Rz. 328

 

Beispiel 2.18

Der A hat aufgrund eines Haftpflichtgeschehen einen Erwerbsschaden von 3.000 EUR.

Der Dienstherr zahlt ein Ruhegehalt i.H.v. 2.000 EUR.

 
Aufwand der Beteiligten   geschuldeter Schadenersatzbetrag
Haftung: 100 % 50 % 30 %
kongruenter Schaden 3.000 EUR Ersatz: 3.000 EUR 1.500 EUR 900 EUR
Aufwand 1. AS 1.000 EUR Rechtslage 1.000 EUR 1.000 EUR 900 EUR
2. Dienstherr 2.000 EUR Rechtslage 2.000 EUR   500 EUR ---
Rangfolge der bevorrechtigten Befriedigung: 1. unmittelbar anspruchsberechtigte Person
2. Dienstherr/Beihilfeträger
 

Rz. 329

 

Beispiel 2.19

Der Beamte B erhält bis zur seiner gesundheitlichen Wiederherstellung das Gehalt (3.200 EUR brutto) fortgezahlt. B hat eine Einbuße wegen nicht gezahlter Überstunden von 500 EUR. Die monatliche Ersparnis (Fahrtkosten) beträgt 200 EUR. Der Schädiger hat 3.300 EUR Schadenersatz (3.000 EUR + 500 EUR – 200 EUR) zu leisten.

 
Aufwand der Beteiligten   geschuldeter Schadenersatzbetrag
Haftung: 100 % 50 % 30 %
kongruenter Schaden 3.300 EUR Ersatz: 3.300 EUR 1.650 EUR 990 EUR
Aufwand 1. AS   500 EUR[245] Rechtslage   500 EUR   500 EUR 500 EUR
2. Dienstherr 3.200 EUR Rechtslage 2.800 EUR 1.150 EUR 490 EUR
Rangfolge der bevorrechtigten Befriedigung: 1. unmittelbar anspruchsberechtigte Person
2. Dienstherr/Beihilfeträger
[245] Überstunden.

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