Rz. 46

In Ziff. 1 unter dem Titel "Inhalt der Versicherung” sind geregelt."

 
§ 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung
§ 2 Leistungsarten
§ 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
§ 3a Bei Anwendung des Schiedsgutachter-Verfahrens/Stichentscheid-Verfahrens
§ 4 Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtsschutz
§ 4a Versichererwechsel
§ 5 Leistungsumfang
§ 6 Örtlicher Geltungsbereich

Demgemäß sind in § 2 ARB 2010 die einzelnen Leistungsarten aufgeführt, für die Rechtsschutz gewährt wird, und zwar in § 2 lit. a–k ARB 2010. Dies sind:

Schadenersatz-Rechtsschutz, § 2a ARB 2010
Arbeits-Rechtsschutz, § 2b ARB 2010
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, § 2c ARB 2010
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachrecht, § 2d ARB 2010
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, § 2e ARB 2010
Sozialgerichts-Rechtsschutz, § 2f ARB 2010
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen § 2g ARB 2010
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, § 2h ARB 2010

Straf-Rechtsschutz, § 2i ARB 2010, für die Verteidigung wegen des Vorwurfs

eines verkehrsrechtlichen Vergehens
eines sonstigen Vergehens
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, § 2j ARB 2010
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, § 2k ARB 2010.
 

Rz. 47

Die Rechtsgebiete, zu denen Rechtsschutzgewährung in Betracht kommt, sind in den ARB als "Leistungsarten" bezeichnet. Es handelt sich also um versicherbare Rechtsbereiche.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge