Rz. 114

[Autor/Stand] Die obigen Ausführungen zum Wohnungseigentum mit Tiefgaragenplatz (s. Rz. 106 ff.) bzw. zu einem Wohnungseigentum mit Stellplatz in einem neben dem Wohngebäude befindlichen Parkhaus (s. Rz. 110 f.) gelten u.E. entsprechend für Teileigentum mit einem Tiefgaragenplatz bzw. Stellplatz in einem Parkhaus neben dem Gebäude.

 

Rz. 115– 116

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge