Fachbeiträge & Kommentare zu Teileigentum

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Grundstücksbegriff bei der ... / Entscheidung

Der BFH gab der Klage statt. Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) sieht vor, dass der Erwerb einer Immobilie durch Kinder beim Erbfall steuerfrei bleiben kann, wenn (§13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) der Erblasser die Wohnung bis zum Tod selbst zu Wohnzwecken genutzt hat oder aus zwingenden Gründen daran gehindert war und der Erbe die Wohnung unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken nutzt (Fa... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2021 Grundsteuer C / § 25 Abs. 5 GrStG Die Grundsteuer C rechtfertigt ausschließlich eine Schlechterstellung von Eigentümern baureifer Grundstücke, nicht dagegen eine Besserstellung. Die Eigenschaft als unbebautes Grundstück lässt sich durch eine Alibi-Bebauung bzw. eine Alibi-Nutzung vermeiden. Das Grundstück gilt bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes als unbebautes Grunds... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.5 § 4 UStG (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)

• 2021 Steuerbefreiung für Krankenhäuser in privater Trägerschaft / § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG / Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL Der EuGH hat mit Urteil v. 5.3.2020, C-211/18 zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL entschieden, dass von privaten Krankenhauseinrichtungen durchgeführte Heilbehandlungen steuerbefreit sind, wenn diese Leistungen unter Be... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Literaturauswertung ErbStG/... / 3.6 § 184 BewG (Bewertung im Ertragswertverfahren)

• 2023 Auswirkungen der Änderungen im BewG durch das JStG 2022 / Ertragswertverfahren / Sachwertverfahren / § 184ff. BewG / §§ 189ff. BewG Durch das JStG 2022 sind die Vorschriften der Grundbesitzbewertung an die Regelungen der ImmoWertV angepasst worden. Betroffen hiervon sind auch das Ertrags- und das Sachwertverfahren. Die vorgenommenen Änderungen führen auf der einen Seit... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.3 Wohnungs- und Teileigentum (§ 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG)

Rz. 512 Wohnungs- und Teileigentum sind die grundstücksgleichen Rechte nach dem WEG. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung i. V. m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.[1] Gegenstand des Sondereigentums sind eine bestimmte Wohnung und die zu dieser Wohnung gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.1 Begriff und Arten der bebauten Grundstücke

Rz. 523 Nach dem mit § 74 BewG übereinstimmenden § 180 Abs. 1 BewG sind bebaute Grundstücke solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, so ist der fertig gestellte und bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen. Als bebautes Grundstück gilt nach § 180 Abs. 2 BewG auch ein Gebäude, das auf fremdem Grund und Boden ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.5.5 Wertzahl

Rz. 553 Der Bodenwert und der – ausgehend von den Regelherstellungskosten unter Abzug einer Alterswertminderung ermittelte – Gebäudesachwert ergeben nach § 189 Abs. 3 S. 1 BewG den vorläufigen Sachwert des Grundstücks. Dieser ist zur Anpassung an den gemeinen Wert mit einer Wertzahl nach § 191 BewG zu multiplizieren. Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich in dem v... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.2 Überblick über die Bewertungsverfahren

Rz. 526 § 182 Abs. 1 S. 1 BewG schreibt vor, dass der Wert der bebauten Grundstücke in Abhängigkeit von der Grundstücksart nach dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren zu ermitteln ist. Für welche Grundstücksart welches Bewertungsverfahren zur Anwendung kommt, ergibt sich aus § 182 Abs. 2–4 BewG. Die unterschiedlichen Bewertungsverfah... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.3 Vergleichswertverfahren (§ 182 Abs. 2 BewG, § 183 BewG)

Rz. 527 Nach dem Vergleichswertverfahren werden grundsätzlich Wohnungs- und Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser bewertet. Eine Anwendung auf andere Grundstücksarten ist ausgeschlossen. Beim Vergleichswertverfahren wird der Marktpreis i. d. R. aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen anderer Grundstücke abgeleitet. Zur Ermittlung des gemeinen Werts kommt es daher nu... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.3 Gebäudewertanteil

Rz. 563 Der Gebäudewertanteil ist nach § 193 Abs. 5 S. 1 BewG bei der Bewertung des bebauten Grundstücks im Ertragswertverfahren der Gebäudeertragswert nach § 185 BewG, bei der Bewertung im Sachwertverfahren der Gebäudesachwert nach § 190 BewG. Die Anwendung des Vergleichswertverfahrens[1] ist nicht vorgesehen, weil dieses keine getrennte Bewertung des Gebäudes und des Grund... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3 Grundvermögen

Rz. 501 Der Begriff des Grundvermögens wird durch § 176 BewG inhaltlich übereinstimmend mit § 68 BewG geregelt. Nach § 176 Abs. 1 S. 1 BewG gehören zum Grundvermögen der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungs- und Teileigentum sowie das Wohnungs- und Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz, soweit es sich n... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.2 Bodenwertanteil

Rz. 560 Der Bodenwertanteil des Erbbaurechts entspricht dem wirtschaftlichen Vorteil, der sich daraus ergibt, dass der Erbbauberechtigte über die Restlaufzeit des Erbbaurechts nicht den vollen Bodenwertverzinsungsbetrag leisten muss. Der Bodenwertanteil kann auch negativ sein, wenn der vereinbarte Erbbauzins (z. B. infolge stark gefallener Bodenpreise) höher ist als der bei ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Wirtschaftliche Einheit (§ 2 BewG)

Rz. 13 Gegenstand der Bewertung ist die wirtschaftliche Einheit. Daraus folgt zum einen, dass jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist[1], zum anderen, dass ihr Wert im Ganzen festzustellen ist.[2] Eine wirtschaftliche Einheit kann entweder aus einem einzelnen Wirtschaftsgut bestehen, das im Wirtschaftsleben ein Eigendasein führt, oder aus der Verbindung mehrere... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.5.1 Überblick

Rz. 545 Das Sachwertverfahren kommt nach § 182 Abs. 4 BewG immer dann zur Anwendung, wenn bei Wohnungs- und Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäusern geeignete Vergleichswerte fehlen (Nr. 1) und wenn sich bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete ermitteln lässt (Nr. 2); darüber hinaus ist es al... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.3.2 Bewertung des Erbbaurechts (§ 193 BewG)

Rz. 567b Nach § 193 Abs. 1 S. 1 BewG erfolgt die Bewertung des Erbbaurechts vorrangig in Anlehnung an § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ImmoWertV durch Multiplikation des Werts des unbelasteten Grundstücks mit einem von den Gutachterausschüssen abgeleiteten Erbbaurechtskoeffizienten. Erbbaurechtskoeffizienten dienen nach § 23 Abs. 1 ImmoWertV im Wesentlichen der Be... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.7 Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts (§ 198 BewG)

Rz. 576 Im Vergleich zu der Bedarfsbewertung nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht führen die neuen Bewertungsverfahren im Durchschnitt zu deutlich höheren Werten. Eine unter Auswertung der Kaufpreissammlungen des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte Niedersachsen für die Jahre 1996–2006 durchgeführte Untersuchung, bei der der durch Mikrosimulation ermittel... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Verfahren in Wohnungseigent... / 3.2.2 Einzelne Wohnungseigentümer als Verfahrensbeteiligte

In den Bereichen, in denen die Eigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt selbst nicht handeln kann, sind die Inhaber der Rechte und Pflichten nach dem WEG die Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Mitglieder einer Bruchteilsgemeinschaft. Hiervon betroffen sind insbesondere Individualansprüche der Wohnungseigentümer wie z. B. auf Unterlassung einer zweckbestimmungswidrig... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / XII. Vermächtnis

Rz. 89 Klagt ein Vermächtnisnehmer gegen Miterben auf Erfüllung eines ihm zustehenden Vermächtnisses, bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem gesamten Verkehrswert des dem Vermächtnis unterliegenden Gegenstandes.[117] Rz. 90 Bei wiederkehrenden Leistungen gelten die Regelungen in § 9 ZPO und § 42 GKG. Gemäß § 9 S. 1 ZPO wird der dreieinhalbfache Wert des einjährigen Bezugs... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfah... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.1 Begünstigtes Objekt und begünstigter Erhaltungsaufwand

Rz. 8 Satz 1 verbindet den Grundtatbestand für Einzeldenkmale mit dem Verteilungswahlrecht. Begünstigt ist nur Aufwand, der einem im Inland belegenen Baudenkmal zuzuordnen und steuerrechtlich Erhaltungsaufwand ist, nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt wird und auf mit der zuständigen Stelle vorab abgestimmten Maßnahmen beruht, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des D... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.1 Erweiterter Objektbegriff und sinnvolle Nutzung

Rz. 30 S. 3 erschöpft sich nicht in einer redaktionellen Verweisungstechnik. Die Vorschrift übernimmt 5 Regelungskomplexe, die den Tatbestand und die Rechtsfolgen der Sätze 1 und 2 an entscheidenden Stellen vervollständigen: den erweiterten Objektbegriff des § 7h Abs. 3, die Legaldefinition der sinnvollen Nutzung und das Bescheinigungserfordernis des § 7i sowie den Restabzug... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.1 Abstimmungs- und Bescheinigungsverfahren

Rz. 38 Das Verfahren zur Inanspruchnahme des § 11b ist funktional dreistufig. Vor Beginn und während der Ausführung werden die Maßnahmen mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle abgestimmt. Nach ihrer Durchführung prüft diese Stelle denkmalschutzrechtliche Voraussetzungen und Aufwand und erlässt die Bescheinigung. Erst anschließend entscheidet die Finanzbehörde über die s... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2022

Rz. 33 [Autor/Stand] Die in Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2022 enthaltenen Wertzahlen i.S.d. § 191 BewG wurden mit dem StÄndG 2015[2] sachverständig modellkonform fortentwickelt und aktualisiert. Rz. 33.1 [Autor/Stand] Die Wertzahlen der Gruppe der Wohngrundstücke in Form der Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentume richten sich nach dem vorläufigen Sachwert (§... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Wertzahlen der Grundstückgruppe der Wohngrundstücke richten sich nach dem vorläufigen Sachwert (§ 189 Abs. 3 BewG) und dem vor Anwendung etwaiger Umrechnungskoeffizienten angewendeten bzw. nach § 179 Satz 4 BewG abgeleiteten[2] Bodenrichtwert des Grundstücks (Bodenpreisniveau). Vgl. dazu im Einzelnen Rz. 18. Rz. 28 [Autor/Stand] Aus Anlage 25 zum BewG... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 3 [Autor/Stand] Das Sachwertverfahren ist nach § 182 Abs. 4 BewG bei den folgenden Grundstücksarten anzuwenden: Wohnungseigentum, Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn für diese Grundstücke kein Vergleichswert i.S.d. § 183 BewG vorliegt; Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 08/2026, Keine familie... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch ist G. G. als Eigentümer eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung und einem Keller eingetragen. Mit notarieller Urkunde vom 7.7.2025 widerrief er alle etwa von ihm vorliegenden Verfügungen von Todes wegen und setzte die Beteiligten zu 1 und 2 zu untereinander gleichen Anteilen zu seinen Erben ein. Ferner o... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mitteilungspflichten von Grundbuchämtern (Abs. 4)

Rz. 26 [Autor/Stand] Zu den gleichen Zwecken wie in § 29 Abs. 3 BewG – Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grundbesitzwerte, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer – haben auch die Grundbuchämter bestimmte Grundstücke betreffende Umstände von Amts wegen mitzuteilen. Rz. 27 [Autor/Stand] Nach § 29 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BewG soll (nur) die Eintragung des neuen Eigentümers oder Erbbaubere... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] Liegen für das zu bewertende Grundstück keine oder keine geeigneten Sachwertfaktoren vor (s. Rz. 9 ff.), sind für Bewertungsstichtage bis einschließlich 31.12.2015 die in der Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015, für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 bis zum 31.12.2022 die in der Anlage 25 BewG i.d.F. bis 31.12.2022 und für Bewertungsstichtage ab dem ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.5 Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und Teileigentum

Rz. 78 Durch die entsprechende Anwendung des § 7h Abs. 3 gelten selbstständige, unbewegliche Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume als Gebäude. Damit wird die Begünstigung an die steuerliche und grundbuchrechtliche Verselbstständigung angepasst. Für jede Einheit sind Einkünfteerzielung, Kosten, Zuschüsse und Wahlrecht gesondert zu prüfen. Die Zu... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
aaaasdasda
Synopse GEG – GModG / § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.2 Steuerobjekt und Wohnungseigentum

Rz. 59 Für die Frage, wer sich über den Zeitraum einigen muss, ist das jeweilige Steuerobjekt maßgeblich. Aufgrund Abs. 4 i. V. m. § 7h Abs. 3 werden selbstständige Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und Teileigentum wie Gebäude behandelt. Eigentümer verschiedener Eigentumswohnungen müssen deshalb nicht allein wegen gemeinsamer Baumaßnahmen am Gesamtgebäude denselben Verteilun... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
aaaasdasda
Synopse GEG – GModG / § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

(1) 1Wird ein Gebäude errichtet, ist ein Energiebedarfsausweis unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes auszustellen. 2Der Eigentümer hat sicherzustellen, dass der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes ausgestellt und ihm der Energieausweis oder eine Kopie hiervon übergeben wird. 3Die Sätze 1 und 2 sind für den... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.1 Begünstigte Gebäude und räumlicher Bezug

Rz. 15 Begünstigt ist Erhaltungsaufwand an einem Gebäude. Der Gebäudebegriff entspricht demjenigen des § 7h und ist steuerrechtlich auszulegen. Erfasst werden Wohn-, Geschäfts- und Betriebsgebäude unabhängig von ihrer konkreten Nutzung, sofern sie der Einkunftserzielung dienen. Aufwendungen an selbstständigen Gebäudeteilen, Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehenden Rä... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
aaaasdasda
Energieausweis (GModG) / 10.1 Wohnungs- und Teileigentum

10.1.1 GModG 2026 Für Teile eines Gebäudes ist der Energieausweis nach § 79 Abs. 2 Satz 2 GModG 2026 zu erstellen, wenn die Gebäudeteile nach § 106 GModG getrennt zu behandeln sind (siehe Kap. A.6.1.5). 10.1.2 GModG 2027 Die bisherige Regelung des § 106 GModG 2026 über "gemischt genutzte Gebäude" entfällt, § 106 GModG 2027 regelt die Solarpflicht für neu errichtete Gebäude. § 1... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Wohnungseigentumsrechtliche... / 2.2.1 Personenkreis

Wer Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein, hat nach § 15 Nr. 1 WEG gegenüber der GdWE und anderen Wohnungseigentümern u. a. die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu dulden. Da nach öffentlichem Recht erforderliche Baumaßnahmen Erhaltungsmaßnahmen i. S. v. § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG darstellen,[1] besteht also eine generelle Duldungspflicht des Dritt... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
aaaasdasda
Energieausweis (GModG) / 10.1.1 GModG 2026

Für Teile eines Gebäudes ist der Energieausweis nach § 79 Abs. 2 Satz 2 GModG 2026 zu erstellen, wenn die Gebäudeteile nach § 106 GModG getrennt zu behandeln sind (siehe Kap. A.6.1.5). mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
aaaasdasda
Energieausweis (GModG) / 10.1.2 GModG 2027

Die bisherige Regelung des § 106 GModG 2026 über "gemischt genutzte Gebäude" entfällt, § 106 GModG 2027 regelt die Solarpflicht für neu errichtete Gebäude. § 106 GModG 2026 wird insoweit obsolet, als Gebäude einheitlich entweder als Wohngebäude oder als Nichtwohngebäude behandelt werden. Handelt es sich überwiegend um ein Wohngebäude, das neben Wohnungseigentums- auch aus Te... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Wohnungseigentumsrechtliche... / 4.4.1 Räumliche Trennung

Ist die Tiefgarage vom Wohngebäude räumlich getrennt und wurden durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer entsprechende Untergemeinschaften gebildet und dabei geregelt, dass die Kosten, die in der jeweiligen Untergemeinschaft entstehen, allein von den Wohnungseigentümern der Untergemeinschaft zu tragen sind, können Teileigentümer der Tiefgarage, die nicht zugleich auch Wohnu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.3.5 Schuldner der Beiträge

Schuldner einer Sonderumlage ist zunächst jeder Wohnungseigentümer. Schuldner einer Sonderumlage ist aber auch jeder werdende Wohnungseigentümer. Insoweit fingiert § 8 Abs. 3 WEG die Eigentümerstellung des Ersterwerbers, wenn dieser einen Anspruch auf Übertragung von Sondereigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, dieser Anspruch durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist ... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
aaaasdasda
Bestandsgebäude (GModG) / 2.2.3 Adressat der Pflichten

Adressat dieser Pflichten ist der jeweilige Betreiber der Anlage. Den Begriff des Betreibers definiert das GModG nicht. Wohnungseigentum In wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht dürfte zu differenzieren sein: Im Fall von Zentralheizungsanlagen ist als Betreiber der Anlage nicht der Nutzer, also der Wohnungseigentümer oder sein Mieter, sondern derjenige anzusehen, der die Anl... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
aaaasdasda
Energieausweis (GModG) / 5.1 Beschränkt Ausstellungsberechtigte

§ 113 GModG 2026 regelt beschränkt auf Bestandswohngebäude und die Fälle des § 80 Abs. 3 GModG, also im Rahmen der Ausstellung eines Energieausweises bei Verkauf, Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums, die Berechtigung von Personen, die aufgrund spezifischer Aus- bzw. Weit... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Wohnungseigentumsrechtliche... / 4.4.2 Keine räumliche Trennung

Bei sich unterhalb von Wohngebäuden befindlichen Tiefgaragen ist die zwischenzeitlich erfolgte Klarstellung von Bedeutung, dass bei entsprechender Bildung von Untergemeinschaften die Teileigentümer einer Tiefgarage die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen im Bereich der Tiefgarage auch im Hinblick auf tragende Bauteile zu tragen haben, die zugleich das Fundament der Wohngebäude bi... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
aaaasdasda
Energieausweis (GModG) / 7.1 Anlass

Ein Energieausweis muss im Fall des Verkaufs, der Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie im Fall der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums ausgestellt werden (§ 80 Abs. 3 Satz 1 GModG). Ab GModG 2027 auch bei Vertragsverlängerung Das GModG 2027 erweitert diese Pflicht auf Fälle, in denen ein Miet-, Pacht- oder ... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
aaaasdasda
Energieausweis (GModG) / 10.4 Individualanspruch der Wohnungseigentümer

Wird die Ausstellung eines Energieausweises erforderlich, hat jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 WEG einen Anspruch gegen die GdWE auf Erstellung eines Energieausweises. Allerdings stellt sich in Übertragungsfällen, also in den Fällen, in denen ein Wohnungseigentümer beabsichtigt, sein Wohnungseigentum zu verkaufen, die Frage, ob er den Energieausweis selbst und auf e... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.2 Wohnungs-, Teileigentum und Miteigentum

Rz. 71 Bei Wohnungs- und Teileigentum umfasst die begünstigte Einheit das Sondereigentum sowie den damit verbundenen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum können deshalb anteilig begünstigt sein, wenn sie das geschützte Kulturgut betreffen und dem Eigentümer wirtschaftlich zuzurechnen sind. Maßgeblich ist nicht die wohnungseigentumsr... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5 Gebäudeteile, Wohnungs- und Teileigentum sowie Feststellungsverfahren (Abs. 4)

5.1 Gegenstand und selbstständige Gebäudeeinheiten Rz. 68 Abs. 4 S. 1 erstreckt die Absätze 1 bis 3 auf Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, auf Eigentumswohnungen und auf im Teileigentum stehende Räume. Die Vorschrift verhindert damit, dass die Begünstigung an der zivilrechtlichen oder steuerlichen Verselbstständigung einzelner Gebäudeeinheite... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Gegenstand und selbstständige Gebäudeeinheiten

Rz. 68 Abs. 4 S. 1 erstreckt die Absätze 1 bis 3 auf Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, auf Eigentumswohnungen und auf im Teileigentum stehende Räume. Die Vorschrift verhindert damit, dass die Begünstigung an der zivilrechtlichen oder steuerlichen Verselbstständigung einzelner Gebäudeeinheiten scheitert. Für jede Einheit müssen die Vorausset... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3 Gesonderte und einheitliche Feststellung

Rz. 73 Nach Abs. 4 S. 2 gilt § 10e Abs. 7 sinngemäß. Sind mehrere Stpfl. Eigentümer, können die gemeinsamen Besteuerungsgrundlagen daher gesondert und einheitlich festgestellt werden; die für § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Das gesetzliche "können" des § 10e Abs. 7 eröffnet kein Wahlrecht der Beteiligten über die Bindungsw... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Normzweck und Regelungsgehalt

Rz. 1 § 10g schließt eine Lücke innerhalb der steuerlichen Förderung schutzwürdiger Kulturgüter. Begünstigt sind Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eigenen Kulturgütern im Inland, die weder der Einkünfteerzielung noch, bei Gebäuden und Gebäudeteilen, eigenen Wohnzwecken dienen. Die durch Zuschüsse und Einnahmen nicht gedeckten Aufwendungen können im Abschlussjahr und i... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.2 Bebaute Grundstücke

Rz. 37 Vor dem 1.1.2009 wurden bebaute Grundstücke maßgeblich nach dem sog. Ertragswertverfahren bzw. sofern sich keine übliche Miete ermitteln ließ nach einem besonderen gemischten Verfahren bewertet.[1] Mit dem seit dem 1.1.2009 geltenden Verweis auf die Regelungen der §§ 180 ff. BewG änderte sich die Bewertungssystematik bei bebauten Grundstücken grundlegend. Nach § 182 B... mehr