Der Ehegatte, der einen Unterhaltsanspruch nach der Scheidung der Ehe geltend machen will, muss substanziiert seinen Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen darlegen und nachweisen.

Der Unterhaltsberechtigte hat die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen, nach denen der Unterhaltsanspruch der Höhe nach bemessen wird.

Bei abgeleiteter Lebensstellung sind auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen darzulegen.

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