Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 3 Nebengüterrecht / (5) "Gesamtschuldnerausgleichsspitze"

Rz. 172 Die Gesamtschuld wird im Rahmen der Unterhaltsberechnungen regelmäßig in voller Höhe als Abzugsposition bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens des Unterhaltsschuldners berücksichtigt. Da man diesem am Schluss der Berechnungen aber noch einen Erwerbstätigenbonus von 1/7 bzw. 1/9 bzw. 1/10 zubilligt, kommt es im Ergebnis nicht zu einer hälftig...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (b) Gesamtschuldnerausgleichsrechtliche Lösung

Rz. 282 Im Rahmen der Zugewinnausgleichsberechnungen neutralisieren sich die hälftig bei jedem Ehegatten in die Ausgleichsbilanzen eingestellten Gesamtschulden, deshalb kann der Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB ohne weiteres durchgeführt werden. Rechenbeispiel Zugewinnausgleich Endvermögen des Ehemannesmehr

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§ 1 Einführung / d) Erbquote nach § 1931 BGB

Rz. 276 Die Erbquote des Ehegatten ist in § 1931 BGB geregelt und wird nach § 1931 Abs. 4 BGB nur für den Fall der Gütertrennung vom Güterstand beeinflusst. Für den Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder der Gütergemeinschaft ist keine Sonderregelung aufgenommen, sodass dann immer die Erbquote nach § 1931 Abs. 1 BGB Anwendung findet. Neben den Verwandten erster Ordnung und...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / aa) Die verschiedenen Auffassungen

Rz. 249 Allgemeine Meinung ist, dass eine Wechselbeziehung zwischen den Auswirkungen der gesamtschuldnerischen Verbindlichkeiten im Rahmen ihrer Berücksichtigung beim Unterhaltsrecht mit dem Effekt ihrer Einstellung in die Zugewinnausgleichsberechnungen hergestellt werden muss. Rz. 250 In der Rechtslehre wird – soweit ersichtlich – überwiegend die Auffassung einer wertenden L...mehr

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§ 4 Güterstände / c) Einzelne Vermögenspositionen und ihre Bewertung (ABC der Vermögenspositionen)

Rz. 67 Die einzelnen Vermögenspositionen des jeweiligen Ehegatten sind zu den Stichtagen für das Anfangs- und Endvermögen zu ermitteln und mit ihrem wirtschaftlichen Wert in die Ausgleichsbilanz einzustellen. Rz. 68 Die nachfolgende alphabetische Aufstellung einzelner Vermögenspositionen setzt sich mit ihrer Behandlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs, aber auch mit deren Bew...mehr

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§ 1 Einführung / 4. Beispielrechnung zur Veranschaulichung der Auswirkung

Rz. 107 Rechenbeispiel Die Ehegatten M und F haften als Gesamtschuldner für Verbindlichkeiten in Höhe von 100.000 EUR im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Ehescheidungsantrags. M bedient das Darlehen mit einer monatlichen Zahlung in Höhe von 600 EUR, wobei 400 EUR auf den Zins und 200 EUR auf die Tilgung entfallen. Beide Ehegatten hatten ein Anfangsvermögen von 0 EUR. Zum S...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / b) Unterhalt und Güterrechtsverzicht

Rz. 342 Eine Unterhaltsverstärkung verbunden mit einem teilweisen oder vollständigen güterrechtlichen Verzicht begegnet solange und soweit keinerlei Bedenken, als die Parität, die ausgeglichene Belastung erhalten bleibt. Rz. 343 Grundsätzlich gilt die volle Vertragsfreiheit bei der Wahl des Güterstandes. Beteiligte können zu jeder Zeit ihren Güterstand wählen und auch vermöge...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / a) Zugewinn und Unterhaltsverzicht

Rz. 324 Dem Unterhaltspflichtigen liegt häufig daran, nicht für eine eventuell lange Zeit Unterhalt an den – früheren – Ehegatten zahlen zu müssen und damit auf Jahre hinaus finanziell gebunden zu sein. Diese Gebundenheit führt häufig dazu, keine "neue Familie" gründen zu können." Rz. 325 In solchen Fällen bietet sich an, den Unterhalt der Höhe nach zu bestimmen, abzuzinsen u...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Bonität

Rz. 416 Manchmal gehen die Mandanten davon aus, dass der aus ihrer Sicht hohe Wert ihrer Immobilie schon für sich die Finanzierungszusage bzw. die Genehmigung der alleinigen Übernahme des gemeinsamen Darlehens rechtfertige. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 KWG entspricht das bei Beleihungen von eigengenutzten Objekten bzw. bei Darlehen bis zu 4/5 des Beleihungswertes jedenfalls bis...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / bb) Ehegattenunterhalt

Rz. 142 Anders ist dies beim Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Ehegattenunterhalt. Der Umstand, dass eine gesamtschuldnerische Verbindlichkeit einkommensmindernd beim Unterhaltspflichtigen und damit unterhaltsmindernd berücksichtigt wird, kann für die Ausgestaltung des Innenverhältnisses der Gesamtschuldner nicht ohne Bedeutung bleiben. Wenn im Rahmen der Festlegungen ...mehr

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§ 1 Einführung / gg) Rechtsfolgen des § 1933 BGB

Rz. 275 Folge des § 1933 BGB ist, dass der überlebende Ehegatte insgesamt vom gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen ist und damit auch keinen Pflichtteilsanspruch mehr hat. Er kann lediglich nach § 1933 S. 3 BGB Unterhaltsansprüche nach §§ 1569–1586b BGB geltend machen. Er wird hinsichtlich der Unterhaltsansprüche dem geschiedenen Ehegatten gleichgestellt. Die Unterhaltspflic...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Unterhaltsbetrug

Rz. 967 Jeder Ehegatte ist verpflichtet, die zur Bestimmung des Unterhaltsanspruches dienenden tatsächlichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben und nichts zu verschweigen. Wer hier falsche Angaben über Leistungsfähigkeit bzw. Bedürftigkeit macht, begeht einen Betrug, in einem laufenden Unterhaltsprozess einen Prozessbetrug, der den anderen Ehegatten zum Schadenersatz nach §§ ...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / c) Zugewinn und Verzicht auf Versorgungsausgleich

Rz. 345 Auch der Versorgungsausgleich gehört, wie der Unterhalt, zum Kernbereich geschützter Rechtspositionen. Sein Ausschluss ist nur möglich, wenn im Gegenzug andere – äquivalente – Vorteile zugebilligt werden.[207] In erster Linie wird dies eine gleichwertige Altersversorgung sein müssen.[208] Rz. 346 Der Zugewinnausgleich/die Zugewinnverstärkung muss daher geeignet sein, ...mehr

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§ 1 Einführung / b) Auswirkungen beim Verwandtenunterhalt

Rz. 140 Erfolgt eine Mitnutzung des Familienheims durch die in der ehelichen Wohnung verbleibenden Kinder, wird auf Seiten des Ehegatten, der das minderjährige Kind betreut, ein Wohnvorteil angesetzt. Ein Teil des Barunterhalts der Kinder – üblicherweise 20 % des Tabellenunterhalts – ist zwar für deren Wohnbedarf bestimmt und deckt daher die den Ehegatten selbst erwachsenden...mehr

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§ 1 Einführung / bb) Restausgleich Gesamtschuld nach Abzug beim Unterhalt

Rz. 159 Umstritten ist, ob im Falle des Abzugs der Verbindlichkeit im Rahmen des Ehegattenunterhalts noch ein Restausgleich zu Lasten des Unterhaltsberechtigten zu erfolgen hat, der daraus folgt, dass sich der Unterhaltsberechtigte bei Zugrundelegung eines Erwerbstätigenbonus von 1/7 nur zu 3/7 an der Schuld beteiligt. Rz. 160 Rechenbeispiel[116] Alleinverdiener M verfügt übe...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / 2. Die Morgengabe/Abendgabe

Rz. 7 Die Morgen- und die Abendgabe sind wesensgleich und unterscheiden sich nur durch den Zeitpunkt der Bestellung. Während sie im deutschen Rechtskreis seit langem keine Anwendung mehr finden, haben sie im islamischen Recht eine große Bedeutung. Die Morgengabe ist älter und verbreiteter. Sie ist eine in Bezug auf die Ehe vorgenommene Zuwendung von Geld oder Gütern des Bräu...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / a) Unternehmensbeteiligungen

Rz. 229 Dem Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedliche Beweggründe beruhen. Rz. 230 So ist bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weiter vererbt werden soll, die Kinder also Nachfolger ihres Vaters im Unternehmen sein sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtli...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (4) Einstellung der Gesamtschuld nur in Vermögensbilanz des im Außenverhältnis rückführenden Ehegatten; Auswirkung auf den Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 271 Die Einstellung der gesamtschuldnerischen Verbindlichkeit (nur) in das Endvermögen des selbige im Außenverhältnis rückführenden Ehegatten führt bei der Zugewinnausgleichsberechnung dazu, dass durch die Verminderung des Zugewinnausgleichsanspruchs des anderen Ehegatten dessen (hälftige) Beteiligung an der Gesamtschuld wirtschaftlich erreicht wird. Rechenbeispiel Endver...mehr

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§ 4 Güterstände / (kk) Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Rz. 334 Bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts ist nur die dem Unternehmen innewohnende und übertragbare Ertragskraft zu bewerten.[528] Dies kann zu Besonderheiten insbesondere bei der Bewertung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen führen, da sie im Gegensatz zu großen Unternehmen oftmals nicht über ein von den Unternehmenseignern weitgehend unabhängiges...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / 1. Bewertung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen

Rz. 11 Fallen ein Unternehmen oder eine Beteiligung an einem Unternehmen bzw. eine Freiberuflerpraxis oder die Beteiligung an einer Freiberuflerpraxis in den Zugewinnausgleich, stellt sich damit neben der ohnehin schwierigen Frage, wie der Wert zu ermitteln ist, auch die weitere Frage nach der bei einer (auch fiktiven) Veräußerung anfallenden ("latenten") Ertragsteuer gemäß ...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Trennungsunterhalt innerhalb der Gütergemeinschaft

Rz. 190 Der vor allem noch in Süddeutschland anzutreffende Güterstand der Gütergemeinschaft – rechtsdogmatisch ein System der Errungenschaftsgemeinschaft – ist tatsächlich ein "aussterbender" Güterstand. Er schützt – wie auch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft – das in den Güterstand eingebrachte Vermögen, und verteilt das gemeinsam während des Güterstandes ...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Kindesunterhalt im Rahmen der Gütergemeinschaft

Rz. 208 Auch im Rahmen des Güterstandes der Gütergemeinschaft kommen bei Ansprüchen auf Kindesunterhalt die Regeln nach §§ 1601 ff. BGB einschließlich der Vertretungsbefugnis nach § 1629 BGB uneingeschränkt zur Anwendung. Rz. 209 Hinsichtlich der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs bestehen allerdings Besonderheiten. Bei Kindesunterhaltsansprüchen handelt es sich um Gesamtgu...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Gesamtschuld und Unterhalt

Rz. 156 Häufig stellt sich bei Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, die Frage, wie sich gemeinschaftlich aufgenommene Verbindlichkeiten, für die die Eheleute grundsätzlich gesamtschuldnerisch haften, auf zukünftige Unterhaltsansprüche bzw. güterechtliche Ansprüche auswirken.[114] a) Verhältnis Gesamtschuld zum Unterhalt Rz. 157 Das Unterhal...mehr

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§ 4 Güterstände / (5) Einzelne Entscheidungen

Rz. 709 Verwandelt sich der Hauptanspruch auf Übertragung eines Grundstückmiteigentumsanteils durch Veräußerung des Grundstücks in einen Zahlungsanspruch, so verwandelt sich das Gegenrecht von einem Zurückbehaltungsrecht in eine Aufrechnungsmöglichkeit und die rechtserhaltende Funktion des § 215 BGB setzt sich daran fort.[972] Dies bedeutet, dass Verjährung nicht eintritt, w...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Nachehelicher Unterhalt innerhalb der Gütergemeinschaft

Rz. 202 Die gesetzlichen Vorschriften über den nachehelichen Unterhalt gelten unabhängig von dem früheren Güterstand, in dem die Beteiligten lebten.[159] Bis zur Scheidung fielen Einkünfte der Parteien in das Gesamtgut und waren vorrangig für den Unterhalt der Familie einzusetzen (§ 1420 BGB). Nach der Scheidung anfallendes Einkommen fällt nicht mehr in das Gesamtgut; es kan...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / e) Relevanz gesamtschuldnerischer Verbindlichkeiten bei der Unterhaltsberechnung

Rz. 140 Die Gesamtschulden von Ehegatten spielen bei der Berechnung familiärer Unterhaltsansprüche sowohl der Ehegatten untereinander als auch für den Kindesunterhalt, eine nicht unerhebliche Rolle. Wegen ihrer grundsätzlich unterschiedlichen Struktur und dogmatischen Einordnung verbietet sich allerdings von vornherein eine Generalisierung der den Gesamtschulden zuzuordnenden...mehr

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§ 1 Einführung / cc) Zugewinnausgleich Variante 2

Rz. 244 Im Rahmen der Bemessung des Unterhaltsanspruchs der F ab Rechtshängigkeit der Scheidung wird die Tilgungsleistung nicht mehr berücksichtigt. Rechenbeispielmehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / c) Sittenwidrigkeit höherrangiger Rechte

Rz. 106 Diejenigen Fälle, in denen eine güterrechtliche Vereinbarung, namentlich die Vereinbarung der Gütertrennung, für sich gesehen sittenwidrig ist oder sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, sind seltene Ausnahmefälle. Rz. 107 Anderes gilt jedoch, wenn Gegenstände aus dem Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts, namentlich Unterhaltsansprüche oder Ansprüche auf Ver...mehr

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§ 4 Güterstände / (c) Verletzung der Pflicht zum Familienunterhalt beizutragen

Rz. 1328 Das Recht zur Aufhebungsantragstellung steht einem Ehegatten ebenso zu, wenn der andere Ehegatte seine Verpflichtung, zum Familienunterhalt beizutragen, verletzt hat und für die Zukunft eine erhebliche Gefährdung des Unterhalts zu besorgen ist, § 1469 Nr. 3 BGB. Hiervon betroffen sind nur Unterhaltsansprüche der Ehegatten selbst oder gemeinsamer Kinder. Das Unterhal...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (3) Gerichtliche Entscheidung im Unterhaltsprozess

Rz. 163 Endet ein gerichtliches Ehegattenunterhaltsverfahren nicht durch Vereinbarung der beteiligten Eheleute, sondern wird dieses durch Beschluss entschieden, ergibt sich die Unterhaltsberechnung aus den Entscheidungsgründen. Ist dort eine gesamtschuldnerische Verbindlichkeit auf Seiten des Unterhaltsverpflichteten eingestellt worden, ist regelmäßig von einem Ausschluss de...mehr

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§ 1 Einführung / (2) Angabe über die Einigung zu den Folgeansprüchen für Scheidungsverfahren bis zum 31.8.2009

Rz. 268 Für die Scheidungsverfahren, die bis zum 31.8.2009 eingeleitet wurden, gelten die Regelungen nach § 630 ZPO. Angaben zu den Folgeansprüchen gehörten nicht zu den zwingenden Angaben in einem Scheidungsantrag. Die Einigung über die Folgesachen hat unter Anwendung dieser Vorschriften nur Bedeutung für die Frage, ob auch dann, wenn in dem Antrag zu den Folgesachen inhalt...mehr

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§ 5 Ausgleichsmechanismen (... / b) Vorrang anderweitiger Vereinbarungen

Rz. 37 Andererseits ist genauer als bei dem Vorliegen des gesetzlichen Güterstandes darzulegen, ob der unbenannten Zuwendung eine besonderer Zweckabrede zugrunde gelegen hat, die einen Ausgleich trotz Scheiterns der Ehe ausschließt. So kann die Vermögensübertragung zugleich mit dem Abschluss eines Ehevertrages als Kompensation für den Verzicht auf den Zugewinnausgleich erfolg...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / B. Gesamtschuldnerausgleich (§ 426 BGB)

Rz. 46 Eine der wesentlichsten notwendigen Regelungen im Rahmen der Trennung von Ehegatten betrifft die Frage, wie fürderhin mit während der Ehe (oder vorehelich) eingegangenen gemeinsamen Verbindlichkeiten umzugehen ist. Wie sollen nunmehr gemeinsame Kredite getilgt werden? Welcher Ehegatte übernimmt welchen Anteil am Kapitaldienst? Die Einflüsse des Gesamtschuldnerausgleic...mehr

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§ 5 Ausgleichsmechanismen (... / cc) Sonstiges Vermögen

Rz. 58 Anders zu beurteilen ist es, wenn eine Trennung bereits vor dem Todesfall eingetreten ist und eine gegenseitige Absicherung durch eine verbundene Lebensversicherung vorlag[41] oder zur Absicherung des Todesfalls ein Sparbrief ausgestellt wurde.[42] Dies gilt auch bei einem Vermögensaufbau für den anderen Ehegatten durch Geldanlagen oder Lebensversicherungen oder der Be...mehr

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§ 5 Ausgleichsmechanismen (... / dd) Ehedauer

Rz. 61 Bei einer kurzen Ehedauer wird sich zumeist dieser Versorgungs- und Unterhaltsaspekt noch nicht verwirklich haben. Sollten somit in Erwartung einer langen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsdauer im Vorgriff erhebliche Vermögenzuwendungen (Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück, Abtretung/Übertragung Wertpapierdepot, Einmalzahlung auf Lebensversicherung)...mehr

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§ 4 Güterstände / (b) Verletzung der Pflicht zum Familienunterhalt beizutragen

Rz. 1315 Zudem kann der nicht verwaltende Ehegatte gemäß § 1447 Nr. 2 BGB dann die Aufhebung der Gütergemeinschaft beantragen, wenn der andere Ehegatte seine Verpflichtung, zum Familienunterhalt beizutragen, verletzt hat und für die Zukunft eine erhebliche Gefährdung des Unterhalts zu besorgen ist. Hiervon betroffen sind nur Unterhaltsansprüche der Ehegatten selbst oder geme...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / 3. Ausgleichszahlungen/Schadensersatzansprüche

Rz. 9 In einigen Ländern existiert neben oder an Stelle eines Unterhaltsanspruches auch ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.[32] Im türkischen Recht gibt es neben dem Anspruch auf Unterhalt einen Anspruch auf Schadensersatz von dem Ehepartner, der an der Scheidung nicht oder weniger schuld ist.[33] Er soll eine Entschädigung sein für den Verlust des Ehegatten, des Erbans...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (1) Aktivierung der Gesamtschuldnerausgleichsforderung gemäß § 426 BGB im Rahmen der Durchführung des Zugewinnausgleichs

Rz. 195 Ansprüche von Ehegatten untereinander, auch solche auf Innenverhältnisausgleich bei der Gesamtschuld, sind auf Seiten des Schuldners in seiner Vermögensbilanz zu passivieren, während der Gläubigerehegatte sie in seiner Vermögensbilanz als Aktivpositionen einzustellen hat. Diese Behandlung im Rahmen der Vermögensbilanzen ist zwingend, die Frage der Fälligkeit der Ausg...mehr

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§ 4 Güterstände / aa) Umfang des Sonderguts

Rz. 1119 Sondergut sind nach § 1417 Abs. 2 BGB die Gegenstände, die rechtsgeschäftlich nicht übertragbar sind. Sondergut sind beispielsweise nicht abtretbare und unpfändbare Forderungen (§§ 399, 400 BGB), unpfändbare Gehaltsansprüche, unpfändbare Unterhaltsansprüche, nicht übertragbare dingliche Rechte wie Nießbrauchrechte (§ 1059 BGB) und persönliche Dienstbarkeiten (§ 1092...mehr

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§ 1 Einführung / (3) Angabe über die Einigung zu den Folgeansprüchen für Scheidungsverfahren ab dem 1.9.2009

Rz. 269 Mit dem FamFG, das auf Scheidungsverfahren, die in der Zeit ab 1.9.2009 eingeleitet wurden, Anwendung findet, ist der Inhalt der Antragsschrift neu geregelt worden. In § 133 FamFG sind die Inhalte der Antragsschrift benannt. Fehlt eine dieser benannten Angaben, ist der Antrag unvollständig und damit unzulässig.[204] Nach § 133 Abs. I Ziff. 1–3 FamFG sind zwingend Ang...mehr

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§ 1 Einführung / f) Familienrechtliche Einordnung

Rz. 371 Aus familienrechtlicher Sicht ist nunmehr weitgehend entschieden, dass eine Abfindung zunächst bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs zur Aufstockung des Nettogehaltes gegenüber der zukünftig erwarteten oder bereits eingetretenen geringeren Gehaltshöhe bei einer neuen Beschäftigung oder bei Bezug von Arbeitslosengeld bis zur "Höchstgrenze" des Bedarfs auf Grund des ...mehr

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§ 1 Einführung / a) Zins- und Tilgungsleistungen

Rz. 144 Bewohnt der Unterhaltsberechtigte eine Immobilie, die in dessen Alleineigentum steht, und hat er Kreditraten in Form von Zins- und Tilgungsleistungen zurückzuführen, so gilt der Grundsatz, dass der Unterhaltsberechtigte nicht zu Lasten des Unterhaltsverpflichteten Vermögen bilden darf. Bei der Bestimmung der Bedürftigkeit nach § 1577 BGB dürfen daher nur die Zinslast...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (a) Unterhaltsrechtliche Lösung

Rz. 277 Rechenbeispiel Zugewinnausgleichsberechnung Endvermögen des Ehemannes Endvermögen der Ehefraumehr

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§ 1 Einführung / a) Auswirkungen beim Ehegattenunterhalt

Rz. 129 Bei Unterhaltsansprüchen unter Ehegatten ist der Nutzungsvorteil sowohl bei der Bedarfsermittlung wie auch im Rahmen der Bedürftigkeit relevant. Rz. 130 Bei der Bestimmung des Getrenntlebensunterhalts kann nicht pauschal auf den um Belastungen bereinigten Nutzwert abgestellt werden. Der Ehegatte, der nach erfolgter Trennung im Familienheim zurückbleibt, hat von der Al...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (4) Einstweilige Anordnung (eAO) zum Ehegattenunterhalt (§ 246 FamFG)

Rz. 165 Ist die Verpflichtung zur Zahlung von Ehegattenunterhalt im eAO-Verfahren ausgesprochen worden und im Rahmen der dortigen Unterhaltsberechnungen eine gemeinsame Verbindlichkeit der Beteiligten Eheleute mit gesamtschuldnerischer Haftung im Außenverhältnis leistungsfähigkeitsmindernd beim Unterhaltsschuldner berücksichtigt worden, so liegt ebenfalls eine den Gesamtschu...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / I. Steuerlich anerkannte Vermögenstransfers

Rz. 124 In folgenden Fallgestaltungen tritt keine Steuerpflicht bei Vermögenstransfers zwischen Ehegatten ein, wenn entsprechende Ansprüche begründet oder erfüllt werden:[123]mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / 2. Bedürftigkeit

Unmittelbar mit dem Bedarf hängt die Bedürftigkeit zusammen. Denn je höher der Bedarf ist, umso schwerer fällt es, diesen aus eigenem Einkommen zu decken, umso schneller verbrauchen sich die Kapitalreserven des Pflegebedürftigen, umso früher setzt die Unterhaltspflicht ein und umso höher kann der Regressanspruch ausfallen. Die Fragen der Bedürftigkeit sind vielschichtig. Beim...mehr

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AGS 10/2015, Unterhaltsabfi... / 2 Aus den Gründen

1. Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist gem. § 113 Abs. 1 FamFG, § 127 Abs. 2 ZPO zulässig und in der Sache begründet. Der Beschluss des AG ist aufzuheben. Die für die Verfahrenskostenhilfe maßgebenden wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin haben sich nicht wesentlich geändert. Die Antragstellerin hat kein nach § 115 Abs. 2 ZPO einzusetzendes Vermö...mehr

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AGS 10/2015, Beschwerde geg... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des KG ist den Leitsatz betreffend zutreffend. Gegenteilige Auffassungen verkennen, dass dem Beschwerten anderenfalls ohne Not ein gesetzlich normiertes Rechtsmittel genommen würde. Nicht zutreffend ist die vorgehende familiengerichtliche Entscheidung im Hinblick auf die Verfahrenswertfestsetzung. Das FamG war unter Zugrundelegung eines Verfahrenswerts von 6....mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / IV. Grenzen des Anspruchs

Ein bestehender Anspruch findet seine Grenze bei der Verwirkung. Für diese gibt es drei ganz verschiedene Ansatzpunkte:mehr