Fachbeiträge & Kommentare zu Teileigentum

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.3 Wohnungs- und Teileigentum (§ 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG)

Rz. 512 Wohnungs- und Teileigentum sind die grundstücksgleichen Rechte nach dem WEG. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung i. V. m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.[1] Gegenstand des Sondereigentums sind eine bestimmte Wohnung und die zu dieser Wohnung gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.1 Begriff und Arten der bebauten Grundstücke

Rz. 523 Nach dem mit § 74 BewG übereinstimmenden § 180 Abs. 1 BewG sind bebaute Grundstücke solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, so ist der fertig gestellte und bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen. Als bebautes Grundstück gilt nach § 180 Abs. 2 BewG auch ein Gebäude, das auf fremdem Grund und Boden ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.5.5 Wertzahl

Rz. 553 Der Bodenwert und der – ausgehend von den Regelherstellungskosten unter Abzug einer Alterswertminderung ermittelte – Gebäudesachwert ergeben nach § 189 Abs. 3 S. 1 BewG den vorläufigen Sachwert des Grundstücks. Dieser ist zur Anpassung an den gemeinen Wert mit einer Wertzahl nach § 191 BewG zu multiplizieren. Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich in dem v... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.2 Überblick über die Bewertungsverfahren

Rz. 526 § 182 Abs. 1 S. 1 BewG schreibt vor, dass der Wert der bebauten Grundstücke in Abhängigkeit von der Grundstücksart nach dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren zu ermitteln ist. Für welche Grundstücksart welches Bewertungsverfahren zur Anwendung kommt, ergibt sich aus § 182 Abs. 2–4 BewG. Die unterschiedlichen Bewertungsverfah... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.3 Vergleichswertverfahren (§ 182 Abs. 2 BewG, § 183 BewG)

Rz. 527 Nach dem Vergleichswertverfahren werden grundsätzlich Wohnungs- und Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser bewertet. Eine Anwendung auf andere Grundstücksarten ist ausgeschlossen. Beim Vergleichswertverfahren wird der Marktpreis i. d. R. aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen anderer Grundstücke abgeleitet. Zur Ermittlung des gemeinen Werts kommt es daher nu... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.3 Gebäudewertanteil

Rz. 563 Der Gebäudewertanteil ist nach § 193 Abs. 5 S. 1 BewG bei der Bewertung des bebauten Grundstücks im Ertragswertverfahren der Gebäudeertragswert nach § 185 BewG, bei der Bewertung im Sachwertverfahren der Gebäudesachwert nach § 190 BewG. Die Anwendung des Vergleichswertverfahrens[1] ist nicht vorgesehen, weil dieses keine getrennte Bewertung des Gebäudes und des Grund... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3 Grundvermögen

Rz. 501 Der Begriff des Grundvermögens wird durch § 176 BewG inhaltlich übereinstimmend mit § 68 BewG geregelt. Nach § 176 Abs. 1 S. 1 BewG gehören zum Grundvermögen der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungs- und Teileigentum sowie das Wohnungs- und Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz, soweit es sich n... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.2 Bodenwertanteil

Rz. 560 Der Bodenwertanteil des Erbbaurechts entspricht dem wirtschaftlichen Vorteil, der sich daraus ergibt, dass der Erbbauberechtigte über die Restlaufzeit des Erbbaurechts nicht den vollen Bodenwertverzinsungsbetrag leisten muss. Der Bodenwertanteil kann auch negativ sein, wenn der vereinbarte Erbbauzins (z. B. infolge stark gefallener Bodenpreise) höher ist als der bei ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Wirtschaftliche Einheit (§ 2 BewG)

Rz. 13 Gegenstand der Bewertung ist die wirtschaftliche Einheit. Daraus folgt zum einen, dass jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist[1], zum anderen, dass ihr Wert im Ganzen festzustellen ist.[2] Eine wirtschaftliche Einheit kann entweder aus einem einzelnen Wirtschaftsgut bestehen, das im Wirtschaftsleben ein Eigendasein führt, oder aus der Verbindung mehrere... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.5.1 Überblick

Rz. 545 Das Sachwertverfahren kommt nach § 182 Abs. 4 BewG immer dann zur Anwendung, wenn bei Wohnungs- und Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäusern geeignete Vergleichswerte fehlen (Nr. 1) und wenn sich bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete ermitteln lässt (Nr. 2); darüber hinaus ist es al... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.3.2 Bewertung des Erbbaurechts (§ 193 BewG)

Rz. 567b Nach § 193 Abs. 1 S. 1 BewG erfolgt die Bewertung des Erbbaurechts vorrangig in Anlehnung an § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ImmoWertV durch Multiplikation des Werts des unbelasteten Grundstücks mit einem von den Gutachterausschüssen abgeleiteten Erbbaurechtskoeffizienten. Erbbaurechtskoeffizienten dienen nach § 23 Abs. 1 ImmoWertV im Wesentlichen der Be... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.7 Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts (§ 198 BewG)

Rz. 576 Im Vergleich zu der Bedarfsbewertung nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht führen die neuen Bewertungsverfahren im Durchschnitt zu deutlich höheren Werten. Eine unter Auswertung der Kaufpreissammlungen des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte Niedersachsen für die Jahre 1996–2006 durchgeführte Untersuchung, bei der der durch Mikrosimulation ermittel... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.1 Begünstigtes Objekt und begünstigter Erhaltungsaufwand

Rz. 8 Satz 1 verbindet den Grundtatbestand für Einzeldenkmale mit dem Verteilungswahlrecht. Begünstigt ist nur Aufwand, der einem im Inland belegenen Baudenkmal zuzuordnen und steuerrechtlich Erhaltungsaufwand ist, nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt wird und auf mit der zuständigen Stelle vorab abgestimmten Maßnahmen beruht, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des D... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.1 Erweiterter Objektbegriff und sinnvolle Nutzung

Rz. 30 S. 3 erschöpft sich nicht in einer redaktionellen Verweisungstechnik. Die Vorschrift übernimmt 5 Regelungskomplexe, die den Tatbestand und die Rechtsfolgen der Sätze 1 und 2 an entscheidenden Stellen vervollständigen: den erweiterten Objektbegriff des § 7h Abs. 3, die Legaldefinition der sinnvollen Nutzung und das Bescheinigungserfordernis des § 7i sowie den Restabzug... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.1 Abstimmungs- und Bescheinigungsverfahren

Rz. 38 Das Verfahren zur Inanspruchnahme des § 11b ist funktional dreistufig. Vor Beginn und während der Ausführung werden die Maßnahmen mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle abgestimmt. Nach ihrer Durchführung prüft diese Stelle denkmalschutzrechtliche Voraussetzungen und Aufwand und erlässt die Bescheinigung. Erst anschließend entscheidet die Finanzbehörde über die s... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.5 Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und Teileigentum

Rz. 78 Durch die entsprechende Anwendung des § 7h Abs. 3 gelten selbstständige, unbewegliche Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume als Gebäude. Damit wird die Begünstigung an die steuerliche und grundbuchrechtliche Verselbstständigung angepasst. Für jede Einheit sind Einkünfteerzielung, Kosten, Zuschüsse und Wahlrecht gesondert zu prüfen. Die Zu... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.2 Steuerobjekt und Wohnungseigentum

Rz. 59 Für die Frage, wer sich über den Zeitraum einigen muss, ist das jeweilige Steuerobjekt maßgeblich. Aufgrund Abs. 4 i. V. m. § 7h Abs. 3 werden selbstständige Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und Teileigentum wie Gebäude behandelt. Eigentümer verschiedener Eigentumswohnungen müssen deshalb nicht allein wegen gemeinsamer Baumaßnahmen am Gesamtgebäude denselben Verteilun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.1 Begünstigte Gebäude und räumlicher Bezug

Rz. 15 Begünstigt ist Erhaltungsaufwand an einem Gebäude. Der Gebäudebegriff entspricht demjenigen des § 7h und ist steuerrechtlich auszulegen. Erfasst werden Wohn-, Geschäfts- und Betriebsgebäude unabhängig von ihrer konkreten Nutzung, sofern sie der Einkunftserzielung dienen. Aufwendungen an selbstständigen Gebäudeteilen, Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehenden Rä... mehr

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Energieausweis (GModG) / 10.1 Wohnungs- und Teileigentum

10.1.1 GModG 2026 Für Teile eines Gebäudes ist der Energieausweis nach § 79 Abs. 2 Satz 2 GModG 2026 zu erstellen, wenn die Gebäudeteile nach § 106 GModG getrennt zu behandeln sind (siehe Kap. A.6.1.5). 10.1.2 GModG 2027 Die bisherige Regelung des § 106 GModG 2026 über "gemischt genutzte Gebäude" entfällt, § 106 GModG 2027 regelt die Solarpflicht für neu errichtete Gebäude. § 1... mehr

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Energieausweis (GModG) / 10.1.1 GModG 2026

Für Teile eines Gebäudes ist der Energieausweis nach § 79 Abs. 2 Satz 2 GModG 2026 zu erstellen, wenn die Gebäudeteile nach § 106 GModG getrennt zu behandeln sind (siehe Kap. A.6.1.5). mehr

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Energieausweis (GModG) / 10.1.2 GModG 2027

Die bisherige Regelung des § 106 GModG 2026 über "gemischt genutzte Gebäude" entfällt, § 106 GModG 2027 regelt die Solarpflicht für neu errichtete Gebäude. § 106 GModG 2026 wird insoweit obsolet, als Gebäude einheitlich entweder als Wohngebäude oder als Nichtwohngebäude behandelt werden. Handelt es sich überwiegend um ein Wohngebäude, das neben Wohnungseigentums- auch aus Te... mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.3.5 Schuldner der Beiträge

Schuldner einer Sonderumlage ist zunächst jeder Wohnungseigentümer. Schuldner einer Sonderumlage ist aber auch jeder werdende Wohnungseigentümer. Insoweit fingiert § 8 Abs. 3 WEG die Eigentümerstellung des Ersterwerbers, wenn dieser einen Anspruch auf Übertragung von Sondereigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, dieser Anspruch durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist ... mehr

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Bestandsgebäude (GModG) / 2.2.3 Adressat der Pflichten

Adressat dieser Pflichten ist der jeweilige Betreiber der Anlage. Den Begriff des Betreibers definiert das GModG nicht. Wohnungseigentum In wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht dürfte zu differenzieren sein: Im Fall von Zentralheizungsanlagen ist als Betreiber der Anlage nicht der Nutzer, also der Wohnungseigentümer oder sein Mieter, sondern derjenige anzusehen, der die Anl... mehr

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Energieausweis (GModG) / 5.1 Beschränkt Ausstellungsberechtigte

§ 113 GModG 2026 regelt beschränkt auf Bestandswohngebäude und die Fälle des § 80 Abs. 3 GModG, also im Rahmen der Ausstellung eines Energieausweises bei Verkauf, Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums, die Berechtigung von Personen, die aufgrund spezifischer Aus- bzw. Weit... mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 4.4.2 Keine räumliche Trennung

Bei sich unterhalb von Wohngebäuden befindlichen Tiefgaragen ist die zwischenzeitlich erfolgte Klarstellung von Bedeutung, dass bei entsprechender Bildung von Untergemeinschaften die Teileigentümer einer Tiefgarage die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen im Bereich der Tiefgarage auch im Hinblick auf tragende Bauteile zu tragen haben, die zugleich das Fundament der Wohngebäude bi... mehr

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Energieausweis (GModG) / 7.1 Anlass

Ein Energieausweis muss im Fall des Verkaufs, der Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie im Fall der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums ausgestellt werden (§ 80 Abs. 3 Satz 1 GModG). Ab GModG 2027 auch bei Vertragsverlängerung Das GModG 2027 erweitert diese Pflicht auf Fälle, in denen ein Miet-, Pacht- oder ... mehr

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Energieausweis (GModG) / 10.4 Individualanspruch der Wohnungseigentümer

Wird die Ausstellung eines Energieausweises erforderlich, hat jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 WEG einen Anspruch gegen die GdWE auf Erstellung eines Energieausweises. Allerdings stellt sich in Übertragungsfällen, also in den Fällen, in denen ein Wohnungseigentümer beabsichtigt, sein Wohnungseigentum zu verkaufen, die Frage, ob er den Energieausweis selbst und auf e... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.2 Wohnungs-, Teileigentum und Miteigentum

Rz. 71 Bei Wohnungs- und Teileigentum umfasst die begünstigte Einheit das Sondereigentum sowie den damit verbundenen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum können deshalb anteilig begünstigt sein, wenn sie das geschützte Kulturgut betreffen und dem Eigentümer wirtschaftlich zuzurechnen sind. Maßgeblich ist nicht die wohnungseigentumsr... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5 Gebäudeteile, Wohnungs- und Teileigentum sowie Feststellungsverfahren (Abs. 4)

5.1 Gegenstand und selbstständige Gebäudeeinheiten Rz. 68 Abs. 4 S. 1 erstreckt die Absätze 1 bis 3 auf Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, auf Eigentumswohnungen und auf im Teileigentum stehende Räume. Die Vorschrift verhindert damit, dass die Begünstigung an der zivilrechtlichen oder steuerlichen Verselbstständigung einzelner Gebäudeeinheite... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Gegenstand und selbstständige Gebäudeeinheiten

Rz. 68 Abs. 4 S. 1 erstreckt die Absätze 1 bis 3 auf Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, auf Eigentumswohnungen und auf im Teileigentum stehende Räume. Die Vorschrift verhindert damit, dass die Begünstigung an der zivilrechtlichen oder steuerlichen Verselbstständigung einzelner Gebäudeeinheiten scheitert. Für jede Einheit müssen die Vorausset... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3 Gesonderte und einheitliche Feststellung

Rz. 73 Nach Abs. 4 S. 2 gilt § 10e Abs. 7 sinngemäß. Sind mehrere Stpfl. Eigentümer, können die gemeinsamen Besteuerungsgrundlagen daher gesondert und einheitlich festgestellt werden; die für § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Das gesetzliche "können" des § 10e Abs. 7 eröffnet kein Wahlrecht der Beteiligten über die Bindungsw... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Normzweck und Regelungsgehalt

Rz. 1 § 10g schließt eine Lücke innerhalb der steuerlichen Förderung schutzwürdiger Kulturgüter. Begünstigt sind Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eigenen Kulturgütern im Inland, die weder der Einkünfteerzielung noch, bei Gebäuden und Gebäudeteilen, eigenen Wohnzwecken dienen. Die durch Zuschüsse und Einnahmen nicht gedeckten Aufwendungen können im Abschlussjahr und i... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2021 Grundsteuer C / § 25 Abs. 5 GrStG Die Grundsteuer C rechtfertigt ausschließlich eine Schlechterstellung von Eigentümern baureifer Grundstücke, nicht dagegen eine Besserstellung. Die Eigenschaft als unbebautes Grundstück lässt sich durch eine Alibi-Bebauung bzw. eine Alibi-Nutzung vermeiden. Das Grundstück gilt bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes als unbebautes Grunds... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.2 Bebaute Grundstücke

Rz. 37 Vor dem 1.1.2009 wurden bebaute Grundstücke maßgeblich nach dem sog. Ertragswertverfahren bzw. sofern sich keine übliche Miete ermitteln ließ nach einem besonderen gemischten Verfahren bewertet.[1] Mit dem seit dem 1.1.2009 geltenden Verweis auf die Regelungen der §§ 180 ff. BewG änderte sich die Bewertungssystematik bei bebauten Grundstücken grundlegend. Nach § 182 B... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.5 § 4 UStG (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)

• 2021 Steuerbefreiung für Krankenhäuser in privater Trägerschaft / § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG / Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL Der EuGH hat mit Urteil v. 5.3.2020, C-211/18 zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL entschieden, dass von privaten Krankenhauseinrichtungen durchgeführte Heilbehandlungen steuerbefreit sind, wenn diese Leistungen unter Be... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.6 § 184 BewG (Bewertung im Ertragswertverfahren)

• 2023 Auswirkungen der Änderungen im BewG durch das JStG 2022 / Ertragswertverfahren / Sachwertverfahren / § 184ff. BewG / §§ 189ff. BewG Durch das JStG 2022 sind die Vorschriften der Grundbesitzbewertung an die Regelungen der ImmoWertV angepasst worden. Betroffen hiervon sind auch das Ertrags- und das Sachwertverfahren. Die vorgenommenen Änderungen führen auf der einen Seit... mehr

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Grunderwerbsteuer / 6.1.2 Rückerwerb des Eigentums

Erwirbt der Veräußerer das Eigentum an dem veräußerten Grundstück zurück, so wird auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang die Steuer nicht festgesetzt oder die Steuerfestsetzung aufgehoben, wenn der Rückerwerb innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang stattfindet. Ist für den ... mehr

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Grunderwerbsteuer / 2.2 Auflassung, Eigentumsübergang, Meistgebot

Auflassung Für die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sind die Auflassung und die Eintragung des Erwerbers im Grundbuch erforderlich.[1] Die Auflassung[2] ist die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zu notarieller Beurkundung zu erklärende Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Eigentumsübergang. Die (ausschließliche) Auflas... mehr

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Grunderwerbsteuer / 1.2 Erbbaurecht, Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte

Den Grundstücken stehen gleich: Erbbaurechte Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte nach den Vorschriften des WEG und des § 1010 BGB.[1] Erbbaurecht Dem Eigentum als Vollrecht am Grundstück entspricht bei Erbbaurechten grunderwerbsteuerlich die Erbbauberechtigung als Vollrecht an diesen. Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbl... mehr

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Grunderwerbsteuer / 4.1 Regelbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 1 GrEStG

Die Vorschrift des § 8 Abs. 1 GrEStG regelt gemeinsam mit § 9 GrEStG die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. § 8 Abs. 1 GrEStG enthält die grundsätzliche Aussage, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung für das Grundstück bemisst. Dazu gehört jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Ent... mehr

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Grunderwerbsteuer / 2.3.3 Fallgruppen

In der Praxis haben sich bestimmte Fallgruppen herausgebildet, bei denen die Verschaffung der Verwertungsbefugnis zu bejahen ist. Diese Fallgruppen sind nicht abschließend. Auch anderweitige Sachverhalte können den Anforderungen des § 1 Abs. 2 GrEStG genügen. Maßgebend für die Beurteilung sind jeweils die Verhältnisse im Einzelfall. Bei den in der Praxis bedeutendsten Fallgru... mehr

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Absetzung für Substanzverri... / 3 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen

Die Entdeckung eines Bodenschatzes auf einem Grundstück des Betriebs- oder Privatvermögens bedeutet für sich allein nicht schon, dass auch der Bodenschatz zum Betriebs- oder Privatvermögen gehört. Die Zuordnung eines Kies- und Sandvorkommens und ähnlicher Bodenschätze erfolgt im Zeitpunkt ihrer Konkretisierung (nicht der Entdeckung!) als Wirtschaftsgut – unabhängig von der Z... mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 1.2 Klassifizierung von Nutzungsrechten

Rz. 7 Eine Klassifizierung von Nutzungsrechten ist anhand verschiedener Kriterien möglich. Ein mögliches Kriterium ist das Bestehen einer Gegenleistung; folglich wäre zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Nutzungsrechten zu unterscheiden. Nutzungsrechte können außerdem dinglicher oder schuldrechtlicher Natur sein. Im Bereich der dinglichen Nutzungsrechte wird zwischen de... mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 7.3 Adressatenkreis

Zum Adressatenkreis des § 15 WEG gehört jeder Drittnutzer, der nicht Wohnungseigentümer ist. Zwar hat die Norm in erster Linie den Mieter von Wohnungseigentum im Fokus, umfasst sind aber auch sonstige Nutzer wie dinglich Wohnungsberechtigte, Nießbraucher und alle anderen Personen, denen der Gebrauch überlassen wurde. § 15 WEG verpflichtet den Drittnutzer insoweit unmittelbar und... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / D. Gegenstandswert für anwaltliche Tätigkeiten ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren (§ 23 Abs. 3 RVG)

Rz. 117 Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten erfolgt nach § 23 RVG, der seinerseits auf die anderen Kostengesetze verweist. Dies wurde bereits oben in Rdn 17 ff. und 26 f. dargestellt. Während § 23 RVG mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 3.6 Die Angaben in meinem Bescheid sind nicht mehr aktuell. Was muss ich tun?

Haben sich an Ihrem Grundbesitz Änderungen ergeben, müssen Sie ohne gesonderte Aufforderung dem Finanzamt die Änderung mitteilen, indem Sie eine Grundsteuer-Änderungsanzeige abgeben. Hierfür gelten folgende Fristen: Bei Änderungen in den Jahren 2022 und 2023: bis 31. Dezember 2024. Bei Änderungen im Jahr 2024: bis 31. Dezember 2025. Bei Änderungen im Jahr 2025: bis 30. April 202... mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 1.3 Wie wird die Grundsteuer konkret berechnet?

Die Grundsteuer berechnet sich in drei Schritten: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz. 1. Schritt: Berechnung des Grundsteuerwerts – wesentliche Faktoren sind der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die u. a. von der sogenannten Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abhängt (je höher die Mietnive... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Steuermesszahlen für Grundstücke (§ 1 Abs. 1)

Rz. 18 In § 1 Abs. 1 ThürGAnGrStR wird angeordnet, dass die Steuermesszahl – abweichend von § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG – für in Thüringen belegene bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG 0,23 ‰ (sog. Wohngrundstücke) und bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG 0,59 ‰ (sog. Nichtwohngrundstücke) beträgt. Die Regelungen über die abweichenden Steu... mehr

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Makelnder Verwalter / 1 Verkauf

Grundsätzlich ist der WEG-Verwalter nicht gehindert, als Verkaufsmakler von Sonder-/Teileigentum tätig zu werden. Das gilt sowohl bei einer Tätigkeit für den Verkäufer (Mitglied der Eigentümergemeinschaft) als auch für den Käufer.[1] Hinweis Maklerrecht Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten richten sich ausschließlich nach den Vorschriften über das Maklerrecht. Besond... mehr

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Makelnder Verwalter / 1.1 Interessenkonflikte

Hierzu hat der BGH in Fortsetzung seiner Rechtsprechung zur "Verflechtung" entschieden,[1] dass der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage, von dessen Zustimmung gem. § 12 WEG die Gültigkeit eines Wohnungsverkaufs abhängig ist, wegen des institutionalisierten Interessenkonflikts nicht Makler des Käufers sein kann. Der Interessenkonflikt resultiert nach Ansicht des BGH dara... mehr