Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 4 Erwerbstätige Personen / g) § 119 SGB X und Vorversicherungszeiten

Rz. 1710 § 119 SGB X-Beiträge sind Pflichtbeiträge (§ 119 III 1 SGB X) und erfüllen damit rentenrechtliche Voraussetzungen wie jeder andere Pflichtbeitrag z.B. vom Lohn oder der Lohnersatzleistung (Krankengeld etc.). Rz. 1711 Beispiel 4.19 Der Verletzte hat aufgrund seiner gesundheitlichen Gesamtsituation u.U. bereits heute einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder entsp...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (aa) Antrag

Rz. 882 Anträge auf Sozialleistungen sind materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung und beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Der Antrag gilt erst in dem Moment als gestellt, in dem er dem zuständigen Träger zugeleitet wurde (§ 16 SGB I). Während Leistungen aus der übrigen sozialen Absicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie der Arbeitsförderung) gru...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (1) Dienstherr – Beamter

Rz. 328 Beispiel 2.18 Der A hat aufgrund eines Haftpflichtgeschehen einen Erwerbsschaden von 3.000 EUR. Der Dienstherr zahlt ein Ruhegehalt i.H.v. 2.000 EUR.mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (cc) Gesetzliche Rentenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 237 Barleistungen gewähren RVT und UVT grundsätzlich nebeneinander. Übersteigen die Gesamtleistungen das Gesamteinkommen des Verletzten vor dem Unfall, bestimmt § 93 SGB VI die Kürzung der Renten vorrangig aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Rz. 238 Bei der verhältnismäßigen Verteilung wegen fehlender vollständiger Übergangsfähigkeit der addierten Sozialleistungen is...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / d) Rechtsschutzprüfung bei Eilbedürftigkeit

Rz. 5 Ist eine Rechtsangelegenheit und Entscheidung über den Versicherungsschutz eilbedürftig und hat der Versicherungsnehmer oder der ihn vertretende Anwalt deutlich erkennbar auf die Eilbedürftigkeit hingewiesen, so verkürzt sich die Überlegungs- und Prüfungsfrist auf die den Umständen nach unbedingt notwendige Zeit. Eine fristgebundene Klage oder einen fristgebundenen Ant...mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / 1. Mehrsteuer

Rz. 6 Hat der Geschädigte die Schadenersatzrenten als Einkommen zu versteuern, hat der Ersatzpflichtige für den dem Erwerb zuzuordnenden Schadenersatz auch denjenigen Steuerbetrag zu erstatten, mit dem die Finanzverwaltung den Verletzten belastet, sobald ihm der Schadenersatzpflichtige den zu versteuernden Teil des Nettoverdienstausfallschadens ersetzt hat.[4] Zu ersetzen is...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (3) Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 886 Nicht selten ist sich der Verletzte gar nicht bewusst, dass er besonderen sozialrechtlichen Versicherungsschutz genießt,[508] manchmal (aber nicht immer) hat dies allerdings für ihn auch haftungsrechtliche, den Personenschaden ausschließende, Konsequenzen (Haftungsausschluss nach §§ 104 ff. SGB VII, früher §§ 636 ff. RVO). (a) Versicherte, § 2 ff. SGB VII Rz. 887 Der K...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / bb) Auslöse, Spesen

Rz. 151 Hinweis Einzelheiten zu Auslöse und Spesen in Kapitel 6 (siehe § 6 Rn 50 ff.). Zum Thema Wussow-Zoll, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Kap. 32 Rn 4. Rz. 152 Nur eine Aufwandsentschädigung, die über den Ausgleich der tatsächlichen Aufwendungen hinaus dem Empfänger als Entgelt zufließt, stellt einen ausgleichspflichtigen Erwerbsschaden dar. Rz. 153 Gelingt im Einzel...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / VII. Angehörigenprivileg

Rz. 405 Zum Thema Bayer "Die Zession von Ersatzansprüchen gegen den nach § 67 Abs. 2 VVG privilegierten Schädiger" VersR 1989, 1123; Dahm "Das Familienprivileg des § 116 Abs. 6 SGB X unter besonderer Berücksichtigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der neuen Rechtsprechung" BG 1998, 422; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 422 ff.; Jahnke "Ang...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / 5. Risikoausschlüsse in den einzelnen Rechtsschutzformen

Rz. 22 Bei der Klärung der Frage, ob ein Rechtsstreit in die Rechtsschutzdeckung fällt, ist zunächst maßgebend, ob der Rechtsstreit nach dem streitbefangenen Rechtsgebiet (z.B. Schadenersatz-Rechtsschutz etc.) unter Rechtsschutz steht (primäre Risikobegrenzung). Ist dies gegeben, so hängt die Rechtsschutzdeckung weiter davon ab, ob nicht eine ausgeschlossene Rechtsangelegenh...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 3. Speziell: Beratungsverschulden des Agenten oder Maklers bei Vertragsschluss

Rz. 156 In Betracht kommen kann auch ein Beratungsverschulden bei Vertragsschluss, und zwar gerichtet auf positive Erfüllung des Vertrages sowie auf Schadenersatz, wenn Auskünfte, Beratungen sowie Belehrungen des Agenten fehlerhaft waren. Denkbar sind hier Fälle unrichtiger Information des Versicherungsnehmers über den Umfang des Versicherungsschutzes durch den Agenten. Rz. ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / b) Private Vorsorge

Rz. 9 Aufgrund privater Vorsorge kann der Verletzte Ansprüche gegen seine private Kranken- oder Pflegeversicherung haben. Ferner ist an Leistungen aus einer privaten Krankentagegeld-, Pflegezusatz-Tagegeld-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und/oder Kapital- bzw. Risiko-Lebensversicherung zu denken. Rz. 10 Der Verletzte muss teilweise zur Wahrung seiner Anspruchsrechte Meldefrist...mehr

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§ 5 Selbstständige / 1. Anspruch

Rz. 49 Grundsätzlich ist ausschließlich der Schaden des verletzten Gesellschafters in Form des Wegfalls oder einer Verringerung seiner Gewinnbeteiligung o.Ä. zu ersetzen. Ausnahmen gelten für die Ein-Mann-Gesellschaft und die Gütergemeinschaft.[13] Rz. 50 Dem mitarbeitenden Gesellschafter einer Personengesellschaft, der mit einer Quote am Reingewinn der Gesellschaft beteiligt...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / gg) Versicherungsschutzversagung

Rz. 690 Hinweis Näheres dazu oben (siehe Rn 483 ff.). Rz. 691 Sozialhilfeleistungen sind keine Leistungen eines anderen Versicherers i.S.d. § 117 VVG (§ 158c IV VVG a.F.),[418] so dass dem Kfz-Haftpflichtversicherer das Verweisungsprivileg nicht gegeben ist.[419]mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / cc) Beweislast

Rz. 131 Hinweis Siehe ergänzend unten (vgl. § 5 Rn 220 ff.; § 13 Rn 56), zum Verletzungsverdacht siehe Kapitel 3 (vgl. § 3 Rn 102 f.). Rz. 132 Vor die Prüfung der sachlichen Richtigkeit von Abrechnungen ist die Frage gestellt, ob in der Person des Verletzten überhaupt beweisbar ein Anspruch entstanden war.[101] Rz. 133 Die Anforderungen an den Nachweis zu Anspruchsgrund und Sc...mehr

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§ 15 Kapitalisierung / II. Faktoren

Rz. 27 Die Berechnung/Bestimmung des Kapitalbetrags wird durch folgende Faktoren wesentlich bestimmt: Rz. 28 Die einzelnen Berechnungsfaktoren sind je nach den Besonderheiten des Falles zu schätzen, wobei Prognosen zur künftigen Entwicklung der Lebensumstände des Verletzten und de...mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / g) Zusammenfassung

Rz. 40 Übersicht 18.1: Versteuerung von Schadenersatzmehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / 2. Berechnungsgrundlage

Rz. 7 Zu ersetzen ist nach der Rechtsprechung nur derjenige Steuerbetrag, der sich ergäbe, würde der Verletzte allein steuerlich veranlagt.[6] Die Art und Weise, wie sich Eheleute steuerlich eingerichtet haben, darf sich nicht zum Nachteil des Ersatzpflichtigen auswirken. Vorteile, die in Wahrheit nur für das Einkommen des nicht verletzten, aber höher verdienenden Ehegatten ...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / 1. Rechtliche Regelung

Rz. 48 § 4 Abs. 1 S. 1 lit. c fasst die Fälle des Rechtsschutzfalles zu einem einheitlichen Versicherungs- bzw. Rechtsschutzfall zusammen.[34] Rz. 49 § 4 Abs. 1 S. 1 lit. c ARB beinhaltet die Definition des Versicherungsfalles "in allen anderen Fällen", also für die Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2a und § 2 k.[35] Die genannten Ausnahmen betreffen also gem. § 2...mehr

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§ 26 Meldung des Rechtsschu... / III. Einholung der Deckungszusage und Gebührenanspruch

Rz. 9 Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Einholung der Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer eine besondere Angelegenheit i.S.v. § 15 RVG ist und deshalb gesondert mit der Gebühr nach VV 2300, 2301 zu vergüten ist.[8] Der Gegenstandswert für die Gebührenberechnung bei Einholung einer Deckungszusage entspricht der Höhe der zu erwartenden Kosten.[9] Rz. 10 Str...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 3. FahrerPlus

Rz. 1300 Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, vor § 249 BGB Rn 180 ff.; Heinrichs "Die Fahrerschutzversicherung" DAR 2011, 557; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 6 Rn 1107 ff. Rz. 1301 Bei dieser neuen und noch nicht allgemein verbreiteten privaten Absicherung handelt es sich um eine private Versicherung, die sich hinsichtlich ihres ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / cc) § 116 SGB X

Rz. 420 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadensersatzpflichtige (6) 1Ein Übergang nach Abs. 1 ist bei nicht vorsätzlichen Schädigungen durch Familienangehörige, die im Zeitpunkt des Schadensereignisses mit dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen in häuslicher Gemeinschaft leben, ausgeschlossen. 2Ein Ersatzanspruch nach Abs. 1 kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn d...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / ff) Versicherungsschutzversagung

Rz. 483 Zum Thema Ausführlich Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 1028 ff., 1059 ff. m.w.H.; Stiefel/Maier-Jahnke, 18. Aufl. 2010, § 117 VVG Rn 114 ff. m.w.N. Rz. 484 Nur soweit der Geschädigte von keinem anderen Schadensversicherer oder SVT Ersatz seines Schadens erlangen kann, bleibt der Kfz-Haftpflichtversicherer vorleistungspflichtig. Rz. 485 Anderwe...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (c) Einzugsermächtigung

Rz. 1108 Trotz Forderungsüberganges auf den SHT verbleibt dem Geschädigten die Ermächtigung, vom Schädiger die Ersatzleistung einzufordern (Nachrang der Sozialhilfe). Der BGH[697] hat dem Geschädigten für seine künftigen Ansprüche eine Einzugsermächtigung erteilt, u.a. mit der Konsequenz, dass der Schadenersatzpflichtige auch im Verlaufe der weiteren Regulierung mit befreien...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / 1. Der Rechtsschutzfall nach ARB 2010

Rz. 13 Erst der Rechtsschutzfall löst eine Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers aus. Aus den Rechtsschutzbedingungen ergibt sich kein einheitlicher Begriff des Versicherungs- bzw. Rechtsschutzfalles. Vielmehr ist zu unterscheiden nach Art der wahrzunehmenden Interessen. Deshalb ist der Rechtsschutzfall unterschiedlich zu definieren, und zwar abhängig davon, ob es sic...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (a) Anspruch

Rz. 939 Nach § 45 SGB VII besteht bei Arbeitsunfähigkeit (i.S.d. Krankenversicherungsrechtes) infolge des Arbeitsunfalls Anspruch auf Verletztengeld ab dem Tag der Arbeitsunfähigkeit, und zwar auch bei Wiedererkrankung (§ 48 SGB VII). Rz. 940 Ausgezahlt wird das Verletztengeld von der Krankenkasse in Auftragsverwaltung für die Unfallversicherung; die pauschale Erstattung der ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / ff) Versicherungsschutzversagung

Rz. 1133 Hinweis Dazu ausführlicher weiter oben (siehe Rn 483 ff.). Rz. 1134 Sozialhilfeleistungen sind keine Leistungen eines anderen Versicherers i.S.d. § 117 VVG (§ 158c IV VVG a.F.),[715] so dass dem Kfz-Haftpflichtversicherer das Verweisungsprivileg nicht gegeben ist.[716]mehr

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§ 7 Potentiell erwerbstätig... / IV. Vorteilsausgleich, Schadenminderung

Rz. 32 Anzurechnen sind einerseits ersparte Aufwendungen, die in dem nach dem zu unterstellenden hypothetischen Verlauf angestrebten Beruf angefallen wären (z.B. Fahrtkosten, Berufskleidung, ersparte Ausbildungskosten und Studiengebühren), anderseits auch wegen einer unfallbedingten Be- oder Verhinderung länger gezahlte Stipendien und BAföG-Leistungen (soweit nicht als Darle...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / cc) Sozialversicherer

Rz. 1942 Löst ein Unfall nicht nur für den Dienstherrn Versorgungsleistungen aus, sondern auch Kostenverpflichtungen für einen SVT, gehen die Ansprüche des Beamten auf Schadenersatz auf beide Gläubiger als Gesamtgläubiger über.[1236] Rz. 1943 Leistungen aus der Rentenversicherung können auch (z.B. bei später verbeamteten Personen) in Betracht kommen. Leistungen der gesetzlich...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / a) Aktivlegitimation

Rz. 188 Gerade mit Blick auf die vielfältigen Drittleistungen ist regelmäßig zu prüfen, ob der Fordernde (unmittelbar Verletzter, Drittleistungsträger) im Zeitpunkt seines Forderns auch tatsächlich Inhaber der Forderung (noch oder schon) ist. Rz. 189 Wer Schadenersatz fordert, hat alle anspruchsbegründenden Voraussetzungen zu beweisen, damit u.a. auch seine aktuelle Aktivlegi...mehr

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§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / aa) übersicht über Leistungsarten gem. § 2 ARB 2010

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§ 2 Anspruchsbegründung / gg) SVT (§ 116 SGB X) – Öffentlicher Dienstherr

Rz. 289 Löst ein Unfall nicht nur für den Dienstherrn Versorgungsleistungen aus, sondern auch Kostenverpflichtungen für einen SVT, gehen die Ansprüche des Beamten auf Schadenersatz auf beide Gläubiger als Gesamtgläubiger über.[227] Rz. 290 Leistungen aus der Rentenversicherung können z.B. bei später verbeamteten Personen in Betracht kommen (siehe auch die Rechtslage beim 450 ...mehr

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§ 18 Verwaltungs-Rechtsschu... / V. § 28 ARB 2010 – Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige

Rz. 14 Der Versicherungsschutz in Form des Schadenersatz-Rechtsschutzes besteht für:mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / 3. Rechtsbeziehungen Rechtsanwalt und Prozessfinanzierer

Rz. 76 Zunächst ist von dem Grundsatz auszugehen, dass ein Rechtsverhältnis, und zwar ein Gesellschaftsverhältnis (vgl. Rn 70), durch den Prozessfinanzierungsvertrag lediglich zwischen Anspruchsinhaber und Prozessfinanzierer begründet wird. Aus der Beteiligung des Anwaltes als Prozessbevollmächtigter können sich jedoch bei Problemen in der Prozessvertretung rechtliche Konseq...mehr

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§ 24 Neue Leistungen der Re... / D. Daten-Rechtsschutz

Rz. 27 Eine Vielzahl von Rechtsschutzversicherungen hat zur Abrundung, und wegen der Bedeutung der Sache für die Kunden, insbesondere im beruflichen Bereich, den Daten-Rechtsschutz in ihr Leistungspaket aufgenommen. Rz. 28 Der Daten-Rechtsschutz umfasst im Regelfall die Abwehr von Ansprüchen betroffener Versicherungsnehmer oder der mitversicherten Personen nach dem Bundesdate...mehr

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§ 16 Steuer-Rechtsschutz vo... / III. § 23 ARB 2010 – Privat-Rechtsschutz für Selbstständige

Rz. 6 Versichert – im Hinblick auf den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten – sind der Versicherungsnehmer und sein ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner. Teilweise verzichten Rechtsschutzversicherer auf die Eintragung des nichtehelichen Lebenspartners in den Versicherungsschein. Einer oder beide müssen eine gewerbliche, freiberuf...mehr

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§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / 4. Fazit zu den Voraussetzungen der Rechtsschutzdeckung

Rz. 24 Inhalt und Umfang der Rechtsschutzleistung im Einzelfall ergeben sich zunächst aus den allgemeinen Regelungen der ARB unter dem Titel "Inhalt der Versicherung", geregelt in den §§ 1-6 ARB 2010. Die Rechtsschutzdeckung ergibt sich dann aus den vorgenannten Regelungen, speziell der Regelung der Leistungsarten in Verbindung mit den nach dem Rechtsschutzvertrag versichert...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / IV. Haftung des Versicherungsmaklers

Wird der Haftpflichtversicherungsvertrag über einen Makler abgeschlossen, so treffen diesen die Beratungspflichten aus den §§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 VVG. Kommt der Makler diesen Verpflichtungen nicht ausreichend nach, so haftet er aus § 63 VVG auf Schadenersatz. Anstelle des Versicherers ist dann der Makler in der Pflicht, was vermutlich vielen Maklern in der vollen Konsequenz...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (4) Einzug, Verwendung

Rz. 1554 § 119 SGB X verpflichtet den Schädiger, in Fällen eines Beitragsausfalles Schadenersatz in Form von Beitragszahlungen an die DRV zu leisten. Der Geschädigte muss, was seine sozialversicherungsrechtliche Stellung angeht, so gestellt werden wie er ohne die Schädigung stünde.[958] § 119 SGB X überträgt dazu die Aktivlegitimation für den Anspruch auf Ersatz des dem Vers...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 3. Anwaltliche Vertretung

Rz. 650 Ist die Verantwortlichkeit für den Schaden und damit die Haftung von vornherein derart klar, dass aus der Sicht des Geschädigten – unabhängig, ob Privatmann oder Behörde – kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Schädiger seiner Ersatzpflicht nachkommen werde, ist es nach Auffassung des BGH[615] bereits grundsätzlich nicht erforderlich, schon für die ...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / a) Leistungsarten

Rz. 46 In Ziff. 1 unter dem Titel "Inhalt der Versicherung” sind geregelt." Demgemäß si...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / aa) Ursprung

Rz. 211 Der zur Verfügung stehende Schadenersatz kann unzureichend sein, die vermögensrechtlichen Einbußen aller Fordernden auszugleichen. Es sind mehrere rechtliche und tatsächliche Ursachen denkbar, die zum fehlenden oder unzureichenden Schadenausgleich bei den Betroffenen führen können. Rz. 212 Die Gründe können liegenmehr

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§ 5 Selbstständige / D. Vorteilsausgleich

Rz. 133 Kann das Unternehmen/Gewerbe vom Verletzten nicht mehr weiter betrieben werden, ist der aus der Verwertung erzielte Erlös (Verkaufspreis,[113] Pacht) mit dem Gewinnausfallschaden zu verrechnen.[114] Rz. 134 Nimmt der Selbstständige seine Tätigkeit wieder auf und verlangt er Schadenersatz wegen entgangener oder nicht fortgeführter Projekte, ist zu bedenken, dass vor de...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 1. Einleitung

Rz. 1733 Für die Dauer des Anspruches auf Krankengeld ist der Verletzte in der Krankenversicherung beitragsfrei weiterversichert, § 224 I SGB V. Bei den infolge der Beitragsfreiheit (§ 224 I SGB V) der Krankenkasse unfallbedingt entgehenden Beiträgen handelt es sich im Ausgangspunkt um einen mittelbaren Schaden.[1130] Erst seit der Gesetzesänderung zum 1.1.1992 mit § 224 II ...mehr

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§ 26 Meldung des Rechtsschu... / B. Prüfschema zur Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung

Rz. 12 1. Prüfung der Eintrittspflicht/versichertes Risiko a) Rechtsschutz nach Leistungsartmehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 5. Prostitutionsgesetz (ProstG)

Rz. 1357 Hinweis Dazu auch in Kapitel 5 (siehe § 5 Rn 80 f.). Zum Thema Armbrüster "Zivilrechtliche Folgen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten" NJW 2002, 2763; Palandt-Ellenberger, 72. Aufl. 2013, Anhang zu § 138 BGB. BR-Drucks 817/01 v. 8.5.2001. Rz. 1358 Die Aktivitäten der Prostituierten werden als zivilrechtlich wirksam definiert (§ 1 ProstG),...mehr

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§ 15 Kapitalisierung / 2. Zinsfuß

Rz. 41 Der Zinsertrag ist abhängig von dem Zinsfuß, den der Anspruchsberechtigte langfristig[29] erzielen kann.[30] Die gängigen Tabellen enthalten Berechnung für Zinsfüße von 3,5 %, 4 % bis 7 %. Rz. 42 Die Schadenregulierungspraxis (Rechtsprechung[31] und Literatur[32]) legt regelmäßig einen Zinsfuß von 5 % zugrunde. Dieses gilt nicht zuletzt für die Gerichte bei der Abwägun...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / II. Beschränkung der Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers gegenüber Drittleistungsträgern

Rz. 18 Die Forderungsberechtigung der Drittleistungsträger gegenüber dem Haftpflichtigen bzw. dem hinter diesem stehenden Haftpflichtversicherer ist mehrfachen Beschränkungen unterworfen:mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / dd) Versicherungsschutz

Rz. 865 Hinweis Näheres zum Versicherungsschutz auch später (siehe Rn 1010 ff.). Zum Thema Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 640 ff.; Broschüren und Veröffentlichungen mit statistischen Informationen aus dem Bereich der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung stehen als pdf-Dateien im Internet zur Verfügung:mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / V. Die Stellung mitversicherter Personen zu den einzelnen Leistungsarten

Rz. 117 Die vorstehenden Ausführungen beziehen sich auf die Rechtsstellung mitversicherter Personen im Allgemeinen. Die Rechtsstellung mitversicherter Personen ist jedoch unterschiedlich, und zwar abhängig von der jeweiligen Leistungsart. Zu den Regelungen zu den jeweiligen Ausführungen wird verwiesen auf die nachstehende Übersicht:mehr