Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / I. Auftakt – frühe Rechtsprechung

Dass es im Leben des Menschen zwei Phasen gibt, in denen er auf die Unterstützung seiner Mitmenschen angewiesen ist – nämlich die frühe Kindheit und das hohe Alter – ist eine Binsenweisheit. Gleichwohl war der Elternunterhalt in der gerichtlichen Praxis lange Zeit bedeutungslos. Der Münchener Kommentar – ein mehrbändiger Großkommentar – widmete ihm in der dritten Auflage (19...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / III. Der Aszendentenunterhalt im Unterhaltsrecht

In der Rechtsprechung stößt man regelmäßig auf den Topos vom "schwach ausgestalteten" Elternunterhalt. Begründet wird dies mit der entfernten Rangposition.[14] Nun lässt der Rang Bedeutung und Höhe des Anspruchs unberührt. Er ist nur verbindlich für die Reihenfolge, in der die – jeweils ungeschmälerten – Ansprüche mehrerer Berechtigter zu berücksichtigen sind. Die Rangordnun...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Anwendbar... / Sachverhalt

Der Erblasser wurde in Teheran (Iran) geboren und ist am in Hamburg verstorben. Der Erblasser besaß sowohl die iranische als auch die kanadische Staatsbürgerschaft. Der Erblasser war zunächst verheiratet mit Frau RG. Diese Ehe wurde im Jahre 1983 geschieden. Der Erblasser war sodann ein weiteres Mal verheiratet mit Frau M. Auch diese Ehe wurde geschieden. Der Erblasser hatte ...mehr

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FF 10/2015, Familienanwälte und Familienrichter

Interview mit Dr. Hermann Heuschmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Bonn FF/Schnitzler: Sie sind seit 1973, also inzwischen mehr als 40 Jahre Anwalt, seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht. Wenn Sie diese lange Zeit Revue passieren lassen, was sind für Sie die einschneidendsten Erlebnisse in dieser Zeit? Heuschmid: Es dürfte schwierig sein, auf diese Frage in d...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / II. Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen

Zitat "Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet." Auf diese seit 1900 unverändert geltende Vorschrift des § 1601 BGB stützt sich der Elternunterhalt. Nachdem die Probleme einer alternden Gesellschaft seit dem letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts zunehmend in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind, haben sich die Rahmenbedingungen an viel...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / d) Der Einsatz des Vermögens

Für den Elternunterhalt hat das Kind im Grundsatz auch sein Vermögen einzusetzen. Dies ist jedoch kaum erwähnenswert, weil das geschützte Vorsorgevermögen bei einer Sparrate von 5 % des Bruttoeinkommens zuzüglich der thesaurierten Erträge eine Größenordnung erreicht, bei der ein Vermögensverbrauch während der aktiven Erwerbsphase in der Praxis nicht relevant wird. Dies gilt ...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.3 Leistungsverpflichtete

Rz. 14 Abs. 2 bestimmt zum einen die Auskunftsverpflichtung Leistungsverpflichteter. Damit sind vorrangig Personen gemeint, die gegenüber dem Antragsteller oder Bezieher laufender Leistungen unterhaltspflichtig sind. Es handelt sich insoweit um eine Spezialvorschrift, neben der § 99 SGB X keinen Anwendungsbereich mehr hat (vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88, SozR 410...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 5. Befristung des nachehelichen Unterhalts gemäß § 1578b BGB

Gemäß § 1578b Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Nach § 1578b Abs. 2...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / B. Kindesunterhalt

Ein Unterhaltsberechtigter hat grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen, nach denen der Unterhaltsanspruch der Höhe nach bemessen wird. Dies schließt bei abgeleiteter Lebensstellung auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen mit ein. I. Unterhalt für minderjährige Kinder 1. Mindestunterhalt Von dem allgemeinen Grundsatz der D...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / II. Unterhalt für volljährige Kinder

Ein volljähriges Kind ist für die Höhe seines Unterhaltsbedarfs darlegungs- und beweispflichtig. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und ihre Lebensstellung gemäß § 1610 Abs. 1 BGB noch von den Eltern ableiten, ergibt sich der Unterhaltsbedarf auf der Grundlage des zusammengerechneten Einkommens beider barunterhaltspflichtigen Eltern nach der...mehr

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FF 9/2015 / Elternunterhalt

a) Für den Unterhaltsberechtigten besteht grundsätzlich die Obliegenheit zur Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII); eine Verletzung dieser Obliegenheit kann zur Anrechnung fiktiver Einkünfte in der Höhe der entgangenen Leistungen führen. b) Die Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erw...mehr

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FF 9/2015, Leistungsfähigke... / 1 Gründe:

[1] A. Der Antragsteller begehrt als Sozialhilfeträger von der Antragsgegnerin aus übergegangenem Recht Elternunterhalt. [2] Die im Mai 1950 geborene Antragsgegnerin ist die Tochter der im März 2013 verstorbenen W. Nach Abschluss ihrer Hebammenausbildung 1970 arbeitete die Antragsgegnerin vier Jahre in ihrem erlernten Beruf, bevor sie ihre Erwerbstätigkeit mit der Geburt ihre...mehr

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FF 9/2015, Isolierte Kosten... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller, vertreten durch seine Mutter, hat seinen Vater, den Antragsgegner, auf rückständigen und künftigen Kindesunterhalt in Höhe von 136 % des Mindestunterhalts in Anspruch genommen. Die Mutter hat sich mit dem Antragsgegner vor dem Amtsgericht – Familiengericht – Bremen-Blumenthal gemäß § 278 Abs. 6 ZPO über ihre dort geltend gemachten eigenen Unterhaltsansp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt allgemeine Pflichten Dritter zur Auskunftserteilung in Angelegenheiten von Beziehern laufender Leistungen nach dem SGB III oder in Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Damit werden Dritte zu bestimmten Auskünften generell verpflichtet, insoweit kommt es auf eine Einzelfallprüfung nicht an. Ziel der Regelung ist die R...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / III. Weitere bedeutsame Verordnungen

Rz. 47 Auf dem Gebiete des Verfahrensrechts sind weitere Verordnungen in Kraft, von Bedeutung sind vor allem:mehr

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§ 2 Die neue EU-Erbrechtsve... / III. Deutsches Ausführungsgesetz

Rz. 294 Das Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG)[224] regelt die Umsetzung der Vorgaben der ErbVO für Deutschland, wobei sich der deutsche Gesetzgeber – bewusst – dagegen entschieden hat, die Durchführungsvorschriften zur Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung ausländischer Titel in das (bereits bestehende) Anerkennungs- und Vollstreckungsausführung...mehr

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FoVo 8-9/2015, Pfändungssch... / 3 Der Praxistipp

Gleichstellung aller Einkünfte Werden sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet, so hat das Gericht nach § 850i Abs. 1 ZPO dem Schuldner auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Einkommen aus laufendem Arbeits- oder Dienstlohn bestünde. Damit werden alle Eink...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / a) Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes gemäß § 1570 BGB

Den wegen der Betreuung eines oder mehrerer Kinder geschuldeten nachehelichen Unterhalt gemäß § 1570 BGB hat der Gesetzgeber in Stufen aufgebaut. Ein geschiedener Ehegatte kann gemäß § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsan...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / e) Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB

Nach § 1573 Abs. 2 BGB kann der geschiedene Ehegatte, der nicht bereits einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570–1572 BGB hat, den Unterschiedsbetrag (Aufstockungsunterhalt) zwischen den Einkünften und dem vollen Unterhalt verlangen, wenn seine Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit zum vollen Unterhalt i.S.d. § 1578 BGB nicht ausreichen. Nach dieser Vorschrift wi...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / I. Einleitung

Die Unterhaltsansprüche zwischen nicht miteinander verheirateten Eltern regelt § 1615l BGB. Mit der wachsenden Zahl nichtehelich geborener Kinder[1] gewinnt diese Vorschrift zunehmend an praktischer Bedeutung. Sie enthält vier Unterhaltstatbestände: den Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater während der Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Ge...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / 2. Bedarf des Unterhaltsberechtigten

Der Ehegatte, der einen Unterhaltsanspruch nach der Scheidung der Ehe geltend machen will, muss substanziiert seinen Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen darlegen und nachweisen. Der Unterhaltsberechtigte hat die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen, nach denen der Unterhaltsanspruch der Höhe nach bemessen wird. Bei abgeleiteter Lebensstellung sind auch die E...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / III. Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung obliegt es gemäß § 1569 Satz 1 BGB jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Nur wenn er dazu nicht imstande ist, kann er gemäß § 1569 Satz 2 BGB gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt haben. Eine Unterhaltsverpflichtung aufgrund nachehelicher Solidarität besteht nach § 1569 Satz 2 BGB nur, wenn die Voraussetzungen eines der...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 3. Basisunterhalt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres

Nach § 1615l Abs. 2 S. 2, Abs. 4 BGB steht dem ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteil über die Dauer des Mutterschutzes (Abs. 1 S. 1) hinaus ein Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil zu, soweit von ihm wegen der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes keine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils be...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / b) Elternbezogene Verlängerungsgründe

Elternbezogene Gründe,[39] die zu einer Verlängerung des Unterhaltsanspruchs über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus führen können, beruhen maßgeblich auf einem schutzwürdigen Vertrauen auf Elternebene.[40] Ein Vertrauenstatbestand wird regelmäßig nur dann entstanden sein können, wenn die Eltern eine längere Beziehung geführt haben, das Kind also nicht lediglich aus ein...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / 1. Voraussetzungen der Unterhaltstatbestände

Der Unterhaltsberechtigte hat die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatbestandsvoraussetzungen der Norm, auf die er seinen Trennungs- oder nachehelichen Unterhaltsanspruch stützt (§§ 1361, 1570 ff. BGB). Hierzu gehört auch die durchgehende Bedürftigkeit seit Rechtskraft der Scheidung.[5] a) Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes gemäß § 1570 BGB Den wegen der Betreuung eines...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 3. Leistungsfähigkeit

Der Unterhaltsanspruch besteht nur, soweit die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen gegeben ist (§ 1615l Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 1603 Abs. 1 BGB). Der diesem gegenüber dem anderen Elternteil zu belassende Selbstbehalt beträgt seit dem 1.1.2015 1.200 EUR. Bei der Prüfung seiner Leistungsfähigkeit sind grundsätzlich alle Einkünfte heranzuziehen.[76] Abzugsfähig sind Aufwendungen fü...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / II. Trennungsunterhalt

Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte nach § 1361 BGB von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Der Trennungsunterhalt ist ein einheitlicher Unterhalt, der anders als der nacheheliche Unterhaltsanspruch nicht in einzelne Unterhaltstatbestände aufgegliedert ist. Der ...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / b) Unterhalt wegen Alters gemäß § 1571 BGB

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1572 (Unterhalt wegen Krankheit) oder 1573 BGB (Unterhalt bis zur Erlangung einer angemessenen Erwerbstätigkeit) w...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / d) Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit gemäß § 1573 Abs. 1 BGB

Soweit ein geschiedener Ehegatte keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570–1572 BGB hat, kann er gleichwohl Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. Dies gilt entsprechend, wenn Unterhalt nach den §§ 1570–1572, 1575 BGB zu gewähren war, die Voraussetzungen dieser Vorschriften aber weggefallen sind. In...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 5. Verwirkung

Die Verwirkung des Anspruchs richtet sich aufgrund der in § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB enthaltenen Verweisung auf die Vorschriften über den Verwandtenunterhalt nach § 1611 BGB.[86] Das Zusammenleben der Mutter mit einem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft führt nicht zur Verwirkung ihres Unterhaltsanspruchs aus § 1615l BGB. Eine analoge Anwendung des § 1579 Nr....mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / g) Unterhalt aus Billigkeitsgründen gemäß § 1576 BGB

Ein geschiedener Ehegatte kann nach § 1576 BGB Unterhalt von dem anderen Teil verlangen, soweit und solange von ihm aus sonstigen schwerwiegenden Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung der Belange beider Ehegatten grob unbillig wäre. Die gegenüber anderen Unterhaltstatbeständen subsidiäre Vorschrift hat...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / c) Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen gemäß § 1572 BGB

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Teil Unterhalt verlangen, soweit und solange ihm vom Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, der Beendigung der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach § 1573 BGB an wegen Krankheit oder anderer Gebr...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / III. Die Bemessung des Anspruchs

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs des das Kind betreuenden Elternteils hängt von dessen Bedarf und Bedürftigkeit sowie von der Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils ab. Die Eltern sind wechselseitig verpflichtet, einander Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen zu erteilen (§ 1603 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 1605 BGB). 1. Bedarf Der Bedarf[55] richtet sich nach der Lebensstellun...mehr

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AGS 7/2015, Abhilfemöglichk... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller, vertreten durch seine Mutter, hat seinen Vater, den Antragsgegner, auf rückständigen und künftigen Kindesunterhalt in Höhe von 136 % des Mindestunterhalts in Anspruch genommen. Die Mutter hat sich mit dem Antragsgegner vor dem FamG gem. § 278 Abs. 6 ZPO über ihre dort geltend gemachten eigenen Unterhaltsansprüche aus § 1615l BGB verglichen. In diesem Vergl...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 4. Unterhalt für die Vergangenheit

Für die Geltendmachung des Betreuungsunterhalts für die Vergangenheit müssen grundsätzlich die Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB, also eine Aufforderung zur Auskunftserteilung, eine Inverzugsetzung oder aber die Rechtshängigkeit des Unterhaltsanspruchs vorliegen. Die in § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB enthaltene Verweisung auf § 1613 BGB ist als Rechtsgrundverweisung anzuse...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 2. Rang des Anspruchs

Gemäß der durch § 1609 BGB vorgegebenen Rangfolge gehen nur die Ansprüche minderjähriger unverheirateter Kinder des nach § 1615l BGB unterhaltspflichtigen Elternteils und die Ansprüche der diesen gleichgestellten privilegierten volljährigen Kinder (§ 1603 Abs. 2 S. 2 BGB) dem Betreuungsunterhaltsanspruch des anderen Elternteils vor (§ 1609 Nr. 1 BGB). Dessen Anspruch steht i...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / I. Familienunterhalt

Der Familienunterhalt nach § 1360a BGB umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen. Der Familienunterhalt orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen, insbesondere an ...mehr

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FF 7+8/2015, Ausgleichspfli... / 3 Anmerkung

Auch wenn das Zweikontenmodell im Blickfang des amtlichen Leitsatzes steht: Die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung erwächst nicht aus steuerlichen Aspekten. Im Kern geht es um die verschiedenen Ausgleichsansprüche getrennter Ehegatten, wenn einer von beiden über den Trennungszeitpunkt hinaus die Raten für Darlehen zahlte, die auch im Interesse des anderen aufgenommen ...mehr

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FF 7+8/2015, Nichtzulassung... / 2. Entwicklung des Familienrechts

Das Familienrecht, namentlich das Unterhaltsrecht, hat in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung in Gesetz und Rechtsprechung genommen. Die Änderung der Rechtsprechung zur Begrenzung und Befristung von Unterhaltsansprüchen, angestoßen durch das Urteil des BGH vom 12.4.2006 (Az.: XII ZR 240/03 = FamRZ 2006, 1006) und die wesentliche Veränderung des gesamten Unterhaltsrec...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand: 19.5.2015

Rz. 399 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Rz...mehr

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FF 6/2015, Rang bei Teilunt... / 2 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung enthält mehrere interessante Aspekte: 1. "Praktikabilität schlägt Dogmatik" – so könnte man kurz zusammengefasst die Überlegungen des BGH zur Rangfolge bei Teilansprüchen im Mangelfall umschreiben. Es war nach der Unterhaltsreform 2008 in der Literatur streitig, ob die Dogmatik zu den Teilansprüchen im nachehelichen Unterhalt noch aufrecht zu erhal...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 2. Gleichrang

Steht der Unterhaltsanspruch des neuen Ehegatten wegen der Geburt eines Kindes mit dem Anspruch des geschiedenen Ehegatten aus langer Ehe in gleichem Rang, liegt ein relativer Mangelfall vor, der zu einer Kürzung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten nach Billigkeit führt. Dabei ist die vom Tatrichter gewählte Methode der Dreiteilung des vorhandenen Gesamteinkom...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 2. Vertraglicher oder gesetzlicher Unterhalt

Der BGH[50] bekräftigt seine ständige Rechtsprechung,[51] wonach der Wille, den Unterhaltsanspruch auf eine vertragliche Grundlage zu stellen und ihm damit das Wesen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs zu nehmen, nur bei besonderen dafür sprechenden Umständen angenommen werden kann. Selbst wenn der gesetzliche Unterhaltsanspruch in verschiedener Hinsicht, vor allem in Bez...mehr

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FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin (nachfolgend: Ehefrau) begehrt als Folgesache im Wege des Stufenantrags zum Zugewinnausgleich Auskunft sowie noch zu beziffernde Zahlung. Der Antragsteller (nachfolgend: Ehemann) beruft sich auf einen ehevertraglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichs. Die Ehefrau durchlief von 1987 bis 1989 eine Ausbildung als Büroassistentin und war anschließend bis 1...mehr

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FF 6/2015, Rang bei Teilunt... / Leitsatz

1. Soweit das Einkommen eines Ehegatten, der ein Kind betreut, als aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit stammend unberücksichtigt zu bleiben hat, kommt ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB in Betracht. 2. Besteht ein Teilunterhaltsanspruch auf Betreuungsunterhalt und ein weiterer Teilanspruch aufgrund eines anderen Unterhaltstatbestands, unterfällt der Gesamtanspruch dem...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Vorrang des geschiedenen Ehegatten

Der wegen langer Dauer der geschiedenen Ehe (über 31 Jahre) nach § 1609 Nr. 3 BGB nachrangige Unterhaltsanspruch des kinderlosen neuen Ehegatten ist im Rahmen der Leistungsfähigkeit nach § 1581 BGB grundsätzlich nicht als sonstige Verpflichtung zu berücksichtigen. Vielmehr wirkt sich bei der Billigkeitserwägung nach § 1581 BGB der Vorrang des geschiedenen Ehegatten in Höhe d...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / III. § 1570 BGB

Soweit das Einkommen eines Ehegatten, der ein Kind betreut, als aus überobligatorischer Tätigkeit stammend unberücksichtigt zu bleiben hat, kommt ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB in Betracht.[30] Die Ausübung einer auch vollschichtigen Berufstätigkeit ist lediglich ein Indiz für die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Arbeitsmöglichkeit im konkreten Fall. Der BGH wied...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / IV. § 850d ZPO

In einer für die amtliche Sammlung bestimmten Entscheidung befasst sich der BGH[65] mit der Zwangsvollstreckung wegen Unterhalts durch die Unterhaltsvorschusskasse. Diese kann wegen gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangener Unterhaltsforderungen Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ...mehr

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FF 6/2015, Anrechnung fikti... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrem Rechtsbehelf gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 10.10.2014, mit dem ihr Gesuch um Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte Rechtsverteidigung gegen den Antrag ihrer heute 11-jährigen Tochter, sie mit Wirkung ab dem 1.3.2014 zur Zahlung des Mindestunterhalts zu verpflichten, mangels Erfolgsaussichten zurückgewiesen wur...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / VI. § 1581 BGB

In einem entschiedenen Fall[44] geht es um das Zusammentreffen des Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau aus einer langen Ehe mit dem Anspruch der neuen Ehefrau vor und nach der Geburt eines Kindes und das für die Bemessung des Kindesunterhalts maßgebliche Einkommen. Beide geschiedenen Ehegatten sind im Rentenalter. 1. Vorrang des geschiedenen Ehegatten Der wegen langer...mehr