Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 1. Trennungsunterhalt

Bekanntlich ist die Vorschrift über die nacheheliche Unterhaltsverwirkung, § 1579 Nr. 1 BGB (kurze Ehedauer), nicht im Zusammenhang mit Trennungsunterhalt anzuwenden. Auch eine analoge Anwendung des § 1579 Nr. 1 BGB im Rahmen des § 1361 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Trennung der Eheleute nicht automatisch zur Versagung des Unterhalts...mehr

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FF 2/2015, Berechnung des S... / 1 Aus den Gründen:

Die gemäß §§ 59 FamGKG, 32 Abs. 2 RVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsgegnervertreterin hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts ist der Gegenstandswert für die Folgesache Unterhalt nicht lediglich auf 1.000 EUR, sondern auf 31.213 EUR festzusetzen. Die Antragsgegnerin hat in der Folgesache Unterhalt am 4.1.2012 ein...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 2. Anteilige Haftung

Ebenso wäre eine anteilige Haftung des nicht betreuenden Elternteils neben dem (neuen) Ehegatten denkbar. Damit wäre dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, dass die elterliche Verantwortung des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG bezogen auf die Absicherung der gebotenen persönlichen Betreuung des Kindes nicht mit der Wiederheirat der Mutter erlischt. Es ist in der Rechtsprechun...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 2. Grund für den Wegfall des Ehegattenunterhalts

In dem Vorentwurf zum Bürgerlichen Gesetzbuch wird das Erlöschen des Unterhaltsanspruchs damit begründet, dass durch die Eingehung der neuen Ehe "eine Ausgleichung des Schadens (stattgefunden hat), welcher dadurch entstanden war, dass durch die Scheidung dem unschuldigen Gatten die Ehe als Quelle der Lebensversorgung entzogen worden" ist.[10] Anders ausgedrückt wurde dem ber...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / a) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass § 1570 BGB und § 1615l BGB zwar Unterhaltsansprüche begründen, die nicht dem Kind selbst, sondern dem das Kind betreuenden Elternteil zustehen. Gleichwohl betreffe die Frage, wie lange dieser Unterhalt dem Betreuenden zu leisten sei, die Lebens- und Betreuungssituation des Kindes und wirke auf diese ein. Der Betreuungsunterha...mehr

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AGkompakt 2/2015, Antragserweiterung in Unterhaltsverfahren

In Unterhaltsverfahren richtet sich der Verfahrenswert gem. § 51 FamGKG einerseits nach den auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monaten (§ 51 Abs. 1 FamGKG), andererseits aber auch nach den zur Zeit der Einreichung fälligen Beträgen (§ 51 Abs. 2 FamGKG). Nachträgliche Antragserweiterung bereitet Probleme Problematisch ist, wie im Falle einer nachträglichen Antragserweit...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / b) Änderung der Rechtsprechung

Der BGH hatte bereits in der Entscheidung vom 12.4.2006 darauf hingewiesen, dass alleine die zeitliche Dauer der Ehe nicht mehr als Merkmal anzusehen sei, welches zwingend für und gegen eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs ins Feld geführt werden könne.[16] Im Leitsatz heißt es: Zitat "Beruht die Einkommensdifferenz zwischen Ehegatten auf fortwirkenden ehebedingten Nachteil...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / d) BGH-Rechtsprechung nach dem 1.3.2013

Inzwischen sind mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verfügbar, die eine aktuelle Auslegung des neuen Gesetzes erlauben. In diesen Entscheidungen beschäftigt sich der BGH ausdrücklich mit der Neuregelung. (1) BGH vom 13.3.2013 – XII ZB 650/11 (Vorinstanz OLG Brandenburg)[23] Ehedauer: 25 Jahre, 2 Kinder In diesem Fall ging es um eine Doppelverdiener-Ehe in der früheren...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 4. Fazit

Führt man diese Gedanken konsequent weiter, erscheint das – ausnahmslose – Untergehen des Betreuungsunterhaltsanspruchs mit Wiederheirat nicht folgerichtig:[23] Kommt es für den Betreuungsunterhaltsanspruch nicht auf die (nach-)eheliche Solidarität an, kann ihre Aufkündigung das Entfallen des allein dem Kindesinteresse gewidmeten Betreuungsunterhalts nicht rechtfertigen. Es k...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / 2 II. Die Entscheidung

Übergang auf Unterhaltskasse ändert Rechtscharakter nicht Zutreffend geht das LG davon aus, dass § 850d ZPO auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG auf den Gläubiger übergegangenen Unterhaltsansprüche grundsätzlich Anwendung findet und ein Unterhaltsanspruch durch Überleitung auf den Träger der Unterhaltsvorschusskasse nicht den Charakter eines Unterhaltsanspruc...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 2. Unterhaltsschaden

Rz. 671 Auch die Bestimmung des Unterhaltsschadens orientiert sich wesentlich an den Aspekten zur Ermittlung des Verdienstausfallschadens.[633] Rz. 672 War ein infolge eines Haftpflichtgeschehens Getöteter zu seinen Lebzeiten kraft Gesetzes verpflichtet, Dritten Unterhalt zu leisten, geben – als Ausnahmevorschriften restriktiv auszulegen – § 844 II BGB sowie § 28 II AtomG, § ...mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner begehrt die Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung gegen einen Stufenantrag seiner getrennt lebenden Ehefrau auf Auskunft und gegebenenfalls Kindesunterhalt. Der 59-jährige Antragsgegner ist derzeit ohne Beschäftigung und bezieht Hartz IV-Leistungen, nachdem sein letztes (Probe-)Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Die Antragstellerin trägt vor, dass ...mehr

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AGS 08/09/2015, Beiordnung ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 11 Abs. 1 RpflG, 127 Abs. 2 S. 2, 567 ff. ZPO statthaft, form- und fristgerecht in der Monatsfrist gem. § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO eingelegt und insgesamt zulässig. In der Sache hat die sofortige Beschwerde keinen Erfolg. Gem. § 121 Abs. 1 ZPO wird der hilfsbedürftigen Partei bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein zur Vertretung bereiter Re...mehr

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FF 1/2015, FF 1/2015 / Kindesunterhalt

Unterlässt es die Kindesmutter, den biologischen Vater des Kindes über die Schwangerschaft und die Geburt des Kindes zu informieren und die Vaterschaft feststellen zu lassen, obwohl ihr dies möglich ist, so hat sich das minderjährige Kind diese Entscheidung mit der Folge zurechnen zu lassen, dass der Unterhaltsanspruch für die Vergangenheit verwirkt sein kann (OLG Saarbrücke...mehr

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§ 13 Prozessuales, Beweisfr... / E. Klageantrag – Rentenantrag

Rz. 19 Aus dem Klageantrag muss deutlich hervorgehen, ob der Geschädigte Rente oder Kapitalabfindung begehrt.[11] Rz. 20 Höhe und Dauer der Rente muss der Kläger nicht bestimmt beziffern. Es genügt, wenn der Kläger nach ausreichendem Tatsachenvortrag Höhe und Dauer ins richterliche Ermessen stellt.[12] Die Frage, ob und in welcher Höhe für einen bestimmten Zeitraum ein Verdie...mehr

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FF 1/2015, Einsatz des Tasc... / 2 Gründe:

[5] Die Revision ist unbegründet. [6] I. Das Berufungsgericht hat sein in FamRZ 2014, 481 veröffentlichtes Urteil wie folgt begründet: [7] Die Beklagte sei in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Erbringung von Unterhaltszahlungen für ihre Mutter leistungsfähig. Bei der Bemessung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens der Beklagten sei auf ihren Taschengeldanspruc...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / b) Urteil vom 8.8.2012 ("Habilitation")

Aus der 1997 geschlossenen Ehe der Beteiligten war eine 1998 geborene Tochter hervorgegangen, die bei der Kindesmutter lebt. Diese ist promovierte Kunsthistorikerin; bis Februar 2010 hatte sie halbschichtig als Angestellte an der Universität gearbeitet und war danach arbeitslos. Schon vor der Ehe hatte sie mit Arbeiten an der Habilitation begonnen und die Habilitationsschrif...mehr

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AGS 08/09/2015, Beiordnung ... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte gegen den Antragsgegner einen Mahnbescheid über eine Forderung wegen rückständigen Unterhalts gem. § 7 UVG aus übergegangenem Unterhaltsanspruchsbescheid i.H.v. 5.027,32 EUR erwirkt. Dagegen hat der Antragsgegner, vertreten durch seinen Prozessbevollmächtigten, Widerspruch eingelegt. Gleichzeitig beantragte der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / 1. Basisunterhalt für 3 Jahre

Hier haben sich auch weiterhin keine wesentlichen Neuerungen ergeben. Betont wird in der Entscheidung E 17, dass dem betreuenden Elternteil durch die Gesetzesänderung die freie Entscheidung darüber eingeräumt ist, ob er das Kind in dessen ersten 3 Lebensjahren in vollem Umfang selbst betreuen oder andere Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen will. Das gilt nach dieser E...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / Leitsatz

Die Unterhaltsvorschusskasse kann wegen der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangenen Unterhaltsforderung Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen zunächst pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, wenn nicht feststeht, ob der Unterhaltsberechti...mehr

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FF 1/2015, Handbuch Unterhaltsrecht

Ehinger/Griesche/Rasch7. Auflage 2014, 1040 Seiten, 79,80 EUR, Verlag Dr. Otto Schmidt Die 7. Auflage des Handbuches Unterhaltsrecht zeichnet sich durch die Einarbeitung neuer Gesetzesänderungen und die Einführung des neuen Kapitels "Unterhaltsansprüche mit Auslandsberührung" aus. Das Werk glänzt auch in der siebten Auflage durch einen übersichtlichen Aufbau zwischen den einze...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (b) Ausgleichsrente (§ 32 BVG)

Rz. 1212 Die Ausgleichsrente (§ 32 BVG) wird in abstrakter Abhängigkeit von der festgestellten MdE neben der Grundrente nur an Schwerbeschädigte (§ 31 III BVG: MdE mindestens 50 %) als gesetzlich fixierter Betrag in Abhängigkeit von der MdE (§ 32 II BVG) gezahlt, sofern sie u.a. infolge ihres Gesundheitszustandes eine zumutbare Erwerbstätigkeit nicht oder nur eingeschränkt a...mehr

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§ 9 Entgangene Dienste / a) Hauskind

Rz. 40 Das Kind muss im elterlichen Haushalt seinen Lebensmittelpunkt haben und mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben (§ 1619 BGB). Rz. 41 Es ist nicht erforderlich, dass sich das Kind ständig bei den Eltern zum Wohnen aufhält.[34] Anders beurteilt sich die Rechtslage erst, wenn das Kind einen eigenen Hausstand begründet hat und sich lediglich wenige Stunden in der ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (e) Verfestigte Lebensgemeinschaft, § 1579 BGB

Rz. 474 § 1579 BGB – Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weilmehr

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§ 10 Vorteilsausgleich / B. Allgemeines

Rz. 2 Der Geschädigte darf einerseits nicht besser gestellt werden als er ohne das schädigende Ereignis stünde (siehe § 3 Rn 159 f.); andererseits sind nicht alle durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadenersatzanspruch anzurechnen, sondern nur solche, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruches übereinstimmt (d.h. dem Geschädigten zumut...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 1. Versorgungsausgleich

Der Wert der Folgesache Versorgungsausgleich (§§ 217 ff. FamFG) ist in § 50 FamGKG geregelt. Diese Regelung gilt auch für den Scheidungsverbund. 10% des dreifachen Nettoeinkommens je Anrecht Für jedes Anrecht ist ein Betrag in Höhe von 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, wenn Folgesache der Wertausgleich bei der Scheidung ist. Ausgleichsansprüche na...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / II. Barunterhalt – Naturalunterhalt

Rz. 153 Die schadenersatzrechtlichen Unterhaltsansprüche der Hinterbliebenen orientieren sich allein an Umfang und Ende der gesetzlich (d.h. familienrechtlich) geschuldeten Unterhaltsverpflichtung und ohne dass es auf den tatsächlich gewährten Unterhalt des Getöteten ankommt.[174] Rz. 154 "Gesetzlicher Unterhalt" i.S.v. § 844 II BGB ist, was im konkreten Fall das Ergebnis ein...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) Überleitungsanzeige (§ 33 I SGB II)

Rz. 667 Schwierigkeit bereitet der Regulierungspraxis die differenzierte selbstbestimmte und u.U. sogar willkürliche Zuweisung nach §§ 6, 6a, 44b SGB II. Nach § 33 SGB II kann jeder Leistungsträger (in § 33 SGB II a.F. war nur die Agentur genannt) die Überleitungsanzeige abgegeben. Rz. 668 Wenn Leistungsempfänger Ansprüche gegen einen Dritten, der nicht Leistungsträger ist, h...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (1) Vorrangigkeiten

Rz. 1150 Anders als bei Leistungen der Sozialhilfe galt keine Subsidiarität der Ansprüche nach dem GSiG; § 2 I BSHG war nicht anwendbar. Nach Eingliederung in das Sozialhilferecht des SGB XII gelten zwar die allgemeinen Vorschriften der §§ 1 – 7 SGB XII auch für die Grundsicherungsleistung. § 41 II SGB XII geht aber der Subsidiaritätsanordnung in § 2 II SGB XII als lex speci...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / 3 Der Praxistipp

Tatsächlich Unterhaltsberechtigter muss handeln Der BGH sichert mit seiner Entscheidung über den rechtlichen Bestand des aktuellen Unterhaltsanspruchs hinaus dessen tatsächliche Realisierungsmöglichkeit. Das darin angelegte Rangverhältnis zwischen dem aktuellen Unterhaltsbedarf und dem Ausgleich von Rückforderungsansprüchen kann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Für ...mehr

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§ 9 Entgangene Dienste / II. Anspruchsvoraussetzung

Rz. 28 Einem Dienstberechtigten stehen bei Wegfall von Dienstleistungen Ersatzansprüche nach § 845 BGB zu,mehr

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§ 16 Abfindungsvertrag / (3) Überleitung

Rz. 28 Der Forderungsübergang nach § 90 BSHG a.F. vollzieht sich erst mit Zustellung der Überleitungsanzeige,[23] die dann auch Wirkung für künftige Ansprüche hat.[24] Die Überleitungsanzeige bildet einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt.[25] Da es sich bei der Überleitungsanzeige um einen Verwaltungsakt handelt, sind die Erfordernisse der §§ 31 ff. SGB X zu beachten.[26] R...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / c) Fiktive familiäre Entwicklung

Rz. 185 Fiktive familiäre Entwicklungen (wie fiktive Heirat,[138] fiktive Kinder, fiktive Scheidung[139]) sind bei der weiteren Berechnung des Verdienstausfalles außer Acht zu lassen. Entscheidend ist die konkrete Entwicklung (siehe auch Rn 162). Rz. 186 Vor allem die steuerrechtlichen Erleichterungen für Familien dienen ihrem Sinne nach dem Familienlastenausgleich ebenso wie...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 7. Ehegattenunterhalt

Jahreswert ist maßgebend Für den Ehegattenunterhalt gelten ebenfalls die §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG. Fällige Beträge können sich auch hier zulässigerweise nicht ergeben, da nur der nacheheliche Unterhalt verbundfähig ist, nicht auch der Trennungsunterhalt, so dass es immer beim Wert der auf die Scheidung folgenden zwölf Monate ankommt, soweit nicht ein geringerer Betrag geltend ...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / 2. Instanzgerichte

(1) Das OLG Oldenburg [21] ("Kein Ganztag am Wohnort") hatte über einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes nach Ablauf der "Basiszeit" zu entscheiden. Die Kindesmutter hatte vor der Geburt des Kindes den Realschulabschluss gemacht, anschließend (ohne Erfolg) die höhere Handelsschule besucht und war als ungelernte Bürokraft in einer...mehr

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§ 5 Selbstständige / 2. Vereitelung, § 7 I Nr. 2 EFZG

Rz. 353 § 7 EFZG – Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / 1. Familienrechtlicher Rahmen bei Tötung

Rz. 155 Der Ersatz wegen Fortfalles der Haushaltsführung orientiert sich (anders als im Verletzungsfall) am gesetzlich geschuldeten Maß. Der Umfang der gesetzlichen Unterhaltspflicht hängt auch beim Natural- oder Betreuungsunterhalt von den Lebensumständen und den persönlichen Bedürfnissen der Ehegatten und der unterhaltsberechtigten Kinder ab.[177] Rz. 156 Bei der Berechnung...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / c) Rückübertragung

Rz. 203 Grundsätzlich kann der Drittleistungsträger über die auf ihn übergegangene Forderung auch durch weitere Übertragung verfügen. Rz. 204 Soll die Forderung auf den ursprünglich Verletzten übertragen werden, bedarf es dazu einer Abtretung. Dabei ist zu beachten, dass die Abtretung ein zweiseitiges Geschäft (Abtretungsvertrag) ist und ein einseitiger Akt des Drittleistungs...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (3) Arbeitslosenhilfe (§§ 3 I Nr. 8, 116 Nr. 6, 190 ff. SGB III a.F.) (bis 31.12.2004)

Rz. 546 Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hatte nach § 190 SGB III a.F., wer (die Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein) arbeitslos war (§§ 190 Nr. 1, 198, 118 SGB III a.F.), sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hatte (§ 190 Nr. 2 SGB III a.F.), keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte, weil er die Anwartschaftszeit (§ 190 I Nr. 4 SGB III a.F.) nicht erfüllte, bed...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / b) Verhandlungen mit dem Unfallbeteiligten

Rz. 680 Bei Abfindungsverhandlungen mit einem Schwerverletzten muss u.U. auch die Möglichkeit einbezogen werden, dass dieser unfallkausal später verstirbt und danach seinen Hinterbliebenen einen Unterhaltsschadenersatzanspruch eröffnet. Ein Vergleich, der nur mit dem unmittelbar Verletzten geschlossen wird, betrifft nicht automatisch zugleich auch die Ersatzansprüche der mit...mehr

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Ehegattenunterhalt

a) Soweit das Einkommen eines Ehegatten, der ein Kind betreut, als aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit stammend unberücksichtigt zu bleiben hat, kommt ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB in Betracht. b) Besteht ein Teilunterhaltsanspruch auf Betreuungsunterhalt und ein weiterer Teilanspruch aufgrund eines anderen Unterhaltstatbestands, unterfällt der Gesamtanspruch de...mehr

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Vollstreckung

a) Die Unterhaltsvorschusskasse kann wegen der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangenen Unterhaltsforderung Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen zunächst pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, wenn nicht feststeht, ob der Unterhaltsberecht...mehr

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FoVo 12/2014, Weitere volls... / 1 I. Der Fall

Titulierung von Kindesunterhalt Mit rechtskräftigem Urteil wurde der Antragsgegner verpflichtet, für die damals minderjährige Antragstellerin zu Händen der seinerzeit als Klägerin auftretenden Kindesmutter ab Januar 2004 Kindesunterhalt zu zahlen. Nach der Scheidung der Ehe der Kindeseltern erstritt der Antragsgegner gegen die Antragstellerin ein rechtskräftiges Urteil, in we...mehr

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FoVo 12/2014, Mehrere Rente... / 2 II. Die Entscheidung

Drittschuldner kann Erinnerung einlegen Zutreffend ist das Beschwerdegericht davon ausgegangen, dass die Deutsche Rentenversicherung beschwerdebefugt ist. Gegen den Zusammenrechnungsbeschluss ist der Drittschuldner, der aufgrund dieses Beschlusses den pfändbaren Betrag an den Gläubiger abführen muss, beschwert und damit beschwerdebefugt. Umfang der Insolvenzmasse Nach § 35 Abs....mehr

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FF 11/2014, Bemessung des Unterhalts bei Unterhaltsanspruch innerhalb der EU (Eurostat)

BGB § 1602 § 1603 § 1610 Leitsatz Bei der Bemessung des Unterhalts kann der Tatrichter zur Ermittlung des Kaufkraftunterschieds die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) ermittelten "vergleichenden Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern" heranziehen. (Rn 34) BGH, Beschl. v. 9.7.2014 – XII ZB 661/12 (OLG Oldenbur...mehr

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FF 11/2014, Abänderung nach... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Die mittlerweile im Rentenalter stehenden Beteiligten streiten im Rechtsbeschwerdeverfahren um die Abänderung einer Entscheidung zum nachehelichen Unterhalt für den Zeitraum seit dem 7.4.2011. [2] Der 1942 geborene Antragsteller und die 1946 geborene Antragsgegnerin heirateten am 30.12.1975. Ihre Ehe, aus der eine im Jahre 1978 geborene Tochter hervorgegangen ist, wurd...mehr

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AGkompakt 11/2014, Verfahre... / F. Auskunft

Wird Auskunft verlangt, richtet sich der Verfahrenswert nach § 42 Abs. 1 FamGKG. Er ist mit einem Bruchteil des zu erwartenden Leistungsantrags zu bewerten, je nachdem, wie sehr der Antragsteller auf die Auskunft zur Geltendmachung und Durchsetzung seines Unterhaltsanspruchs angewiesen ist. In der Regel ist von 20 % des zu erwartenden Leistungsantrags auszugehen (Siehe Schne...mehr

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FF 11/2014, Ausgleich ehebe... / 7. Angemessener Bedarf

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist beim angemessenen Unterhalt i.S.v. § 1578b BGB auf den Lebensbedarf des fiktiv ledig gebliebenen Ehegatten abzustellen. Dabei werden jedoch ehebedingte Nachteile nicht berücksichtigt, die konstruktionsbedingt durch Versorgungsausgleich und Vorsorgeunterhalt nicht ausgeglichen werden, weil beide auf den Ausgleich während der Ehezeit e...mehr

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AGkompakt 11/2014, Verfahre... / G. Stufenanträge

Geht der Antragsteller im Wege des Stufenantrags vor, verlangt er also Auskunft über die Einkommensverhältnisse des Antragsgegners (gegebenenfalls auf eidesstattliche Versicherung der Auskünfte) und einen nach Auskunftserteilung noch zu beziffernden Unterhaltsbetrag (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO), liegt eine objektive Antragshäufung vor. Beide Anträge werden sofo...mehr

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FF 11/2014, Abänderung nach... / Leitsatz

1. Ist der neue Ehegatte des Unterhaltspflichtigen gegenüber dem geschiedenen Ehegatten nach § 1609 Nr. 3 BGB nachrangig, ist dessen Unterhaltsanspruch im Rahmen der Leistungsfähigkeit grundsätzlich nicht als sonstige Verpflichtung zu berücksichtigen; der unterhaltsrechtliche Vorrang des geschiedenen Ehegatten wirkt sich bei der Billigkeitsabwägung nach § 1581 BGB vielmehr i...mehr