Fachbeiträge & Kommentare zu Teileigentum

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2021 Grundsteuer C / § 25 Abs. 5 GrStG Die Grundsteuer C rechtfertigt ausschließlich eine Schlechterstellung von Eigentümern baureifer Grundstücke, nicht dagegen eine Besserstellung. Die Eigenschaft als unbebautes Grundstück lässt sich durch eine Alibi-Bebauung bzw. eine Alibi-Nutzung vermeiden. Das Grundstück gilt bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes als unbebautes Grunds...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.5 § 4 UStG (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)

• 2021 Steuerbefreiung für Krankenhäuser in privater Trägerschaft / § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG / Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL Der EuGH hat mit Urteil v. 5.3.2020, C-211/18 zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL entschieden, dass von privaten Krankenhauseinrichtungen durchgeführte Heilbehandlungen steuerbefreit sind, wenn diese Leistungen unter Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 3.6 § 184 BewG (Bewertung im Ertragswertverfahren)

• 2023 Auswirkungen der Änderungen im BewG durch das JStG 2022 / Ertragswertverfahren / Sachwertverfahren / § 184ff. BewG / §§ 189ff. BewG Durch das JStG 2022 sind die Vorschriften der Grundbesitzbewertung an die Regelungen der ImmoWertV angepasst worden. Betroffen hiervon sind auch das Ertrags- und das Sachwertverfahren. Die vorgenommenen Änderungen führen auf der einen Seit...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Die Leistungsempfänger: Wohnungs- oder Teileigentümer

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Begünstigt sind ausschließlich Leistungen der Gemeinschaft an Wohnungs- oder Teileigentümer. Grundsätzlich muss der Leistungsempfänger als Wohnungs- oder Teileigentümer als solcher in das Grundbuch eingetragen sein. Bei künftigen Eigentümern ist es ausreichend, dass diese wirtschaftlich eine dem Eigentum vergleichbare Rechtsposition erlangt ha...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.3 Rechtsfolgen der Option

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Aus der Option ergeben sich umsatzsteuerlich v. a. nachstehende Rechtsfolgen: Die Gemeinschaft hat den Mitgliedern entsprechend dem Umfang der Option Rechnungen unter Ausweis von USt zu erteilen. Wird dabei in allen Wohngeldabrechnungen der Gemeinschaft USt ausgewiesen, so schuldet die Gemeinschaft auch die USt hinsichtlich der (zwingend) steu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9.2 Umsatzbesteuerung der einzelnen Eigentümer

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Vermieten die einzelnen Eigentümer ihr Wohn-/Teileigentum, besteht ihre wesentliche Tätigkeit in der Entgegennahme und Nachprüfung der vom Verwalter erteilten Abrechnungen sowie der Überwachung der Mieteingänge, der Zahlung des Wohngelds und ggf. der Entrichtung von Schuldzinsen. Diese Tätigkeit wird grundsätzlich am Ort des Wohnsitzes ausgeü...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.3 Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Dem Erwerb von Grundstücken stehen dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte nach dem WEG und des § 1010 BGB gleich. Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Erwerb von Wohnungseigentum, Teileigentum (§ 1 WEG), Wohnungserbbaurechten, Teilerbbaurechten (§ 30 WEG) und Dauerwohnrechten (§ 31 WEG) unterliegt damit den Vorschriften des GrEStG und ist um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Vorschrift befreit bestimmte Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaften an die Wohnungs- und Teileigentümer. Vorrangig dient die Vorschrift dazu, die Wohnungs- und Teileigentümer hinsichtlich der Umsatzsteuerbelastung den Mietern und Eigentümern von Einfamilienhäusern soweit wie möglich gleichzustellen: ohne die Steuerbefreiung unterl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2.2 Der Leistungsempfänger: ein anderer Unternehmer

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Gemeinschaft kann nur solche Umsätze als steuerpflichtig behandeln, die sie an andere Unternehmer für deren Unternehmen ausführt (§ 9 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Mitglied der Gemeinschaft muss die Wohnung oder das Teileigentum als Unternehmer i. R. d. Unternehmens verwenden, z. B. als Arztpraxis, Steuerberatungsbüro oder Lagerräume. Nur an die Wo...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Kompakt-ABC

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 EU-Recht: Wohnungseigentümergemeinschaften nicht umsatzsteuerfrei! Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehrwertsteuer. Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Verm...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sachlich beschränkt § 4 Nr. 13 UStG die Steuerbefreiung in zweifacher Hinsicht: Begünstigt sind ausschließlich die im Katalog des § 4 Nr. 13 HS 2 UStG bezeichneten Leistungen. Empfänger der Leistungen müssen die einzelnen Wohnungs- oder Teileigentümer sein.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.2 Vorsteuerabzug der Mitglieder

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Auch die Wohnungs-/Teileigentümer sind unter den Voraussetzungen des § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt. Als zum Vorsteuerabzug berechtigende Eingangsrechnungen kommen insbesondere in Betracht: Rechnungen der Eigentümergemeinschaft, Rechnungen Dritter, Rechnungen der Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Elektrizität), soweit für jeden einze...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerbefreiung der Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften wurde bereits im Jahre 1964 als § 4 Nr. 27 UStG in das damals gültige UStG 1951 eingefügt und bei der Umstellung auf das Mehrwertsteuersystem als unverändert als § 4 Nr. 13 UStG 1967 übernommen. Die Befreiung der Wohnungseigentümergemeinschaften ist ab 1980 ausdrücklich au...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.1 Ausübung der Option

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Über die Option muss die Eigentümerversammlung entscheiden. Der Options-Beschluss verursacht – nicht zwingend notwendige – Mehrkosten (z. B. gesonderte Verwalterabrechnungen mit USt-Ausweis, Steuerberatungskosten) und kann daher nur einstimmig gefasst werden. Dies wird oft nur erreichbar sein, wenn die die Option befürwortenden Eigentümer die...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bröder, Vorsteuerabzug bei Wohnungseigentümergemeinschaften, NWB 2003, 3455 = Fach 7, 6115. Herold, Lieferung von Wärme durch Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, GStB 2021, 84. Kahlen, Umsatzsteuer bei Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaft an Wohnungs- und Teileigentümer, ZMR 1988, 1288. Lemke, Der säumige Miteigentümer/Möglichkeiten der Eigentümergemeinsc...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Die Tatbestandsmerkmale (Übersicht)

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 4 Nr. 13 UStG sind steuerfrei Leistungen von Wohnungseigentümergesellschaften, soweit sie steuerbar sind, an die Wohnungs- oder Teileigentümer erbracht werden und in der Gebrauchsüberlassung, Instandhaltung, Instandsetzung oder sonstigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder in der Lieferung von Wärme und ähnlichen Gegenständen bestehen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Optionsfähige Umsätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In § 9 Abs. 1 UStG sind die für eine Option zur Steuerpflicht infrage kommenden Steuerbefreiungen abschließend aufgeführt. Im Umkehrschluss heißt das, dass wenn eine Steuerbefreiung im § 9 UStG nicht aufgeführt ist, der Verzicht auf die Steuerfreiheit oder die Möglichkeit zur Steuerpflicht nicht gegeben ist. Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilungsänderung (... / 3.2 Kostenbelastung auch bei vereinbarter Kostenbefreiung

Eine Kostenverteilungsänderung ist auch dergestalt denkbar, dass Wohnungseigentümer erstmals mit Kosten belastet werden, von deren Tragung sie an sich durch Vereinbarung befreit sind. Entsprechend verringert sich insoweit die Kostenlast der übrigen Wohnungseigentümer. Auch für ein solches Vorgehen besteht eine Beschlusskompetenz.[1] Sind Wohnungseigentümer von der Tragung bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abnahme von Wohnungseigentum / 1.2.2.4 Folgen unwirksamer Abnahmeklauseln

Wurde das Gemeinschaftseigentum aufgrund einer unwirksamen Klausel im Bauträgervertrag abgenommen, fehlt es an einer rechtswirksamen Abnahme. Auch wenn die Wohnungseigentümer bereits in die Wohnungen eingezogen sind bzw. Teileigentümer ihre Sondereigentumseinheiten nutzen, kann in diesen Fällen auch nicht von einer konkludenten Abnahme ausgegangen werden.[1] Denn auch eine k...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEG) / 5 Mehrhausanlagen

Bekanntlich sind im Bereich des Wohnungseigentums auch Mehrhausanlagen verbreitet, sei es in Form eines aufstehenden Gebäudes und der darunter liegenden Tiefgarage, sei es an baugleichen Häusern, solchen in Form von Reihen- oder auch Doppelhäusern. In der Gemeinschaftsordnung kann dem Charakter der Mehrhausanlage jeweils durch Kostentragungsregelungen Rechnung getragen werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 6 Rechtsprechungsübersicht

Vorbemerkung: Die vor Inkrafttreten des WEMoG ergangenen Entscheidungen gelten überwiegend auch nach neuer Rechtslage weiter. Gekennzeichnet ist die Fortgeltung nachfolgend mit (+). Ist die Rechtslage in Ermangelung aktueller Rechtsprechung nicht sicher zu beurteilen, wird die Entscheidung mit (?) gekennzeichnet. Scheint ihre Fortgeltung eher unwahrscheinlich, erfolgt die Ken...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anschaffungskosten, Besonde... / 6.2 BMF stellt Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bereit

Bundesfinanzministerium – Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) Das BMF stellt auf seiner Internetseite eine Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück zum Download bereit. Hierbei wird der Gesamtkaufpreis nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht nach der Restwertmethode,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Denkmalschutz / 1.1.2 Gebäudeteile

Die Regelung über die erhöhten Absetzungen gilt entsprechend, wenn nicht das gesamte Gebäude, aber ein Gebäudeteil nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist.[1] Auch Herstellungskosten an unselbstständigen Gebäudeteilen wie z. B. an Kellergewölben, Treppenhäusern, Fassaden usw. sind begünstigt.[2] Darüber hinaus können auch Gebäudeteile, die selbs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Denkmalschutz / 1.1.1 Gebäude

Nach § 7i EStG kann der Eigentümer eines im Inland gelegenen Gebäudes [1] , das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, für bestimmte Baumaßnahmen anstelle der linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG erhöhte Absetzungen vornehmen. Das Gleiche gilt für Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.2.2 Vermietung eines Gebäudes

Rz. 38 Bei der Vermietung eines Gebäudes können Verluste für die Festsetzung von Vorauszahlungen für Kj. geltend gemacht werden, die nach der Anschaffung oder Fertigstellung des Gebäudes beginnen; bei anderen Vermögensgegenständen für Kj., die nach der Aufnahme der Nutzung der Vermögensgegenstände durch den Stpfl. beginnen. Für das LSt-Ermäßigungsverfahren ist § 39a EStG dur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Vereinbarung: Entzug des St... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob und wie durch eine Vereinbarung das Stimmrecht eines Wohnungseigentümers beschränkt werden kann. Stimmrechtsprinzipien Der BGH hält daran fest, dass die Wohnungseigentümer durch eine Vereinbarung von § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG abweichen können. Dieser bestimmt, dass jeder Wohnungseigentümer eine Stimme hat. Stattdessen können die Wo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Bauträger: Vollmacht für Än... / 1 Leitsatz

Eine Klausel, in welcher ein Erwerber von Wohnungs- oder Teileigentum dem Bauträger in dem Erwerbsvertrag eine Vollmacht zur nachträglichen Änderung der Teilungserklärung erteilt, muss erkennen lassen, dass eine Änderung von dem Vorliegen triftiger Gründe abhängt, und die triftigen Gründe benennen und in ihren Voraussetzungen erkennbar die Interessen des Vertragspartners ang...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Vereinbarung: Entzug des St... / 3 Das Problem

In der Gemeinschaftsordnung heißt es zum Stimmrecht wie folgt: "In Abweichung zum gesetzlich vorgeschlagenen Kopfprinzip entfällt auf jedes Wohnungseigentum eine Stimme ohne Rücksicht auf die Größe des zu ihm gehörenden Miteigentumsanteils. Danach hat ein jeder Eigentümer so viele Stimmen wie er Eigentümer von separaten Raumeinheiten ist. Eigentümer von Kfz-Stellplätzen in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung / 8.2 Direkter Anspruch gegen den Mieter

Jeder Wohnungseigentümer hat einen aus § 1004 Abs. 1 BGB resultierenden Anspruch gegen einen Mieter oder Pächter, der ein Sonder- oder Teileigentum zweckbestimmungswidrig nutzt und die konkrete Nutzung bei typisierender Betrachtungsweise zu größeren Nachteilen der übrigen Wohnungseigentümer führt, als eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Bauträger: Vollmacht für Än... / 3 Das Problem

Bauträger X macht von einer Vollmacht der Erwerber Gebrauch. Diese lautet: "Die Vollmachten sind gegenüber dem Grundbuchamt nicht beschränkt, sondern allgemein erteilt; die Beschränkungen gelten nur im Innenverhältnis zwischen den Vertragsparteien und schränken den Umfang der Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt in keiner Weise ein. … Im Innenverhältnis ist der Bevollmächtigt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Bauträger: Vollmacht für Än... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint die Frage! Es sei im Grundsatz allerdings nicht zu beanstanden, wenn die Erwerber dem Bauträger in den Erwerbsverträgen eine Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung erteilten. Im Außenverhältnis dürfe sie, damit sie im Grundbuchverkehr verwendbar sei, unbeschränkt erteilt werden. Was die Beschränkungen im Innenverhältnis angehe, unterliege die Vollmacht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Vereinbarung: Entzug des St... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Allerdings sei es möglich, das Stimmrecht eines Wohnungseigentümers objektbezogen zu beschränken. Im Zusammenhang mit einer Mehrhausanlage habe es der Senat beispielsweise nicht beanstandet, wenn den Mitgliedern der für einzelne Gebäude oder Gebäudekomplexe gebildeten Untergemeinschaften die Kompetenz eingeräumt werde, unter Ausschluss der anderen Eigentümer die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Vereinbarung: Entzug des St... / 1 Leitsatz

Es ist grundsätzlich möglich, das Stimmrecht eines Wohnungseigentümers durch eine Vereinbarung objektbezogen zu beschränken (im Fall: "Angelegenheiten der Tiefgarage"). Eine Vereinbarung, nach der bestimmte Wohnungs- bzw. Teileigentümer (hier: Stellplatzeigentümer) im Hinblick auf die Verwalterbestellung oder die auf Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan bezogenen Beschlüsse ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Einheitliche Rechtsverfolgu... / 4 Die Entscheidung

Das Gericht sieht das anders! Es meint, in einer Konstellation, in welcher Gegenstand des Mietvertrages nicht nur das Sondereigentum sei, sondern auch gemeinschaftliches Eigentum vermietet werde, sei im Falle der Veräußerung § 566 BGB einschränkend dahin auszulegen, dass er sich nur auf die Veräußerung des Sondereigentums beschränke und auf die damit notwendig zusammenhängen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsrücklage / Instan... / 3 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Instandhaltungsrückstellung gehört zum Verwaltungsvermögen der Eigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 7 WEG und geht bei der Übertragung von Wohnungs- oder Teileigentum immer anteilig auf den Erwerber über. In Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen ist nach Auffassung der OFD Frankfurt am Main bei der Übertragung von Wohnungs- oder Teileigentum i. S. d. § 93 BewG somit imme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsrücklage / Instan... / 2 Grunderwerbsteuer

Besteuerungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist die vertragliche Gegenleistung für die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück bzw. einer Wohnung. Beim Kauf gelten der Kaufpreis für das Grundstück einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen als Gegenleistung.[1] Danach gehören alle Leistungen des Erw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Steuermesszahlen für Grundstücke des Grundvermögens (§ 1 Abs. 1)

Rz. 18 In § 1 Abs. 1 GrStG-Saar wird angeordnet, dass die Steuermesszahl – abweichend von § 15 Abs. 1 GrStG – für im Saarland belegene unbebaute Grundstücke i. S. d. § 246 BewG 0,64 ‰, bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG 0,34 ‰ und bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG 0,64 ‰ beträgt. Die Regelungen über die abweichenden Steuermesszahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / b) Bewertung bebauter Grundstücke (§§ 180 ff. BewG)

Rz. 280 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur bisherigen Bedarfsbewertung unterscheidet das Gesetz für die Bewertung bebauter Grundstücke zum Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer in § 181 Abs. 1 BewG zwischen sechs verschiedenen Grundstücksarten (Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungs- und Teileigentum, Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermäßigung der Steuermesszahl wegen Denkmalschutzes (Abs. 5)

Rz. 74 [Autor/Stand] Für bebaute Grundstücke, auf denen sich Gebäude befinden, die Baudenkmäler i.S.d. jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes sind, wird die Steuermesszahl i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG um 10 % ermäßigt (§ 15 Abs. 5 Satz 1 GrStG). Die Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 5 GrStG setzt somit voraus, dass sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl für bebaute Grundstücke betrug zunächst nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG in der Fassung des GrStRefG vom 26.11.2019 – ebenso wie für unbebaute Grundstücke (s. o.) – 0,34 Promille. Der Gesetzesaufbau sah hier aber bereits eine mögliche Differenzierung zwischen den Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Gebäude von untergeordneter Bedeutung (Abs. 4)

Rz. 131 [Autor/Stand] § 2 Abs. 4 HmbGrStG enthält aus Vereinfachungsgründen eine Bagatellgrenze, wonach ein Grundstück neben den Regelungen in § 246 BewG auch dann als unbebaut gilt, wenn die Gebäudefläche für alle auf dem Grundstück errichteten Bauwerke weniger als 30 m2 beträgt. Rz. 132 [Autor/Stand] Ein Grundstück gilt nach § 2 Abs. 4 Satz 1 HmbGrStG als unbebaut, wenn die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Saarland

Rz. 145 [Autor/Stand] Das Saarland hatte bereits frühzeitig durch das Saarländische Grundsteuergesetz[2] vom Bundesmodell abweichende Steuermesszahlen für das Grundvermögen (Grundsteuer B) festgelegt (vgl. hierzu Rz. 146). Für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen gilt unverändert die Grundsteuermesszahl des Bundesmodells nach § 14 GrStG. Rz. 146 [Autor/Stand] Abweichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sachsen

Rz. 151 [Autor/Stand] Auch der Freistaat Sachsen hatte frühzeitig für die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) von der eingeräumten Abweichungsbefugnis Gebrauch gemacht und durch Art. 1 des Sächsischen Gesetzes zur Umsetzung der Grundsteuerreform[2] von § 15 GrStG abweichende Grundsteuermesszahlen beschlossen. Bei der Grundsteuer für Betriebe der Land- und Forstwir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung (Abs. 2 und 3)

Rz. 121 [Autor/Stand] § 2 Abs. 2 und 3 HmbGrStG enthalten besondere Geringfügigkeitsregelungen für Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung, die im Zusammenhang mit einer Wohnnutzung stehen. Entsprechende Garagen und Nebengebäude werden aus verfahrensökonomischen Gründen nicht berücksichtigt. Rz. 122 [Autor/Stand] Als Garage wird nach A H 2.2 Abs. 1 AEHmbGrStG e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 3. Option differenzierender Hebesätze innerhalb des Grundvermögens (Abs. 1)

Rz. 59 [Autor/Stand] § 1 Abs. 1 GrStHSGRP normiert eine landesrechtliche Abweichung von § 25 Abs. 4 GrStG. Zwar bleibt es dabei, dass für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) ein einheitlicher Hebesatz festzulegen ist (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStHsGRP). Doch im Bereich des Grundvermögens (Grundsteuer B) wird den Gemeinden ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / IV. Überblick über die Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch das GrStRefG vom 26.11.2019

Rz. 482 [Autor/Stand] Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat am 8.11.2019 das am 26.11.2019 im Bundesgesetzblatt[2] verkündete GrStRefG[3] verabschiedet. Dies versetzt die Kommunen in die Lage, die Grundsteuer ab 2025 nach dem neuen Regelungsregime und bis 31.12.2024 weiterhin auf der Basis des bisherigen Rechts zu erheben.[4] Rz. 483 [Autor/Stand] Im GrStRefG v. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 2. Landesgesetzliche Abweichung

Rz. 13 [Autor/Stand] Der Landesgesetzgeber ermöglicht durch § 1 Abs. 1 GrStHsGRP den Gemeinden auch über die Grundsteuer C (§ 25 Abs. 5 GrStG) hinaus eine Hebesatzdifferenzierung innerhalb des Grundvermögens. Die Vorgabe eines einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B entfällt. Rz. 14 [Autor/Stand] Die Möglichkeit der Differenzierung ist jedoch beschränkt. Die Gemeinden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Mehrere Ermäßigungen nebeneinander

Rz. 85 [Autor/Stand] Sofern in der Praxis für ein bebautes (Wohn-)Grundstück mehrere Ermäßigungstatbestände i.S.d. § 15 Abs. 2–5 GrStG gleichzeitig vorliegen, ist dies bei der Ermäßigung entsprechend zu berücksichtigen, A 15.7 Satz 1 AEGrStG 2025. Das ist konsequent, da der Gesetzestext eine Gewährung von mehreren Ermäßigungen nebeneinander nicht ausschließt. Denkbar ist die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Abweichende landesgesetzliche Regelungen

Rz. 73 [Autor/Stand] Von der mit dem 2019 verabschiedeten Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG [3] geschaffenen Länderöffnungsklausel haben einige Bundesländer (wie z. B. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) punktuell, andere wiederum sehr weitreichend (eigene "Grundsteuermodelle" wie z. B. Bayern und Niedersachsen) Gebrauch gemach...mehr