Fachbeiträge & Kommentare zu Teileigentum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teileigentum und Gebrauch d... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verlangt in einem Altfall von Teileigentümer B Unterlassung. B gebraucht Räume seines Teileigentums als Buchhaltungsbüro.mehr

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Teileigentum und Gebrauch d... / 1 Leitsatz

Das Sondereigentum eines Teileigentums, das in der Teilungserklärung als "Hobby- und Abstellraum" beschrieben ist, darf zu Zwecken eines gewerblichen Buchhaltungsbüros gebraucht und genutzt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bildung von Teileigentum: G... / 4 Die Entscheidung

Im Ergebnis ohne Erfolg! Nach der Gemeinschaftsordnung sei der aufteilende Eigentümer zwar berechtigt, allein ein Wohnungs- in ein Teileigentum umzuwidmen. Seit dem 7.10.2021 bedürfe die Begründung oder Teilung von Wohnungs- oder Teileigentum bei Bestandsgebäuden in Berlin aber einer Genehmigung nach § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Dies gelte auch für die Umwandlung von Wohnungs- ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bildung von Teileigentum: G... / 1 Leitsatz

Im räumlichen Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB ist dem Grundbuchamt vor Eintragung der Umwandlung eines Wohnungs- in Teileigentum die Genehmigung nach § 250 Abs. 5 Satz 1 BauGB nachzuweisen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bildung von Teileigentum: G... / 3 Das Problem

Im Zuge seiner Teilungserklärung erklärt der aufteilende Eigentümer, ein Wohnungseigentum, für den bereits ein Wohnungseigentum Grundbuchblatt angelegt worden war, solle nun ein Teileigentum sein. Das Grundbuchamt meint, zum Vollzug der Änderung sei eine Genehmigung gem. § 172 BauGB vorzulegen sei. Hiergegen wendet sich der aufteilende Eigentümer.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bildung von Teileigentum: G... / 5 Hinweis

Problemüberblick Sofern Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten i. S. v. § 201a Satz 3 und Satz 4 BauGB vorliegen und diese Gebiete nach § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB bestimmt sind, bedarf die Begründung oder Teilung von Wohnungs- oder Teileigentum grundsätzlich nach § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Genehmigung. Das Genehmigungserfordernis gilt nach § 250 Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bildung von Teileigentum: G... / 2 Normenkette

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Teileigentum und Gebrauch d... / 6 Entscheidung

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Teileigentum und Gebrauch d... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bildung von Teileigentum: G... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teileigentum und Gebrauch d... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall gibt es nach h. M. jedenfalls eine Vereinbarung. Denn der Begriff "Teileigentumseinheit" kann nur so verstanden werden, dass Teileigentum begründet werden sollte, also das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Hier spricht ma...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teileigentum und Gebrauch d... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! Der Gebrauch der Räume als Buchhaltungsbüro ist zulässig. Die Teilungserklärung spreche zum einen von einer "Teileigentumseinheit". Eine nähere Zweckbestimmung ergebe sich zum anderen aus der Formulierung "Teileigentumseinheit bestehend aus Hobby- und Abstellraum". Die nähere Bezeichnung der einzelnen Räume als "Hobbyraum" bzw. "Abstellraum" sei ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

Ein Teileigentum steht im Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Ihr steht ein Sondernutzungsrecht an einem Raum zu. Wohnungseigentümer K will diesen Raum mitbenutzen. Fraglich ist, ob er hierauf einen Anspruch hat.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.2 Lage des Grundstücks

Unter "Lage des Grundstücks" (Ziffer 1) ist die Anschrift des Bewertungsobjekts einzutragen. Sofern es sich um ein Wohnungs- oder Teileigentum handelt, ist ergänzend die Wohnungs- oder Teileigentumsnummer oder eine andere nachvollziehbare Bezeichnung, wie beispielsweise "1. OG links" oder "SE 1", anzugeben.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.10 Miteigentumsanteil

Bei Wohnungseigentum ist unter den Ziffern 9 und 10 der Miteigentumsanteil anzugeben. Der Miteigentumsanteil ist im Wohnungseigentumsrecht[1] ein rechnerischer Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Regel werden die Bruchstücke als Teile von 1.000 angegeben, bei größeren Objekten auch von 10.000 oder mehr (z. B. 70 –Zähler- / 1....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 6.1 Die einzelnen Tatbestände

Neben den allgemeinen Korrekturvorschriften der Abgabenordnung gelten im Grunderwerbsteuerrecht spezialgesetzliche Normen.[1] Die Anwendung der einzelnen Normen ist antragsgebunden und kommt in Betracht bei: Rückgängigmachung des Erwerbsvorgang Wird ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, so wird auf Antrag die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 2.2 Auflassung, Eigentumsübergang, Meistgebot

Auflassung Für die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sind die Auflassung und die Eintragung des Erwerbers im Grundbuch erforderlich.[1] Die Auflassung[2] ist die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zu notarieller Beurkundung zu erklärende Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Eigentumsübergang. Die (ausschließliche) Auflas...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 1.2 Erbbaurecht, Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte

Den Grundstücken stehen gleich: Erbbaurechte Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte nach den Vorschriften des WEG und des § 1010 BGB.[1] Erbbaurecht Dem Eigentum als Vollrecht am Grundstück entspricht bei Erbbaurechten grunderwerbsteuerlich die Erbbauberechtigung als Vollrecht an diesen. Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 4.1 Regelbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 1 GrEStG

Die Vorschrift des § 8 Abs. 1 GrEStG regelt gemeinsam mit § 9 GrEStG die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. § 8 Abs. 1 GrEStG enthält die grundsätzliche Aussage, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung für das Grundstück bemisst. Dazu gehört jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldverzug / Zusammenfassung

Begriff Allgegenwärtiges Problem vieler Eigentümergemeinschaften sind Hausgeldrückstände einzelner Wohnungseigentümer. Hier gilt es für den Verwalter schnell und konsequent zu handeln, um Liquiditätsengpässe innerhalb der Gemeinschaft und die Verjährung rückständiger Hausgeldansprüche zu vermeiden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Konkrete spezialgesetzliche Vorschrif...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldverzug / 1 Grundsätze

Festsetzung der Vorschüsse Der Beschluss über die Festsetzung der Vorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans sowie der jeweiligen Einzelwirtschaftspläne bildet die Grundlage für die Zahlungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer im Hinblick auf deren monatliche Beiträge zu den Hausgeldern. Zur Hausgeldzahlung ist auch derjenige Wohnungseigentümer verpflichtet, der seine ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Gegenstand der Besteuerung

Tz. 5 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Gegenstand der Grundsteuer ist der Grundbesitz. Der Grundbesitz i. S. d. Grundsteuergesetzes wird unterschieden in das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§§ 232ff. BewG) und das Grundvermögen (§§ 243ff. BewG). Tz. 6 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Ein Betriebsgrundstück ist dabei der Vermögensart zuzuordnen, zu dem es gehören würde, wenn es nic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuermessbetragsverfahren

Tz. 34 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Durch Anwendung einer Steuermesszahl (= Multiplikator) auf den festgestellten Grundsteuerwert wird der Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt festgesetzt. Die Steuermesszahl beträgt nach § 15 Abs. 1 GrStG fürmehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 41 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Auch der Grundbesitz eines steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereins unterliegt grundsätzlich der Grundsteuer. Hierzu gehören auch, wie bereits oben ausgeführt: Erbbaurechte, Gebäude auf fremdem Grund und Boden, sonstige grundstücksgleiche Rechte, Wohnungseigentum, Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Tz. 42 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 H...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Unterteilung: Vermehrung de... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung entfällt auf jede "Eigentumswohnung" eine Stimme. Die Gemeinschaftsordnung ermächtigt den Eigentümer des Teileigentums Nr. 9, auf eigene Kosten und vorbehaltlich einer baubehördlichen Genehmigung sein Sondereigentum im Dachgeschoss zu Wohnzwecken aus- und umzubauen und "beliebig viele Wohnungseigentumsrechte zu begründen". Teileigentümer X macht...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Unterteilung: Vermehrung de... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall unterteilt ein Teileigentümer aufgrund einer Vereinbarung sein Recht. An die Stelle des Teileigentums Nr. 9 sollen die Wohnungseigentumsrechte Nr. 9a und Nr. 9b treten. Fraglich ist, ob die Eigentümer der so entstandenen Rechte gemeinsam eine Stimme haben, jeder ½ oder jeder 1 Stimme. Regelfall Wenn in der Gemeinschaftsordnung ein Objektstimmrecht vorge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Unterla... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht ein Wohnungseigentümer gegen den Gebrauch von Räumen vor. Dies wäre im aktuellen Recht nur möglich, wenn er durch den Gebrauch gerade in seinem Sondereigentum einen Nachteil erfährt, beispielsweise durch Geräusche oder Gerüche. Geht es hingegen nur um die Einhaltung der Vereinbarung der Wohnungseigentümer für ihr Verhältnis untereinander, ist es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 3.2.2 Übertragung von Wohnungseigentum an Minderjährige

Die unentgeltliche Übertragung von Wohnungs- oder Teileigentum bedarf allerdings auch bei unentgeltlicher Schenkung der Bestellung eines Ergänzungspflegers durch das Familiengericht. Nach § 10 Abs. 8 S. 1 WEG besteht nämlich eine persönliche Haftung des Eigentümers für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft. Damit ist die Übertragung nicht lediglich rechtlich v...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zweckbestimmung im weiteren... / 1 Leitsatz

Die mit Wohnungs- und Teileigentum gesetzlich vorgesehen Grundtypen der Nutzungsbefugnis schließen sich nur aus, wenn nichts anderes vereinbart ist.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zweckbestimmung im weiteren... / 4 Die Entscheidung

Das KG bejaht die Frage! Die mit Wohnungs- und Teileigentum gesetzlich vorgesehenen Grundtypen der Nutzungsbefugnis schlössen sich nur vorbehaltlich anderer Vereinbarungen aus. Um eine solche andere Vereinbarung handele es sich. Es sei möglich, von einer Zweckbestimmung abzusehen oder für eine "Einheit" die gemischte bzw. alternative Nutzung zuzulassen. Es bedürfe auch keiner...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zweckbestimmung im weiteren... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall meint das Grundbuchamt, man könne nicht vereinbaren, dass man in einem Raum "wohnen" und "nichtwohnen" darf. Dafür spricht, dass man nach § 1 Abs. 1 WEG an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes nur das Teileigentum begründen kann. Mischformen sind dem WEG mithin unbekannt. Ferner kann man nach § 7 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zweckbestimmung im weiteren... / 3 Das Problem

Im Zusammenhang mit einer Teilungserklärung ist zu klären, ob man vereinbaren kann, dass es erlaubt ist, die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume (= das Sondereigentum eines Teileigentums) zu bewohnen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gebäude / 10 Veräußerung eines Gebäudes

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks im Privatvermögen unterliegt der Einkommensteuer, wenn es innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach der Anschaffung wieder veräußert wird. Gebäude, selbstständige Gebäudeteile und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Geb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gebäude / 5.3 Anbau

Der Anbau an ein bestehendes Gebäude ist ein Unterfall der "Erweiterung". Auch wenn die Baumaßnahmen nur zu einer geringfügigen Vergrößerung der Wohnfläche führen, handelt es sich um eine Erweiterung.[1] Bei Anbauten an ein bestehendes Gebäude sind steuerrechtlich 3 Fälle zu unterscheiden: Es liegen nachträgliche Herstellungskosten eines bereits bestehenden Wirtschaftsguts (Al...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Begründung von Wohnungseige... / Zusammenfassung

Begriff Wohnungseigentum kann auf 2 Arten begründet werden: entweder durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder durch Teilung. Andere Formen der Begründung gibt es nicht. Grundsätzlich kann Wohnungseigentum gemäß § 1 Abs. 4 WEG lediglich an einem Grundstück und nicht an mehreren rechtlich selbstständigen Grundstücken gebildet werden. Konsequenz: Soll sich das W...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Begründung von Wohnungseige... / 2 Begründung durch Teilung

Der Eigentümer eines Grundstücks kann gem. § 8 WEG durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile teilen, und zwar so, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude verbunden ist...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuerreform: Unterstü... / 1 Außerplanmäßige Erklärungspflicht für Steuerpflichtige im Jahr 2023

Im Jahr 2023 müssen mit der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bzw. der Feststellungserklärung für Grundsteuerzwecke viele Steuerpflichtige eine zusätzliche Steuererklärung bei der Finanzverwaltung einreichen. Die Erklärungspflicht wurde durch öffentliche Bekanntmachung durch das BMF und Allgemeinverfügungen der Landesfinanzverwaltungen bereits statuiert. Einzel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und Teileigentum – Feststellungsverfahren (Abs. 4)

Rz. 23 § 10g Abs. 4 S. 1 EStG dehnt die Begünstigung auf Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind (§ 7 Abs. 5a EStG), Eigentumswohnungen sowie das Teileigentum i. S. v. § 1 Abs. 3 WEG aus. § 10g Abs. 4 S. 2 EStG nimmt auf § 10e Abs. 7 EStG Bezug und stellt hierdurch klar, dass bei mehreren Berechtigten ein Feststellungsverfahren durchzuführen ist.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 6 Ausdehnung auf gleichgestellte Objekte (Abs. 3)

Rz. 63 § 7h Abs. 3 EStG erweitert den Kreis der begünstigten Objekte. Gleichgestellt sind Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind. Begünstigt sind ferner Eigentumswohnungen sowie das Teileigentum i. S. v. § 1 Abs. 3 WEG. Auch eine neu hergestellte Eigentumswohnung fällt dem Grunde nach unter § 7h EStG, solange nicht das gesamte Gebäude neu hergest...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.1 Gebäude

Rz. 11 Die Förderung wird durch § 177 Abs. 1 BauGB, auf den § 7h Abs. 1 S. 1 EStG Bezug nimmt, nicht auf bestimmte Gebäude (§ 7 EStG Rz. 373ff.) beschränkt, sondern gilt umfassend. Unerheblich ist, ob sich das Gebäude im Privat- oder Betriebsvermögen befindet. Ferner ist nicht erforderlich, dass das Gebäude bestimmten Zwecken – z. B. Wohnzwecken – dient. Begünstigt ist dahe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 6 Verweisungen (Abs. 3)

Rz. 51 Zu Fragen des Verfahrensrechts, der Kürzung der Bemessungsgrundlage durch nachträglich gewährte Zuschüsse (insoweit gilt § 7a Abs. 1 S. 3 EStG), des Begünstigungszeitraums, der Höhe der Absetzungen und des Restwerts (hinsichtlich der Restwert-AfA verweist § 7i Abs. 1 S. 8 EStG auf § 7h Abs. 1 S. 5 EStG) gelten die Ausführungen zu § 7h EStG (§ 7a Abs. 7 S. 2 EStG) entsprech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 10g EStG wurde durch G. v. 25.2.1992[1] eingefügt. Die Vorschrift dient der Förderung und Erhaltung schutzwürdiger Kulturgüter des Privatvermögens, die ohne Einkunftserzielungsabsicht unterhalten werden, soweit sie nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Begünstigt sind Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen an den in § 10g EStG genannten Kulturgütern, soweit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 4.1 Gebäude im Inland

Rz. 15 Dem Gebäude[1] gleichgestellt ist ein unselbstständiger Gebäudeteil, wenn dieser Teil als solcher ein Baudenkmal ist (§ 7h Abs. 1 S. 3 EStG).[2] Entscheidend ist die Denkmaleigenschaft.[3] Nach § 7i Abs. 3 EStG i. V. m. § 7h Abs. 3 EStG sind den Gebäuden gleichgestellt selbstständige Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und Teileigentum. Rz. 16 Deshalb ist es auch unerheblich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anspruch auf Unterlassung / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es nur die Eigentümer 1 und 2. Sie haben keinen Verwalter bestellt. Eigentümer 1 ist der Ansicht, Eigentümer 2 sei ein Teileigentümer und dürfe seine Räume, die früher als Metzgerei mit Schlachthaus genutzt wurden und seit einigen Jahren leer stehen, künftig nicht bewohnen. Er klagt daher auf Unterlassung. Das AG weist die Klage ab. Es h...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftliches Eigentum... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beantragt eine Änderung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit (Abwasserleitungsrecht). Das Grundbuchamt meint, nur die betroffenen Wohnungseigentümer seien antragsberechtigt. Zum Vollzug des Antrags bedürfe es daher noch der Bewilligung der Änderung der Grunddienstbarkeit durch alle Wohnungs- und Teileigentümer in der Form des § 29 GBO ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Wohnungs- und Teilerbbaurechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Rz. 74 [Autor/Stand] Bei dem Wohnungserbbaurecht handelt es sich um ein Erbbaurecht, das mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht, wobei die Anteile in der Weise beschränkt sind, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird. Ein Teilerb...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 2. Die Führung der Betreuung und Genehmigungspflichten, insbesondere Schenkungen

Der Gesetzgeber wollte mit der Reform des Betreuungsrechts das Unterstützungsprinzip stärker betonen. Besonders deutlich kommt dies – neben der Transparenzpflicht im Bereich der Vermögenssorge (§ 1838 BGB) – in der für die gesamte Führung der Betreuung geltende Wunschbefolgungspflicht (§ 1821 Abs. 2-4 BGB) zum Ausdruck. Diese teilweise als Magna Charta gefeierte Vorschrift d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG sind Grundbesitzwerte gesondert festzustellen, wenn die Werte für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer von Bedeutung sind (auch Bedarfswert genannt).[2] Die Entscheidung über die Bedeutung für die Besteuerung trifft das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer oder die Feststellung nach Satz 1 N...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Konzeption durch das ErbStRG 2009

Rz. 1 [Autor/Stand] Zur Entstehung der Vorschrift wird auf die Kommentierung zu § 192 BewG Rz. 1–26 hingewiesen. Die Gesetzesbegründung des ErbStRG vom 24.12.2008[2] zu § 193 BewG hat folgenden Wortlaut:[3] „Zu § 193 Die Vorschrift übernimmt für die Bewertung des Erbbaurechts im Wesentlichen die Grundsätze der Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006, Tz. 4.3.2). Zu § 193 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grundzüge der Bewertung des Grundbesitzes

Rz. 50 [Autor/Stand] Bei unbebauten Grundstücken (§ 178 BewG) bestimmt sich der Wert nach der Fläche und dem Bodenrichtwert (§ 196 BauGB). Maßgebend sind die zuletzt ermittelten Bodenrichtwerte, § 179 Satz 3 BewG. Sofern die Gutachterausschüsse keine Werte vorlegen bzw. ermitteln, kommen Werte vergleichbarer Flächen zum Ansatz. Einen Abschlag von dem so ermittelten Wert von ...mehr