Der Verwalter B erstellt einen Wirtschaftsplan, der Vorgaben der Gemeinschaftsordnung widerspricht. Denn diese schreibt bei den Kosten eine Trennung nach Wohnungs- und Teileigentum vor. Ein Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG wird aus diesem Grund vom AG rechtskräftig für ungültig erklärt. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K hatte bereits vor dem AG-Urteil dem Verwalter mit einem Schriftsatz mit "Kurzrubrum" (= ein Rubrum ohne vollständige Namen und Adressen) im September 2021 den Streit verkündet. Fraglich ist, ob der Verwalter an diese Entscheidung gebunden ist.

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