Fachbeiträge & Kommentare zu Teileigentum

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohnungseigentum und Garagenstellplatz

Rz. 188 [Autor/Stand] Ist der Tiefgaragenstellplatz nicht selbstständig veräußerbar, sondern als fester Bestandteil mit dem Wohnungseigentum verbunden ist, stellen Wohnungseigentum und Tiefgaragenstellplatz bewertungsrechtlich ein Grundstück, d.h. eine wirtschaftliche Einheit mit unselbstständigem Gebäudeteil in Form des Tiefgaragenplatzes dar. Der Tiefgaragenstellplatz ist ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Geschäftsgrundstücke (Abs. 6)

Rz. 142 [Autor/Stand] Geschäftsgrundstücke i.S.d. § 181 Abs. 6 BewG sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen (gewerblichen/freiberuflichen) und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Teileigentum sind. Demnach sind alle Grundstücke, die kein Teileigentum sind und ausschließlich eigenen oder fremden gewerblichen Zw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer

Rz. 127 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer der verschiedenen Gebäudearten ergibt sich aus Anlage 22 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2022. Die zuvor geltende Anlage 22 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015 wurde durch das Steueränderungsgesetzes 2015[2] vom 2.11.2015 geändert und gilt in dieser Fassung für Bewertungsstichtage vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2022 (vgl. § 205 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Regelherstellungskosten 2007 nach Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. bis 31.12.2011

Rz. 14 [Autor/Stand] Aus Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. bis 31.12.2011[2] ergeben sich für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2011 folgende Regelherstellungskosten: Regelherstellungskosten 2007 (RHK 2007) (einschließlich Baunebenkosten, Preisstand 1.1.2007) (1.) Ein- und Zweifamilienhäuser (EUR/m[2] BGF) Typisierte Gesamtnutzungsdauer = 80 Jahremehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 181 BewG enthält im Rahmen der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer die Aufzählung der verschiedenen in Betracht kommenden Grundstücksarten und deren Definition sowie erstmalig die Bestimmung des Wohnungsbegriffs. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das BewG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Parallelen zur Grundsteuerbewertung

Rz. 97 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerbewertung ist zur Bestimmung der Grundstücksart – wie bei der Grundbesitzbewertung – auf das Verhältnis der Wohn- und Nutzfläche abzustellen, § 249 Abs. 4 und 7 BewG. Insoweit wird die sich für das einzelne bebaute Grundstück ergebende Grundstücksart in beiden Bewertungsverfahren grds. deckungsgleich sein. Insofern dürfte die bei der G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Nutzung zu verschiedenen Zwecken

Rz. 66 [Autor/Stand] Werden Grundstücke sowohl zu Wohnzwecken als auch zu betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken genutzt, sind für die Bestimmung der Grundstücksart die unterschiedlich genutzten Wohn- und Nutzflächen ins Verhältnis zur gesamten Wohn- und Nutzfläche des Gebäudes zu setzen. Dabei werden zum einen alle Flächen, die Wohnzwecken dienen sowie zum anderen alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 4. Bagatellgrenze für Gebäudeflächen (Abs. 4)

Rz. 124 [Autor/Stand] Art. 2 Abs. 4 BayGrStG enthält aus Vereinfachungsgründen eine Bagatellgrenze, wonach ein Grundstück neben den Regelungen in § 246 BewG auch dann als unbebaut gilt, wenn die Gebäudefläche für alle auf dem Grundstück errichteten Bauwerke, mit Ausnahme von Garagen die im räumlichen Zusammenhang mit einer Wohnnutzung stehen mit einer Nutzfläche von bis zu 5...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Zusammentreffen mehrerer Bewertungsmethoden

Rz. 205 [Autor/Stand] Befinden sich auf einem Grundstück verschiedene Gebäude oder Gebäudeteile und lässt sich für mindestens eines dieser Gebäude oder Gebäudeteile keine übliche Miete ermitteln, wird das gesamte Grundstück (wirtschaftliche Einheit) im Sachwertverfahren bewertet (s. dazu auch § 185 BewG Rz. 96 ff.).[2] Rz. 206 Praxis-Beispiel Beispiel: Auf einem Firmengrundstü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Andere wertbeeinflussende Umstände

Rz. 141 [Autor/Stand] Die gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 BewG vorgeschriebene umfassende Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände erfordert neben der Beachtung der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes auch die Einbeziehung aller sonstigen die Wertbestimmung beeinflussenden Umstände. Derartige Umstände können wirtschaftlicher, rechtlicher oder tatsächlicher Art sein. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begrenzung der Alterswertminderung

Rz. 70 [Autor/Stand] Die Alterswertminderung ist im Ergebnis auf maximal 60 % des Gebäuderegelherstellungswerts begrenzt, da der nach Abzug der Alterswertminderung verbleibende Gebäudewert regelmäßig mit mindestens 40 % des Gebäuderegelherstellungswerts anzusetzen ist (§ 190 Abs. 2 Satz 4 BewG i.d.F. bis 31.12.2015). Rz. 71 [Autor/Stand] Durch den Mindestrestwertansatz von 40...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Wohnungseigentum (Abs. 4)

Rz. 119 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum gilt gem. § 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Grundbesitzbewertung. Rz. 120 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist gem. § 181 Abs. 4 BewG definiert als das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Insoweit entspricht die Definition der G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Gebäudestandard

Rz. 49 [Autor/Stand] Mit Einführung der für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 geltenden Grundbesitzbewertung hat der Begriff Gebäudestandard den bis dato geltenden Begriff des Ausstattungsstandards abgelöst (vgl. Kommentierung zu § 190 BewG bis 31.12.2015 Rz. 26). Rz. 50 [Autor/Stand] Der Gebäudestandard eines Gebäudes wird anhand der in Anlage 24, Teil III zum BewG i.d.F. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften an Wohnungseigentümer und Teileigentümer (§ 4 Nr. 13 UStG)

Rz. 182 § 9 Abs. 1 UStG führt auch die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 13 UStG auf. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs eines UStG 1979[1] wurde die Anwendbarkeit des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 13 UStG steuerfreien Umsätze ausgedehnt, weil "die Steuerbefreiung bei Leistungen an Unternehmer zu wirtschaftlichen Nachteilen führen kann". Es sollte also sichergestellt werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Unternehmen im Ganzen

Rz. 411 Die Nichtsteuerbarkeit nach § 1 Abs. 1a UStG setzt voraus, dass – neben der Möglichkeit, einen gesondert geführten Teilbetrieb zu veräußern – ein Unternehmen im Ganzen übertragen wird. Entscheidend ist, dass die übertragenen Vermögensgegenstände ein hinreichendes Ganzes bilden, um dem Erwerber die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten unternehmeris...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.3 Gesondert geführter Betrieb im Ganzen

Rz. 433 Ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb liegt vor, wenn er wirtschaftlich selbstständig ist und als solcher vom Erwerber eigenständig fortgeführt werden kann. Früher ging die Finanzverwaltung davon aus, dass der veräußerte Teil des Unternehmens einen für sich lebensfähigen Organismus gebildet hat, der unabhängig von den anderen Geschäften...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Klage a... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagt ein Wohnungseigentümer, wohl gestützt auf § 10 Abs. 2 WEG, seine Räumlichkeiten, die als Teileigentum gewidmet sind und also nicht bewohnt werden dürfen, in ein Wohnungseigentum umzuwidmen. Eine solche Klage ist regelmäßig zum Scheitern verurteilt, da die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 WEG in aller Regel nicht vorliegen werden! Die Entscheidung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Klage a... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verklagt die anderen 65 Wohnungseigentümer, die Gemeinschaftsordnung zu ändern. Das Teileigentum des K soll in ein Wohnungseigentum umgewidmet werden. Fraglich ist, nach welchen Bestimmungen der Gebührenstreitwert zu bestimmen ist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Verweis von § 23 Abs. 3 RVG ins GNotKG

Rz. 103 Für Tätigkeiten des Anwalts, die weder gerichtlich sind noch gerichtlich sein könnten (siehe § 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG) regelt § 23 Abs. 3 RVG, dass die §§ §§ 37, 38, 42 bis 45 sowie 99 bis 102 des GNotKG entsprechend anzuwenden sind. Rz. 104 Damit sind folgende Gegenstände umfasst:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Genehmigung einer Erklärung oder deren Ersetzung, § 36 FamGKG

Rz. 197 Wenn in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit die Genehmigung einer Erklärung oder deren Ersetzung Gegenstand des Verfahrens ist, bemisst sich der Verfahrenswert nach dem Wert des zugrunde liegenden Geschäfts; § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG. § 38 des Gerichts- und Notarkostengesetzes und die für die Beurkundung geltenden besonderen Geschäfts- und Bewertungsvorschriften d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuerliche Befreiung für ein Familienheim

Leitsatz Zwischen den Beteiligten ist streitig, welche Grundstücke konkret in die Steuerbefreiung für Hausgrundstücke nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG einzubeziehen sind. Sachverhalt Der Kläger ist Erbe nach seinem im August 2020 verstorbenen Vater. Zum Nachlass gehörten unter anderem drei Grundstücke an einer Wohnstraße mit dem Wohnhaus des Erblassers (218/5), einem Nachbargru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / cc) Offene Fragen zur Restnutzungsdauer im Vergleichswertverfahren

Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungs- und Teileigentum sind vorrangig im Vergleichswertverfahren (§ 183 BewG) zu bewerten (§ 182 Abs. 2 BewG). Es stellt sich die Frage, wie in diesen Fällen die Restnutzungsdauer ermittelt werden soll. Die für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlichen (Nds. FG v. 1.12.2022 – 1 K 90/19, EFG 2023, 760 Rz. 94 m.w.N. = ErbStB 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / I. Begrifflichkeiten und Motivation

Rz. 1 Die Übergabe unter Lebenden löste im Jahre 1995 durch das am 1.1.1996 in Kraft getretene neue Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht eine wahre Welle von Vermögensübergaben unter Lebenden aus. Durch die Abschaffung des Einheitswerts als steuerlicher Bemessungsgrundlage für die Schenkung und Vererbung von Grundvermögen drohte die Steuerlast insbesondere bei künftigen Erbfä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Begründung der Übertragungsverpflichtung

Rz. 85 Bei einem Grundstücksvermächtnis aufgrund privatschriftlichen Testaments (§§ 2247, 2267 BGB, § 10 LPartG) wird eine Übertragungsverpflichtung für eine Immobilie begründet, ohne dass das Kausalgeschäft notariell beurkundet worden wäre. Gegenstand eines Grundstücksvermächtnisses kann auch eine Eigentumswohnung oder ein (gewerblich genutztes) Teileigentum sein. Dabei han...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vermächtniserfüllung / 5. Belastungsobjekt

Rz. 248 Die Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts ist möglich an einem Grundstück,[197] an Miteigentumsanteilen an einem Grundstück, § 1095 BGB, an Wohnungs- und Teileigentum sowie an einem Erbbaurecht. Mehrere Grundstücke können nicht mit einem einheitlichen Vorkaufsrecht belastet werden, vielmehr sind Einzelrechte an jedem einzelnen Grundstück zu bestellen.[198]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / h) Unteilbare Gegenstände

Rz. 105 Bei Gebäuden ist eine Teilung in Natur so gut wie immer ausgeschlossen. Der häufig gemachte Vorschlag, eine Aufteilung in Wohnungseigentum bzw. Teileigentum vorzunehmen, ist durch §§ 749 Abs. 1, 752 BGB nicht gedeckt, denn damit würde eine Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen, die gem. § 11 WEG unauflöslich ist. Es würde also ein noch engerer Verband unter den Mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 206 & Ehegattenzustimmung (siehe auch Rdn 250) Gemäß § 1365 BGB empfiehlt sich generell, die Zustimmung des Ehegatten im Übergabevertrag vorzusehen. Die Zustimmung kann auch gem. § 1375 Abs. 2 S. 3 BGB von Bedeutung sein. Rz. 207 & Auflassungsvormerkung Bei Übergabeverträgen ist zwar auf die Möglichkeit einer Auflassungsvormerkung für den Übernehmer hinzuweisen. In aller Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung / 1.3 Erwerber muss die Fortführung der übernommenen Geschäftstätigkeit (Betrieb) beabsichtigen

Weitere Voraussetzung für eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung ist, dass der Erwerber beabsichtigt, das erworbene Unternehmen fortzuführen bzw. dass sich die vom Veräußerer und Erwerber erbrachten Ausgangsleistungen ähneln. Maßgeblich für die Fortführung ist der im Zeitpunkt der Übertragung mit dem übertragenen Wirtschaftsgut tatsächlich ausgeübte Geschäftsbetrieb. Dab...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung / 1.5.1 Verkauf von vor der Veräußerung vermieteten Gebäuden

Auch beim Verkauf eines von mehreren vermieteten Gebäuden unter Fortführung des Mietvertrags durch den Erwerber kann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vorliegen, wenn ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet wird. Ein vermietetes Grundstück ist solch ein wirtschaftlich selbstständiger Teilbetrieb.[1] Praxis-Beispiel Verkauf eines von mehreren Mietgebäuden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Nach § 12 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1] galt eine allgemeine Steuermesszahl von 10 vom Tausend, die in §§ 28 bis 33 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952[2] weiter abgestuft wurde. Für bebaute Grundstücke enthielt § 29 GrStDV eine sehr detaillierte Abstufung der Steuermesszahlen. Mit der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Doppelhäuser, Reihenhäuser, Wohn- und Teileigentum

Rz. 34 [Autor/Stand] Bei dieser Bauweise ist regelmäßig jedes einzelne Haus mit dem dazu gehörenden Grund und Boden eine selbständige wirtschaftliche Einheit. Jedes Wohnungseigentum und Teileigentum bildet eine wirtschaftliche Einheit und damit ein Grundstück im Sinne des Bewertungsgesetzes.[2]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum

Rz. 61 [Autor/Stand] Selbständige wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens und damit Grundstücke i.S.d. Bewertungsrechts sind auch das Erbbaurecht, das Wohnungs- und Teileigentum (vgl. Rz. 34) und dementsprechend auch das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht. In § 50 Abs. 2 BewG 1934 waren auch "sonstige grundstücksgleiche Rechte" als Grundstücke i.S.d. Bewertungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Erweiterungen des sachlichen Anwendungsbereichs (§ 11a Abs 4 iVm § 7h Abs 3, § 10f Abs 5 EStG)

Rn. 21 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 11a Abs 4 EStG iVm § 7h Abs 3 EStG ist die Verteilung von begünstigtem Erhaltungsaufwand auch bei Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche WG sind, bei Eigentumswohnungen und bei im Teileigentum nach dem WohnungseigentumsG (WEG) stehenden Räumen zulässig (extensiver Gebäudebegriff); durch die Verweisung in § 11 Abs 4 EStG wird d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss: Bestimmtheit / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: ‹Die Untereigentümergemeinschaft Tiefgarage beschließt die Beauftragung eines Ingenieur- bzw. Planungsbüros hinsichtlich der Planung zur Schaffung einer Ladeinfrastruktur einschließlich Ausschreibung und Angebotseinholung. Dafür steht ein maximales Kostenbudget von 10.000 EUR zur Verfügung. Herr S wird sich zusammen mit der ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten, Besonde... / 6.2 BMF stellt Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bereit

Bundesfinanzministerium – Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) Das BMF stellt auf seiner Internetseite eine Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück zum Download bereit. Hierbei wird der Gesamtkaufpreis nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht nach der Restwertmethode,...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Genehmigun... / 3.2 Genehmigung bei Bildung von Wohnungs-/Teileigentum (§ 22 BauGB)

§ 22 BauGB erlaubt Gemeinden, die überwiegend durch den Fremdenverkehr geprägt sind, dass sie die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum, Teilerbbaurechten und von Dauerwohn-/Dauernutzungsrechten genehmigungspflichtig machen. Damit soll Fremdenverkehrsgemeinden ein Instrument gegen das Überhandnehmen von Zweitwohnungen und die hiervon ausgehende Beeinträchtigung des Fremd...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Glasversicherung / 5 Versicherte und nicht versicherte Sachen

Nach den Allgemeinen Bedingungen sind folgende Sachen versichert: Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt. Die Sachen müssen fertig eingesetzt oder montiert sein. Ein Provisorium genügt nicht. Gesondert versicherbar sind die im Folgenden b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2.3 Rangprobleme

Nachrang gegenüber Wohngeldanspruch Unversehens kann der erstrangige Grundpfandgläubiger einen Rangverlust erleiden, nämlich durch Aufteilung von bebauten Grundstücken in Wohnungs- und/oder Teileigentum. Mit der Einführung der zwangsversteigerungsrechtlichen Privilegierung der Wohngeldforderung in Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG im Jahre 2007 hat der Gesetzgeber den Wohnungs...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Umfang und... / Zusammenfassung

Die Funktionen der notariellen Beurkundung Ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, das Eigentum oder einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB). Das Gleiche gilt für die Verpflichtung zur Bestellung, Veräußerung oder zum Erwerb eines Erbbaurechts (§ 11 ErbbauVO), zur Einräumung ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Vorkaufsre... / 1 Verschiedene Arten von Vorkaufsrechten

Bestimmte Vorkaufsrechte bewirken eine Grundbuchsperre mit der Folge, dass das Grundbuchamt einen Eigentumswechsel erst vollziehen darf, wenn ihm eine Vorkaufsrechts-Verzichtserklärung vorliegt. Hierzu gehören das allgemeine Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB sowie das Vorkaufsrecht nach den Landesdenkmalschutzgesetzen für Thüringen (§...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Vorkaufsre... / 3.2 Das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB

Besonderes Vorkaufsrecht durch Satzung Durch Satzung kann die Gemeinde an allen unbebauten Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ein Vorkaufsrecht begründen (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Das ebenfalls durch Satzung zu begründende Vorkaufsrecht in Gebieten, in denen städtebauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB), setzt voraus, dass di...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Umfang und... / 2 Gemischte und zusammengesetzte Verträge

Formbedürftig bei Einheit Einseitige Abhängigkeit Werden anlässlich eines beurkundungspflichtigen Grundstücksgeschäfts weitere nicht beurkundungspflichtige, unselbstständige oder selbstständige Vereinbarungen geschlossen (gemischte oder zusammengesetzte Verträge), erstreckt sich der Formzwang auf den gesamten Vertrag, sofern dieser rechtlich eine Einheit bildet. Dies ist der ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Besonderhe... / 2.1 Grundvoraussetzungen gem. § 3 Abs. 1 MaBV

Rechtswirksamer Kaufvertrag Der Kaufvertrag muss rechtswirksam sein (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 MaBV). Erforderliche öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Genehmigungen müssen vorliegen. Dies muss dem Erwerber vom Notar schriftlich bestätigt werden. Dem Bauträger darf kein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt sein. Wird dem Käufer ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnrecht (Miete) / 1 Bedeutung des Wohnrechts

Wohnrecht an einer Wohnung Bezieht sich das Wohnrecht nicht auf das gesamte Gebäude, sondern nur auf eine bestimmte Wohnung, so darf der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen – auch solche, die sich außerhalb des Gebäudes befinden[1] –, mitbenutzen.[2] Praxis-Beispiel Übertragung eines Grundstücks im Familienkreis In d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 3 Zwangsverwaltung und WEG

Wer ist Beteiligter? Die Verfahrensbeteiligung ist auch für die Zwangsverwaltung in § 9 ZVG geregelt. Bei Vollstreckung in Wohnungs- oder Teileigentum, das nach § 1 Abs. 2 WEG in Bruchteilseigentum am gemeinschaftlichen Eigentum verbunden mit Sondereigentum besteht, sind die übrigen Wohnungs- oder Teilmiteigentümer vertreten durch den WEG-Verwalter Beteiligte nach § 9 Nr. 1 Z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftpflichtversicherungssch... / 4.2 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Wer ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzt oder ein Einfamilienhaus vermietet – und für den deshalb der durch die Privathaftpflichtversicherung gebotene Versicherungsschutz nicht ausreicht – sollte eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Letztere wäre grundsätzlich auch für Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung, die rec...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsversteigerung: Verfah... / 2.6.2 Grundstücksbezeichnung

Kleine Ursache – große Wirkung Zunächst einmal muss das Versteigerungsobjekt bei der Anberaumung des Versteigerungstermins genau bezeichnet sein. Denn hierdurch soll das Bietinteresse bei einem möglichst großen Personenkreis geweckt werden. Eine unzureichende oder gar fehlerhafte Beschreibung kann das gesamte Verfahren zum Scheitern bringen, weil der Zuschlag zu versagen oder...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zweckentfremdung (Miete) / 3.3 Umwandlung von Wohnraum

Keine Zweckentfremdung war nach der früheren Rechtsprechung die Umwandlung eines Wohnraums in einen Nebenraum, insbesondere einen Baderaum; wenn Wohnraum, der nach dem 31.5.1990 unter wesentlichem Bauaufwand aus anderen als Wohnzwecken dienenden Räumen geschaffen wurde, zu anderen als Wohnzwecken vermietet wird. Umwandlung von Wohnraum in Geschäftsraum Den in der Praxis bedeutsa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bildung von Teileigentum: Genehmigung?

1 Leitsatz Im räumlichen Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB ist dem Grundbuchamt vor Eintragung der Umwandlung eines Wohnungs- in Teileigentum die Genehmigung nach § 250 Abs. 5 Satz 1 BauGB nachzuweisen. 2 Normenkette § 250 BauGB 3 Das Problem Im Zuge seiner Teilungserklärung erklärt der aufteilende Eigentümer, ein Wohnungseigentum, für den be...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teileigentum und Gebrauch des Sondereigentums

1 Leitsatz Das Sondereigentum eines Teileigentums, das in der Teilungserklärung als "Hobby- und Abstellraum" beschrieben ist, darf zu Zwecken eines gewerblichen Buchhaltungsbüros gebraucht und genutzt werden. 2 Normenkette §§ 1 Abs. 3, 10 Abs. 1 Satz 2, 14 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K verlangt in einem Altfall von Teileigentümer B Unterlassung. B gebraucht Räume seines ...mehr