Fachbeiträge & Kommentare zu Teileigentum

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bereicherung durch Vermehrung des Aktivvermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Sachzuwendungen werden im Moment des Eigentumswechsels verwirklicht. Der Eintritt der Bereicherung lässt sich damit exakt fixieren: Bei beweglichen Gegenständen auf den Moment der Übergabe bzw. der dinglichen Einigung nach § 929 BGB [2] oder den Regeln der §§ 930, 931 BGB [3] und auf den Tag der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Immobilien (§ 873 Abs....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gesicherter Anspruch (Nr 3).

Rn 16 Der Kl muss Eigentümer eines in Deutschland belegenen Grundvermögens oder Inhaber einer im Inland dinglich gesicherten Forderung sein. Zu den Grundstücken zählen auch die diesem gleichstehenden Rechte, etwa das Erbbaurecht, Wohnungs- und Teileigentum und ihre wesentlichen Bestandteile iSv §§ 93, 94 BGB. Ausreichend ist, wenn der Kl ein dingliches Anwartschaftsrecht (§§...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / bb) Vergleichswertverfahren

Rz. 165 Eine Bewertung im Vergleichswertverfahren ist nur möglich, wenn "Vergleichsgrundstücke" oder geeignete Vergleichsfaktoren bekannt sind (§ 183 BewG). Rz. 166 Die Vergleichspreise werden aus einer ausreichenden Anzahl von tatsächlich realisierten Kaufpreisen ("Vergleichsgrundstücke") ermittelt. Eine Ableitung anhand der Vergleichspreise erfolgt nur, wenn die Vergleichsg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mitteilungspflicht der Grundbuchämter (Abs. 4)

Rz. 40 [Autor/Stand] Ebenso wie die sonstigen Behörden nach Abs. 3 sind die Grundbuchämter nach § 229 Abs. 4 BewG gesetzlich verpflichtet, dem für die Feststellung des Grundbesitzwertes zuständigen Finanzamt bestimmte Informationen weiterzuleiten. Nach § 229 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BewG sind bei einem rechtsgeschäftlichen Erwerb der neue Eigentümer oder Erbbauberechtigte mitzute...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mitteilungspflichten von Grundbuchämtern (Abs. 4)

Rz. 26 [Autor/Stand] Zu den gleichen Zwecken wie in § 29 Abs. 3 BewG – Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grundbesitzwerte, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer – haben auch die Grundbuchämter bestimmte Grundstücke betreffende Umstände von Amts wegen mitzuteilen. Rz. 27 [Autor/Stand] Nach § 29 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BewG soll (nur) die Eintragung des neuen Eigentümers oder Erbbaubere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundstücke.

Rn 2 Grundstücke sind von einer umlaufenden Grenzlinie umgebende Abschnitte der Erdoberfläche, die unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs eingetragen sind. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Maßgeblich für die Klassifizierung als Grundstück und die Zuordnung zu einem bestimmten Schuldnervermögen ist demnach das Grundbuch, nicht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt/Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 183 BewG enthält die Bewertungsregelungen für das Vergleichswertverfahren. Danach orientiert sich das Vergleichswertverfahren an Kaufpreisen für Vergleichsgrundstücke, die vorrangig von den Gutachterausschüssen mitgeteilt werden. Anstelle von derartigen Preisen kann der gemeine Wert unter Berücksichtigung von Vergleichsfaktor und für geeignete Bezugsein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Bestimmung des Erwerbsgegenstands

Rz. 124 [Autor/Stand] Grundsätzlich bestimmen zwar die Beteiligten den Gegenstand der Schenkung. Sie müssen ihren Willen aber auch in die Tat umsetzen.[2] Die Verwirklichung einer mittelbaren Grundstücksschenkung verlangt daher die tatsächliche Verwendung des zweckgebunden gegebenen Geldes:[3] in Anschaffungsfällen zum Erwerb des Grundstücks, in Herstellungsfällen zur Errichtu...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Sachwertverfahren

Rz. 169 Das Sachwertverfahren ist nach § 182 Abs. 4 BewG nur anwendbar, wenn keine Vergleichswerte vorliegen (Wohnungs- und Teileigentum, Ein- und Zweifamilienhäuser) oder sich keine ortsübliche Miete ermitteln lässt (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke). Sonstige bebaute Grundstücke (z.B. Vereinsheime, Jagdhütten) sind grundsätzlich im Sachwertverfahren zu b...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Obergrenze Verkehrswert des Eigentums

Rz. 167 Der Gegenstandswert darf weiterhin nicht höher liegen als der Verkehrswert des Eigentums der Kläger und auf Klägerseite beigetretenen Parteien. Hier hat der Gesetzgeber klargestellt, dass es zu einer Addition der Verkehrswertanteile der Klägerseite kommen soll und nicht, dass nur der höchste Verkehrswert ausschlaggebend sein soll. Beispiel: Der Wert des Teileigentums ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einzelfälle.

Rn 273 Abmahnung betr den Entzug eines Teileigentums: Interesse des Rechtsinhabers am Erhalt und der übrigen Eigentümer am Abstellen von Belästigungen (BayObLG WuM 93, 211). Abmeierungsklage, Entziehung des Wohnungseigentums: idR der obj Verkehrswert (BGH NJW 06, 3428). Bei der Anfechtung ist wahre Ziel zu klären (BayObLG WuM 93, 211). Liegt das Ziel alleine in der Abwehr ei...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.3.3.4 Verträge

Die Verwaltungsbeiräte müssen prüfen, ob die Verwaltung bestimmte Verträge schließen oder Forderungen erfüllen durfte. Es sollten beispielsweise angesehen werden die Sonderhonorare der Verwaltung, die Kosten, die für (behauptete) Erhaltungsmaßnahmen oder Rechnungen, die für Maßnahmen im Bereich des Sondereigentums angefallen sind. Checkliste: Inhaltliche Prüfung der Jahresab...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 3.1.2.1 Überblick

Ist der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats dazu aufgerufen, die Versammlung einzuberufen, ist eine ganze Reihe von Fragen zu bedenken. Er sollte zunächst überlegen, welche Gegenstände auf der Versammlung besprochen werden sollen. Diesen Gegenständen muss er einen "Namen" geben. In der Regel reicht eine Kurzbezeichnung. Im Anschluss oder parallel ist zu klären, an welchem Ort...mehr

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Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / 2.6.2 Stimmrecht

Grundlagen Ein Verwaltungsbeirat, über dessen Entlastung abgestimmt werden soll, ist bei der Abstimmung nach § 25 Abs. 4 WEG ausgeschlossen.[1] Vollmachten Ein Verwaltungsbeirat kann keine Vollmachten für sich erteilen und kann auch keine ihm erteilten Vollmachten ausüben. Der Verwaltungsbeirat als Vertreter darf allerdings einem anderen Wohnungs- oder Teileigentümer Untervollm...mehr

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Bauliche Veränderung: Durch... / 3 Das Problem

B, ein Bauträger, teilt sein Grundstück nach § 8 WEG. Ein in seinem Eigentum stehendes Teileigentum verpachtet er von Anfang an an P, der dort ein Restaurant betreibt. Im Zuge der Errichtung der Wohnungseigentumsanlage baut B für die verpachteten Räume unter Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums eine Lüftungsanlage, ein Kühlaggregat, einen Ventilator und einen Flüssiggast...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 6.5 Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Für Investitionen in das Sachanlagevermögen kommen in Betracht: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert – sog. Teilwertabschreibung. Ggf. ist in späteren Wirtschaftsjahren eine Wertaufholung vorzunehmen.[1] Steuerrechtlich handelt es sich bei Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung um ein Wahlrecht. Eine Wertaufholung hingegen muss vorgenommen werden.Das Handelsrecht sch...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.8.1 Übersicht über die gesetzliche Regelung

Rz. 142 Für die Abschreibung von Gebäuden enthält § 7 Abs. 4, 5, 5a EStG spezielle Regelungen, die den Absätzen 1 und 2 vorgehen. Das Gesetz sieht die lineare (Abs. 4), degressive (Abs. 5, besser Staffel-AfA) und für bestimmte Wohnzwecken dienenden Gebäude eine echte degressive AfA von 5 % vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vor. Alle Abschreibungsarten finden auch auf selbst...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.8 Restwert-AfA, § 7a Abs. 10 EStG

Rz. 158 § 7a Abs. 10 EStG bestimmt die Restwert-AfA, wenn für das Wirtschaftsgut Sonderabschreibungen in Anspruch genommen worden sind nach Ablauf des Begünstigungszeitraums,[1] bei § 7g EStG also nach 5 Jahren. Entscheidend ist der Ablauf des Begünstigungszeitraums, also der Zeitraum, in dem Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können. Das gilt selbst dann, wenn...mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 3 Das Problem

Teileigentümer X1 und X2 betreiben in einer Wohnungseigentumsanlage u. a. ein Hotel (es gibt auch Wohnungen). Dieses Hotel bedarf einer Brandmeldeanlage. Als diese ausfällt, fassen die Wohnungseigentümer verschiedene Beschlüsse über die Erhaltung. Zunächst wird beschlossen, dass die Verwaltung die Ausführung und Umsetzung mit den Teileigentümern absprechen soll, da nur diese...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4.2 Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen, § 7i EStG

Rz. 170 Allgemeines § 7i EStG gewährt erhöhte Absetzungen der Herstellungskosten an einem im Inland belegenen Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ein Baudenkmal ist. Zu europarechtlichen Bedenken wegen des erforderlichen Inlandsbezugs vgl. Rz. 146. Als AfA-Vorschrift muss das Gebäude im Rahmen der Einkunftserzielung eingesetzt werden, eine bestimmt...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4.1 Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG

Rz. 165 Allgemeines § 7h EStG gewährt erhöhte Absetzungen der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich. Zu europarechtlichen Bedenken wegen des erforderlichen Inlandsbezugs vgl. Rz. 146. Als AfA-Vorschrift muss das Gebäude ...mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 1 Leitsatz

Das den Wohnungseigentümern bei der Änderung von Umlageschlüsseln nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG zustehende Ermessen ist überschritten, wenn Kosten, die aufgrund besonderer Anforderungen in Bezug auf Räume eines Teileigentums anfallen (hier: Brandmeldeanlage für ein Hotel), gleichmäßig auch auf die Wohnungseigentümer verteilt werden sollen.mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.5.1 Allgemeines

Jeder – gegebenenfalls werdende[1] – Wohnungs- und/oder Teileigentümer hat ein Recht darauf, für den Verwaltungsbeirat zu kandidieren und ist potenziell geeignet[2].mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die durch den Umlagebeschluss bestimmte Verteilung halte sich nicht mehr im Rahmen des weiten Ermessens, welches den Wohnungseigentümern bei der Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG zustehe. So liege es, wenn ein Umlageschlüssel willkürlich sei. Die Grenze der Willkür sei dabei nicht bereits dann erreicht, wenn es einen anderen Umlageschlüssel gebe, der n...mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Umlagebeschuss ordnungsmäßig ist, wenn es um Kosten geht, die nur wenige Eigentümer (hier: Teileigentümer) betreffen. Umlagebeschluss und Willkür Den Wohnungseigentümern ist bei Änderungen des geltenden Umlageschlüssels ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt. Eine Änderung ist nicht an das Vorliegen eines sachlichen Grun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Option zur Umsatzsteuer / 1.1 Optionsfähige steuerfreie Umsätze

Der Unternehmer kann nicht bei allen steuerfreien Umsätzen[1], die den Vorsteuerabzug nicht schon grundsätzlich nach § 15 Abs. 3 UStG ermöglichen, auf die Steuerfreiheit verzichten. In Anwendung des Art. 137 MwStSystRL sind in § 9 Abs. 1 UStG nur bestimmte steuerfreie Umsätze zur Option zugelassen. Die steuerfreien Umsätze, für die eine Option nach § 9 Abs. 1 UStG möglich ist...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.2.1 Allgemeines

Grundsätzlich ist nach bislang ganz h. M. jeder Wohnungs- und Teileigentümer geeignet, zum Verwaltungsbeirat bestellt zu werden.[1] Besondere Anforderungen an die Kenntnisse eines Kandidaten über die Befugnisse des Verwaltungsbeirats stellt das Gesetz nicht, ebenso wenig an seine Qualifikation im Allgemeinen.[2] Hinweis Bedeutung der Rolle des Verwaltungsbeirats Wegen der Bede...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, Arten und Ber... / 4 Abschreibungsarten im Überblick

Im Steuerrecht gibt es eine Reihe unterschiedlicher Abschreibungsmöglichkeiten. Die Höhe der Abschreibung und die Voraussetzungen sind unterschiedlich geregelt. Die beiden nachfolgenden Tabellen geben eine Übersicht. Vermerkt ist auch, ob die jeweilige Variante handelsrechtlich grundsätzlich zulässig ist. Abschreibung von Wirtschaftsgütern ohne Gebäudemehr

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ABC der wichtigsten materie... / Gebäude, Gebäudeteile, Grundstücke, Grund und Boden

Aktivierung, Bewertung Der frühest mögliche Aktivierungszeitpunkt für ein Grundstück des Anlagevermögens richtet sich nach dem zivilrechtlichen Eigentumsübergang. Das Grundstück ist – unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags – zu aktivieren, wenn Besitz, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind.[1] Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung.[2] Es ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.3.5 Sonstige selbstständige Gebäudeteile

Rz. 131 Stehen verschiedene Teile eines Gebäudes in jeweils unterschiedlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang, so sind steuerlich so viele selbstständige Wirtschaftsgüter anzunehmen, als Gebäudeteile in unterschiedlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang genutzt werden. Jeweils selbstständiger Nutzungs- und Funktionszusammenhang liegt vor bei eigenbetrieblicher Nutzung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.3.1 Gebäude als einheitliches Wirtschaftsgut

Rz. 114 Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden und damit "ortsfest" ist sowie von einiger Beständigkeit und Standfestigkeit ist.[1] Rz. 115 Die räumliche Umschließung setzt nicht voraus, dass das Bauwerk nach all...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.2 Miteigentum und Gesamthandseigentum

Rz. 251 Miteigentum nach Bruchteilen besteht, wenn mehrere prozentual (ideell) an einem Wirtschaftsgut beteiligt sind (im Gegensatz zum Teileigentum, wo jeder an einem physisch trennbaren Teil des Gegenstands berechtigt ist). Miteigentum wird, bezogen auf den Anteil des Einzelnen, bürgerlich-rechtlich und steuerrechtlich als Eigentum behandelt. Der jeweilige Stpfl. hat seine...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwalterpreise und ihre En... / 4 Verwaltung von Garagen, Stellplätzen und weiteren Vermögensarten

Die meisten Immobilienarten verfügen über Parkmöglichkeiten, deren Verwaltung nicht zwingend mit den oben genannten Basissätzen oder den zuvor dargestellten Sonderleistungen abgegolten sind. Tabelle 30 zeigt, dass diese Leistungen in den letzten Umfragen zwischen 3 EUR und 5 EUR netto bzw. den entsprechenden 3,57 EUR und 5,95 EUR brutto vergütet wurden.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 5.1 Rechtliches im Zusammenhang mit der Immobilie

Gemeinschafts- und Sondereigentum Vor allem bei Wohnimmobilien ist die Trennung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum relevant. Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Grundstücks und des oder der aufstehenden Gebäude, die für den Bestand und die Nutzung der gesamten Wohnanlage wesentlich sind und nicht einem einzelnen Eigentümer zugeordnet werden können. Da Gemei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 5.2 Rechtliches im Zusammenhang mit den Beteiligten

Am einfachsten ist es, wenn sich auf beiden Seiten eines Mandats je eine Person befindet. Denn damit reduziert sich die Gefahr von Missverständnissen und die Zeit für Abstimmungen oder gar die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten. In der Praxis dürfte dies aber bei den wenigsten Mandaten der Fall sein. Häufig werden Immobilienverwalter von einer GdWE beauftragt. Und auch ...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2.2 Teileigentum

Für den Bereich des Teileigentums gelten die Neuregelungen der §§ 656a ff. BGB nicht. Hier kann also weiterhin die Provisionspflicht allein auf den Erwerber verlagert werden. Des Weiteren bedarf der Maklervertrag über den Nachweis oder die Vermittlung der Gelegenheit eines Kaufvertrags über eine Teileigentumseinheit keiner bestimmten Form.mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.5.3 Zulässige Nutzung von Teileigentum

Grundsätzlich zulässig ist auch die Nutzung von Teileigentumseinheiten zur Vermietung an Pensionsgäste. Ob gewerbe- oder baurechtliche Genehmigungen für eine derartige Nutzung erforderlich sind, ist für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander bedeutungslos.[1] Zweckbestimmung "Büro" Unzulässig ist insbesondere die Nutzung als Intensivpflege- und Beatmungs-WG.[2] Die...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder Teileigentum erwerben

Zusammenfassung Überblick Beim Erwerb gebrauchten Wohnungs- oder Teileigentums ist wie beim Ersterwerb vom Bauträger entscheidend, ob die Sondereigentumseinheit als Kapitalanlage dienen oder eigengenutzt werden soll. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Erwerbsinteressenten so viele Informationen über das Objekt und die Gemeinschaft einholen wie möglich. Oberste...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2 Ist ein Makler beauftragt?

In aller Regel beauftragen die Verkäufer von Wohnungs- und Teileigentum einen Makler mit dem Vertrieb ihres Objekts. Regional hatte sich insoweit eine Art Verkehrssitte entwickelt, nach der stets der Objekterwerber die Maklerprovision zu zahlen hatte, auch wenn der ursprüngliche Verkaufsauftrag vom Veräußerer initiiert wurde. In aller Regel hatte also der Erwerber die Makler...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.5.1 Grundsätze

Von ganz erheblicher praktischer Bedeutung sind in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung geregelte Nutzungsvorgaben bzw. Gebrauchsregelungen. In diesem Zusammenhang ist die Zweckbestimmung im weiteren Sinn von der Zweckbestimmung im engeren Sinn zu unterscheiden. Die Bezeichnung einer Sondereigentumseinheit als "Teileigentum" oder "nicht zu Wohnzwecken dienend" gre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.5 Verwaltervertrag

Da der Erwerber des Wohnungs- bzw. Teileigentums automatisch an den zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter geschlossenen Verwaltervertrag gebunden ist, kann im Einzelfall auch die Lektüre des Verwaltervertrags für den potenziellen Erwerber interessant sein. Von besonderem Interesse sind hier insbesondere Sonderhonorare für Tätigkeiten des Verwalters, die nicht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.7 Energieausweis

Im Fall der Veräußerung oder Vermietung bzw. Verpachtung einer "selbstständigen Nutzungseinheit" – in erster Linie also Wohnraum, Gewerberaum, Ein- oder Mehrfamilienhaus, Wohnungs- oder Teileigentum – ist dem Käufer bzw. Mieter oder Pächter vom Verkäufer, Vermieter oder Verpächter nach der Bestimmung des § 80 Abs. 4 GEG zwingend ein Energieausweis vorzulegen. Achtung: Kein V...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 4 Ist die Finanzierung geklärt?

In aller Regel werden Immobiliengeschäfte nicht "bar" abgewickelt. Dies gilt auch beim Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum. Der Erwerber wird angesichts des dauerhaft niedrigen Zinsniveaus schon gar nicht Willens sein, erhebliche Summen ohne Fremdfinanzierung in die Hand zu nehmen. Andererseits muss der Erwerber für die Finanzierung des Kaufpreises sorgen. Schließlich ist...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3 Liegen alle Informationen vor?

Potenzielle Erwerber sollten keine Möglichkeit ungenutzt lassen, sich möglichst umfassend über das Erwerbsobjekt zu informieren und alle dazu benötigten Unterlagen beim Veräußerer anzufordern. Checkliste: Unterlagen zur Informationsbeschaffung vor dem Kauf von Wohnungs- oder Teileigentummehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 7.4 Beitragsleistungen zu Sonderumlagen

Für die Frage, ob Veräußerer oder Erwerber zur Leistung von Beiträgen zu beschlossenen Sonderumlagen verpflichtet sind, kommt es grundsätzlich auf die Fälligkeit der entsprechenden Beitragsverpflichtung an. Praxis-Beispiel Beschlussfassung über und Fälligkeit einer Sonderumlage Die Wohnungseigentümer beschließen auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 14. Mai die Erhebung ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 8 Welche Mängelrechte hat der Erwerber?

Zuschlag in der Zwangsversteigerung Erfolgt der Erwerb einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung, stehen dem Erwerber keinerlei Mängelrechte zu. Dies regelt die Bestimmung des § 56 Satz 2 ZVG. Erwerb durch Kauf Anders verhält es sich im Fall des rechtsgeschäftlichen Erwerbs. Die Rechte des Erwerbers im Fall von Mängeln am Kaufobjekt ric...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.3 Exkurs: Vorkaufsrecht des Mieters

Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, ist der Mieter nach § 577 BGB zum Vorkauf berechtigt. Dies gilt lediglich dann nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. In solchen...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.1 Kauf bricht nicht Miete

Erwerber von Wohnungs- und Teileigentum müssen sich in diesem Gesamtzusammenhang vor Augen führen, dass nach der Bestimmung des § 566 BGB der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" gilt. Der Erwerber tritt mit seiner Eintragung als Eigentümer im Grundbuch als neuer Vermieter in das zwischen Mieter und Veräußerer bestehende Mietverhältnis ein – und zwar mit sämtlichen Rechten un...mehr