Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 5/2016, Anspruch auf Min... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 27.4.2015, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragsteller, seine minderjährige Tochter und seinen minderjährigen Sohn, laufenden und rückständigen Kindesunterhalt zu zahlen. Er wurde verpflichtet, an seine Tochter – die Antragstellerin zu 1. – zu Händen der Mutter laufend...mehr

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AGS 5/2016, Antrag und Wide... / 3 Anmerkung

I. Die Werte von Antrag und Widerantrag werden nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG grundsätzlich zusammengerechnet; insoweit bestätigt diese Regelung die allgemeine Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Eine dem § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG entsprechende Einschränkung enthält § 39 Abs. 1 FamGKG allerdings nicht; gleichwohl dürfte das Additionsverbot auch hier gelten, wenn sich der Antr...mehr

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FF 5/2016, Unterhaltsrecht – Kommentar

Büte/Poppen/Menne3. Auflage 2015, 743 Seiten, 79 EUR, Verlag C.H. Beck Die dritte Auflage des "kleinen" Kommentars zum Unterhaltsrecht stand vor der großen Aufgabe, ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet mit Verzweigungen in zahlreiche Nebengebiete in schreibtischgerechte Form zu bringen. Denn in den letzten Jahren ist es im Unterhaltsrecht zu einer Vielzahl von Reformen und Änd...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / a) Grundsätze

Hier ergeben sich deutliche Unterschiede: Während ein Fehlverhalten des Berechtigten sowohl nach § 826 BGB wie nach § 1579 Nr. 3 und 5 BGB sanktioniert werden kann, ist beim Pflichtigen die Möglichkeit nach § 1579 BGB ausgeschlossen. Denn das Gesetz fordert tatbestandlich ein Fehlverhalten des Berechtigten, und auch die in einem solchen Fall eintretende Rechtsfolge (Versagun...mehr

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AGS 5/2016, Kostenentscheid... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am 3.12.2004 geborenen Kindes L. Ihre Beziehung ist seit Herbst 2005 beendet. Seit Dezember 2006 hat der Antragsgegner nahezu keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter. Am 11.9.2009 schrieb er per Mail, dass er das Kind nie wollte und auch nie etwas mit ihm zu tun haben wollte. Am 8.10.2009 verleugnete er seine ...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / b) Form

Aus der Verweisung in § 1605 Abs. 1 S. 3 BGB auf die §§ 260, 261 BGB folgt, dass die Auskunftspflicht durch Vorlage einer in sich geschlossenen[9] schriftlichen, systematischen Aufstellung der erforderlichen Angaben zu erfüllen ist. Diese soll dem Berechtigten ohne übermäßigen Arbeitsaufwand eine Berechnung des Unterhaltsanspruchs ermöglichen.[10] Nicht ausreichend ist eine ...mehr

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§ 1 Einleitung / II. Schiedsfähigkeit

Rz. 47 Wie auch sonst, können die Beteiligten sich auch in familienrechtlichen Streitigkeiten durch eine Schiedsvereinbarung auf ein Schiedsverfahren einigen. Sie können jedoch auch von vornherein schon im Ehe- oder Partnerschaftsvertrag eine Schiedsklausel aufnehmen und sich dadurch für den Fall späterer Streitigkeiten dem Spruch eines Schiedsgerichts unterwerfen. Rz. 48 Gru...mehr

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FF 4/2016, Verzicht auf kün... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit von Januar 2012 bis Mai 2013. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner heirateten am 7.1.2005. Die Ehe blieb kinderlos. Ende Dezember 2011 trennten sich die Beteiligten. Durch Beschl. v. 13.2.2013, bezüglich des Scheidungsausspruchs rechtskräftig seit dem 7.5.2013, wurde ihre Ehe geschieden. [3] Die Beteil...mehr

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FF 4/2016, Abänderung einer... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 1.4.2015, mit dem die Unterhaltsverpflichtung des Antragstellers aus der Urkunde des Notars S. vom 23.4.1992 (UR-Nr. 76/1992) in der Fassung des Urteils des Senats vom 5.2.1999 – 13 UF 7513/98 – dahingehend geändert wurde, dass der Antragsteller ab dem 23.12.2014 nur noch ver...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 1. Unbillige Härte

Eine unbillige Härte i.S.v. § 94 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB XII kann vorliegen, wenn der Unterhaltspflichtige den Sozialhilfeempfänger vor Eintritt der Sozialhilfe über das zumutbare Maß hinaus betreut und gepflegt hat. Eine unbillige Härte, die den Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe in Höhe des fiktiven Pflegegelds ausschließt, kann auch darin bestehe...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 2. Hilfen zum Lebensunterhalt

Nach §§ 19 Abs. 2 S. 2, 27 ff. SGB XII gewährte Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt) haben, im Gegensatz zu Leistungen der Grundsicherung, generell keinen Einfluss auf Inhalt und Umfang des Unterhaltanspruchs und die Unterhaltsverpflichtung. Der Subsidiaritätsgrundsatz nach § 2 SGB XII bleibt davon unberührt, ob und in welchem Umfang der Unterhaltsanspruch nach Gewährung v...mehr

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AGS 4/2016, Fällige Beträge... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragstellerin ist gem. §§ 59, 55 Abs. 3 FamGKG zulässig. Die Beschwerde hat jedoch – soweit das AG nicht abgeholfen hat – in der Sache keinen Erfolg. Der Streitwert berechnet sich wie folgt. Praxis-Beispielmehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / § 113 FamFG i.V.m. § 114 ZPO – BVerfG: Verfahrenskostenhilfe für einstweilige Unterhaltsanordnung

Das BVerfG[37] beanstandet einen Beschluss eines AG, weil dieses nicht beachtet hatte, dass Verfahrenskostenhilfe für eine einstweilige Anordnung über Unterhalt zu gewähren ist, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung schwieriger Rechtsfragen abhängt. Nur die endgültige, nicht schon die vorläufige Bewilligung einer Berufsausbildungsbeihilfe dürfte dem Au...mehr

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FF 4/2016, Kriterien einer wirksamen Vereinbarung über Trennungsunterhalt

Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 30.9.2015 – XII ZB 1/15 Eine Ehefrau ist mit dem vertraglich vereinbarten, gegen Währungsverfall stabilen Unterhalt von monatlich 3.370 EUR unzufrieden und klagt einen höheren "gesetzlichen" Trennungsunterhalt ein. Der BGH[1] gibt ihr Recht, weil der Verzicht, der in der Unterhaltsbeschränkung liege, gemäß § 1614 BGB unwirksam sei. Dar...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / § 850d ZPO

Die Vorschrift des § 850d Abs. 1 ZPO ist auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangenen Unterhaltsansprüche ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen anzuwenden. Die Bestimmung des § 7 Abs. 3 S. 2 UVG verdrängt als spezielle Regelung des Vorrangs des unmittelbar Unterhaltsberechtigten das Rangverhältnis der Unterh...mehr

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FF 4/2016, Abänderung einer... / Leitsatz

1. Ein Unterhaltsschuldner, der die Abänderbarkeit einer Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt vertraglich ausgeschlossen hat, kann sich zur Abwehr des Unterhaltsanspruchs nur dann auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen, wenn die Zahlung des vereinbarten Unterhaltsbetrags seine wirtschaftliche Existenz gefährden würde. 2. Die wirtschaftliche Existenz des Unterhalt...mehr

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FF 4/2016, Verzicht auf kün... / Leitsatz

1. Die Beurteilung, ob eine unzulässige Unterschreitung des angemessenen Unterhalts und damit ein nach § 134 BGB unwirksamer Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt vorliegt, setzt voraus, dass zunächst die Höhe dieses angemessenen Unterhaltsanspruchs im hierfür erforderlichen Umfang festgestellt worden ist. (Rn 17) 2. Sonstige ehevertragliche Regelungen, die dem Unterhalts...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 1. Grundsicherungsleistungen

Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 ff. SGB XII werden unabhängig von etwaigen Unterhaltsansprüchen gegenüber Eltern und Kindern gewährt. Sie sind deswegen gegenüber diesen nicht nachrangig, sondern gelten als Einkommen, gleich ob sie zu Recht oder Unrecht gewährt wurden. Den Unterhaltsberechtigten trifft deswegen grundsätzlich die Obliegenheit, Leistungen der Grundsicherun...mehr

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FF 4/2016, Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB

BGH, Beschl. v. 9.3.2016 – XII ZB 693/14 (AG Kelheim, Beschl. v. 16.6.2014 – 1 F 33/13; OLG Nürnberg, Beschl. v. 3.12.2014 – 7 UF 988/14) Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine eventuelle Verpflichtung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit nach § 1603 Ab...mehr

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AGS 4/2016, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Die vom OLG zutreffend vorgenommene Wertfestsetzung bereitet vielen Gerichten Schwierigkeiten, weil die Differenzierung, ob derselbe Gegenstand oder verschiedene Gegenstände vorliegen, nicht immer einfach zu treffen ist. Das Gericht muss – insoweit verschiedene Beteiligte im gerichtlichen Verfahren Ansprüche geltend machen – daher stets prüfen, ob in demselben Verfahren und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.3 Beurkundung der Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen

Rz. 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 verpflichtet das Jugendamt im Zuge des Beratungs- und Unterstützungsangebots die Mutter darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit besteht, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen des Kindes nach § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 durch die Urkundsperson beim Jugendamt beurkunden zu lassen.mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) und sogleich geändert durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942). Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) wird die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.4 Beantragung einer Beistandschaft und deren Bedeutung

Rz. 7 Das Jugendamt muss die Mutter auf die Möglichkeit hinweisen, gemäß § 1712 BGB eine Beistandschaft zu beantragen. Diese hat ihrerseits die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen als Aufgabenbereiche (vgl. dazu die Kommentierung zu § 55 Rz. 3 bis 8). Es handelt sich nach dem Wortlaut sowie der Intention der Vorschrift ausschließlich um e...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.5 Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 8 Dieser Komplex steht nicht im Zusammenhang mit Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Vielmehr wird durch den Hinweis für nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit aufgezeigt, gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB durch rechtsgeschäftliche Erklärungen die elterliche Sorge gemeinsam zu übernehmen. Die öffentliche Beurkundung der Sorgeerklärun...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1 Beratung und Unterstützung unverzüglich nach der Geburt

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 Satz 1 hat das Jugendamt nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung anzubieten. Die Hilfe ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) anzubieten. Durch den aufgrund von Art. 2 Abs. 23 Nr. 1 des Personenstandsrechtsreformgesetzes neu ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Während § 18 den Rechtsanspruch allein sorgeberechtigter Mütter und Väter auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen von Kindern und Jugendlichen normiert, verpflichtet § 52 a das Jugendamt zur Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung v...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.1 Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung

Rz. 4 Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung wird aus dem Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet (BVerfG, Urteil v. 31.1.1989, 1 BvL 17/87, BVerfGE 79 S. 256). Dieses Grundrecht des Kindes muss allerdings je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles abgewogen werden gegenüber widerstreitenden Grundrechten der Mut...mehr

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Klose, SGB I § 32 Verbot na... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Bürck, § 32 SGB I in der Praxis, VSSR 1990 S. 287. Eichenhofer, Sozialrechtliche Grenzen der Privatautonomie, VSSR 1991 S. 185. ders., Kassenwahl und Arbeitgeber, RdA 2006 S. 203. Gagel, Probleme der "128er Vereinbarung", BB 1988 S. 1957. Krause, Abwälzung des Pauschalbeitrags zur Sozialversicherung auf geringfügig Beschäftigte?, ArbuR 1999 S. 390. Kunze, Anspruch auf Kran...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.2 Unterhaltsansprüche

Rn 13 Unterhaltsgläubiger nehmen mit ihren Forderungen aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als einfache Gläubiger i. S. d. § 38 am Verfahren teil.[14] Sie können gem. § 89 Abs. 2 Satz 2 wegen Unterhaltsansprüchen in den für andere Gläubiger unpfändbaren Teil der Bezüge des Schuldners vollstrecken. Unterhaltsansprüche, die nach Verfahrenseröffnung entstande...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 4. Eingeschränkter Regress bei Unterhaltsansprüchen (Abs. 2)

§ 33 Abs. 2 SGB II beschränkt den Unterhaltsregress, indem das Gesetz für eine Reihe von Fällen den Anspruchsübergang ausschließt. Die Vorschrift gilt nur für gesetzliche Ansprüche, nicht jedoch für auf einem Austauschverhältnis (z.B. Altenteil) beruhende Forderungen. Kein Anspruchsübergang erfolgt bei den in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Personen. Denn während d...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 2. Voraussetzungen des Anspruchsübergangs (§ 33 Abs. 1 SGB II)

Voraussetzung für jeden Anspruchsübergang ist ein bestehender Unterhaltsanspruch – andernfalls greift die Vorschrift von vornherein ins Leere. Daher muss die Prüfung zwangsläufig mit der Feststellung eines Anspruchs nach den allgemeinen Regeln beginnen – Unterhaltsverhältnis, Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Ferner bedarf es zwischen Unterhaltspflicht und erbrac...mehr

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FF 3/2016, Abänderung eines... / 2 Gründe:

I. Die Beteiligten waren seit 1974 bis zur rechtskräftigen Scheidung im September 2001 verheiratet und lebten seit Februar 2000 getrennt. Die Antragsgegnerin war während der Ehezeit, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind, überwiegend nicht erwerbstätig. Sie ist gelernte Arzthelferin, hat nach der Trennung jedoch keine Erwerbstätigkeit mehr aufgenommen. Der Antragsteller za...mehr

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FF 3/2016, Kompetenz von Jugendämtern und Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB

Praxis-Beispiel Fall: Ein Paar lebt in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Nach zwei Jahren bekommt die Frau am 25.2.2013 ein Kind aus dieser Beziehung. Gut ein Jahr später am 1.5.2014 endet die nichteheliche Lebensgemeinschaft, der Mann verlässt seine Freundin. Die Mutter, die keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, geht daraufhin zum örtlichen Jugendamt und macht Ansp...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 5. Gerichtliche Durchsetzung und Rückübertragung (Abs. 4)

Steht der Unterhaltsberechtigte im Leistungsbezug, nimmt ihm der gesetzliche Forderungsübergang die Aktivlegitimation. Der Antrag ist in Höhe der bis zur Rechtshängigkeit – d.h. bis zur Zustellung der Antragsschrift – erbrachten Leistungen von vornherein unbegründet. Besteht ein hierüber hinausgehender Unterhaltsanspruch, ist der Berechtigte nicht gehindert, diesen gesondert...mehr

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zerb 3/2016, Der deutsch-si... / 5. Singapurisches Pflichtteilsrecht

Auch existiert ein den deutschen Regeln entsprechendes Pflichtteilsrecht in Singapur nicht. Stattdessen trifft der Inheritance (Family Provisions) Act (Chapter 138) Regelungen, die die Versorgung von hinterbliebenen Ehegatten, unverheirateten Töchtern, minderjährigen Söhnen oder behinderten Kindern (Söhne und Töchter) sicherstellen sollen. Es geht dabei ausdrücklich nur um e...mehr

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FF 3/2016, Aufstockungsunte... / 2 Anmerkung

Der Streitfall ist dadurch gekennzeichnet, dass dem unterhaltsberechtigten Ehegatten seit der Scheidung – zunächst neben einem Teilunterhalt gemäß § 1570 BGB – durchgängig Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB zuerkannt wurde; insoweit war der Anspruch durch Vergleich tituliert. Der unterhaltspflichtige Ehegatte verfügte durchgängig über höhere Einkünfte, als der unt...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um den Gebührenwert des – mit Klage und Widerklage – auf Abänderung eines Unterhaltsurteils gerichteten erstinstanzlichen Verfahrens. Der nacheheliche Unterhalt der Beklagten war mit dem abzuändernden Urteil vom 6.12.2006 für den Zeitraum seit September 2006 auf 2.138,48 EUR festgesetzt. Der Kläger hat mit der am 30.6.2008 eingegangenen Klageschrift zunä...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 1. Überblick

Der Unterhaltsregress betrifft einen ganz anderen Aspekt – das Verhältnis der eigentlich subsidiär ausgestalteten existenzsichernden Leistungen zum einzusetzenden Einkommen und Vermögen des Leistungsempfängers. Hierzu zählen insbesondere (aber nicht ausschließlich) die Unterhaltsansprüche. Der Unterhaltsregress verfolgt in erster Linie den Zweck, die Erfüllung privatrechtlich...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist in der Sache in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet und im Übrigen zurückzuweisen. 1. Maßgeblich für die Bestimmung des Streitwerts ist § 42 Abs. 1 S. 1 GKG in der zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage am 30.6.2008 geltenden Fassung. Dahingestellt bleiben kann, ob dies unmittelbar auf § 63 Abs. 1 S. 1 FamGKG beruht (vgl. KG v. 1.2.2...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 3. Reichweite des Anspruchsübergangs (Abs. 1 S. 1, S. 4)

Keineswegs einheitlich geregelt sind die vom Anspruchsübergang erfassten Ansprüche. Während die cessio legis im SGB XII, UVG, BAföG und SGB III auf Unterhaltsansprüche beschränkt ist, gehen nach § 33 SGB II alle Ansprüche des Leistungsempfängers auf das Job-Center über. Dies betrifft zivilrechtliche Ansprüche – u.a. Pflichtteils- und Zugewinnansprüche sowie das Recht auf Sch...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / A. Einleitung

An keiner Stelle sind alle Beteiligten so untrennbar in die Wechselwirkungen zweier Rechtsgebiete verstrickt, wie an der Nahtstelle von Existenzsicherungs- und Familienrecht. Wer einen Beleg sucht, findet ihn bereits in den Motiven des BGB. Diese beziehen sich zur Begründung der Unterhaltspflichten u.a. auf die Lasten für die öffentlichen Armenkassen.[1] Umgekehrt hat der Ge...mehr

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FoVo 2/2016, Zulässigkeit einer "Tieferpfändung" nach § 850d ZPO durch Unterhaltsvorschussstellen mittels Vollstreckungsbescheid?

Wird eine Unterhaltsforderung vollstreckt, genießt der Schuldner nach § 850d ZPO nicht den Schutz der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO, sondern darf nur den notwendigen Unterhalt – Hartz IV – und die zur Erfüllung seiner vorrangigen Unterhaltspflichten notwendigen Mittel behalten. Man spricht von der sogenannten "Tieferpfändung". Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn...mehr

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FF 2/2016, Umschreibung ein... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner ist der unterhaltspflichtige Vater der Antragstellerin. Er wendet sich im vorliegenden Verfahren gegen die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Teilausfertigung eines vom Land Baden-Württemberg gegen ihn erstrittenen Urteils, durch das er verpflichtet wurde, für die am 7.5.2005 geborene Antragstellerin Unterhalt i.H.v. monatlich 100 % des jeweilig...mehr

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FF 2/2016, Umschreibung ein... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 23.9.2015 befasst sich mit der Frage, ob ein vom Land erstrittener Titel über Kindesunterhalt nach der Einstellung der Unterhaltsvorschussleistungen auf das unterhaltsberechtigte Kind umgeschrieben werden kann. Inhalt der Entscheidung Der Antragsgegner war durch ein Urteil verpflichtet worden, für seine am 7.5.2005 geborene Tochter, die...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs dahin, dass er ab Dezember 2011 keinen Kindesunterhalt mehr schuldet. [2] Er ist der Vater der im Mai 2001 geborenen Antragsgegnerin zu 1. Mit am 19.4.2007 vor dem Familiengericht abgeschlossenem Vergleich hatte er sich verpflichtet, ab Februar 2008 für seine Tochter zu Händen der Kindesmutter monatlic...mehr

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FF 2/2016, Zur Wirksamkeit ... / 1. Vaterschaftsanerkennung

Es besteht jedoch die Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung nach §§ 1594, 1592 Nr. 2 BGB. Die Anerkennung der Vaterschaft kommt auch in Betracht, wenn der anerkennende Vater als biologischer Erzeuger sicher ausscheidet.[3] Deswegen kann durch die Vaterschaftsanerkennung auch im Fall der heterologen Insemination eine verbindliche verwandtschaftliche Beziehung im familienrec...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH ist überzeugend begründet und sorgt für Klarheit hinsichtlich der Frage, in welchem Maß ein inhaftierter Schuldner für Kindesunterhalt leistungsfähig ist. Ausgangspunkt der Prüfung ist § 1603 Abs. 1 BGB, nach dem der eigene angemessene Unterhalt des Schuldners grundsätzlich die Grenze seiner Leistungsfähigkeit ist. Im hier gegebenen Mangelfall muss er...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / I. Einführung

Die Rechtslage rund um die Samenspende war in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung sowie der juristischen Fachdiskussion.[1] Während zumeist das Recht des Kindes auf Kenntnis von der eigenen Abstammung, die abstammungsrechtliche Zuordnung des Kindes sowie etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Spender im Vordergrund standen, blieb die adopt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.6.4 Erstattungsansprüche, die nicht unter das SGB X fallen

Rz. 12 Ansprüche, die öffentliche Arbeitgeber, Träger der Beamtenversorgung, öffentliche oder private Zusatzversorgungseinrichtungen auf die Rentennachzahlung erheben, weil die rückwirkende Rentenbewilligung zu einer Minderung bereits gezahlter Leistungen (z. B. Krankenbezüge oder Übergangsgelder an Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes) führt, werden von §§ 102ff. nicht er...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 53... / 1 Rechtsentwicklung und Bedeutung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das FamilienförderungsG v. 22.12.1999[1] neu eingefügt.[2] Eine entsprechende Regelung für das Kindergeldrecht enthält dazu der § 21 BKKG. § 53 EStG ist eine zutreffende Umsetzung der Vorgaben des BVerfG vom November 1998 (Rz. 3).[3] § 53 EStG in der noch geltenden Fassung ist nur noch für Altfälle aus den Vz 1983 bis 1995 bedeutsam. Rz. 2 Mit...mehr