Rz. 66
Hinweis
Es wird ergänzend auf die Ausführungen in Kapitel 4 (siehe §4 Rn 1778ff.) verwiesen.
Zum Thema
Jahnke/Thinesse-Wiehofsky, Unfälle mit Kindern und Arzthaftung bei Geburtsschäden, 1. Aufl. 2013, §3 Rn 131.
Rz. 67
Bei Unterbringung in einer beschützenden Werkstatt ist neben dem Forderungsübergang nach §116 SGB X auf den SHT, dem Beitragsregress des RVT (§119 SGB X) auch der Regress nach §179 Ia SGB VI zu beachten.
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