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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 3 ZPO – Wertfe ... / c) Einzelfälle.

Hans-Josef Beumers
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Rn 273

Abmahnung betr den Entzug eines Teileigentums: Interesse des Rechtsinhabers am Erhalt und der übrigen Eigentümer am Abstellen von Belästigungen (BayObLG WuM 93, 211). Abmeierungsklage, Entziehung des Wohnungseigentums: idR der obj Verkehrswert (BGH NJW 06, 3428). Bei der Anfechtung ist wahre Ziel zu klären (BayObLG WuM 93, 211). Liegt das Ziel alleine in der Abwehr einer Belastung, kommt es auf weiter gehende Interessen der Gemeinschaft nicht an (BGH NJW-RR 12, 779 [BGH 01.03.2012 - V ZB 66/11]). Der Antrag auf Einberufung einer Eigentümerversammlung findet seine Wertgrundlage eigenständig im Interesse des AS, nicht im Wert des mit der Einberufung verfolgten Beschlusses (LG Frankfurt MDR 16, 675 [LG Frankfurt am Main 06.01.2016 - 2-13 T 152/15]); der Antrag auf Untersagung ihrer Abhaltung im Wege des einstw Rechtsschutzes ist nach § 3 iVm § 48 I GKG zu bewerten (aA LG Stuttgart ZMR 22, 408, das § 49 GKG analog anwenden will). Bei Beschlussanfechtungsklage gg eine Kostenposition der Jahresabrechnung bestimmt sich die Beschwer nach dem Nennwert in der Einzelabrechnung oder dem geringeren Umfang der von vornherein inhaltlich beschränkten Einwendung (BGH NJW-RR 15, 1492 [BGH 09.07.2015 - V ZB 198/14]); zielte die abgewiesene Klage darauf ab, den Abrechnungsbeschluss insgesamt für nichtig erklären zu lassen, bemisst sich die Beschwer des Anfechtungsklägers idR nach seinem Anteil am Nennbetrag der Abrechnung (BGH NJW 23, 2111 [BGH 24.02.2023 - V ZR 152/22]). Für die Beschwer der Anfechtungsbeklagten, die einen für ungültig erklärten Abrechnungsbeschluss verteidigen, kommt es dagegen auf den Nennbetrag der Abrechnung ohne den auf den Kläger entfallenden Anteil an (BGH MDR 17, 877 [BGH 09.02.2017 - V ZR 188/16]) Bei Klage auf Beseitigung einer baulichen Veränderung bemisst ...

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