Rz. 66

Bei der Herausnahme eines bestimmten Sachinbegriffes aus dem Nachlass im Zusammenhang mit der Berechnung späterer Pflichtteilsansprüche spielen oft auch Unternehmensgegenstände eine wichtige Rolle. Gerade im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist es von entscheidender Bedeutung, dass die weichenden Geschwister auf diesen Vermögensgegenstand auch späterhin keinen Zugriff haben.

 

Rz. 67

Die besondere Aufgabe des Beraters bzw. Notars liegt nun darin, den herausgenommenen Vermögensgegenstand möglichst genau zu definieren. Gerade bei Betriebsvermögen muss also eine klare Definition (etwa variable Konten, Verbindlichkeiten, Sonderbetriebsvermögen, nicht entnommene Gewinne, etwaige Surrogate usw.) getroffen werden. Es kann nur davor gewarnt werden, jeweils selbst der Formulierungskunst freien Lauf zu lassen. Hier sollte man auf praxiserprobte Formulierungen zurückgreifen.

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