmens und die Sicherung der im Unternehmen vorhandenen Arbeitsplätze erreicht werden kann.

Aus steuerlicher Sicht ist es häufig sinnvoll, einen etwaigen Verkauf frühzeitig in die Strukturüberlegungen einzubeziehen. Aufgrund steuerlicher Sperrfristen ist es regelmäßig zielführend, das Unternehmen aus dem Privatvermögen in eine – wie auch immer geartete – Holding einzubringen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Erlöse nicht unmittelbar "verbraucht", sondern reinvestiert werden sollen. Eine rechtzeitige Planung ist daher insbesondere beim geplanten Verkauf das "A und O".

 

Rz. 2

Gerade bei kleineren und mittleren Unternehmungen stellt der Unternehmensverkauf an den Eigentümer/Unternehmer ähnlich hohe und vor allem ungewohnte Anforderungen wie eine "klassische" Unternehmensnachfolge. Dies beginnt mit dem psychologischen Problem, das Familienunternehmen, das man über Jahre hinweg selbst aufgebaut oder von seinen Vorfahren übernommen hat, endgültig auf- bzw. in fremde Hände abzugeben. Aber auch die organisatorische, kaufmännische und rechtliche Strukturierung des Verkaufsprozesses sowie das Erkennen bzw. der Umgang mit kritischen Problemstellungen bergen Herausforderungen, die für den Unternehmer wenigstens ungewohnt sind. Etwas anderes gilt bestenfalls dann, wenn im Rahmen der Führung de...

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