Fachbeiträge & Kommentare zu Teileigentum

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Degressive Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 5 EStG)

Tz. 52 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 7 Abs. 5 EStG (Anhang 10) gilt wie § 7 Abs. 4 EStG (Anhang 10) grundsätzlich für Gebäude jeder Art. Die AfA in Anspruch nehmen kann jedoch nur der Bauherr selbst und (ab 01.01.1979) der entgeltliche Erwerber bei Erwerb bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung. Ein späterer entgeltlicher Erwerber ist nicht mehr berechtigt, die degressive ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2022

Rz. 33 [Autor/Stand] Die in Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2022 enthaltenen Wertzahlen i.S.d. § 191 BewG wurden mit dem StÄndG 2015[2] sachverständig modellkonform fortentwickelt und aktualisiert. Rz. 33.1 [Autor/Stand] Die Wertzahlen der Gruppe der Wohngrundstücke in Form der Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentume richten sich nach dem vorläufigen Sachwert (§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Wertzahlen der Grundstückgruppe der Wohngrundstücke richten sich nach dem vorläufigen Sachwert (§ 189 Abs. 3 BewG) und dem vor Anwendung etwaiger Umrechnungskoeffizienten angewendeten bzw. nach § 179 Satz 4 BewG abgeleiteten[2] Bodenrichtwert des Grundstücks (Bodenpreisniveau). Vgl. dazu im Einzelnen Rz. 18. Rz. 28 [Autor/Stand] Aus Anlage 25 zum BewG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 3 [Autor/Stand] Das Sachwertverfahren ist nach § 182 Abs. 4 BewG bei den folgenden Grundstücksarten anzuwenden: Wohnungseigentum, Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn für diese Grundstücke kein Vergleichswert i.S.d. § 183 BewG vorliegt; Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] Liegen für das zu bewertende Grundstück keine oder keine geeigneten Sachwertfaktoren vor (s. Rz. 9 ff.), sind für Bewertungsstichtage bis einschließlich 31.12.2015 die in der Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015, für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 bis zum 31.12.2022 die in der Anlage 25 BewG i.d.F. bis 31.12.2022 und für Bewertungsstichtage ab dem ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: K... / 3 Das Problem

Mit Vertrag vom 29.10.2020 veräußert K ihr Teileigentum zu einem Kaufpreis von 240.000 EUR an eine Erwerberin. Nach der Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 1985 bedarf die Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters. K bittet daher den Verwalter B um Zustimmung. B weigert sich, weil er meint, es spreche ein wichtiger Grund gegen die Zustimmung. Aus diesem G...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es ein Vorder- und ein Hinterhaus. K ist Wohnungseigentümer der Einheit II, welche die Räumlichkeiten im ersten und zweiten Obergeschoss des Vorderhauses umfasst. B ist Wohnungs- und Teileigentümer der Einheit I, welche die Einheit im Erdgeschoss des Vorderhauses sowie die Räumlichkeiten des Hinterhauses umfasst. Zwischen den Häusern lie...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 71n Verfahren für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer

(1) 1Für ein Gebäude, in dem Wohnungs- oder Teileigentum besteht und in dem mindestens eine Etagenheizung zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt ist, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 von dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die Mitteilung der im Kehrbuch vorhandenen, für die Entscheidung ü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

(1) 1Wird ein Gebäude errichtet, ist ein Energiebedarfsausweis unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes auszustellen. 2Der Eigentümer hat sicherzustellen, dass der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes ausgestellt und ihm der Energieausweis oder eine Kopie hiervon übergeben wird. 3Die Sätze 1 und 2 sind für den...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: K... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer der Veräußerung des Teileigentums zustimmen muss: Der Verwalter, weil er ausdrücklich in der Gemeinschaftsordnung als zuständige Stelle benannt ist. Oder die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die seit dem 1.12.2020 das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet und deren bloßes Organ der Verwalter ist. An der Beantwortung dieser...mehr

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Haus auf Tiefgarage: Einhei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Einer Teilung nach § 8 Abs. 1 WEG steht nicht entgegen, dass sich die Teilungserklärung auf Räume bezieht, die zwar in dem Bereich eines anderen Grundstücks gelegen, aber nach §§ 93, 94 BGB wesentliche Bestandteile des Stammgrundstücks sind. Ein Überbau ist wesentlicher Bestandteil des Stammgrundstücks, wenn er mit Zustimmung der Nachbarn errichtet wurde. Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.3 Einbeziehung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Außenanlagen, Eigentumswohnungen, im Teileigentum stehende Räume

Rz. 34 Zum privaten Veräußerungsgeschäft gehörte zunächst nur das angeschaffte und veräußerte Grundstück, nicht das nach der Anschaffung, aber vor der Veräußerung errichtete Gebäude (sog. Nämlichkeit; Rz. 33). Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] wurden dann fertiggestellte Gebäude in die Besteuerung einbezogen. Das StBerG 1999 v. 22.12.1999[2] hat den Kreis auf ...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 3.3.1 Von der Veräußerungsgewinnbesteuerung ausgenommene Gebäude, Gebäudeteile oder Eigentumswohnungen

Von der Veräußerungsgewinnbesteuerung ausgenommen sind Gebäude, selbstständige Gebäudeteile, Eigentumswohnungen oder im Teileigentum stehende Räume (Wirtschaftsgüter), die im genannten Zeitraum zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Dasselbe gilt bei Veräußerung eines teilweise zu eigenen Wohnzwecken genutzten und teilweise zu anderen Zwecken genutzten Gebäudes für den zu ei...mehr

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Leistungseinkünfte / 2.1 Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind z. B.: eine Belohnung im Zusammenhang mit einer Auslobung (eine Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung von Straftätern führen, unterliegt nicht der Besteuerung, ebenso nicht der Finderlohn). Vergütungen an Mitglieder einer Bürgerinitiative für die Rücknahme des Widerspruchs gegen den Bau und Betrieb eines Kraftwerks.[1] Bürgschaftspr...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 3.2 Besteuerung hergestellter Gebäude

Der für das Gebäude anfallende Veräußerungsgewinn unterliegt der Besteuerung. Wichtig Gebäude teilt Schicksal des Grund und Bodens Wird der Grund und Boden innerhalb der 10-Jahresfrist veräußert, ist neben dem darauf entfallenden Gewinn auch der für das hergestellte Gebäude erzielte Gewinn zu versteuern. Der Veräußerungsgewinn für das Gebäude teilt das Schicksal des auf den Gr...mehr

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Mietverträge unter Angehörigen / 4.5 Wechselseitige Vermietung

Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i. S. d. § 42 AO bei einem wechselseitigen Mietverhältnis[1] zwischen Eltern und Sohn kann vorliegen, wenn die bürgerlich-rechtlichen Vertragsbeziehungen der Parteien untereinander nicht durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe zu rechtfertigen sind, sondern lediglich eine rein formale Anknüpfung zum Zwe...mehr

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Erhöhte Absetzungen nach §§... / 2.3 Gebäudeteile

Die Regelung über die erhöhten Absetzungen gilt entsprechend, wenn nicht das gesamte Gebäude, aber ein Gebäudeteil nach den landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist.[1] Auch Herstellungskosten an unselbstständigen Gebäudeteilen wie z. B. an Kellergewölben, Treppenhäusern, Fassaden usw. sind begünstigt.[2] Stehen nur Teile eines Gebäudes unter Denkmalschutz, sind nur...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 1 Begriffsdefinitionen

Der Begriff des Gebäudes ist in § 7 EStG nicht näher bestimmt. Das Einkommensteuerrecht enthält auch sonst keine Definition. Bei der Bestimmung der einkommensteuerrechtlichen Bewertungseinheit "Gebäude" sind vor allem die Erkenntnisse zu berücksichtigen, die im steuerlichen Bewertungsrecht entwickelt worden sind.[1] Bewertungsrechtlich ist ein Gebäude ein Bauwerk, das durch ...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 3.4 Herstellung eines "anderen" Wirtschaftsguts

Um die Herstellung eines anderen als des bisherigen Wirtschaftsguts und nicht um nachträgliche Herstellungskosten handelt es sich, wenn das bisherige – noch nutzbare – Wirtschaftsgut unter Verwendung anderer, neu angeschaffter Wirtschaftsgüter im Wesen geändert und so tiefgreifend umgestaltet oder in einem solchen Ausmaß erweitert wird, dass die neuen Teile der Gesamtsache d...mehr

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ZErb 10/2023, Änderungen de... / 3. Änderungen beim Sachwertverfahren

Im Sachwertverfahren (§§ 189-191 BewG) sind nach § 182 Abs. 4 BewG sonstige bebaute Grundstücke zu bewerten. Weiterhin stellt das Sachwertverfahren ein Auffangverfahren für Wohnungs- und Teileigentum sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser dar, wenn mangels Vergleichswerten das Vergleichswertverfahren nicht anwendbar ist, sowie für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Gr...mehr

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ZErb 10/2023, Änderungen de... / c. Wertzahlen, § 191 i.V.m. Anlage 25 BewG

Der vorläufige Sachwert nach § 189 Abs. 3 S. 1 BewG ist zur Anpassung an den gemeinen Wert nach § 189 Abs. 3 S. 2 BewG mit einer Wertzahl nach § 191 BewG zu multiplizieren. Als Wertzahlen sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten Sachwertfaktoren (Marktanpassungsfaktoren) anzuwenden. Liegen keine geeigneten Sachwertfaktoren der Gutachterausschüsse vor, sind nach § 19...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

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Ausbau, Umbau und Erweiterung / 2.3 Umbau eines ausgebauten Dachgeschosses

Ein Umbau des bereits ausgebauten Dachgeschosses liegt z. B. vor, wenn tragende Teile (z. B. Dachkonstruktion, Geschossdecke) eines ausgebauten Dachgeschosses (= das Dachgeschoss ist bereits vor dem Umbau in die Wohnflächenberechnung mit einzubeziehen) bei der Umbaumaßnahme verwendet werden. Aufwendungen für den Umbau eines ausgebauten Dachgeschosses sind nach R 21.1 EStR nac...mehr

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Ausbau, Umbau und Erweiterung / 2.2 Ausbau eines unausgebauten Dachgeschosses

Der Ausbau eines unausgebauten Dachgeschosses liegt vor, wenn der Dachboden, der bisher keine zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeigneten Räume oder Nebenräume enthält, durch Baumaßnahmen in Wohnraum bzw. anderweitig nutzbare Räume umgewandelt wird. Baumaßnahmen zum Ausbau eines Dachbodens sind nachträgliche Herstellungsarbeiten, soweit das ausgebaute Dachgeschoss in dem...mehr

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Ausbau, Umbau und Erweiterung / 2.1 Überblick

Es sind folgende Fälle zu unterscheiden[1]: Ausbau eines bisher unausgebauten Dachgeschosses (Dachboden), Umbau des ausgebauten Dachgeschosses, Erweiterung des Gebäudes durch Aufstockung. Baumaßnahmen zum Ausbau eines Dachbodens sowie für die Aufstockung eines Gebäudes sind nachträgliche Herstellungskosten, soweit das ausgebaute oder aufgestockte Dachgeschoss in dem gleichen Nut...mehr

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Ausbau, Umbau und Erweiterung / 4 Anbauten an ein bestehendes Gebäude

Bei Anbauten an ein bestehendes Gebäude sind steuerrechtlich 3 Fälle zu unterscheiden: Es liegen nachträgliche Herstellungskosten eines bereits bestehenden Wirtschaftsguts (Altgebäude) vor. Dies ist der Fall, wenn der Anbau zu den gleichen Zwecken wie der Altbau genutzt wird und beide Gebäudeteile bautechnisch und funktional in einer Weise zusammengefügt werden, dass sich dad...mehr

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Ausbau, Umbau und Erweiterung / 3 Aufstockung eines Gebäudes

Eine Aufstockung eines Gebäudes liegt vor, wenn dieses um ein weiteres Geschoss erweitert wird. Bei den Aufwendungen kann es sich um nachträgliche Herstellungskosten eines bereits bestehenden Wirtschaftsguts oder um Herstellungskosten für ein neu entstandenes Wirtschaftsgut handeln. Soweit das aufgestockte Dachgeschoss im gleichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang wie das ü...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.2.1 Wohnung

Gegenstand der Sonderabschreibung ist die einzelne neue Mietwohnung einschließlich der zu ihr gehörenden Nebenräume. Die Sonderabschreibung wird nicht – wie nach den üblichen ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen – für die Anschaffung oder Herstellung eines neuen Gebäudes oder selbstständigen Gebäudeteils gewährt. So ist bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG Gegenstand der...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / Zusammenfassung

Überblick Die lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) findet Anwendung bei Gebäuden, selbstständigen Gebäudeteilen, Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehenden Räumen. § 7 Abs. 4 EStG stellt eine gesetzliche Typisierung der Nutzungsdauer i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG dar. Die Abschreibung erfolgt nach typisierten AfA-Sätzen; dies ist verfassungsgemäß (BFH, Beschluss v. ...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 2.1 Gebäudeeinheit

Nach § 7 Abs. 1 EStG ist Gegenstand der AfA das abnutzbare Wirtschaftsgut im Ganzen. Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses grundsätzlich als einheitliches Wirtschaftsgut mit dem Gesamtbetrag der Herstellungskosten zu bewerten und einheitlich AfA der Nutzungsdauer entsprechend vorzunehmen. AfA von unselbstständigen Teilen des Gebäudes sind unzulässig, soweit es sich nicht um ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.1 Investitionszulage

Rz. 40 Nach § 2 Abs. 1 InvZulG 2010 sind begünstigte Investitionen die Anschaffung und die Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zu einem Erstinvestitionsvorhaben i. S. des § 2 Abs. 3 InvZulG gehören, z. B. Errichtung einer Betriebsstätte, die mindestens 5 Jahre nach Beendigung des Erstinvestitionsvorhabens (Bindungszeitraum) z...mehr

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Elterliche Sorge / 3.2.2 Übertragung von Wohnungseigentum an Minderjährige

Die unentgeltliche Übertragung von Wohnungs- oder Teileigentum bedarf allerdings auch bei unentgeltlicher Schenkung der Bestellung eines Ergänzungspflegers durch das Familiengericht. Nach § 10 Abs. 8 S. 1 WEG besteht nämlich eine persönliche Haftung des Eigentümers für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft. Damit ist die Übertragung nicht lediglich rechtlich v...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.2 Bebaute Grundstücke

Ein bebautes Grundstück[1] ist dagegen ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Wichtig für die Bewertung ist die Definition einer Wohnung. Hierbei ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sind, dass ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Die Zusammenfassung der Räume muss eine von ander...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.2 Angaben zum Grund und Boden (Zeilen 9 bis 15

Hinweis Formulare Die Angaben zum Grund und Boden sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. In den Zeilen 9 bis 12 sind die Fläche des Grundstücks, der Bodenrichtwert und die zulässige Geschossflächenzahl für das Grundstück anzugeben. Kommen für ein bebautes Grundstück unterschiedliche Bodenrichtwerte oder Geschossflächenzahlen in Betracht, sind jeweils gesonde...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35)

Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Hinweis Formulare Die Angaben zum Vergleichswert sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. Bei der Anwendung des Vergleichswertv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden ...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3.3 Zugang nach Fristablauf

Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten, z. B. weil ihm noch keine Belege vorliegen (sog. Ausschlussfrist) (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB). An das "Vertretenmüssen" stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen. Insofern soll der Vermieter s...mehr

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Die neue Grundsteuer – Frag... / 7. Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig konkret?

Die Grundsteuer berechnet sich auch zukünftig in drei Schritten: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz. Schritt: Berechnung des Grundsteuerwerts – wesentliche Faktoren sind der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die u. a. von der sogenannten Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abhängt (je höher ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.2 Umwandlungssteuererlass 2011

Tz. 132 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Hinblick darauf, dass die FinVerw. nach der Änderung des UmwStG durch das SEStEG den europäischen Teilbetriebsbegriff der FRL für maßgebend erachtet (s Tz 101) sind die Zuordnungsregeln durch den UmwSt-Erl 2011 angepasst worden. Tz. 133 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Unter Zugrundelegung des europäischen Teilbetriebsbegriffs gelten nach Verw-...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1.1.4 Änderung des Umlageschlüssels

Bloße Zweifel des Mieters an der Billigkeit der Wohnfläche als Umlagemaßstab genügen nicht, um eine Änderung dieses gesetzlichen Umlageschlüssels zu rechtfertigen. Lediglich für besondere Ausnahmefälle geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Anspruch des Mieters auf Änderung des Umlagemaßstabs z. B. auf Kopfzahlen bestehen kann. Das setzt voraus, dass es im Einzelfall zu ei...mehr

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Modernisierung durch Wärmed... / 5 Dämmung der Kellerdecke

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Dämmung der Kellerdecken gibt es nicht. Dennoch ist die Dämmung einer ungedämmten Kellerdecke, insbesondere bei unbeheizten Kellerräumen, eine effektive und meist kostengünstige Maßnahme zur Energieeinsparung. Wenn der Keller nach außen dicht ist und keine Feuchtigkeitsprobleme bestehen, so kann eine Kellerdämmung von innen erfolgen. Allerd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Regelherstellungskosten für Teileigentum

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Regelherstellungskosten für Teileigentum sind in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung des Gebäudes der Gebäudeart zu entnehmen, die am stärksten mit dem zu bewertenden Teileigentum vergleichbar ist (s. Erläuterung zur Gebäudeart 19, Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. ab 1.1.2016). Dabei wird nach den ErbStH 2019[2] regelmäßig allein auf das Teil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Teileigentum (Abs. 5)

Rz. 133 [Autor/Stand] Jedes Teileigentum gilt gem. § 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Grundbesitzbewertung. Rz. 134 [Autor/Stand] Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 181 Abs. 5 BewG). Gemeinschaftliches Eigentum in di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Regelherstellungskosten für Teileigentum

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Regelherstellungskosten für Teileigentum sind in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung des Gebäudes der Gebäudeklasse zu entnehmen, die am stärksten mit dem zu bewertenden Teileigentum vergleichbar ist (s. Erläuterung zur Gebäudeklasse 5, Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015). Dabei wird nach den ErbStH 2011[2] regelmäßig allein auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ermittlung der Brutto-Grundfläche für Stellplätze beim Wohnungs- und Teileigentum in einem sich neben dem Wohngebäude/Gebäude befindlichen Parkhaus

Rz. 50 [Autor/Stand] Beim Wohnungseigentum und Teileigentum kann sich die Ermittlung der Brutto-Grundfläche eines Tiefgaragenplatzes oder eines Stellplatzes in einem sich neben dem Wohngebäude/Gebäude befindlichen Parkhaus, schwierig gestalten. Denn neben der reinen Stellplatzfläche sind auch die anteiligen Flächen der Verkehrswege zu berücksichtigen. Es erscheint vertretbar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Teileigentum mit Tiefgaragenplatz oder Stellplatz in einem neben dem Gebäude befindlichen Parkhaus

Rz. 114 [Autor/Stand] Die obigen Ausführungen zum Wohnungseigentum mit Tiefgaragenplatz (s. Rz. 106 ff.) bzw. zu einem Wohnungseigentum mit Stellplatz in einem neben dem Wohngebäude befindlichen Parkhaus (s. Rz. 110 f.) gelten u.E. entsprechend für Teileigentum mit einem Tiefgaragenplatz bzw. Stellplatz in einem Parkhaus neben dem Gebäude. Rz. 115– 116 [Autor/Stand] Einstweil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Vereinfachungsregelung zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Wohnungseigentum, bei Tiefgaragen sowie beim Tiefgaragenplatz eines Wohnungs- oder Teileigentums

Rz. 49 [Autor/Stand] Bei Wohnungseigentum in Mehrfamilienhäusern ist die Brutto-Grundfläche aufgrund der gesetzlichen Vorgabe aus dem 1,55-fachen der Wohnfläche zu berechnen.[2] Mit dem Faktor sind auch die im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundflächen abgegolten. Die Regelung greift jedoch nicht, wenn sich das Wohnungseigentum in einem Gebäude befindet, das wie ein Ein- o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 20 [Autor/Stand] Die in § 181 BewG genannten Grundstücksarten finden sich bis auf das Wohnungs- und Teileigentum in § 75 Abs. 1 BewG wieder; das Wohnungs- und Teileigentum wird für die Einheitsbewertung in § 93 BewG geregelt. Rz. 21 [Autor/Stand] Die nachfolgende Übersicht fasst die sechs Grundstücksarten und ihre Voraussetzungen in Kurzform zusammen:mehr