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In einigen Fällen der Unternehmensnachfolge können solch positive Ergebnisse wie im vorherigen Kapitel erzielt werden. Wie sieht es denn aber nun aus, wenn der Unternehmer weitsichtig vorab eine strategische private Vermögensplanung erstellen ließ, die ihm aber aufgrund des privaten Vermögens, welches er bisher angehäuft hat, vor andere Herausforderungen stellt? Hierzu soll der nachfolgende Praxisfall einige Denkanstöße geben, die für die Absicherung der eigenen Altersversorgung von großer Wichtigkeit sind.

 

Praxisbeispiel

In dem vorliegenden Finanzplan verfügen die Vermögensinhaber über Vermögenswerte von zurzeit ca. 4.067.678 EUR. Die gegenwärtigen Einkünfte aus diversen Vermögenswerten decken nach Steuern die jährlichen Ausgaben (Lebenshaltungskosten wurden hierbei inflationsbereinigt betrachtet), sodass der Altersvorsorgeplanung zurzeit keine weitere Bedeutung zugemessen wird. Die Eheleute möchten ab dem Jahre 2026 im Alter von 60 Jahren den Ruhestand genießen. Aufgrund bereits lebzeitiger Schenkungen an die Kinder muss kein weiteres Vermögen zwingend übertragen werden. Gleichwohl sollte aus Sicht der Vermögensinhaber die Vermögenssubstanz soweit es geht erhalten bleiben, um zusätzliche Ausgaben für Weltreisen etc. zur Verfügung zu haben. Einen wesentlichen Aspekt der bisherigen Vorsorgeplanung bildet der Vermögensbestandteil Unternehmensbeteiligung. Dieser wird mit einem Wert (im Falle des Verkaufs per 2026) von ca. 2.000.000 EUR veranschlagt. Die Vermögensinhaber wollen nun von Ihrem Finanzplaner wissen, ob Sie sich einen entsprechenden Lebensabend auf Basis des Unternehmensverkaufs leisten können.

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