Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Familienzuschlag

Der der Berechnung des Ruhegehalts eines Beamten nach § 50 Abs. 1 BeamtenVG i.V.m. § 40 Abs. 1 BBesG zugrunde liegende Familienzuschlag wird sowohl wegen der Unterhaltsbelastungen aus der geschiedenen Ehe als auch wegen der wirtschaftlichen Belastungen aus der neuen Ehe gewährt und ist deswegen bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau nur hälftig zu...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / VII. § 1716 BGB

Eine Schadensersatzpflicht des zum Beistand bestellten Jugendamts für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind kommt, gestützt auf § 839 S. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG und § 1718 S. 2 BGB i.V.m. §§ 1833 Abs. 1 S. 1, 1915 Abs. 1 S. 1 BGB, in Betracht, wenn dieses nicht beachtet hat, dass das Kind wegen Erlangung einer höheren Altersgruppe und wegen ...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / V. § 1611 BGB

Eine schwere Verfehlung im Sinn von § 1611 BGB kann regelmäßig nur bei einer tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Unterhaltspflichtigen angenommen werden. Diese kann sich in einzelnen besonders schwerwiegenden Verfehlungen zeigen. Sie kann sich aber auch aus einer Gesamtschau des Verhaltens des Unterhaltsber...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Vertretung des Kindes beim Wechselmodell

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge kann nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, dieses bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gesetzlich vertreten. Ein Kind befindet sich in der Obhut desjenigen Elternteils, bei dem der Schwerpunkt der tatsächlichen Fürsorge und Betreuung liegt, der mithin die elementaren Lebensbedürfnisse ...mehr

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FF 5/2015, Einsatz eines lo... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 11.12.2014 befasst sich schwerpunktmäßig mit der Frage, in welchem Umfang ein Unterhaltspflichtiger einen Splittingvorteil aus einer neuen Ehe für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes einsetzen muss. 2. Inhalt der Entscheidung Der Antragsteller, der in Vollzeit als Möbelmonteur/Umzugshilfe bei einer Möbelspedition arbei...mehr

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FF 5/2015, Fortbestand der ... / 2 Gründe:

[8] Die Revision ist teilweise begründet. [9] A. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: [10] Auch bei Anwendung des § 1578b Abs. 2 i.V.m. § 313 BGB sei der Unterhalt der Ehefrau nicht zu befristen. Sie habe erhebliche, nicht mehr zu kompensierende ehebedingte Nachteile in ihrem beruflichen Fortkommen erlitten. Die Ehefrau habe ihren bereits drei Jahre...mehr

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FF 5/2015, Vermögensauseinandersetzung, § 1615l BGB; Reformgesetze (§ 1578b, § 1570 BGB und FamFG)

Interview mit Reinhardt Wever, Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen Reinhardt Wever FF/Schnitzler: Sie sind seit Jahren Vorsitzender Richter eines Familiensenats des OLG Bremen und gleichzeitig Vizepräsident. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Bremen und Bremerhaven eingesetzt? Wever: Zurzeit arbeiten in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in B...mehr

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FF 5/2015, Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter

BVerfG, Beschl. v. 24.2.2015 – BvR 472/14 Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Unterhaltsregressanspruchs des sogenannten Scheinvaters geschlechtliche Beziehungen zu bestimmten Personen preiszugeben, stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Dafür bedarf es einer hinreichend deutlichen Grundlage im ...mehr

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FF 5/2015, Fortbestand der ... / 1 Tatbestand:

[1] Der 1949 geborene Kläger begehrt mit seiner Klage Abänderung eines zugunsten seiner von ihm geschiedenen und am 2.6.2013 verstorbenen Ehefrau (im Folgenden: Ehefrau) titulierten Unterhaltsanspruchs. Aus der 1977 geschlossenen Ehe sind die 1979 und 1981 geborenen Söhne hervorgegangen; diese haben als Erben der Ehefrau den Rechtsstreit aufgenommen (im Folgenden: Beklagte)....mehr

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Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen: Erwerbsobliegenheit bei im Ausland ansässigen Angehörigen i.S.d. § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG

Leitsatz 1. Das jederzeitige Bereitstehen für einen eventuellen Pflegeeinsatz bei behinderten Angehörigen ("Pflege auf Abruf") ist kein besonderer Umstand, der die generelle Erwerbsobliegenheit volljähriger Personen entfallen lässt. 2. Der Steuerpflichtige hat grundsätzlich nachzuweisen, dass sich die unterhaltene Person um eine Beschäftigung bemüht hat. Fehlt es hieran, komm...mehr

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FF 4/2015, Gesamtschuldnera... / 3. Gesamtschuld bei bestehender Unterhaltspflicht

Ein für die Praxis wichtiges Thema ist das Zusammenspiel von Gesamtschuld und Unterhalt. Was ist zu beachten, wenn Gesamtschuld und Ehegattenunterhaltspflicht zusammentreffen? Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts wird mit der Gesamtschuld folgendermaßen umgegangen, nehmen wir dabei das Beispiel der Alleinverdienerehe: Der allein verdienende Ehemann trägt die gesamtschul...mehr

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FF 4/2015, Gesamtschuldnera... / 3. Geltendmachung für die Vergangenheit

Eine wichtige Grundregel zum Gesamtschuldnerausgleich ist schließlich die, dass der interne Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners, der an den gemeinsamen Gläubiger zahlt, automatisch entsteht. Der Anspruch bedarf keiner Aktivierung, etwa durch ein Zahlungsverlangen gegenüber dem Mitgesamtschuldner. Beteiligung an der Gesamtschuld kann also grundsätzlich ohne Weiteres auch ...mehr

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FF 4/2015, Beistandschaft d... / 2 Anmerkung

Die Beistandschaft des Jugendamtes ist ein freiwilliges Angebot des Staates zur Hilfe in Unterhaltsangelegenheiten und zur Feststellung der Vaterschaft. Sie ist aus der früheren Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder hervorgegangen, steht aber jetzt für alle Kinder offen und betont den Grundsatz der Freiwilligkeit. Gemäß § 1712 Abs. 1 Nr. 2 BGB wird das Jugendamt auf schri...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 3. Einzelne Angelegenheit oder bestimmte Art von Angelegenheiten

§ 1628 BGB setzt weiter voraus, dass die Eltern sich "in einer einzelnen Angelegenheit" oder in einer "bestimmten Art von Angelegenheiten" der elterlichen Sorge nicht einigen können. Die Vorschrift betrifft daher einzelne situative Entscheidungen.[17] Durch eine überwiegend befürwortete restriktive Auslegung dieser Voraussetzung soll primär vermieden werden, dass über eine E...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 1. Grundsatz

Die elterliche Sorge umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 S. 2 BGB die Personen- und die Vermögenssorge und in beiden Bereichen sowohl die tatsächliche Sorge als auch die rechtliche Vertretung des minderjährigen Kindes. Letztere ist in § 1629 BGB geregelt, der in Abs. 1 S. 1 bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern vom Grundsatz der Gesamtvertretung ausgeht. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB sieh...mehr

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FF 4/2015, Beistandschaft d... / 1 Gründe:

I. [1] Die minderjährige Antragstellerin begehrt von ihrer Mutter, der Antragsgegnerin, Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die getrenntlebenden Eltern der Antragstellerin sind verheiratet und üben das gemeinsame Sorgerecht aus. Die Antragstellerin lebt bei ihrem Vater, auf dessen Antrag eine Beistandschaft des Jugendamtes zur Geltendmachung von Kindesunterhalt eingerichtet wurd...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Vollstreckung

a) Die Vorschrift des § 850d Abs. 1 ZPO ist auch auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangenen Unterhaltsansprüche ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen anzuwenden. b) Die Vorschrift des § 7 Abs. 3 S. 2 UVG, die den Vorrang des unmittelbar Unterhaltsberechtigten regelt, greift auch im Verhältnis zu § 850d Abs...mehr

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FoVo 4/2015, Leistungen der Krankenkassen sind pfändbar

Im Rahmen der Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, d ZPO muss ein Schuldner bei Frage 19 des weithin verwendeten Vordrucks Auskunft über Versicherungsleistungen und die Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen geben. Umfassende Auskunft verlangen Gerade weil die Krankenversicherungen nicht ausdrücklich aufgeführt sind, wird regelmäßig übersehen, dass auch Ansprüche geg...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 4. Interessenkollision

Aber selbst bei unterstellter Zulässigkeit der Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis über die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs des Kindes nach § 1628 BGB wäre das Erfordernis eines Ergänzungspflegers nicht gänzlich umschifft. Nach § 1796 BGB, der über § 1629 Abs. 2 S. 3 BGB auch für sorgeberechtigte Eltern gilt, kann diesen die Vertretungsmacht für einzelne Ang...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / I. Anwendungsbereich

Die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 (EU-UnterhaltsVO)[13] findet Anwendung, wenn es sich um einen Titel wegen Unterhalt handelt, der auf einem Familien-, Verwandtschafts-, eherechtlichen Verhältnis oder auf Schwägerschaft beruht (Art. 1 Abs. 1 EU-UnterhaltsVO). Sie erfasst neben gerichtlichen Beschlüssen in Familienstreitsachen auch gerichtliche Vergleiche und öffentliche Urkunde...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltsvergütung

Es gelten die Nrn. 3100 ff VV. Hinsichtlich der Terminsgebühr ist jedoch zu beachten, dass in dem Verfahren eine mündliche Verhandlung nicht zwingend vorgeschrieben ist (§ 38 Abs. 1 AUG), so dass die Gebühr nicht nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entstehen kann. Für die Rechtsmittelverfahren gelten wegen Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. a VV die Nrn. 3200 ff. VV. Der Gegenstand...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Internationales Recht

1. Art. 3 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die eine gerichtliche Zuständigkeitskonzentr...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / Einführung

In der gerichtlichen Praxis treten zunehmend Fälle auf,[1] in denen bei gemeinsam sorgeberechtigten getrenntlebenden Eltern, die das Wechselmodell praktizieren, aber über den Unterhalt uneins sind, ein Elternteil zunächst einen Antrag nach § 1628 BGB stellt, um allein zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs des Kindes gegen den anderen Elternteil befugt zu sein. Eine Ergä...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 2. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

§ 1628 BGB setzt zwei sorgeberechtigte Eltern voraus, allerdings unabhängig davon, ob diese verheiratet, getrenntlebend oder geschieden sind.[15] Entscheidend ist allein die gemeinsame Sorgeberechtigung. Sachlich muss die Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis eine Angelegenheit der elterlichen Sorge betreffen, wobei mit Blick auf § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB davon auszugehen...mehr

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FoVo 4/2015, Vollstreckungs... / 2 II. Die Entscheidung

Wer zu spät kommt, der bestraft sich selbst Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kommt die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der angefochtenen Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren "nicht in Betracht", wenn in der Vorinstanz kein Antrag auf Vollstreckungsschutz gestellt worden ist; dies gilt auch seit Einführung des FamFG unter fortwährender Heranziehu...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / II. Rechtsprechung des BGH

Der BGH geht davon aus, dass ein Wechselmodell ein tatsächliches Gleichgewicht an erbrachter Fürsorge und Betreuung voraussetzt, wobei der zeitlichen Komponente der Betreuung indizielle Bedeutung zukommt, ohne dass sich die Beurteilung darauf beschränkt.[8] Solange einem Elternteil ein eindeutig feststellbares, wenn auch nicht notwendigerweise großes Übergewicht bei der tats...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.2 Zeitlich begrenzte Unterhaltsansprüche

Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 enthält eine abschließende Aufzählung der Unterhaltstatbestände des BGB, nach denen ein zeitlich begrenzter Unterhaltsanspruch besteht. In diesen Fällen wird die Dauer der Rentenzahlung an die Dauer der Unterhaltsberechtigung geknüpft. Es handelt sich um den Unterhalt wegen Krankheit (§ 1572 BGB), wegen Erwerbslosigkeit einschließlich des Aufstockungsunt...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.4 Wiederaufgelebte Witwenrente

Rz. 23 Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten soll gemäß Abs. 5 die nach dem Tod des letzten Ehegatten bestehende Versorgungslücke schließen, falls eine solche besteht. Sie soll nicht etwa den geschiedenen letzten Ehegatten von seiner Unterhaltspflicht entlasten. Der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente nach dem früheren Ehegatten endet zwar mit der Wiederheirat, bzw....mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.4 Anspruch auf Unterhalt während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes

Rz. 8 Der Unterhaltsanspruch kann eine gesetzliche (Unterhaltsrecht des BGB oder auch ausländisches Unterhaltsrecht) oder eine vertragliche Grundlage (Unterhaltsvertrag) haben. Die familiengerichtliche Entscheidung über das Bestehen des Unterhaltsanspruchs hat grundsätzlich Tatbestandswirkung; sowohl der Unfallversicherungsträger als auch die Sozialgerichte sind daran gebund...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 1.1 Überblick

Rz. 3 Abs. 1 führt die Anspruchsvoraussetzungen auf: der Anspruchsteller ist der frühere Ehegatte, die Ehe ist geschieden oder für nichtig erklärt oder aufgehoben, der Versicherte hat während des letzten Jahres vor dem Tod Unterhalt geleistet oder dem früheren Ehegatten stand im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod des Versicherten ein Anspruch auf Unterhalt zu. Leistu...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.2 Unterhaltsleistung während des letzten Jahres vor dem Tod des Versicherten

Rz. 5 Maßgeblich ist bei dieser Alternative allein die tatsächliche Unterhaltsleistung (nicht ein etwaiger Unterhaltsanspruch). An deren Stelle soll die Hinterbliebenenrente treten. Die Unterhaltsleistung kann eine Geld-, Sach- oder Dienstleistung sein. Sie muss dazu bestimmt sein, ganz oder zu einem erheblichen Teil den laufenden wirtschaftlichen Lebensbedarf des Empfängers...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.3 Gesamtbild der Unterhaltsleistung

Rz. 6 Das Gesamtbild der Leistungen des verstorbenen Versicherten an den anspruchstellenden früheren Ehegatten muss die Annahme rechtfertigen, dass es sich um eine auf Dauer angelegte Unterhaltszahlung handelte bzw. handeln sollte. Sie müssen im letzten Jahr vor dem Tode eindeutig auf bestimmte Zeitabschnitte bezogen werden können und eine lückenlose Unterhaltsleistung ergeb...mehr

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Klose, SGB I § 5 Soziale En... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Vgl. auch die Nachweise bei § 24 SGB I. Burgemeister, Posttraumatische Symptome im Alter – Zur Reaktualisierung traumatischer Kriegserlebnisse bei ehemaligen Wehrmachtssoldaten, Med Sach 2002 S. 127. Dahm, Verschollenheit im sozialen Entschädigungsrecht und im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, ZfS S. 2003, 71. Dannecker/Biermann, Das Opferentschädigungsgesetz im...mehr

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zerb 3/2015, Die EU-Erbrech... / 5. Unterhaltsanspruch und Wohnrecht des überlebenden Ehegatten

Die Frage, ob diese Ansprüche von dem die Erbfolge berufenen Erbstatut, wenn dies zur Anwendung französischen Rechts führt, mitumfasst sind, stellt sich vor folgendem Hintergrund: Auch wenn das Gesetz vom 3.12.2001 das Ehegattenerbrecht in Frankreich verbessert hat, so bleibt gleichwohl, dass bei Vorhandensein von Abkömmlingen die Rechte des überlebenden Ehegatten im Wege en...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / II. Verfahrensrechtliche Folgen eines Wechselmodells

Kommt man zu dem Ergebnis, dass ein Wechselmodell vorliegt, die Eltern sich aber über Fragen des Kindesunterhalts nicht verständigen können, so stellt sich zunächst die Frage, wie eine gerichtliche Klärung erreicht werden kann.[18] Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern macht der Elternteil, "in dessen Obhut sich das Kind befindet", gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB als Vertreter d...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / 1. Kindesunterhalt

a) Hat jeder Elternteil Einkommen, das den ihm zustehenden Selbstbehalt von 1.080,00 EUR übersteigt, so wird eine Vielzahl von Berechnungsvarianten vertreten.mehr

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FF 3/2015, Barunterhaltspfl... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin macht als Trägerin der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der minderjährigen Kinder F. (geb. im November 2004) und J. (geb. im November 2006). Seine Ehe mit der Mutter ist inzwischen geschieden. Die Antragstellerin erbringt für die Kinder seit Januar ...mehr

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zerb 3/2015, Die EU-Erbrech... / 2.2. Anwendungskonsequenzen soweit danach französisches Erbrecht anwendbar ist

Kommt nach den vorgenannten Regeln französisches Recht zur Anwendung, so bedeutet dies, dass der gesamte, dem französischen Recht unterliegende Nachlass, als eigenständiger Nachlass ohne Berücksichtigung des sonstigen Nachlasses, abzuhandeln wäre. Praxis-Beispiel Stehen einem gesetzlichen Erben nach französischem Recht beispielsweise höhere Pflichtteilsansprüche zu als nach d...mehr

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AGS 3/2015, Verfahrenswert ... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerdeführerin rügt zu Recht, dass es billigem Ermessen entspricht, den Verfahrenswert gem. §§ 41 S. 2, 35 FamGKG auf die Hälfte des für die Hauptsache zu bestimmenden Wertes zu reduzieren, weil dem Verfahren gegenüber der Hauptsache eine geringere Bedeutung zukommt. Die Antragstellerin macht einen bezifferten Verfahrenskostenvorschuss geltend. Dabei handelt es sich z...mehr

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AGS 3/2015, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Zutreffend und mit zutreffender Begründung hat das FamG darauf verwiesen, dass § 50 FamGKG wertbestimmend ist. Bei den Verfahren nach Kapitel 4 des Versorgungsausgleichsgesetzes (Titel des Kapitels: Anpassung nach Rechtskraft) handelt es sich um Versorgungsausgleichsverfahren i.S.v. §§ 111 Nr. 7, 217 FamFG (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 6.6.2012 – 16 WF 118/12, FamRZ 2012, 1...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.4 Hypothetischer Unterhaltsanspruch

Rz. 12 Der Rentenanspruch besteht, solange die Eltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern ohne den Versicherungsfall gegenüber dem Versicherten einen Unterhaltsanspruch gehabt hätten. Gemeint ist der gesetzliche Unterhaltsanspruch nach den §§ 1601 ff. BGB . Pflegeeltern sind danach allerdings nicht unterhaltsberechtigt. Bei ihnen wird nach der ratio legis die Zugehörigkeit zum unt...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.3.2 Wegfall des Unterhaltsanspruchs infolge des Versicherungsfalls vor dem Tod

Rz. 11 Ob auch dann der Rentenanspruch entsteht, wenn der Unterhaltsanspruch schon vor dem Tode infolge des Versicherungsfalls etwa deshalb, weil der Versicherte nicht mehr leistungsfähig war, entfallen ist oder nicht entstand, ist umstritten. Bereiter-Hahn/Mehrtens, § 69 Rz. 8, und Keller, in: Hauck/Noftz, § 69 Rz. 7, beziehen mit Hinweis auf den Wortlaut "ohne den Versiche...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.3.1 Entstehen des Unterhaltsanspruchs nach dem Tode

Rz. 10 War der Versicherte bis zu seinem Tode nicht leistungsfähig, etwa deshalb, weil er noch eine Ausbildung absolvierte oder weil er arbeitslos war, oder waren die Eltern bis dahin nicht unterhaltsbedürftig, weil sie noch Erwerbseinkommen erzielten, so ist zu prüfen, ob und ggf. wann später hypothetisch, d. h. wenn der Versicherungsfall nicht eingetreten wäre, die Leistun...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.2.2 Rechtsgrund der Unterhaltsgewährung

Rz. 8 Zwar ist nach dem Gesetzeswortlaut zunächst einmal unerheblich, ob und inwieweit zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten ein Unterhaltsanspruch zugrunde lag. Bei der Prüfung, ob es sich bei dem, was der verstorbene Versicherte dem Anspruchsteller zukommen ließ, um Unterhalt handelte, ist es jedoch ein ganz wesentliches Indiz, ob diese Leistung auf einer gesetzlichen o...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 definiert den Kreis der Rentenberechtigten. In Bezug auf den jeweiligen Berechtigten müssen folgende Voraussetzungen teils alternativ, teils kumulativ erfüllt sein: wesentliche Unterhaltsgewährung zur Zeit des Todes des Versicherten aus dessen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, oder hypothetische wesentliche Unterhaltsgewährung (ohne den Versicherungsfall), solan...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.5 Dauer des Rentenanspruchs

Rz. 13 Der Rentenanspruch beginnt frühestens mit dem Tag, an dem der Versicherte verstorben ist, soweit die übrigen Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen (§ 72 Abs. 2 Satz 1). Ansonsten beginnt der Rentenanspruch zu dem Zeitpunkt, in dem der hypothetische Unterhaltsanspruch einsetzt. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Ebenso wie bei den übrigen Renten aus der...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie übernimmt die Regelungen des § 596 RVO zur Elternrente. Durch die Rente soll der durch den Tod des Versicherten entfallene Unterhaltsanspruch ersetzt werden. Die neue Bezeichnung der Rentenart macht deutlich, dass auch weitere Verwand...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.3 Hypothetische Unterhaltsgewährung

Rz. 9 Falls der Anspruchsteller von dem Versicherten zur Zeit seines Todes keine Unterhaltsleistung erhalten hat, so ist zu prüfen, ob er ohne den Versicherungsfall wesentlich unterhalten worden wäre. Dies kommt dann in Betracht, wenn der Anspruchsteller zwar aufgrund seiner Stellung zum Versicherten zum Kreis der unterhaltsberechtigten Personen gehört, der Unterhaltsanspruc...mehr

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Jung, SGB VII § 70 Höchstbe... / 2.1 Höchstbetrag

Rz. 3 Bei der Berechnung des Höchstbetrags nach Abs. 1 Satz 1 sind im ersten Schritt alle Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten) ohne Abzug der Anrechnungsbeträge nach § 65 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5 Satz 2 und 3, § 68 Abs. 1 zu ermitteln. Wird der Vomhundertsatz des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) überschritten, so werden sie anteilig gekürzt. Rz. 4 Praxis-Beisp...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / III. Bestandsaufnahme

Geht man von der Prämisse aus, dass der Betreuungsunterhalt allein dem Kindesinteresse geschuldet ist, erscheint das soeben gefundene Ergebnis unbefriedigend. Allerdings ist die Rechtslage eindeutig, so dass eine Abhilfe – will man sie denn haben – nur de lege ferenda erfolgen könnte. Nichts anderes gilt im Übrigen für den Anspruch aus § 1615l BGB. Zwar verweist die Norm, die...mehr