Fachbeiträge & Kommentare zu Teileigentum

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung / 2.2.6 Dinglich Berechtigte

Ist das Sondereigentum oder Teileigentum mit einem Nießbrauch belastet, verbleibt das Stimmrecht beim Eigentümer. Der Nießbraucher hat kein eigenes Stimmrecht.[1] Auch der Inhaber eines dinglichen Wohnrechts oder eines Dauerwohnrechts hat kein Stimmrecht.[2] Weder Nießbraucher noch Wohnberechtigter sind demnach zur Versammlung zu laden. Sie haben aus dem Grundsatz der Nichtö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung

Zur Inanspruchnahme der Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Von der Befreiung werden neben inländischen Grundstücken auch in der EU und in einem Staat des europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke erfasst.[1] Zum europäischen Wirtschaftsraum gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und die Mitgliedsstaaten der E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung / 6 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Absenkungsbeschluss (§ 23 Abs. 3 Satz 2 WEG) Aus der Einordnung als Sachbeschluss folgt, dass der Absenkungsbeschluss bei der Einberufung nach § 23 Abs. 2 Satz 2 WEG anzukündigen ist, dass er in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen ist und dass er isoliert angefochten werden kann.[1] Beschlüsse, die nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG für einzelne Gegenstände das Umlaufverfahren mit Meh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.10 Schwebend unwirksamer Beschluss

Im Gegensatz zum anfechtbaren Beschluss, der schwebend wirksam ist bis zu dessen rechtskräftiger Ungültigerklärung, ist ein Beschluss, der einen Eingriff in unentziehbare, aber verzichtbare Rechte der Wohnungseigentümer zum Gegenstand hat, bis zur Zustimmung des jeweils betroffenen Wohnungseigentümers schwebend unwirksam. Dies hatte der BGH im Jahr 2004[1] klargestellt. Alle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.4 Materiell-rechtliche Reichweite

Sowohl vereinbarte als auch gesetzliche Öffnungsklauseln verleihen den Wohnungseigentümern lediglich entsprechende Kompetenz zur Änderungsregelung ohne freilich deren materiell-rechtliche Reichweite zu rechtfertigen. Materiell-rechtlich sind vereinbarte Öffnungsklauseln nämlich u. a. durch unentziehbare, aber verzichtbare Mitgliedschaftsrechte begrenzt. Zu den unentziehbaren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abbedingung des gesetzlichen Kopfstimmrechts Von dem gesetzlichen Regelfall des Kopfstimmrechts kann durch Vereinbarung abgewichen werden und stattdessen das Objektstimmrecht vereinbart werden.[1] Abberufung des Verwalters Ist der Verwalter nicht gleichzeitig auch Wohnungseigentümer, kann er als Vertreter anderer Wohnungseigentümer auftreten und dabei deren Stimmrecht auch über...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Landesspezifische Steuermesszahlen für Grundstücke

Rz. 18 Im SächsGrStMG wird angeordnet, dass die Steuermesszahl – abweichend von § 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GrStG – für im Freistaat Sachsen belegene unbebaute Grundstücke i. S. d. § 246 BewG 0,36 ‰, bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG 0,36 ‰ und bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG 0,72 ‰ beträgt. Die Regelungen über die abweichenden Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 Nach § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke. Hiervon abweichend muss der Hebesatz für die Grundsteuer gem. § 1 Abs. 1 S. 1 SHGrStHsG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einhei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 Nach § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke. Hiervon abweichend muss der Hebesatz für die Grundsteuer gem. § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsG LSA vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1)

Rz. 18 In § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsGRP wird unter dem Vorbehalt des § 1 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 und 3 GrStHsGRP zunächst der in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG geregelte Grundsatz, wonach der Hebesatz für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke jeweils einheitlich sein muss, ins GrStHsGRP übernommen. Durch § 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung / 3.1.1 Präambel

Die folgende Regelung leitet üblicherweise in die weiteren Regelungen der Gemeinschaftsordnung ein, um ihren Regelungsgehalt zu verdeutlichen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung / 3.3.1.4 Nutzungsüberlassung an Dritte

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung / 3.5 Regelungen bei Mehrhausanlagen

Besteht die Wohnanlage aus mehreren Gebäuden, kann es sich im Hinblick auf etwa unterschiedliche Ausstattungen der Häuser anbieten, dies in der Gemeinschaftsordnung im Hinblick auf die Kostenverteilung zu berücksichtigen. Zwar eröffnet die gesetzliche Öffnungsklausel des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG den Wohnungseigentümern bereits eine umfangreiche Beschlusskompetenz zur Änderung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2.3 Gebäude

Rz. 51 Einkommensteuerrechtlich können Grund und Boden und aufstehende Gebäude als jeweils selbstständige Wirtschaftsgüter ein getrenntes Schicksal erleiden.[1] Davon geht auch § 6b EStG aus, wonach Gewinne aus der Veräußerung von Gebäuden wegen deren kürzerer Nutzungsdauer nicht aufgrund und Boden übertragen werden dürfen.[2] Für den Begriff des Gebäudes sind die Abgrenzungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Teileigentum (Abs. 6)

Rz. 143 [Autor/Stand] Jedes Teileigentum gehört gem. § 243 Abs. 1 Nr. 3 BewG zum Grundvermögen und gilt nach § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Bewertungsgesetzes. Rz. 144 [Autor/Stand] Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z.B. Büroräume, Ladenlokale) in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnungseigentum und das Teileigentum (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 47 [Autor/Stand] Das Wohnungseigentum [2] ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Rz. 48 [Autor/Stand] Beim Teileigentum handelt es sich um das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 63 [Autor/Stand] In § 50 Abs. 2 BewG 1934 waren neben dem Erbbaurecht auch die sonstigen grundstücksgleichen Rechte als "Grundstücke" aufgeführt. Das war bereits in § 68 BewG 1965 nicht mehr vorgesehen. Als grundstücksgleiche Rechte hatten seit 1.1.1964 praktisch nur noch die Eigentumsrechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) v. 15.3.1951[2] Bedeutung. Diese Rechte s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Wohnungs-/Teileigentum, Dauerwohn- und -nutzungsrecht

Rz. 21 [Autor/Stand] In § 50 Abs. 2 BewG 1934 waren neben dem Erbbaurecht auch die sonstigen grundstücksgleichen Rechte als "Grundstücke" aufgeführt. Das ist in § 68 BewG 1965 nicht mehr geschehen. Als grundstücksgleiche Rechte haben seit 1.1.1964 praktisch nur noch die Eigentumsrechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) v. 15.3.1951,[2] zuletzt geändert durch das Gesetz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 27 [Autor/Stand] Die in § 249 BewG genannten Grundstücksarten finden sich bis auf das Wohnungs- und Teileigentum bei der früheren Einheitsbewertung[2] in § 75 Abs. 1 BewG wieder; das Wohnungs- und Teileigentum wird für die Einheitsbewertung in § 93 BewG geregelt. Im Gegensatz zum § 181 BewG für Zwecke der Grundbesitzbewertung bilden bei der Grundsteuerbewertung die Ein- ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Norm des § 249 BewG zu den Grundstücksarten gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des Grundvermögens gem. §§ 243 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Die Norm gilt nach § 231 Abs. 1 BewG für die Bewertung des inländischen Vermögens. Nach diesen Vorschriften sind auch die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bebautes Erbbaurecht

Rz. 64 [Autor/Stand] Die Bezeichnung und Behandlung als bebautes Erbbaurecht bzw. Grundstück ist nur möglich, wenn sich auf dem mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück ein benutzbares Gebäude befindet (vgl. § 248 BewG nebst der dazugehörigen Kommentierung). Rz. 65 [Autor/Stand] Die Bewertungsmethode zur Ermittlung des Gesamtwertes eines bebauten Grundstücks richtet sich nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Geschäftsgrundstücke (Abs. 7)

Rz. 152 [Autor/Stand] Geschäftsgrundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 7 BewG sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen (gewerblichen/freiberuflichen) und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Teileigentum sind. Demnach sind alle Grundstücke, die kein Teileigentum sind und ausschließlich eigenen oder fremde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Gemischt genutzte Grundstücke (Abs. 8)

Rz. 160 [Autor/Stand] Gemischt genutzte Grundstücke sind gem. § 249 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 8 BewG Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind. Rz. 161 [Autor/Stand] Bei der Bestimmung der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ermittlung eines Gesamtwerts

Rz. 55 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell wird das Gebäude auf fremdem Grund und Boden zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d. h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 BewG mit dem dazugehörigen belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und nach den §§ 243 bis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Wohnungs- und Teilerbbaurecht (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 50 [Autor/Stand] Die rechtliche Konstruktion des Wohnungserbbaurechts und des Teilerbbaurechts nach § 30 Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes ist eine Kombination von Wohnungs- bzw. Teileigentum und Erbbaurecht. Das Wohnungserbbaurecht und des Teilerbbaurecht gehören nach § 243 Abs. 1 Nr. 4 BewG ebenfalls zum Grundvermögen. Rz. 51– 52 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 249 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Aufzählung der verschiedenen Grundstücksarten und deren Definition sowie erstmalig für die Bewertung zu Grundsteuerzwecken die Bestimmung des Wohnungsbegriffs. Die Vorschrift des § 249 BewG entspricht in Teilen dem früheren § 75 BewG zur Einheitsbewertung sowie dem § 181 BewG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] § 243 Abs. 1 BewG regelt den Umfang des Grundvermögens. Dazu gehören insb. der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§§ 232 bis 242) handelt. Auch das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum und das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Wohnungseigentum (Abs. 5)

Rz. 134 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum gilt gem. § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Bewertungsgesetzes. Rz. 135 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist gem. § 249 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 5 BewG definiert als das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Insoweit entspricht die D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 48 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung wird das Erbbaurecht zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d.h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 1 BewG mit dem belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst. Das gilt auch, wenn der Eigentümer des belasteten Grundstücks das Erbbaurecht oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Nutzung zu verschiedenen Zwecken

Rz. 69 [Autor/Stand] Werden Grundstücke sowohl zu Wohnzwecken als auch zu betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken genutzt, sind für die Bestimmung der Grundstücksart die unterschiedlich genutzten Wohn- und Nutzflächen ins Verhältnis zur gesamten Wohn- und Nutzfläche des Gebäudes zu setzen. Dabei werden zum einen alle Flächen, die Wohnzwecken dienen, sowie zum anderen all...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Gesetzliche Regelung und Rspr

Rn. 582 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nunmehr enthält § 6 Abs 1 Nr 1a EStG eine gesetzliche Regelung über anschaffungsnahe HK bei Gebäuden. Diese Regelung wurde mit dem StÄndG 2003 ins Gesetz aufgenommen und findet Anwendung für Baumaßnahmen, mit denen nach dem 31.12.2003 begonnen wurde. Danach zählen zu den HK eines Gebäudes (nur dafür, gilt nicht für andere WG) auch Aufwendun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sch... / 2. Landesgesetzliche Abweichung

Rz. 13 [Autor/Stand] Der Landesgesetzgeber ermöglicht durch § 1 Abs. 1 SHGrStHsG den Gemeinden auch über die Grundsteuer C (§ 25 Abs. 5 GrStG) hinaus eine Hebesatzdifferenzierung innerhalb des Grundvermögens. Die Vorgabe eines einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B entfällt. Die Regelungen zur Hebesatzdifferenzierung entsprechen mit einer Ausnahme (siehe Rz. 14) inhal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Umfang und Begriff

Rz. 13 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts ist es von entscheidender Bedeutung, was zum Umfang der wirtschaftlichen Einheit gehört. § 243 BewG definiert für Zwecke der Grundsteuer den Umfang des Grundvermögens. Ebenso wird der Begriff des Grundvermögens bestimmt und von anderen Vermögensarten abgegrenzt. Rz. 14 [Autor/Stand] Die Zugehörigkeit zum Grundvermög...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 Nach § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke. Hiervon abweichend muss der Hebesatz für die Grundsteuer gem. § 1 Abs. 1 S. 1 NWGrStHsG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einhei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung des Ge... / 6.3 Adressatenkreis

Zum Adressatenkreis des § 15 WEG gehört jeder Drittnutzer, der nicht Wohnungseigentümer ist. Zwar hat die Norm in erster Linie den Mieter von Wohnungseigentum im Fokus, umfasst sind aber auch sonstige Nutzer wie dinglich Wohnungsberechtigte, Nießbraucher und alle anderen Personen, denen der Gebrauch überlassen wurde. § 15 WEG verpflichtet den Drittnutzer insoweit unmittelbar und...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondereigentum / Zusammenfassung

Begriff Das Sondereigentum ist gesetzlich in § 5 Abs. 1 WEG definiert. Hiernach sind Gegenstand des Sondereigentums die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 WEG bestimmten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Heizung (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Heizung hat als Einrichtung der Wärme- und Warmwasserversorgung überragende Bedeutung in der Praxis des Wohnungseigentums. Zentrale Probleme sind hier die Eigentumszuordnung der Heizung und ihrer einzelnen Bestandteile, die Möglichkeiten der Eigentümergemeinschaft, Nutzungsregelungen zu treffen, sowie insbesondere die Heizkostenabrechnung. Gesetze, Vorschriften u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teileigentum: Betrieb eines „Spätis” in einem „Laden”

1 Leitsatz Der Betrieb einer Spätverkaufsstelle in einem Raum, der als "Laden" gewidmet ist, ist erlaubt, wenn in den Räumen eine erlaubnisfreie Gaststätte angemeldet ist. 2 Normenkette § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG 3 Das Problem In dem Aufteilungsplan werden Räume, die Teileigentümer T zustehen (in der Teilungserklärung als Einheit Nummer 2 bezeichnet), "Laden" genannt. In der Gemeinsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teileigentum: Betrieb eines... / 1 Leitsatz

Der Betrieb einer Spätverkaufsstelle in einem Raum, der als "Laden" gewidmet ist, ist erlaubt, wenn in den Räumen eine erlaubnisfreie Gaststätte angemeldet ist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teileigentum: Betrieb eines... / 2 Normenkette

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teileigentum: Betrieb eines... / 6 Entscheidung

LG München I, Urteil v. 30.10.2025, 43 O 1906/25mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teileigentum: Betrieb eines... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie man einen Raum gebrauchen und nutzen kann, der als Teileigentum und zusätzlich als Laden gewidmet ist. Widmung eines Raumes als Laden In einem Raum, der nach einer Vereinbarung als "Laden" gewidmet ist, ist grundsätzlich die Nutzung als Verkaufsstätte für Waren zulässig, bei der der Charakter einer bloßen Verkaufsstätte im Vord...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teileigentum: Betrieb eines... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Nutzung der Räume entspreche den Vereinbarungen der Wohnungseigentümer. Eine Spätverkaufsstelle sei ein Laden. Auch öffentlich-rechtliche Bestimmungen stünden der Nutzung nicht entgegen. § 7 Abs. 2 GastG erlaube es gerade, außerhalb der Sperrzeit Getränke und zubereitete Speisen, die im Betrieb verabreicht werden, sowie Flaschenbier, alkoholfreie Getränke so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teileigentum: Betrieb eines... / 3 Das Problem

In dem Aufteilungsplan werden Räume, die Teileigentümer T zustehen (in der Teilungserklärung als Einheit Nummer 2 bezeichnet), "Laden" genannt. In der Gemeinschaftsordnung heißt es wie folgt: "Die Einheiten 1 und 2 dienen als Laden. Die Einheiten 3 bis 10 dienen Wohnzwecken; sie dürfen jedoch auch als Praxis oder Büroräume verwendet werden, soweit nicht öffentlich-rechtliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gestattungsbeschluss: Grenz... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Von einem Rechtsmissbrauch sei bei einer Anfechtungsklage nur auszugehen, wenn sie ausschließlich wohnungseigentumsfremden oder -feindlichen Zielen diene und nach Intensität und Umfang ihrer Instrumentalisierung für solche Ziele den übrigen Wohnungseigentümern nicht mehr zuzumuten sei. Dies sei nicht dargetan. Denn K rüge zu Recht eine mangeln...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlagevereinbarung: Unbesti... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer streiten, ob eine Umlagevereinbarung, die vorsieht, bestimmte Kosten nach "Wohn- und Nutzflächen" zu verteilen, anwendbar ist. Diese Vereinbarung lautet: "Alle Lasten und Kosten, insbesondere auch für die Instandhaltung, Instandsetzung und Bewirtschaftung im weitesten Sinne sowie Betriebskosten für die in der Anlage III gelb gekennzeichneten Pkw-Stellp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Kurzzeitige Vermietung an Feriengäste

Eine Wohnungseigentumsanlage, die aus 3 Einzelhäusern besteht, liegt in einer wiederauflebenden Ferienregion. 2 Wohnungseigentümer haben die Wohnungen als privat genutzte Ferienwohnungen für sich und nahe Verwandte gekauft. Dies ist auch so gestattet. Aus privaten Gründen standen beide Wohnungen seit einem Jahr weitgehend leer. Nun begehren die beiden Wohnungseigentümer, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung und Er... /   Fenster

Ich habe 2 Fragen zu der erforderlichen Beschlussmehrheit beim Austausch von 40 Jahre alte Fenstern, die nicht alle defekt sind: Was gilt bei einem Austausch ohne gestalterische Veränderung, also wieder Holzfenster? Was gilt bei einem Einbau von Kunststofffenstern anstelle der Holzfenster? Für die zu erreichende Beschlussmehrheit "Holzfenster-Holzfenster" ist unerheblich, ob ...mehr