Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V)

Rz. 705 Hinweis Dazu auch später (siehe auch Rn 949 ff.). Rz. 706 Nach § 45 SGB V haben Versicherte[426] Anspruch auf Krankengeld für längstens 10 Tage (§ 45 II SGB V, Alleinerziehende 20 Tage) bei Erkrankung eines (mitversicherten[427]) Kindes unter 12 Jahren, wenn eine andere haushaltsangehörige Person dieses nicht betreuen kann. Rz. 707 Die Übergangsfähigkeit dieser Soziall...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / b) Rentenbeitrag

Rz. 1784 Der Beitragssatz entspricht dem für Arbeitnehmern geltenden Satz (z.B. 2013 18,9 %). Rz. 1785 Beitragsbemessungsgrundlage ist zwar grundsätzlich das Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) in der Behinderteneinrichtung (§ 162 Nr. 2, 2a SGB VI), die Untergrenze für die Beitragsbemessung beträgt jedoch stets 80 % der sozialen Bezugsgröße (BZG, § 18 SGB IV). Rz. 1786 Wird ein Verle...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / bb) Mithaftung

Rz. 1578 Hinweis Dazu auch weiter oben (siehe Rn 1388, Rn 1422 ff., Rn 1424a). Rz. 1579 In den Fällen der Mithaftung werden zwar geringere Beiträge auf das Rentenkonto gebucht, dabei fällt die Beitragsminderung aber unterschiedlich je nach Zeitraum aus:mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (5) Haftungsausschluss

Rz. 1291 Hinweis Zum Haftungsausschluss in Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 603 ff.). Rz. 1292 §§ 104 ff. SGB VII (§§ 636 f. RVO) schließen den Regress aus, da hier bereits der Haftungsanspruch zu Fall gebracht wird. Rz. 1293 Eine § 110 SGB VII (§ 640 RVO) vergleichbare Regelung gibt es nicht.mehr

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§ 5 Selbstständige / (a) Arbeitsrecht – Zivilrecht

(aa) Arbeitsrecht Rz. 276 § 4a EFZG – Kürzung von Sondervergütungen [215] 1Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. 2Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbe...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (bb) Verletzter als Rechtsvorgänger

Rz. 722 Bei Wechsel von Familienmitversicherung zu eigener Mitgliedschaft gelten Aspekte der Rechtsnachfolge (siehe auch § 16 Rn 47).[437] Rz. 723 Bestand das Sozialversicherungsverhältnis im Unfallzeitpunkt (noch) nicht, erwirbt der SVT die Forderung erst mit Beginn des Versicherungsverhältnisses.[438] Der SVT muss sich dann Verhalten seines Rechtsvorgängers (auch des Geschä...mehr

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§ 5 Selbstständige / bb) Nicht erstattungsfähige Positionen

Rz. 336 Nicht zu erstatten sind dem Arbeitgeber nachfolgende Postionen. (1) Winterbauumlage Rz. 337 Die Winterbauumlage[307] wird durch eine Umlage von den Arbeitgebern nach § 354 SGB III (früher § 186a AFG) erhoben. (2) Beiträge des Arbeitgebers zum Schlechtwettergeld ("SWG-Beiträge") Rz. 338 Das Schlechtwettergeld wird vom Arbeitsamt gezahlt (§§ 209 ff. SGB III a.F.[308] [früh...mehr

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§ 5 Selbstständige / (3) Überstunden

Rz. 273 Hinweis Zu Einzelheiten siehe Kapitel 6 (vgl. § 6 Rn 35 ff.).mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (3) Grundgesetzlicher Schutz

(a) Art. 3 GG Rz. 1597 Art. 3 GG (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) 1Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) 1Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Hei...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (ee) Angehörigenprivileg

Rz. 1126 Hinweis Zum Angehörigenprivileg siehe in Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 405 ff.) und Kapitel 4 (siehe § 4 Rn 481 ff.). Rz. 1127 Seit dem 1.7.1983 gilt § 116 VI SGB X ausdrücklich gegenüber dem SHT.[710] Für den Ausschluss des Forderungsüberganges ist es grundsätzlich unbeachtlich, ob und dass der Schädiger durch eine Haftpflichtversicherung geschützt ist.[711] Beim Regress ...mehr

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§ 5 Selbstständige / cc) Lohnfortzahlung bei Mutterschaft (U2-Verfahren, § 1 III 2. Alt. AAG)

Rz. 411 Soweit Erstattungen im Falle der Mutterschaft an Arbeitgeber erfolgen (§ 1 II AAG), fehlt es an einer schadenersatzrechtlichen Kongruenz. Die erstattende Krankenkasse kann keinen Ersatz ihrer Leistungen fordern.mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (bb) Vorbehaltsabfindung vor dem 1.1.2001

Rz. 1666 Der Regress nach § 119 SGB X ist kongruent zum Verdienstausfallschaden.[1092] Eine Abfindung des Direktgeschädigten bis zum 31.12.2000 mit Vorbehalt für Pflegekosten, vermehrte Bedürfnisse oder Heilbehandlungskosten oder für immaterielle Schäden, nicht aber Verdienstausfall schließt daher den Regress des RVT aus. Eine Berufung auf die Abfindung ist dem Ersatzpflicht...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / dd) Erbschaft

Rz. 526 Beispiel 2.33 Schwiegervater (VN) verletzt Schwiegersohn (AS) schwer. AS wird zum Pflegefall. Die Ehefrau des AS ist Tochter des VN und beerbt diesen nach dessen Tod. Ergebnis: Man wird den Schutz durch das Angehörigenprivileg zur Anwendung gelangen lassen müssen. Der Schutzgedanke insbesondere der familiären wirtschaftlichen Verhältnisse (unabhängig, ob VN Vermögen od...mehr

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§ 5 Selbstständige / aa) Forderung aus fremdem Recht

Rz. 193 Der Arbeitgeber kann nur die auf ihn nach § 6 EFZG bzw. – zulässiger[136] – Abtretung übergegangenen Aufwendungen geltend machen, d.h. fordern, soweit ein Schaden des verletzten (und damit "kranken")[137] Arbeitsnehmers vorliegt, zu dem er kongruente Leistungen erbringt. Arbeitgeberleistungen sind kongruent nur zum Verdienstausfall eines Verletzten, Leistungen wegen ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / aa) Altersrente

Rz. 1691 Entgeltpunkte werden im Falle des Regresses nach § 119 SGB X auch nach Altersrentenbeginn nach Maßgabe des § 75 IV SGB VI berücksichtigt. Diese Vorschrift wurde eingefügt durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz[1114] zum 1.8.2004.mehr

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§ 5 Selbstständige / cc) Nicht vom Forderungsübergang erfasste Abgabenlasten

Rz. 317 Die Vorschrift des § 6 I EFZG erschöpft sich in einem Wechsel der Gläubigerstellung und verschafft dem (im Übrigen nur mittelbar geschädigten) Arbeitgeber keine eigenen Ersatzansprüche.[262] Aufwendungen, die in die wirtschaftliche Zuständigkeit des Arbeitgebers gehören, sind diesem nicht zu erstatten. Dem Schädiger werden keine über seine Verpflichtungen zum Ersatz ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / g) Haftungsausschluss

Rz. 364 Hinweis Näheres hierzu in Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 603 ff.). Rz. 365 §§ 104 ff. SGB VII (§§ 636 f. RVO) schließen den Regress aus, da hier bereits der Haftungsanspruch zu Fall gebracht wird. Rz. 366 Eine § 110 SGB VII (§ 640 RVO) vergleichbare Regelung gibt es nicht.mehr

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§ 5 Selbstständige / (1) Winterbauumlage

Rz. 337 Die Winterbauumlage[307] wird durch eine Umlage von den Arbeitgebern nach § 354 SGB III (früher § 186a AFG) erhoben.mehr

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§ 16 Abfindungsvertrag / bb) Forderungsübergang (Unfall vor dem 1.7.1983, § 127 AFG a.F.)

Rz. 35 Die Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) (mit Ausnahme der Leistungsbestimmungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, die erst zum 1.1.1999 durch das SGB III ersetzt wurden) wurden m.W.v. 1.1.1998 durch das SGB III abgelöst. Für Unfälle (vor allem Kinderunfälle und Spätschäden) vor dem 1.7.1983 gilt weiterhin § 127 AFG a.F.,[30] und zwar auch für Leis...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / c) Haftungsausschluss

Rz. 381 Hinweis Nähere Ausführungen auch in Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 603 ff.). Rz. 382 §§ 104 ff. SGB VII (§ 636 f. RVO) schließen den Regress aus, da bereits der Haftungsanspruch dem Grunde nach wegfällt. Rz. 383 Eine § 110 SGB VII (§ 640 RVO) vergleichbare Regelung gibt es nicht.mehr

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§ 5 Selbstständige / c) Besonderheiten für das Baugewerbe

Rz. 330 Zum Thema Platzer "Der Umfang des Forderungsübergangs bei Dritthaftung im Baugewerbe" BB 1993, 1212. Siehe die Rechtsprechungsübersicht in zfs 1984, 11 f. aa) Erstattungsfähige Positionen Rz. 331 Zu erstatten sind dem Arbeitgeber: (1) Beiträge zur Alters- und Zusatzkasse Rz. 332 Beiträge zur Alters- und Zusatzkasse des Baugewerbes[302] einschließlich der Beiträge zur Kapi...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / bb) Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 1501 Die obere Grenze des Regresses bildet stets die Beitragsbemessungsgrenze.[924]mehr

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§ 7 Potentiell erwerbstätig... / b) §179 Ia SGB VI

Rz. 66 Hinweis Es wird ergänzend auf die Ausführungen in Kapitel 4 (siehe §4 Rn 1778ff.) verwiesen. Zum Thema Jahnke/Thinesse-Wiehofsky, Unfälle mit Kindern und Arzthaftung bei Geburtsschäden, 1. Aufl. 2013, §3 Rn 131. Rz. 67 Bei Unterbringung in einer beschützenden Werkstatt ist neben dem Forderungsübergang nach §116 SGB X auf den SHT, dem Beitragsregress des RVT (§119 SGB X) ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (e) § 110 SGB VII, § 640 RVO

Rz. 1030 Hinweis Zum originären Anspruch des SVT (Regress nach § 110 SGB VII, § 640 RVO) bei Vorliegen besonders schwerer Schuld (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) in Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 591 ff.).mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / a) Grundsatz

Rz. 1747 Es kommt nur darauf an, dass Krankengeld aufgrund rechtlicher Verpflichtung der Krankenkasse (und nicht nur tatsächlich) gezahlt wird. Rz. 1748 Ein Regress der Krankenkasse entfällt, sobald ein Krankengeldanspruch des Verletzten nicht mehr besteht,mehr

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§ 5 Selbstständige / c) Verhältnis von § 6 EFZG zu § 119 SGB X

Rz. 393 Soweit es zur Konkurrenz zwischen Forderung des RVT nach § 119 SGB X und Arbeitgeberforderung kommt, geht die Forderung nach § 119 SGB X vor (siehe § 2 Rn 323 ff.).mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (1) Finanzielle Beitragssituation

Rz. 1587 Hinweis Zum Zweck von Beiträgen weiter oben (siehe Rn 1544 ff.). (a) Unfallfremde Gewähr einer Erwerbsminderungsrente Rz. 1588 Wäre der Geschädigte unfallfremd erwerbsunfähig, würden überhaupt keine RV-Beiträge fließen. Es kämen aber dann die rentenrechtlichen Schutzmechanismen zur Anwendung, die zu einer Rentensteigerung u.a. durch Zurechnungszeiten führen (siehe auc...mehr

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§ 7 Potentiell erwerbstätig... / b) Kinderbetreuung

Rz. 92 Leistungsberechtigung besteht auch bei Betreuung von Kindern entsprechend den Bestimmungen des §45 SGB V, §146 II, III SGB III. Rz. 93 Regress wegen der Fortzahlung kann die Arbeitsverwaltung nicht nehmen, da keinerlei Beziehung (Kongruenz) zum Betreuungsschaden (vermehrte Bedürfnisse des Kindes) erkennbar ist.mehr

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§ 5 Selbstständige / (2) Außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten außerhalb des Verzuges

Rz. 324 Hinweis Siehe hierzu auch Ausführungen in Kapitel 2 und 17 (vgl. § 2 Rn 650, § 17 Rn 6 ff.). Zum Thema Ergänzend van Bühren/Lemcke/Jahnke-Jahnke, 2. Aufl. 2011, Teil 5 Rn 104 ff. Rz. 325 Bedient sich der Arbeitgeber bei der Verfolgung seines Regressanspruches anwaltlicher Hilfe, sind ihm die dadurch entstehenden Kosten nur dann zu erstatten, wenn die Voraussetzungen des...mehr

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§ 5 Selbstständige / d) Leistungsbeschränkung, unverschuldete Erkrankung

Rz. 229 Es handelt sich um ein Verschulden des Arbeitnehmers gegen sich selbst. aa) Schuldhafte Verursachung durch Arbeitnehmer Rz. 230 Die Fortzahlung des Arbeitgebers ist in § 3 I EFZG (ähnlich in den früheren gesetzlichen Bestimmungen) und vertraglichen Abreden häufig daran geknüpft, dass es sich um eine ""vom Arbeitnehmer unverschuldete Erkrankung"" handelt. Dieses bedeute...mehr

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§ 5 Selbstständige / 4. Beiträge

Rz. 247 Der Arbeitnehmer zahlt keine vorsorgenden Beiträge zur Sicherung seines Anspruches auf Entgeltfortzahlung. Rz. 248 Gerade kleinere Arbeitgeber sind gegen ihre finanziellen Belastungen im Rahmen des Solidarsystems durch das Umlageverfahren nach dem AAG (bis 31.12.2005 noch §§ 10 ff. LFZG) abgesichert. Sie erhalten bis zu 80 % des fortgezahlten Arbeitsentgeltes zzgl. de...mehr

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§ 5 Selbstständige / (2) Vermögenswirksame Leistungen

Rz. 272 Vermögenswirksame Leistungen zur Vermögensbildung nach dem Vermögensbildungsgesetz sind als Teil der Vergütung dem fortzahlenden Arbeitgeber zu erstatten.[213]mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / B. Unselbstständig Tätige

Rz. 3 Zum Thema Jahnke "Entgeltfortzahlung und Regress des Arbeitgebers im Schadenfall seines Arbeitnehmers" NZV 1996, 169; Roß "Der Erwerbsschaden des Nichtselbständigen" NZV 1999, 276. I. Arbeitnehmer 1. Personenkreis Rz. 4 Das deutsche Recht kennt keine einheitliche Definition des Arbeitnehmerbegriffes. Einzelne Begriffsumschreibungen beschränken sich auf das jeweilige Geset...mehr

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§ 5 Selbstständige / bb) Freiwilliges Ausgleichsverfahren

Rz. 410 Nach § 12 AAG können (wie bereits zuvor nach § 19 LFZG)[368] Arbeitgeber, die die Voraussetzungen des § 1 AAG nicht erfüllen, eine Ausgleichseinrichtung gründen. Für diese Einrichtung gilt das AAG dann aber nicht (§ 12 II AAG).mehr

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§ 5 Selbstständige / (b) Anteile

Rz. 282 Im Einzelfall können folgende auf die Zeit der Arbeitsunfähigkeit entfallenden Anteile zu erstatten sein: (aa) Urlaubsgeld Rz. 283 Das Urlaubsgeld[228] ist eine Vergütung, die aus besonderem Anlass neben den sonstigen Bezügen in Geld gewährt wird.[229] (bb) Weihnachtsgeld; 13., 14. Monatsgehalt Rz. 284 Diese Sonderleistungen[230] haben im Zweifel[231] Lohncharakter und s...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (bb) Forderungsübergang im Unfallzeitpunkt

Rz. 683 Forderungsübergang für ALG I-Leistung erfolgt, wenn im Unfallzeitpunkt AV-Beiträge bereits entrichtet sind, ansonsten erst mit der Zahlung des ersten AV-Beitrages. Rz. 684 Forderungsübergang für ALG II erfolgt, wenn zuvor bereits ALG I bezogen wurde (und für ALG I-Leistung der Regress zuvor bereits gegeben war) (ALG II steht insofern in der Rechtsnachfolge zu ALG I).mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 2. Zwei-Schritt-Methode

Rz. 90 Zum Thema: Literatur zur Zwei-Schritt-Methode Burmann/Jahnke, Lohnfortzahlung und Regress des Arbeitgebers bei nicht bewiesener Verletzung des Arbeitnehmers, NZV 2013, 313; Jahnke, Haftpflichtereignis und Rückgriff der Drittleistungsträger – (nur) ein Überblick, r+s Sonderheft 2011 zum 75. Geburtstag von Hermann Lemcke, S. 43; Jahnke/Thinesse-Wiehofsky, 1. Aufl. 2013,...mehr

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§ 5 Selbstständige / 2. Arbeitgeber/Dienstherr – Arbeitnehmer

Rz. 188 Zum Arbeitgeberbegriff vgl. unten (siehe Rn 204 f.). Rz. 189 Zum Begriff des Dienstherrn vgl. Kapitel 4 ( (siehe § 4 Rn 1883 ff., § 4 Rn 1894). Rz. 190 Zum Begriff der Arbeitnehmer im engen und weiteren Sinne vgl. ebenfalls Kapitel 4 (siehe § 4 Rn 1 ff., § 4 Rn 3 ff.).mehr

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§ 15 Rechtsschutz im Vertra... / B. Der Versicherungsumfang des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht nach § 2d ARB 2010

Rz. 21 Versicherungsschutz besteht im Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht unter Leistungsarten des § 2a, b und c ARB 2010, also unter den Schadenersatz-, Arbeits- und Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz fällt. I. Rechtsschu...mehr

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§ 39 Das Konzept standardis... / 2. Prüfung der für die Eintrittspflicht relevanten Punkte

Rz. 10 Bei der Meldung eines Rechtsschutzfalles sind - differenziert nach Leistungsart, Schadenarten (z.B. Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz usw.) sowie nach den einzelnen Rechtsschutzformen (Verkehrs-Rechtsschutz, Fahrzeug-Rechtsschutz, Grundstücks-Rechtsschutz usw.) - die für die Eintrittspflicht und den Deckungsumfang jeweils relevanten Daten anzugeben, z.B...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / d) Anspruchskonkurrenz

Rz. 1939 Hinweis Zu den Konkurrenzen im Detail in Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 326 ff.). Zum Thema Abrechnungsbeispiele siehe Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 6 Rn 949 ff., 1018 ff. aa) Einleitung Rz. 1940 Das Quotenvorrecht des Beamten führt u.a. auch dazu, dass Leistungen anderweitiger Drittleistungsträger den auf den Dienstherrn/Beihilfeträger übergehenden Ans...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / ff) Versicherungsschutzversagung

Rz. 1238 Hinweis Dazu weiter oben (siehe Rn 483 ff.). Rz. 1239 Es gelten dieselben Aspekte wie für die Sozialversicherung.[777]mehr

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§ 9 Entgangene Dienste / C. Historische Entwicklung

Rz. 19 Hinweis Zur historischen Entwicklung vgl. auch die Ausführungen in Kapitel 8 (siehe § 8 Rn 4). Rz. 20 Die Rechtsprechung differenziert nicht immer sauber zwischen Unterhaltsschaden (§ 844 BGB) bzw. Haushaltsführungsschaden (§§ 842, 843 BGB)/Betreuungsschaden (§ 844 BGB) einerseits und dem Anspruch wegen entgangener Dienste (§ 845 BGB) andererseits.[12] Ursache ist u.a....mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 2. Drittleistungsträger

Rz. 5 Hinweis Zu weitergehenden Details wird auf die Darstellung in den Kapiteln 4, 5, 7, 8 und 9 verwiesen (siehe § 4 Rn 321 ff., § 5 Rn 141 ff., § 7 Rn 39 ff., 87 ff., § 8 Rn 174 ff., § 9 Rn 79 f.). Rz. 6 Beispielsweise sind die folgenden Drittleistungsträger hervorzuheben: a) Sozialversicherungsträger (SVT) Rz. 7 Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung haben die SVT (Krankenkass...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / d) Sozialhilfeträger (SHT), sonstige Träger

Rz. 13 Das soziale Netz fängt letztlich diejenigen auf, die nicht im Rahmen gesetzlicher oder privater Vorsorge Schutz genießen: Hier greifen SHT oder ausführende Behörden im Rahmen des AsylbLG ein.mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / g) Versicherungsschutzversagung

Rz. 415 Hinweis Dazu auch später (siehe Rn 483 ff.). Rz. 416 Fehlender Versicherungsschutz berührt die Ansprüche des Abtretungsgläubigers, dem Träger der betrieblichen Altersversorgung, grundsätzlich nicht. Insoweit steht er in derselben Rechtsposition wie der unmittelbar Geschädigte.[293]mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 4. Finanzamt

Rz. 17 Unfallkausale Aufwendungen und Belastungen spiegeln sich auch im Steuerrecht wider. So können Schadenbeseitigungskosten Werbungskosten darstellen und Aufwendungen bei Körperschäden als außergewöhnliche Belastungen die Steuerschuld mindern[3] (siehe § 18 Rn 17).mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / 3. Schadenbemessung

Rz. 169 Am Unterhalt sind beide Ehegatten grundsätzlich zu gleichen Teilen beteiligt. Es obliegt ihnen dann, die Aufteilung der Pflichten nach den konkreten Bedürfnissen und Möglichkeiten zu bestimmen.[196] Nach § 1356 BGB ist es den Eheleuten überlassen, wie sie ihre Lebensgemeinschaft gestalten, ob sie an der herkömmlichen Rollenverteilung (Haushaltsführungsehe) festhalten...mehr

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Literaturverzeichnis

Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 2. Aufl. 2004 Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Aufl. 2009 Bäcker/Franke/Molkentin, SGB VII, 3. Aufl. 2011 Bamberger/Roth, BGB, Band 1, 1. Aufl. 2003 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. 2009 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs, 32. Ergänzungslieferung 2014 Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflicht...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / gg) Versicherungsschutzversagung

Rz. 1264 Hinweis Dazu mehr weiter oben (siehe Rn 483 ff.). Rz. 1265 Es gelten dieselben Aspekte wie für die Sozialversicherung.[795]mehr