Rz. 47
Auf dem Gebiete des Verfahrensrechts sind weitere Verordnungen in Kraft, von Bedeutung sind vor allem:
▪ | die ZustellungsVO – betreffend die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke[38] |
▪ | die BeweisaufnahmeVO[39] |
▪ | die VO über den europäischen Vollstreckungstitel bei unbestrittenen Forderungen[40] |
▪ | die VO über das europäische Mahnverfahren[41] |
▪ | die VO über die Geltendmachung geringfügiger Forderungen[42] (unter 2.000 EUR) |
▪ | die Prozesskostenrichtlinie[43] |
▪ | die VO über das Insolvenzverfahren[44] |
▪ | und schließlich die Unterhalts-VO[45] (EuUnthVO). Diese regelt das anwendbare Recht nicht, sondern verweist hierfür durch ihren Art. 15 auf das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht[46] (Unterhalts-Kollisionsrecht).[47] |
In Deutschland sind die Einzelheiten zur Ausführung der EU-Verfahrensvorschriften in darauf bezogenen Ausführungsgesetzen geregelt.[48]
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