Rz. 1634
Bezieht ein Verletzter eine verkürzte Altersrente, weil der RVT es pflichtwidrig unterlassen hat, den Beitragsschaden nach § 119 SGB X in vollem Umfange zu regressieren, geht, selbst wenn man einen Ersatzanspruch des Geschädigten gegenüber dem Schädiger bejahen würde, ein solcher Ersatzanspruch nicht gemäß § 116 SGB X auf den eine Verletztenrente zahlenden UVT über.[1060]
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