Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Unfall bis 31.7.2002

Rz. 529 Auf die Rechts- und Haftungsänderungen durch das 2. Schadenrechtsänderungsgesetz[465] ist hinzuweisen. Nach Art. 229 § 5 S. 1 EGBGB sind die geänderten Vorschriften nicht anzuwenden, soweit das schädigende Ereignis vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1.8.2002 eingetreten ist.[466] Altfälle sind weiter nach dem im Unfallzeitpunkt geltenden Recht abzuwickeln. Rz. 5...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Anwaltliches Fehlverhalten

Rz. 1225 Hinweis Siehe auch Rdn 731 ff., 993 ff., 1166 ff. Rz. 1226 Der Anspruch im Mandatsverhältnis kann gekürzt sein wegen anwaltlichen Fehlverhaltens (pVV des Beratungsvertrages; §§ 241 Abs. 2, 280, 282 BGB). Ist der Anwalt seinen Hinweispflichten im Hinblick auf Entstehen und Umfang von Gebühren[1114] nicht nachgekommen, ist er seinem Mandanten zum Schadenersatz verpflic...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / b) Haushaltsführungsschaden

Rz. 22 Der Ausfall eines Verletzten im Haushalt ist, soweit die Haushaltsführung zugunsten der Familienangehörigen erfolgt, rechtlich als "Erwerbstätigkeit" (gegenüber der Familie) i.S.v. § 842 BGB zu qualifizieren,[22] im Übrigen handelt es sich um vermehrte Bedürfnisse (der verletzten Person) (§ 843 BGB). Diese zivilrechtliche/schadenersatzrechtliche Einordnung bestimmt ni...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (6) Haushaltsführungsschaden

Rz. 115 Der Haushaltsführungsschaden hat viele Facetten (siehe auch § 1 Rdn 404 ff., Rdn 141 ff.). Rz. 116 Wird der Unfallbeteiligte getötet, ist der Haushaltsführungsschaden Teil des familienrechtlich geschuldeten Unterhalts (und zwar in der Form des Naturalunterhalts). Rz. 117 Im Verletzungsfall ist zu differenzieren zwischen Eigenversorgung einerseits und Fremdversorgung an...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Selbstständige

Rz. 488 Auch der Selbstständige kann durch eigene Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und/oder Unfallversicherung freiwillig am sozialen Sicherungssystem teilnehmen.[376] Rz. 489 Auch bei lang zurückliegender Beitragszahlung können Leistungen an Hinterbliebene, z.B. durch die gesetzliche Rentenversicherung, in Betracht kommen (siehe Rdn 363).mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Prüfung

Rz. 51 Anlässlich eines Schadenfalles erbringen neben dem Ersatzpflichtigen häufig auch Dritte (wie Kaskoversicherung, Sozialversicherung, Arbeitgeber) Leistungen, wobei die Leistungsverpflichtung dann häufig mit einem Wechsel der Forderungsberechtigung einhergeht. Es ist regelmäßig darauf zu achten, ob der Direktgeschädigte hinsichtlich derjenigen Forderungsposition, die er...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Erweiterung der Gefährdungshaftung – Höhere Gewalt

Rz. 533 Die Schadenrechtsreform ersetzte in § 7 Abs. 2 StVG das "unabwendbare Ereignis" durch den Einwand der "höheren Gewalt". Rz. 534 Die Ersatzpflicht des Fahrzeughalters ist nur noch ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird. "Höhere Gewalt" bedeutet[468] ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Pe...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / 2. Steuervorteile beim Schädiger

Rz. 70 Zugunsten des Ersatzpflichtigen, dem damit die Steuervorteile verbleiben, sind u.a. zu berücksichtigen:mehr

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§ 5 Verjährung / (c) Entscheidung

Rz. 534 Verlangt wird eine Entscheidung des Versicherers, so dass für den Geschädigten klar ist, ob der Versicherer die angemeldeten Schadenersatzansprüche zu befriedigen bereit ist oder nicht.[499] Rz. 535 Auch eine anspruchsbejahende, für den Geschädigten positive Erklärung des Versicherers ist eine Entscheidung i.S.v. § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F.;[500] ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Berechnung im Todesfall (Tabelle "verbundene Leben")

Rz. 224 Unterhaltsschäden finden ihre Grenze u.a. in zwei Eckdaten: Dem Tod des Unterhaltsberechtigten und dem hypothetischen Tod des Unterhaltsverpflichteten. Beide Eckdaten müssen in die Einschätzung der Restlaufzeit von Renten einfließen.[151] Aber auch andere bis dahin fiktiv eintretenden Momente (wie Verrentung der Partner, Ausscheiden von Kindern aus dem Haushalt) bedi...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Auswirkungen auf Drittbeteiligte

Rz. 121 Sind mehrere Verletzte oder mehrere als Ersatzpflichtige in Betracht kommende Personen (oder deren Haftpflichtversicherer) vorhanden, beeinflussen Verhandlungen, die einer von ihnen führt, nicht den Lauf der Verjährung bei den anderweitigen Anspruchsbeziehungen (siehe auch Rdn 365). Dies gilt nicht, wenn der Handelnde (Verhandelnde) die übrigen bei diesen Verhandlung...mehr

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§ 5 Verjährung / gg) § 124 Abs. 1 VVG, § 3 Nr. 8 PflVG a.F.

Rz. 555 § 124 VVG – Rechtskrafterstreckung (ab 1.1.2008) (1) Soweit durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wird, dass dem Dritten ein Anspruch auf Ersatz des Schadens nicht zusteht, wirkt das Urteil, wenn es zwischen dem Dritten und dem Versicherer ergeht, auch zugunsten des Versicherungsnehmers, wenn es zwischen dem Dritten und dem Versicherungsnehmer ergeht, auch zuguns...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / V. Differenzberechnung bei Mehrheit von Anspruchsberechtigten

Rz. 565 Hinweis Siehe ergänzend Rdn 545 ff. Rz. 566 Sind z.B. die Ansprüche mehrerer Hinterbliebener zu kapitalisieren, ist mit Differenzfaktoren den veränderten Unterhaltsverpflichtungen Rechnung zu tragen (sog. "Schadenharfe"). Rz. 567 Beispiel 1.18 (Beispiel mit vereinfachter Berechnung) Der aufgrund eines Schadenereignisses verstorbene Ehegatte V (zum Todeszeitpunkt 45 Jahr...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Geschädigte Person

Rz. 401 Der Geschädigte muss unaufgefordert wesentliche Genesungsfortschritte, die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, tatsächlich erzieltes Einkommen[361] sowie Leistungen von dritter Seite (insbesondere Sozialleistungsträger)[362] offen legen und erhaltene Leistungen und Erstattungen bei den verfolgten Ansprüchen gegenrechnen.[363] Rz. 402 Der Schadenersatz...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Nicht-eheliche Gemeinschaft

Rz. 464 Im Zuge der gesellschaftlichen Fortentwicklung ist die nicht-eheliche Lebensgemeinschaft immer mehr in den Vordergrund der Diskussion gerückt.[344] Der Umstand, dass der Hinterbliebene eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft eingeht, kann im Rahmen des Unterhaltsschadenersatzes nicht unberücksichtigt bleiben. Die Aufnahme einer eheähnlichen Beziehung begleiten unterha...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Anspruchsbegründung

Rz. 247 Hinweis Siehe auch Rdn 187 ff., 192 ff. Rz. 248 Zunächst ist festzustellen, ob überhaupt eine Verantwortlichkeit dem Grunde nach besteht: Nicht jeder, der wegen eines Haftpflichtgeschehens eine Vermögenseinbuße oder einen Schaden beklagt, hat auch einen dieses Begehren begründenden Anspruch.[186] Rz. 249 Der Anspruchsgrund (Anlass der Schadenabwicklung) ist vielfältig ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Direktanspruch

Rz. 1136 Treten nach einer Abfindung Schäden auf, mit denen der unmittelbar Geschädigte nicht gerechnet hatte, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf weiteren Schadenersatz.[1029] Der Ersatzverpflichtete soll sich darauf verlassen dürfen, dass die Angelegenheit für ihn mit dem Abfindungsvertrag endgültig erledigt ist.[1030] Rz. 1137 Der BGH[1031] lässt die Nachforderung (vor...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / IV. Zuständigkeitswechsel zur Unfallversicherung

Rz. 1055 Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Schadenfall als Arbeitsunfall oder Wegeunfall in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung gehört, stellt sich die Anspruchsberechtigung der gesetzlichen Krankenkasse als von Anfang fehlend heraus (siehe auch Rdn 449).[916] Rz. 1056 Leistungen, die die Krankenkasse (und gegebenenfalls die Pflegekass...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Erstattungsanspruch

Rz. 1312 Im Schadenersatzverhältnis sind nur die gesetzlich geschuldeten, und nicht die vertraglich vereinbarten, Gebühren zu ersetzen. Soweit über das gesetzliche Maß hinaus erhöhte Gebühren zulässig sind, hat der Schadenersatz fordernde Mandant diese Übergebühren selbst zu tragen.[1185]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / I. Allgemeine Vertragsgrundsätze

Rz. 1063 § 119 BGB – Anfechtbarkeit wegen Irrtumsmehr

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§ 5 Verjährung / bb) Schwebende Verhandlung

Rz. 491 Schweben zwischen dem Ersatzberechtigten und dem Ersatzpflichtigen Verhandlungen über den zu leistenden Schadenersatz, ist die Verjährung gehemmt bis eine der verhandelnden Parteien die Fortsetzung der Verhandlung ablehnt (§ 203 BGB). Die Hemmung wegen schwebender Verhandlungen zwischen den Parteien ist möglich ungeachtet der Erklärung, bis zu einem bestimmten Zeitpu...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Weitere Aspekte

Rz. 415 Die Rente wegen Beeinträchtigung in der Haushaltsführung kann nicht auf das 65. Lebensjahr begrenzt werden. Zu berücksichtigen ist allerdings eine altersbedingte unfallfremde Herabsetzung der Leistungsfähigkeit[286] und die voraussehbare Mitarbeit anderer Familienangehöriger (z.B. nach Pensionierung), ferner die unfallunabhängige Einstellung, aber auch die vorbestehe...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Möglichkeit der Klage

Rz. 334 Für die Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen reicht es im Allgemeinen aus, wenn der Geschädigte auf der Grundlage der ihm bekannten Tatsachen zumindest eine aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Feststellungsklage erheben kann.[266] Rz. 335 Tatsachenkenntnis ist differenziert zu betrachten:mehr

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§ 5 Verjährung / dd) Umfang

Rz. 522 Die Anmeldung nach § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F. bezieht sich auf alle in Betracht kommenden Ersatzansprüche (u.a. auf konkurrierende Ansprüche aus unerlaubter Handlung), sofern keine Anhaltspunkte für einen anderen Erklärungswillen bestehen.[483] Rz. 523 Regelmäßig will ein Geschädigter, der seine Ansprüche bei dem Versicherer des Schadensersatzpfl...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Aspekte in der Person des Verpflichteten

Rz. 452 Es sind die sich verändernden Beendigungs- und Veränderungsgründe in der Person des Unterhaltsverpflichteten zu berücksichtigen.[330] Dabei sind die mutmaßliche Leistungsfähigkeit des Getöteten, und damit die hypothetische Entwicklung seiner Unterhaltsverpflichtung, in die Prognose einzubeziehen.[331] Es ist zu ermitteln, wie sich bei hypothetischem Weiterleben der U...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / III. Abfindung und Scheidung

Rz. 845 Ein an einen Ehegatten gezahltes Schmerzensgeld fließt vorbehaltlich der Härteregelung des § 1381 BGB in den Zugewinn ein[738] und gehört zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§ 1416 Abs. 1 BGB). Rz. 846 Immer dann, wenn unterschiedliche Rechtsfolgen vom Vorliegen oder Fehlen bestimmter Voraussetzungen von einem Stichtag abhängen, können im Einzelfall Härten auftrete...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (5) Selbstständige

Rz. 312 Während bei abhängig Beschäftigten der Verdienstausfall i.d.R spätestens mit dem Erreichen des hypothetischen Rentenalters (also spätestens mit dem 67. Lebensjahr) endet, ist das Lebensarbeitszeitende eines Selbstständigen nur schwer zu ermitteln. Bei Selbstständigen kann das Endalter zwar jenseits des 65. Lebensjahres angenommen werden,[218] es muss dann jedoch eine...mehr

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§ 5 Verjährung / c) Kenntnis des Hinterbliebenen

Rz. 386 Der Anspruch der Hinterbliebenen aus § 844 BGB entsteht bereits mit dem Unfall. Es handelt sich um einen originären Anspruch der anspruchsberechtigten Hinterbliebenen. Rz. 387 Der Verletzte kann nur über die eigenen Ansprüche vor seinem Tod wirksam verfügen, d.h. z.B. eine Haftungsquote vereinbaren oder die Ansprüche ganz bzw. teilweise abfinden oder aber verjähren la...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Anspruchssicherung

Rz. 479 Auch wenn ein Anspruch auf Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich des Unterhaltsschadens häufig besteht,[368] ist für die Geschädigten (Eltern des Verstorbenen) dieser Anspruch in seiner Höhe kaum darzulegen und zu beweisen. Eine Kapitalisierung ist ebenfalls häufig schwer, so dass sich ein wirtschaftlich tragbarer pauschaler Gesamtvergleich regelmäßig anbietet....mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Mittelbar Geschädigte

Rz. 676 Verdienstausfall des unmittelbar Verletzten und Unterhaltsschäden (aber auch Beerdigungskosten und entgangene Dienste) seiner Hinterbliebenen sind zwei verschiedene, von einander getrennt zu betrachtende Schadenersatzpositionen, die zudem zwei verschiedenen Rechtspersonen zustehen. Daher ist auch der Forderungsübergang differenziert zu betrachten:mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / m) Schmerzensgeldrente

Rz. 491 Hinweis Zu den Besonderheiten des Schmerzensgeldes siehe § 2 Rdn 119 ff. Rz. 492 Grundsätzlich ist Schmerzensgeld als einmaliger Kapitalbetrag festzustellen. Nur ausnahmsweise ist es gerechtfertigt, anstelle oder neben dem Kapital eine Schmerzensgeldrente zu gewähren.[377] Eine Schmerzensgeldrente kommt nur in Betracht, wenn entweder ungewöhnlich schwere Verletzungen ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Schutz

Rz. 124 Ein an einen Ehegatten gezahltes Schmerzensgeld fließt anlässlich einer Scheidung vorbehaltlich der Härteregelung des § 1381 BGB in den Zugewinn ein[66] (siehe Rdn 845 ff.). Rz. 125 Zum Schmerzensgeld im Falle der Insolvenz siehe § 1 Rdn 48, Rdn 470 ff. Rz. 126 Die Entschädigung nach § 253 Abs. 2 BGB (sowie in Sondergesetzen enthaltene Schmerzensgeldvorschriften) gehör...mehr

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§ 5 Verjährung / dd) Leistungsklage

Rz. 661 Hinweis Siehe zum falschen Beklagten/Anspruchsgegner und Zustellungsbevollmächtigten Rdn 736 ff. Rz. 662 Die in unverjährter Zeit erhobene Leistungsklage hemmt die Verjährung – und zwar auch bei Anrufung eines unzuständigen Gerichtes, selbst bei unschlüssiger Klage – nur hinsichtlich der mit ihr konkret verfolgten Ansprüche und führt nicht zur Hemmung der Verjährung a...mehr

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§ 5 Verjährung / ff) Schadenfall vor dem 1.1.2002 – Regelmäßig wiederkehrende Leistungen

Rz. 65 Hinweis Siehe auch Rdn 39, 172, 650 ff. Rz. 66 Beispiel 5.6 F wurde am 12.1.1989 durch einen Verkehrsunfall schwer verletzt. Ein Feststellungsurteil vom 6.5.1990 sichert dem F Anspruch auf Ersatz ihm entstehender künftiger Verdienstausfallschäden. F arbeitet mittlerweile wieder. Er erhält sein Gehalt jeweils am 15. des laufenden Monates (= arbeitsvertraglicher Fälligkei...mehr

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§ 5 Verjährung / f) Kenntnis bei Gesamtschuld

Rz. 399 Hinweis Siehe auch Rdn 141. Rz. 400 Für eine Kenntnis (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) aller Umstände, die einen Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB begründen, ist es erforderlich, dass der Ausgleichsberechtigte (kumulativ) Kenntnis von denjenigen Umständen hat, die begründen:[348]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Offenlegung

Rz. 408 Wird Einkommensverlust oder Minderverdienst geltend gemacht, hat der Verletzte unaufgefordert sein tatsächlich erzieltes Einkommen offenzulegen und gegenzurechnen.[369] Gleiches gilt für Einkünfte von Hinterbliebenen. Rz. 409 Ein Geschädigter kann i.d.R. nicht darauf vertrauen, der Schadensersatzpflichtige werde sich gegenüber dem Anspruch nicht auf fehlende Aktivlegi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 55a Normenkon... / 2.1.6 Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 12 Nach allgemeinen Grundsätzen fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis nur dann, wenn die begehrte Feststellung der Unwirksamkeit dem Antragsteller offensichtlich keine tatsächlichen oder rechtlichen Vorteile bringen kann. Tritt die Satzung oder die sonstige untergesetzliche Rechtsnorm außer Kraft, so ist zu prüfen, ob diese noch Rechtswirkungen entfaltet. Das ist insbesonder...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 6. Akteneinsicht

Rz. 31 Dritten Personen i.S.d. § 299 Abs. 2 ZPO steht ohne die Einwilligung der Parteien ein Recht auf Einsicht in die Akten nur dann zu, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. Rz. 32 Die gesetzliche Unfallversicherung, die an den Geschädigten (z.B. eines Verkehrsunfalls, der Gegenstand des Zivilverfahrens ist) Leistungen erbracht und daher zu prüfen hat, ob a...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / bb) § 124 VVG

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§ 3 Prozessuale Aspekte / e) § 760 BGB

Rz. 93 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 157 ff. Rz. 94 § 760 BGB – Vorauszahlungmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Direktanspruch, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG

Rz. 485 § 115 VVG – Direktanspruch Rz. 486 Im Anwendungsbereich vo...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Regelungen

Rz. 840 § 51b BRAO a.F. – Verjährung von Ersatzansprüchen[808] Der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach der Beendigung des Auftrags. Rz. 841 Die eigenständige Regelung berufsbe...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Ansprechpartner

Rz. 755 Hinweis Siehe auch Rdn 366, 736 ff. Rz. 756 Teilt ein vermeintlicher Haftpflichtversicherer dem Geschädigten auf dessen Schadensmeldung mit, er sei für die Bearbeitung des Schadenfalles zuständig und unterlässt er die Mitteilung sich später ergebender Zweifel an seiner Zuständigkeit als Haftpflichtversicherer, ist er dem Geschädigten aus dem Aspekt der Vertrauenshaftu...mehr

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§ 5 Verjährung / dd) 4 Jahre

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§ 6 Tabellen / a) Verzinsung

Rz. 226 § 246 BGB – Gesetzlicher Zinssatz Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, so sind 4 vom Hundert für das Jahr zu entrichten, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. § 247 BGB – Basiszinssatz (1) 1Der Basiszinssatz beträgt 3,62[210] Prozent. 2Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröß...mehr

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§ 5 Verjährung / (2) Fälligkeit

Rz. 293 Nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB beginnt die Verjährung regelmäßig erst mit der Fälligkeit des Anspruches. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB führt § 198 S. 1 BGB a.F., der ebenfalls von der "Entstehung des Anspruches" sprach, ohne sachliche Änderung der hierzu ergangenen Rechtsprechung fort.[233] Rz. 294 Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger die sofortige Leis...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Kenntnis der regressnehmenden Behörde

Rz. 416 Bei Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften beginnt die Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erst dann zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen hat.[368] Rz. 417 Werden Ansprüche zunächst nur von der Krankenkasse oder nur von der Pflegekasse angemeldet, kom...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Tatsachenvortrag und richterliche Rechtskenntnis

Rz. 239 Nach althergebrachter Rechtssitte (nach römischer Rechtsregel "Da mihi factum, dabo tibi ius",[177] siehe § 138 ZPO) sollte es im Zivilprozess genügen, vor Gericht lediglich den Sachverhalt darzustellen und auf korrekte richterliche Rechtsanwendung ("curia novit iura"[178]) zu vertrauen, ohne dass es der Erläuterung seitens der Prozessparteien zu juristischen Auslegu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Vertragsschluss

Rz. 784 Hinweis Siehe auch Rdn 825 ff. Rz. 785 Ein Rechtsanwalt darf einen (im Außenverhältnis) bindenden Abfindungsvergleich mit nicht unerheblicher Tragweite regelmäßig nur dann abschließen, wenn sein Mandant (im Innenverhältnis) hierüber belehrt ist und zugestimmt hat.[689] Das Einverständnis des Mandanten zu einem Vergleich hat der Anwalt und nicht der Mandant zu beweisen...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Gegenseitiger Vertrag

Rz. 417 Der außergerichtliche wie auch der gerichtliche Vergleich sind gegenseitige Verträge (§ 779 Abs. 1 BGB),[374] auf den die Vorschriften des BGB über den Vertrag (insbesondere §§ 104 ff., 242 BGB) Anwendung finden. Auch Abfindungserklärungen sind keine einseitigen Erklärungen; es handelt sich vielmehr um (i.d.R. bilaterale) vertragliche Vereinbarungen eines Vergleiches...mehr