Rz. 8

Das Formular bezieht sich auf folgende Bauträgermaßnahme: Der Bauträger errichtet eine Wohnanlage nebst Außenanlagen und Tiefgarage auf einem Grundstück, das in seinem Eigentum steht und an dem er gem. § 8 WEG Wohnungs- und Teileigentum gebildet hat, das im Grundbuch vollzogen wurde. Die Baugenehmigung ist erteilt. Mit dem Bau ist noch nicht begonnen worden. Vertragsgegenstand ist somit noch nicht fertig gestelltes Wohnungs- und Teileigentum. Das Formular ist auch uneingeschränkt für Sachverhalte verwendbar, in denen die Baumaßnahme bereits begonnen aber noch nicht fertig gestellt wurde. Erwerber ist ein Verbraucher.

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