Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Forderungsübergang

Rz. 297 Steht dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten ein Schadenersatzanspruch zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit er den Kaskoschaden reguliert (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG). Hinweis Nach A.2.8 AKB ist der Regress des Kaskoversicherers gegen den berechtigten Fahrer allerdings nur bei mindestens grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls möglich. Trotz ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Feuer-Haftungsversicherung

Rz. 335 Bei der Feuer-Haftungsversicherung handelt es sich systematisch um eine Haftpflichtversicherung. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor dem Risiko, dass durch ein auf seinem Versicherungsgrundstück verursachtes Schadensereignis Schäden an Sachen Dritter verursacht werden, für die der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen...mehr

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§ 18 Transportversicherung / d) Regresswahrung

Rz. 114 Der Versicherungsnehmer hat nach Ziff. 15.6 DTV-Güter 2000/2011 im Schadenfall die Rückgriffsrechte gegen Dritte, die für den Schaden ersatzpflichtig sind oder sein können, zu wahren und zu sichern, sowie den Versicherer bei der Regressnahme zu unterstützen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer ­i...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 330 Verursacht ein Versicherungsnehmer fahrlässig einen unter Versicherungsschutz fallenden Schadenfall z.B. in der Form eines Brandes, begründet dies die Eintrittspflicht seines Feuerversicherers. Greift das fahrlässig verursachte Feuer jedoch auf ein Nachbargebäude über, droht ihm der Regress des für das Nachbargebäude zuständigen Feuerversicherers. Die fahrlässige Ver...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / dd) Ausmaß der Leistungskürzung

Rz. 94 Die VVG-Reform hat für die Kaskoversicherung zu einer Abschaffung des "Alles-oder-nichts-Prinzips" geführt. Stattdessen sieht § 28 Abs. 2 S. 2 VVG nun vor, dass der Versicherer im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit berechtigt ist, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. I...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / E. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Vertrauensschaden­versicherung-Premium (AVB-VSV/P) (Auszug)

Rz. 83 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Euler Hermes SA (Volltext abrufbar unter http://www.eulerhermes.de/mediacenter/Lists/mediacenter-documents/avb_vsv_premium.pdf). Schäden – verursacht durch Vertrauenspersonen § 1 Für welche Schäden, verursacht durch eine identifiz...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / I. Übergreifende Schadensereignisse

1. Allgemeines Rz. 330 Verursacht ein Versicherungsnehmer fahrlässig einen unter Versicherungsschutz fallenden Schadenfall z.B. in der Form eines Brandes, begründet dies die Eintrittspflicht seines Feuerversicherers. Greift das fahrlässig verursachte Feuer jedoch auf ein Nachbargebäude über, droht ihm der Regress des für das Nachbargebäude zuständigen Feuerversicherers. Die f...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Versicherungsvertragsgesetz von 2008 (VVG)

Rz. 7 Die Neufassung des noch aus dem Kaiserreich (1908) stammenden VVG ist von einer Expertenkommission vorbereitet worden, die den Entwurf eines fertig ausformulierten Versicherungsvertragsgesetzes vorgelegt hat. Obgleich in dieser aus 21 Mitgliedern bestehenden Kommission die Vertreter der Assekuranz zahlenmäßig dominierten, konnte dieser Entwurf als ausgewogen ­bezeichne...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Regressvereitelung

Rz. 149 Kann von einem mit der Abwicklung des Transportes beauftragten Dritten Ersatz des Schadens nicht verlangt werden, weil dessen gesetzliche Haftung über das verkehrsübliche Maß hinaus durch Vertrag beschränkt oder ausgeschlossen ist, ist der Versicherer insoweit nach Ziff. 23.3 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 7.10.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 von der Verpflichtung zur L...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 4. Rechtsübergang, § 11 Ziff. 2 AVB

Rz. 122 Forderungen gegen den Kunden erlöschen trotz Entschädigungszahlung des Versicherers nicht. Obwohl eine Realisierung der entschädigten Forderungen gegen das insolvente Unternehmen – insbesondere bei juristischen Personen – schwierig ist (Regress), hält sich der Versicherer die Möglichkeit offen, die Erfüllungsansprüche gegen den Kunden durchzusetzen. Demzufolge lässt ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Übergang/Quotenvorrecht

Rz. 142 Steht dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens gegen einen Dritten zu, so geht der Anspruch nach Ziff. 23.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 45 Abs. 1 ADS 1919 auf den Versicherer über, soweit dieser dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers ge...mehr

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§ 18 Transportversicherung / aa) Allgemeines/Leistungsfreiheit

Rz. 242 Nach Ziff. 7.3 DTV-VHV 2003/2011 ist der Versicherer leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten die in Ziff. 7 DTV-VHV 2003/2011 genannten oder sonstige vertraglich vereinbarte Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat, es sei denn, die Verletzung war weder für den Eintritt des Versicherungsfalls oder die Feststell...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Q. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) – Stand Juli 2007

Rz. 526 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (ARB 2012) mit dem aktuellen Stand Juni 2017 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versiche...mehr

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§ 18 Transportversicherung / (2) Both-To-Blame-Collision-Clause

Rz. 44 Die sogenannte Both-to-Blame-Collision-Clause findet sich in Charterverträgen und Konnossementen und geht auf amerikanisches Recht zurück, wonach beide Reeder der an einer Kollision beteiligten Schiffe den Ladungsinteressenten gegenüber als Gesamtschuldner haften. Wird das andere Schiff zu 100 % in Regress genommen, kann es 50 % des Schadens von dem die Ladung beförde...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / VI. Diskriminierungen (Ziff. 5.16)

Rz. 170 Ferner sind vom Versicherungsschutz nach Ziff. 5.16 ausgeschlossen Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. Dieser Ausschluss hängt mit den hohen Entschädigungssummen bei Diskriminierungen von Arbeitnehmern im US-amerikanischen Recht zusammen (vgl. dazu auch die sog. Employment-Practise-Liabil...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Schwarzfahrtklausel

Rz. 80 Nach D.1.2 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht hat. Unberechtigter Fahrer ist, wer ohne ausdrückliche oder stillschweigende vorherige Erlaubnis des Halters das Fahrzeug lenkt.[97] Rz. 81 Nach D.1.2 AKB ist der Versicherer auch gegenüber dem Versicherungsnehmer, Eigentümer oder Halter zur Leistungskürzung ber...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / dd) Fahruntüchtigkeitsklausel

Rz. 85 Nach D.1.2. AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Haftpflichtversicherung vor, wenn der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Anders als in der Kaskoversicherung muss der Versicherungsnehmer in der KH-Versicherung wegen § 28 Abs. 3 S. 1 VVG, D.2.2 AKB den Kausa...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / IV. Mehrere Versicherer

Rz. 170 Bei der Deckung des Arzthaftpflichtrisikos können sich Probleme ergeben, wenn mehrere Versicherer an der Deckung beteiligt sind. Dabei sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden. Zum einen kann es so sein, dass das Arzthaftpflichtrisiko eines Arztes oder Krankenhausträgers durch mehrere Versicherer im Rahmen einer Mitversicherung, Nebenversicherung oder D...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 7. Ausblick zur Rückrufkosten-Deckung

Rz. 209 Über die Voraussetzungen und den Umfang einer sich aus der Produktbeobachtungspflicht zu Lasten des Herstellers ergebenen Rückrufpflicht bestand von Anbeginn, insbesondere seit Mitte der 90er Jahre, an eine fortlaufende Diskussion. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Umfang von Maßnahmen, die der Hersteller eines fehlerhaften Produktes zur erkannten Gefahrenb...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / f) Studenten

Rz. 81 Medizinstudenten werden im praktischen Jahr (PJ) im Rahmen der Universitätsausbildung tätig. Der Medizinstudent im PJ ist im Rahmen seines Ausbildungsverhältnisses in der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhausträgers mitversichert, soweit hierfür weder eine anderweitige Deckung noch ein Freistellungsanspruch besteht (2.1.1 (3) BBR). Dem Träger de...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Abwendung und Minderung des Schadens

Rz. 108 Bei Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer nach Ziff. 15.2 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 41 ADS 1919 den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern. Er hat dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen und solche Weisungen einzuholen, soweit die Umstände es gestatten. Nach dem Wortlaut von Zi...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Erstprämie

Rz. 45 Wird die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Versicherungsvertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht erfolgt ist (§ 37 Abs. 1 VVG). Die nach altem Recht geltende Rücktrittsfiktion gem. § 38 Abs. 1 S. 2 VVG a.F., wonach es als Rücktritt galt, wenn der Versicherer den Anspruch auf die Erstprämie nicht innerhalb einer Frist von drei Monate...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / c) Schadenabwendung, Schadenminderung

Rz. 283 Im Zuge der Pflicht zur Schadenabwendung und Schadenminderung hat der Versicherungsnehmer alles zu tun, um den Eintritt eines unmittelbar drohenden Schadens abzuwenden und die Auswirkungen des bereits eingetretenen Schadens so gering wie möglich zu halten (§ 13 Nr. 1 c AFB 87/B § 8 Nr. 2 a aa AFB 2010). Dabei hat er die Weisungen des Versicherers zu beachten (B § 8 N...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Deckungsumfang

Rz. 163 Der Außenversicherungsschutz nach A § 7 VHB 2010 hängt vom Bestand der Hausratversicherung für die Wohnung des Versicherungsnehmers ab. Er gilt seit den VHB 92 weltweit. Der Versicherungsschutz ist eingeschränkt auf das Eigentum des Versicherungsnehmers und der übrigen Haushaltsmitglieder sowie solche fremde Sachen, die dem Gebrauch des genannten Personenkreises diene...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Kündigung

Rz. 38 Beträgt die Vertragsdauer ein Jahr, so verlängert sich nach G.1.2 AKB der Versicherungsvertrag jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens ein Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Bei Verträgen mit einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag nach G.1.4 AKB 2008 mit Ablauf ohne Kündigung. Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist jede Partei ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Regressverzichtsabkommen

Rz. 331 Der Anspruchsübergang gem. § 86 VVG droht den eigentlichen Versicherungsschutz des Schadenverursachers zu entwerten. Um dieses ungewünschte Ergebnis zu vermeiden, schlossen die Feuerversicherer 1961 das so genannte Regressverzichtsabkommen. Die Bestimmungen für einen Regressverzicht der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen und ein Verzeichnis der be...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Kosten-Nutzen-Bilanz

Rz. 193 Begrifflich bedeutet Risk-Management zwar zunächst nur die Vermeidung von unnötigen Haftungsfällen, gleichzeitig bedeutet ein im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung verstandenes Risk-Management aber auch eine immense Effektivitätssteigerung und Kostensenkung.[260] Regresse von Patienten, Sozialversicherungsträgem und privaten Krankenversicherungen beei...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 5. Einschränkung der Leistungsfreiheit

Rz. 131 In der Kaskoversicherung besteht nach der VVG-Reform nur noch bei Vorsatz unbeschränkte Leistungsfreiheit des Versicherers. Ansonsten ist der Versicherer nach § 28 Abs. 2 S. 2 VVG im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Rz. 132 In der Kfz-Haftpflichtversicherung i...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / d) Haftung für Vertrauenspersonen bei Fremdschäden

Rz. 50 Die Erstattungsfähigkeit von Fremdschäden setzt gem. § 3 AVB-VSV zusätzlich zum Vorliegen einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung einer Vertrauensperson voraus, dass das versicherte Unternehmen dem geschädigten Dritten aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung hierfür Schadenersatz geleistet hat. Rz. 51 Als gesetzliche Verpflichtung des Versicherung...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Rechtsgrundlagen des Haftpflichtanspruchs

Rz. 29 Für den Versicherungsschutz ist nach A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB die Inanspruchnahme aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts maßgebend. Rz. 30 Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen ergeben sich aus deliktischen, quasi deliktischen und sonstigen gesetzlichen Anspruchsnormen, die den Ausgleich eines Schadens bezwecken. Rz. 31 Au...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen", Abs. 1 c bzw. Nr. 2.4.3 ARB 2012

Rz. 409 Die Definition des Versicherungsfalls "in allen anderen Fällen", also für sämtliche Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2 a und k ARB, findet sich in § 4 Abs. 1 c ARB: Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, in welchem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll....mehr

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§ 18 Transportversicherung / 17. Mitversicherung (Ziff. 25 DTV-Güter 2000/2011; 9.4 ADS Güterversicherung 73/84/94)

Rz. 150 Bei Versicherungen, die von mehreren Versicherern übernommen sind, haften diese nach Ziff. 25.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.4.1 ADS Güterversicherung 73/84/94 stets nur für ihren Anteil und nicht als Gesamtschuldner, auch wenn die Einzelpolice oder das Zertifikat von einem Versicherer für alle Versicherer gezeichnet ist. Ausdrücklich wird eine Haftung der Versichere...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Umwelthaftpflicht-Versicherung stellt einen weiteren eigenständigen Baustein der Betriebs-Haftpflichtpolice dar. Damit wird insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass über mehrere Ausschlusstatbestände der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) Risiken aus dem Bereich der Umweltschäden ausgeschlossen sind. Insbesondere enthält Ziff. 7.10 AHB eine umfassende...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Chefarzt

Rz. 73 Ein im medizinischen Bereich völlig weisungsfrei arbeitender Chefarzt ist haftungsrechtlich als verfassungsmäßig berufener Vertreter des Trägers zu behandeln. Das gilt – bei Erfüllung dieser Kriterien – nicht nur für den ärztlichen Direktor, sondern auch für den Leiter einer nichtselbstständigen Klinik.[104] Der Chefarzt wäre ohne abweichende Vereinbarung für seine di...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / II. Führungsklauseln in der D&O-Versicherung

Rz. 213 Bei den kaum abschätzbaren Risiken im Bereich der D&O-Haftpflichtversicherung übernimmt in der Praxis zumeist nicht mehr nur ein Versicherer das Vermögensrisiko. Vielmehr teilen sich mehrere Versicherer – ein sog. Versicherungskonsortium – das Risiko. Dies kann "verdeckt" geschehen (sog. verdeckte Mitversicherung: "Kellerpolice") oder offen gelegt werden ("offene Mitv...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 309 Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Grade außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste. Erforderlich ist ein objektiv grober und subjektiv unentschuldbarer Verstoß gegen die im konkreten Fall gebotene Sorgfalt.[365] Vorausgesetzt wird hierfür grundsätzlich ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 5. Die neue Marktsituation

Rz. 20 Der deutsche Markt der Heilwesenhaftpflichtversicherungen hat sich zur Jahreswende 2012/2013 noch einmal grundlegend verändert. Während sich im weniger risikobehafteten Bereich der niedergelassenen Ärzte aufgrund der schon vor einigen Jahren durchgeführten Sanierungsaktion der DBV Winterthur/AXA Versicherung kein neuer Sanierungsbedarf ergab, sorgte der deutsche Markt...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 11. Haftung der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 103 Durch das am 1.7.1995 in Kraft getretene PartGG ist den Rechtsberatern eine weitere Gesellschaftsform, die Partnerschaftsgesellschaft, an die Hand gegeben worden. Die Haftung entsprechend den Vorschriften für die oHG ist hier – im Gegensatz zur BGB-Gesellschaft – weitgehend im Gesetz festgelegt. Die Partnerschaft als zugelassene Berufsausübungsgesellschaft benötigt ei...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / h) Rückrufkostenausschluss (Ziff. 6.2.8)

Rz. 173 Mit dem in Ziff. 6.2.8 geregelten Rückrufkostenausschluss sollen Überschneidungen zu den Rückrufkostendeckungen[332] vermieden und die Abgrenzung einfach gestaltet werden.[333] Die Regelung in Ziff. 6.2.8 schließt Ansprüche wegen Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rückruf von Erzeugnissen geltend gemacht werden, aus, wobei sowohl der Rückruf, als auch der Begriff ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Versicherungssumme und Serienschaden

Rz. 190 Eines der wesentlichen Elemente des Versicherungsvertrages ist die Versicherungssumme. Die Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der Leistungen dar, die der Versicherer im jeweiligen Schadenfall zu erbringen hat (§ 3 III Ziff. 2 AVB); nur Kosten und evtl. Prozesszinsen werden vom Versicherer über die Versicherungssumme hinaus noch ersetzt. Die Versicherungssumme ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Aufklärung des Sachverhalts

Rz. 29 Ohne eine sorgfältige Aufklärung des Sachverhalts ist die von der Rechtsprechung im Rahmen eingeschränkter oder uneingeschränkter Mandate geforderte Beratung und Belehrung nicht möglich. Sie steht zwar abstrakt an erster Stelle in der Prioritätensetzung, wird aber immer wieder vernachlässigt und ist deshalb häufiger "verhaltensbedingte" Ursache für Regressansprüche ge...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 8. Regressansprüche des Versicherers

Rz. 227 Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber aus dem Versicherungsverhältnis zur Leistung verpflichtet ist, ist er im Verhältnis der Gesamtschuldner zueinander allein verpflichtet (§ 116 Abs. 1 S. 2 VVG). Hinweis Bei Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten, aber Leistungspflicht gegenüber dem geschädigten Dritten gilt § 11...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Fahrlässigkeit

Rz. 168 Die Berufs-Haftpflichtversicherung deckt jeden fahrlässig begangenen Verstoß (Pflichtverletzung). Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat, sind nicht versichert, § 103 VVG.[439] Nicht versichert sind in der Regel konsequenterweise auch Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Mandanten ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers

Rz. 302 Nach § 86 Abs. 1 S. 2 VVG darf ein Forderungsübergang nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden, weil der mit der Prämie erkaufte Schutz der Kasko sich nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers auswirken soll. Die Gefahr einer nachteiligen Auswirkung besteht aber immer dann, wenn der Versicherungsnehmer einen Verkehrsunfall mitverursacht ha...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / E. Anhang: Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen

Rz. 229 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Hinweis Unbedingt zu beachten sind die jeweils individuellen Abweichungen zum Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung gem. § 4 Ziff. 5 der nachfolgenden "Muster-AVB" für die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB siehe Rdn...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / III. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung

Rz. 349 Das nachfolgende Klagemuster beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Feuerversicherung. Der Versicherungsnehmer begehrt die volle Entschädigung zum Zeitwert, während der Versicherer den Einwand der Unterversicherung erhebt. Muster 5.1: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung Muster 5.1: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung An das Landgericht Kl...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / aa) Außenhaftung

Rz. 75 Was die Außenhaftungsansprüche angeht, die gesellschaftsfremde Dritte geltend machen, sind diese nach Ziff. 1.1 Abs. 1 des Modells gedeckt. Es handelt sich – dies folgt aus § 100 VVG – um das typischerweise abgesicherte Risiko in der Haftpflichtversicherung. Betroffen sind also haftungsrechtliche Ansprüche:[216]mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Eigen-/Fremdschaden

Rz. 24 Die VSV ersetzt gem. §§ 1, 2 AVB-VSV dem versicherten Unternehmen typischerweise die Eigenschäden, die es durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen i.S.v. § 14 AVB-VSV/K bzw. § 34 AVB-VSV/P, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten, erleidet. Für die Erstattung von Fremdschäden verlangt § 3 AVB-VSV zusätzlich zum Vorl...mehr