Rz. 50

[Autor/Stand] Beim Wohnungseigentum und Teileigentum kann sich die Ermittlung der Brutto-Grundfläche eines Tiefgaragenplatzes oder eines Stellplatzes in einem sich neben dem Wohngebäude/Gebäude befindlichen Parkhaus, schwierig gestalten. Denn neben der reinen Stellplatzfläche sind auch die anteiligen Flächen der Verkehrswege zu berücksichtigen. Es erscheint vertretbar, die Brutto-Grundfläche des Tiefgaragenplatzes bzw. des Stellplatzes in einem sich neben dem Wohngebäude/Gebäude befindlichen Parkhaus vereinfachend analog zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche eines zum Wohnungs- oder Teileigentum gehörenden Tiefgaragenplatzes im selben Gebäude vorzunehmen (s. Rz. 49.2). Demnach ergibt sich die Brutto-Grundfläche des Tiefgaragenplatzes bzw. des Stellplatzes in einem sich neben dem Wohngebäude/Gebäude befindlichen Parkhaus ebenfalls aus der Multiplikation der tatsächlichen Stellplatzfläche mit dem Faktor 1,55.

 

Rz. 51

[Autor/Stand] Zur Bewertung von Wohnungs- und Teileigentum mit Tiefgaragenplatz oder Stellplatz in einem sich neben dem Wohngebäude/Gebäude befindlichen Parkhaus, s. die Kommentierung zu § 190 BewG bis 31.12.2022 Rz. 191 ff.

[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023

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