Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 4 Erwerbstätige Personen / gg) Kein Zugriff weiterer Dritter auf den Schaden

Rz. 1634 Bezieht ein Verletzter eine verkürzte Altersrente, weil der RVT es pflichtwidrig unterlassen hat, den Beitragsschaden nach § 119 SGB X in vollem Umfange zu regressieren, geht, selbst wenn man einen Ersatzanspruch des Geschädigten gegenüber dem Schädiger bejahen würde, ein solcher Ersatzanspruch nicht gemäß § 116 SGB X auf den eine Verletztenrente zahlenden UVT über....mehr

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§ 5 Selbstständige / VII. Forderungsübergang

Rz. 361a Hinweis Siehe auch die Ausführungen in Kapitel 4 (vgl. § 4 Rn 351 ff.). Rz. 362 Deckungsgleichheit besteht nur (siehe Rn 259) mit dem Verdienstausfallschaden [332] und nur ausnahmsweise (für Beihilfeleistungen des Arbeitgeber) auch mit den Heilbehandlungskosten. Rz. 363 Der Arbeitgeber eines Verletzten hat als mittelbar Geschädigter keinen eigenen (originären) Schadene...mehr

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§ 5 Selbstständige / c) Zeitpunkt

Rz. 375 Gemäß § 6 I EFZG geht der Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers ""insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer nach dem EFZG (früher LFZG) Arbeitsentgelt fortzahlt"". Der Forderungsübergang erfolgt nicht im Unfallzeitpunkt, sondern sukzessive mit der jeweiligen (tatsächlichen) Leistung (Lohnfortzahlung) des Arbeitgebers.[340]mehr

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§ 5 Selbstständige / (8) Beiträge zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung

Rz. 312 Erfasst werden u.a. die Beiträge zur Zusatzversorgungskasse des Bundes und der Länder, zur Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, zu betrieblichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgungseinrichtungen,[258] privaten Pensionskassen[259] und zu den Sozialkassen im Baugewerbe. Zum Baugewerbe Ausführungen unten (siehe Rn 331 ff.) Rz. 313 Ni...mehr

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§ 16 Abfindungsvertrag / (2) Kapitalisierung

Rz. 23 Trotz der dem Anspruchsberechtigten für die Zukunft zugewiesenen Einzugsermächtigung ist es problematisch, ob diese auch das Recht erfasst, letztlich mit Wirkung gegen den SHT anstelle einer laufenden Leistung auch die einmalige Kapitalabfindung zu verlangen. Wird nach Verbrauch des erhaltenen Kapitalbetrags dann der Anspruchsberechtigte sozialhilfebedürftig, stellt s...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / b) § 119 SGB X

Rz. 1727 § 119 SGB X findet auf die berufsständischen Versorgungswerke keine Anwendung. Den Trägern der berufsständischen Versorgung steht kein § 119 SGB X vergleichbarer Regressanspruch auf Ersatz der ihnen entgehenden, für den Verletzten zu entrichtenden, Beiträge zu. Dieses gilt auch im Fall der befreiten Mitgliedschaft gemäß § 6 SGB VI. Der Verletzte muss selbst dafür So...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) Aufwendungsersatz (§ 110 SGB VII, § 640 RVO)

Rz. 979 In den Fällen der §§ 110 f. SGB VII, §§ 640 f. RVO (grob fahrlässig herbeigeführter Arbeitsunfall) steht leistungspflichtigen SVT (UVT, Pflegekasse und RVT; praktisch nicht [vgl. § 11 IV SGB V] Krankenkasse) ein eigenes – und gerade nicht vom unmittelbar Geschädigten erst abgeleitetes – Forderungsrecht zu. Zum Regress nach § 110 SGB VII und § 640 RVO (siehe § 2 Rn 59...mehr

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§ 5 Selbstständige / e) Einwendungen

Rz. 380 Da es sich um einen gesetzlichen Forderungsübergang und nicht um einen originär dem Arbeitgeber entstandenen Anspruch handelt, können dem Arbeitgeber sämtliche Einwendungen entgegengehalten werden, die zur Zeit des Forderungsüberganges begründet waren, §§ 412, 404 BGB:[343] Der Arbeitgeber muss, falls in der Zwischenzeit die Forderung erloschen oder einredebehaftet g...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / aa) Unfall ab dem 1.1.1997

Rz. 595 Das Recht des SGB VII gilt für alle Arbeitsunfälle, die sich nach dem 31.12.1996 ereigneten (§ 212 SGB VII, Art. 36 S. 1 UVEG). Es ist auf den Zeitpunkt des Unfallereignisses, also auf den Eintritt des sog. Primärschadens, abzustellen.[545] Rz. 596 Mittelbare Schäden i.S.d. § 11 SGB VII richten sich am "zugrunde liegenden" Arbeitsunfall aus, soweit es auf die Zuordnun...mehr

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§ 5 Selbstständige / (6) Gehaltszuschläge, Auslösen u.Ä.

Rz. 303 Hinweis Vgl. hierzu Kapitel 4 (siehe § 4 Rn 150 ff.) Zum Thema Pardey, 4. Aufl. 2010, Rn 2225; Pardey, 3. Aufl. 2005, S. 201, Rn 968. Rz. 304 Ausgenommen von der Entgeltfortzahlung sind Auslösen, Schmutzzulagen, Nachtschichtzuschläge[255] und ähnliche Leistungen, soweit dadurch Aufwendungen abgegolten werden, die tatsächlich entstanden wären (§ 4 Ia EFZG). Zu Nebeneinkü...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 3. Andere Beiträge

Rz. 1795 Soweit anlässlich der Unterbringung in einer beschützenden Werkstatt auch an andere Sozialversicherungszweige (AV, KV, PV, UV) Abgaben erbracht werden, ist ein Regress nicht möglich. Das gilt auch für die vom Träger gezahlten Beiträge zur Unfallversicherung. Rz. 1796 Auf § 116 SGB X gestützte Regressansprüche scheitern daran, dass die Regressvorschriften der §§ 116 f...mehr

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§ 13 Prozessuales, Beweisfr... / II. Künftige Zuständigkeit

Rz. 11 Problematisch sind absehbare (aber noch nicht erfolgte) oder befürchtete Forderungsveränderungen und -berechtigungen. Rz. 12 SVT (auch RVT für Regress nach § 119 SGB X, [8] siehe auch § 4 Rn 1638), die mit künftiger Zuständigkeit und daran anknüpfender Leistungspflicht rechnen, fehlt die Aktivlegitimation für eine Feststellungsklage. Rz. 13 SHT haben kein Rechtsschutzinte...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / bb) Übersicht

Rz. 129 Anspruchsberechtigung: Drittleistungsrecht – Haftungsrecht Rz. 130 Hinweis Zu Anspruchsberechtigung siehe auch Übersicht 2.10: Anspruchsberechtigung bei Verletzung und Tötung (vgl. Rn 121) und Übersicht 2.27: Mögliche Ersatzansprüche (Entsprechungen Verletzung – Tod) (vgl. Rn 694). Ferner Burmann/Jahnke "Lohnfortzahlung und Regress des Arbeitgebers bei nicht bewiesener...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (a) § 81a BVG

Rz. 1222 § 81a BVG (1) 1Soweit den Versorgungsberechtigten ein gesetzlicher Anspruch auf Ersatz des ihnen durch die Schädigung verursachten Schadens gegen Dritte zusteht, geht dieser Anspruch im Umfang der durch dieses Gesetz begründeten Pflicht zur Gewährung von Leistungen auf den Bund über. 2Das gilt nicht bei Ansprüchen, die aus Schwangerschaft und Niederkunft erwachsen si...mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / IV. Außergerichtliche Erledigung

Rz. 16 Die Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten (im Wesentlichen Anwaltskosten) wird dem Direktgeschädigten i.d.R. neben dem vereinbarten Abfindungsbetrag geschuldet, auch wenn dieses nicht ausdrücklich schriftlich fixiert ist.[27] Rz. 17 Anderes gilt u.a. bei Abwicklung von Auslandsschäden oder der Regulierung mit solchen Anspruchstellern, denen nicht ohne w...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (4) Teilungsabkommen

Rz. 1569 § 119 IV 1 SGB X gibt dem RVT die Möglichkeit zur Pauschalierung, um im Einzelfall den Regress ökonomisch zu gestalten. Rz. 1570 Wegen der treuhänderischen Tätigkeit für einzelne Versicherte soll der Abschluss von Teilungsabkommen, so die gesetzgeberische Begründung,[984] ausgeschlossen sein.[985]mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (a) Bund

Rz. 1803 Soweit der Bund dem Einrichtungsträger Beiträge erstattet, geht die Forderung des Verletzten auf den Bund über, wobei die Geltendmachung der übergegangenen Forderung der nach Landesrecht bestimmten Stelle überantwortet ist (§ 179 Ia 1, 2 SGB VI). Rz. 1804 Zur Verfahrensvereinfachung sollen die nach Landesrecht (für die Erstattung von Aufwendungen für die gesetzliche ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 1. § 119 SGB X

Rz. 1413 Ein Rentenminderungsschaden wird bei abhängig Beschäftigten über den Regress des RVT nach § 119 SGB X aufgefangen.[882] § 119 SGB X n.F. betrifft nur noch die fehlenden Beiträge zur Rentenversicherung des Verletzten, während demgegenüber die bis zum 1.1.2001 geltende Fassung auch den (danach in § 116 I Nr. 2 SGB X geregelten) Beitragsregress der Krankenkasse für bei...mehr

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§ 5 Selbstständige / b) Krankenkasse nach §§ 1 f. AAG

Rz. 208 §§ 10 ff. LFZG galten neben dem EFZG bis zum 31.12.2005 weiter (Art. 60 PflegeVG) und wurden erst durch Art. 4 des Gesetzes über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und zur Änderung weiterer Gesetze v. 30.12.2005 BGBl I 2005, 3686 in das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) überführt. Rz. 209 Die Krankenkasse ist gegenüber dem verletzten Arbeitnehmer kein Leistungs...mehr

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§ 5 Selbstständige / b) §§ 1 ff. AAG, §§ 10 ff. LFZG

Rz. 391 Hinweis Zu Einzelheiten siehe später (vgl. Rn 400 ff.). Rz. 392 Der Ersatzpflichtige hat es wegen des nach § 6 I EFZG (früher: § 4 I LFZG) übergangenen Anspruches mit zwei Anspruchstellern (Arbeitgeber und Krankenkasse) zu tun.[352]mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (a) § 90 BSHG a.F.

Rz. 1112 Hinweis Dazu auch in Kapitel 16 (siehe auch § 16 Rn 26 ff.). Rz. 1113 Auf Schadenfälle vor dem 1.7.1983 (Unfalltag) ist § 90 BSHG a.F. weiterhin anzuwenden.[701] Rz. 1114 Der Übergang vom BSHG zum SGB XII hat den Forderungsübergang nicht berührt. Es gilt das Recht am (primären) Schadentag. Rz. 1115 Der Forderungsübergang nach § 90 BSHG a.F. vollzieht sich erst mit Zust...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / C. Beweislast

Rz. 162 Dem Versicherer obliegt der Beweis für das Eingreifen eines Ausschlusstatbestandes. Der Versicherer muss die Voraussetzungen eines Ausschlusstatbestandes, der ihn von seiner Eintrittspflicht befreit, beweisen.[130] Im Übrigen ist das Vorliegen von Risikoausschlüssen von Amts wegen zu prüfen.[131] Es ist also nicht erst auf die Einrede des Rechtsschutzversicherers zu ...mehr

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§ 5 Selbstständige / VIII. Versicherungsschutzversagung

Rz. 396 Hinweis Siehe auch Ausführungen in Kapitel 4 (§ 4 Rn 483 ff.). Rz. 397 Fehlender Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung berührt den Regressanspruch des gehalt-/lohnfortzahlenden Arbeitgebers nicht.[355] Der Arbeitgeber hat daher dieselben Rechte auf Vorleistung wie der Direktgeschädigte nach § 117 I VVG (§ 158c I VVG a.F., § 3 PflVG a.F.) (unter Beacht...mehr

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§ 5 Selbstständige / a) Bis 31.12.2005: §§ 10 ff. LFZG

Rz. 402 Arbeitgeber, die regelmäßig nicht mehr als 20 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigten, hatten einen Erstattungsanspruch i.H.v. 70 – 80 % des an ihre Arbeiter und Auszubildenden (nicht: Angestellten[358]) fortgezahlten Entgeltes nebst der Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung (§ 10 I Nr. 3 LFZG) gegen die zuständige "RVO"-Krankenkasse (§...mehr

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§ 5 Selbstständige / aa) Schuldhafte Verursachung durch Arbeitnehmer

Rz. 230 Die Fortzahlung des Arbeitgebers ist in § 3 I EFZG (ähnlich in den früheren gesetzlichen Bestimmungen) und vertraglichen Abreden häufig daran geknüpft, dass es sich um eine ""vom Arbeitnehmer unverschuldete Erkrankung"" handelt. Dieses bedeutet ein Verschulden des Arbeitnehmers gegen sich selbst. Die Rechtsprechung hat die Versagung des Fortzahlungsanspruches allerdi...mehr

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§ 5 Selbstständige / aa) Lohnfortzahlung (U1-Verfahren, § 1 III 1. Alt. AAG)

Rz. 407 Nach § 1 AAG erstattet diejenige Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert[362] ist (§ 2 I AAG) auf Antrag (§ 2 II AAG) dem Arbeitgeber 80 % der von ihm nach dem EFZG erbrachten Lohnfortzahlung (§ 1 I Nr. 1 AAG) zzgl. der von ihm zu tragenden Beiträge bzw. Zuschüsse zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (§ 1 I Nr. 2 AAG)[363] und zwar Zu...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (c) Rechtsvorgänger

Rz. 1819 Wurde bis zum 1.1.2001 ein zum Verdienstausfallschaden bzw. Rentenminderungsschaden kongruenter Anspruch mit dem unmittelbar Verletzten abgefunden, gehen auch künftig die auf § 179 Ia SGB VI gestützte Forderung ins Leere, da bis zum Inkrafttreten des § 179 Ia SGB VI die Forderung in der Hand des unmittelbar Verletzten war und dieser auf ihren Bestand Einfluss nehmen...mehr

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§ 7 Potentiell erwerbstätig... / III. §110 SGB VII

Rz. 107 In den Fällen von §110 SGB VII, §640 RVO (grob fahrlässig herbeigeführter Arbeitsunfall) steht nur leistungspflichtigen SVT ein eigenes – und gerade nicht vom unmittelbar Geschädigten erst abgeleitetes – Forderungsrecht zu. Zum Regress nach §110 SGB VII/§640 RVO vgl. die Ausführungen oben (siehe §2 Rn 592ff.). Rz. 108 Da die Bundesagentur für Arbeit und die Träger der...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / bb) Pflichtversicherung

Rz. 1430 Voraussetzung ist nach § 119 SGB X n.F. – wie schon nach § 119 SGB X a.F. – das Bestehen einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Werden oder wurden freiwillige Beiträge entrichtet, greift § 119 SGB X ebenso wenig wie in denjenigen Fällen, in denen überhaupt keine Beiträge entrichtet sind.[897] Rz. 1431 Wurden vor dem Haftpflichtgeschehen nur...mehr

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§ 5 Selbstständige / III. Vorteilsausgleich

Rz. 343 Hinweis Dazu im Detail in Kapitel 10 (siehe § 10 Rn 2 ff.). Rz. 344 Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit erspart der Arbeitnehmer berufliche Aufwendungen, während der Zeit der stationären Behandlung darüber hinaus Aufwendungen insbesondere für Verpflegung. Die Eigenersparnis des Arbeitnehmers ist bei seinem Arbeitgeber abzusetzen[309] (ergänzend siehe § 10 Rn 9 f.).mehr

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§ 5 Selbstständige / (2) Beiträge des Arbeitgebers zum Schlechtwettergeld ("SWG-Beiträge")

Rz. 338 Das Schlechtwettergeld wird vom Arbeitsamt gezahlt (§§ 209 ff. SGB III a.F.[308] [früher §§ 83 ff. AFG a.F.]), der Arbeitgeber hat aber die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung allein zu zahlen (§ 168 I Nr. 1a SGB VI [früher §§ 163, 166 AFG a.F.]) (sog. Beiträge für SWG). Rz. 339 Diese Beiträge sind kein Lohnbestandteil, sondern als kalkulatorische Position de...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (aa) Forderungsübergang

Rz. 1604 Forderungsübergänge sind Enteignungen i.S.v. Art. 14 GG (siehe auch § 2 Rn 180; Rn 1604). Rz. 1605 § 119 SGB X nimmt dem Geschädigten seine Forderungsbefugnis für einen Schaden (Rentenminderung) und gibt ihm – anders als das bis zum 1.7.1983 geltende Recht, demgegenüber § 119 SGB X die rechtliche Stellung des Geschädigten ja verbessern wollte[1006] – teilweise (z.B. ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (b) Art. 14 GG

Rz. 1602 Art. 14 GG (1) 1Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) 1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / a) Minderverdienst

Rz. 1761 Bei Minderverdienst hat die Krankenkasse keinen ersatzfähigen Schaden. Sie ist mittelbar geschädigt und hat daher Regressmöglichkeiten nur nach § 116 I Nr. 2 SGB X (bzw. bis 31.12.2000 § 119 SGB X a.F.). Wegen der Abhängigkeit von der Krankengeldgewährung ist beim Minderverdienst keinen Regress möglichzulässt.[1136]mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / g) Gesamtgläubigerschaft

Rz. 625 Hinweis Zur Gesamtgläubigerschaft ergänzend siehe oben (vgl. Rn 554 ff.). Rz. 626 Zu § 640 RVO stellte sich die Frage einer Gesamtgläubigerschaft nicht. Bei der Schaffung des demgegenüber inhaltlich nachhaltig veränderten § 110 SGB VII hat man die Fragestellung nicht gesetzlich geregelt. Rz. 627 Mehrere nach § 110 SGB VII ersatzberechtigte SVT sind als Gesamtgläubiger ...mehr

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§ 5 Selbstständige / 1. Vertragliche Aufstockung der EFZG-Leistungen während des 6-Wochenzeitraumes

Rz. 345 Der Umfang des Anspruchsüberganges wird von § 6 EFZG auf dasjenige begrenzt, was aufgrund des EFZG gezahlt worden ist.[310] Erbringt der Arbeitgeber während des 6-Wochen-Zeitraumes des EFZG über das EFZG hinausgehende Leistungen (insbesondere pauschal berechnete fiktive Überstundenbezahlung während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit), kann sich ein Regressanspruch des A...mehr

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§ 5 Selbstständige / (1) Bruttolohn

Rz. 268 Der Berechnung zugrunde zu legen ist der an den Arbeitnehmer unmittelbar fortgezahlte Bruttolohn[209] für einen Zeitraum von max. 6 Wochen einschließlich der vom Arbeitnehmer[210] selbst zu tragenden Anteile zur Sozialversicherung und der Steuern (Lohn- und Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag). Rz. 269 Bei Akkord ist derjenige Lohn weiter zu zahlen, d...mehr

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§ 5 Selbstständige / (1) Beiträge zur Alters- und Zusatzkasse

Rz. 332 Beiträge zur Alters- und Zusatzkasse des Baugewerbes[302] einschließlich der Beiträge zur Kapitallebensversicherung für Arbeitnehmer[303] sind zu ersetzen. Rz. 332a Auch die Beiträge für die Vorruhestandsregelung im Baugewerbe sind vom Forderungsübergang erfasst, da es sich um eine Einrichtung der zusätzlichen Altersversorgung handelt.[304]mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / cc) Versicherungsschutzversagung

Rz. 1535 Hinweis Einzelheiten hierzu auch weiter oben (siehe Rn 483 ff.). Rz. 1536 Fehlender Versicherungsschutz hindert den Regress des RVT nach § 119 SGB X (anders als bei § 116 SGB X [938]) nicht. Da es sich im Grunde genommen um den Direktanspruch handelt, greifen hier die Regeln über die Vorleistungsverpflichtung dem unmittelbar Verletzten gegenüber. Der Haftpflichtversic...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (b) Keine Sozialleistung

Rz. 439 Keine Sozialleistungen sind u.a. Erstattungsansprüche anderer Leistungsträger nach §§ 102 – 105 SGB X. [303] So fallen Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander oder gegenüber der öffentlichen Hand (z.B. dem Bund) ebenso wenig unter diesen Begriff wie anderweitige finanzielle Belastungen. Die Bestimmung von Ausfall- und Zurechnungszeiten (z.B. §§ 58...mehr

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§ 5 Selbstständige / 1. Arbeitgeberregress

Rz. 176 Hinweis Siehe hierzu auch Kapitel 2 (vgl. § 2 Rn 644 ff.), ferner unten (vgl. Rn 258 ff.). Rz. 177 Arbeitgeber bzw. Dienstherrn eines Verletzten erleiden infolge des Fortfalls dessen Arbeitskraft zwar oft erhebliche wirtschaftliche Einbußen, können diese allerdings nur in eng umrissenem Rahmen beim Schädiger einfordern,[132] nämlich nur soweit ein Forderungsübergang v...mehr

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§ 6 Nebeneinkünfte / b) Haftungsausschluss

Rz. 12 Der Haftungsausschluss nach §§ 104 ff. SGB VII wegen eines Arbeitsunfalls im Nebenjob schließt auch Ersatzansprüche wegen Einbußen im Hauptjob aus und umgekehrt.[15] Es sind sämtliche Ansprüche wegen Personenschadens (d.h. entgangene Einnahmen aus Hauptberuf, nebenberuflicher abhängiger Beschäftigung, nebenberuflicher Selbstständigkeit [z.B. Nebenerwerbslandwirt], Hau...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / a) §§ 116 I 2 Nr. 2, 119 SGB X

Rz. 1404 Der Beitragsregress richtet sich nach §§ 116, 119 SGB X (mit in der Folgezeit veränderten Voraussetzungen). Rz. 1405 § 116 I 2 Nr. 2 SGB X und § 119 SGB X regeln Beitragsforderungen der Renten- und Krankenversicherung zum eigenen Sozialversicherungszweig. Die Beiträge zu anderen Sozialversicherungen werden nach § 116 I 2 Nr. 1 SGB X regressiert. Rz. 1406 Der Regress d...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / hh) Unfallverletztenrente

Rz. 1522 Erhält der Verletzte aus demselben Unfallereignis eine Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung, ist diese zwar auf den Direktanspruch während der aktiven Arbeitszeit und auch auf eine etwaige Rentenminderung zu verrechnen, schließt aber den Regress des RVT nach § 119 SGB X nicht aus.[933] Rz. 1523 Der UVT kann nicht die Übergangsfähigkeit seiner Verletzte...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) Aufwendungsersatz (§ 110 SGB VII, § 640 RVO)

Rz. 826 In den Fällen der §§ 110 f. SGB VII, §§ 640 f. RVO (grob fahrlässig herbeigeführter Arbeitsunfall) steht leistungspflichtigen SVT (UVT, Pflegekasse und RVT; praktisch nicht [vgl. § 11 IV SGB V] Krankenkasse) ein eigenes – und gerade nicht vom unmittelbar Geschädigten erst abgeleitetes – Forderungsrecht zu. Rz. 827 Hinweis Zum originären Anspruch des SVT (Regress nach ...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / e) Regressgefahr bei verzögerter Deckungsprüfung

Rz. 6 Nach der Entscheidung des BGH[10] gilt: Ein möglicher Schadenersatzanspruch gegen einen Rechtsschutzversicherer, der sich darauf gründet, dass ein Rechtsstreit um Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen Versäumung der Klagefrist nicht geführt werden konnte, weil keine rechtzeitige Deckungszusage abgegeben wurde, kann nicht zum Erfolg führen, we...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / X. Gesamtgläubigerschaft

Rz. 554 § 117 SGB X – Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger 1Haben im Einzelfall mehrere Leistungsträger Sozialleistungen erbracht und ist in den Fällen des § 116 Absätze 2 und 3 der übergegangene Anspruch auf Ersatz des Schadens begrenzt, sind die Leistungsträger Gesamtgläubiger. 2Untereinander sind sie im Verhältnis der von ihnen erbrachten Sozialleistungen zum Au...mehr

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§ 5 Selbstständige / 1. Cessio legis

Rz. 366 Die zum Verdienstausfall kongruente Schadenersatzforderung geht nach § 6 EFZG auf den Arbeitgeber, beschränkt auf den 6-Wochenzeitraum, kraft Gesetzes zeitgleich mit der Arbeitgeberleistung über. Für Entgeltfortzahlungen ab 1.6.1994 ist das EFZG auf alle Arbeitnehmer gleichermaßen anzuwenden. Rz. 367 Nur für bis zum 31.5.1994 geleistete Lohnfortzahlung galt für Arbeit...mehr

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§ 5 Selbstständige / (aa) Urlaubsgeld

Rz. 283 Das Urlaubsgeld[228] ist eine Vergütung, die aus besonderem Anlass neben den sonstigen Bezügen in Geld gewährt wird.[229]mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / ff) Prozessuale Vielfalt

Rz. 1633a Die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit, für identische Klagebegehren alternative Gerichtszuständigkeiten zu gewähren, wird von der Rechtsprechung[1057] ohne Diskussion akzeptiert. In der Praxis sind, mangels ausreichender Abstimmung der verschiedener Gerichtszweige in der Sache divergierende Entscheidungen zu befürchten, so dass etliches dafür spricht, die Auf...mehr