Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / A. Einführung

Rz. 1 Ziel einer jeden Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen von den wirtschaftlichen Folgen ihrer gesetzlichen Haftpflicht gegenüber geschädigten Dritten freizustellen. "Haftpflicht" ist die Verpflichtung zum Schadenersatz bei der Verletzung fremder Rechtsgüter. Rz. 2 Die Allgemeine Haftpflichtversicherung unterscheidet nach...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Versicherungsfall

Rz. 13 Gem. A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB gewährt der Versicherer: Zitat "Versicherungsschutz … für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflich...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 9. Verjährung

Rz. 76 Die ursprünglich unangemessen lange, 30-jährige Verjährungsfrist des BGB wurde durch die Regelung des (alten) § 51b BRAO abgelöst, die einen Verjährungszeitraum von drei Jahren statuierte. Mit Verkürzung der Regelverjährungsfrist auf ebenfalls drei Jahre, wurde § 51b BRAO obsolet und durch das Gesetz zur Anpassung der Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernis...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) "Inverkehrbringen"

Rz. 46 Das Produkthaftpflichtmodell greift in zeitlicher Hinsicht wenn die Arbeiten abgeschlossen sind oder der Unternehmer die Leistungen ausgeführt hat. Für Erzeugnisse enthielten die Produkthaftpflichtmodellbedingungen 1987 (noch) keinen ausdrücklichen Zeitpunkt der Abgrenzung für ­hergestellte und gelieferte Erzeugnisse. Insofern hat die Aufnahme eines zeitlichen Abgrenz...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / I. Allgemeines

Rz. 131 Auch ein Lebensversicherungsvertrag kann durch Vereinbarung der Vertragsparteien jederzeit geändert werden (§ 311 Abs. 1 BGB). Abzugrenzen ist eine solche Vertragsänderung von dem Abschluss eines neuen Lebensversicherungsvertrages. Entscheidend für die Frage, ob eine Vertragsänderung oder ein Neuabschluss vorliegt, ist der Wille der Vertragsparteien, insbesondere der...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / (2) Grundsatzentscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 9.6.2011

Rz. 126 Erstmals hat sich ein deutsches Obergericht, das OLG Frankfurt am Main,[359] in einer Grundsatzentscheidung vom 9.6.2011[360] mit der Wirksamkeit der sog. Kostenanrechnungsklausel in einem konkreten D&O-Versicherungsvertrag befasst. Im Jahr 2001 hatte die klagende Gesellschaft vier ehemalige Organmitglieder in einem Haftpflichtprozess – wegen Darlehensgewährung an ei...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Warenkreditversicherung (AVB WKV 04)

Rz. 144 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Atradius Kreditversicherung. § 1 Gegenstand der Versicherung Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Ausfälle von versicherten Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, sofern der Forderungsausfall durch den in § 9 AVB definierten und während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eingetretenen Versicherung...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Beratungspflichten/Prospektangaben

Rz. 14 Wer ein komplexes Versicherungsprodukt wie die Hausratversicherung vertreibt, schuldet vor und bei Vertragsabschluss Aufklärung und Beratung, auch wenn der Versicherungsnehmer für seine Risikoabdeckung vom Grundsatz her selbst verantwortlich ist und auch im VVG 2008 verantwortlich bleibt.[16] Derartige Beratungspflichten hat die Rechtsprechung schon vor Inkrafttreten ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / G. Muster: Verkehrsunfallklage bei Mitverschulden nach Inanspruchnahme der Kaskoversicherung (Quotenvorrecht)

Rz. 307 Muster 2.1: Verkehrsunfallklage bei Mitverschulden nach Inanspruchnahme der Kaskoversicherung (Quotenvorrecht) Muster 2.1: Verkehrsunfallklage bei Mitverschulden nach Inanspruchnahme der Kaskoversicherung (Quotenvorrecht) An das Amtsgericht 50922 Köln Klage der _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen 1. den ...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / a) Vorliegen einer unerlaubten Handlung

Rz. 46 Eine unerlaubte Handlung liegt nach § 823 Abs. 1 BGB vor, wenn das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht widerrechtlich verletzt worden sind. Als sonstige Rechte sind für den Schutzbereich der VSV Marken, Patent und weitere Unternehmenspersönlichkeitsrechte relevant (vgl. oben Rdn 23). In der Praxis kommt Verstößen gege...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Stationäres Risiko

Rz. 166 Gemäß § 4 Nr. 2 AFB 87 und A § 6 AFB 2010 wird der Versicherungsort definiert durch die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke. Aus der Definition folgt, dass der Versicherungsschutz in der Feuerversicherung grundsätzlich ortsgebunden ist, also ein stationäres Risiko absichert. Rz. 1...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Wirksamkeit des § 4 Abs. 5 MB/KK

Rz. 488 An der Wirksamkeit des § 4 Abs. 5 MB/KK werden keine ernsthaften Zweifel gehegt; die Vorschrift ist weder überraschend noch enthält sie eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers gem. § 305 c BGB bzw. § 307 BGB. Der BGH[311] hat auf die berechtigten Interessen der Versicherer hingewiesen, davor geschützt zu werden, dass über die medizinisch notwendig...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 4. Abwasseranlagen, Einbringen von Abwässern

Rz. 27 Nach Ziff. 2.4 UHV ist das besondere Abwasserrisiko versicherungstechnisch gedeckt. Der Versicherungsnehmer soll Schutz dafür erhalten, dass er auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, weil er entweder Inhaber einer Abwasseranlage ist oder aber dafür in Haftung genommen wird, dass er Stoffe in ein Gewässer eingebracht oder eingeleitet hat oder derart auf ein Gewä...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Zivilverfahren

Rz. 111 Im Arzthaftungsprozess übernimmt der Versicherer nach Ziff. 5.2 AHB im Namen des Versicherungsnehmers die Prozessführung auf seine Kosten. Die Prozesskosten werden nicht als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet (Ziff. 6.5 AHB). Der Versicherer trägt demnach alle Kosten, auch wenn Schadensersatz und Prozesskosten zusammen die Deckungssumme überschreiten. ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 3. Haftungsversicherung der Verkehrsträger (Verkehrshaftungsversicherung)

Rz. 11 Von Verkehrshaftungsversicherung spricht man, wenn es um die Versicherung der Haftung der Verkehrsträger und Spediteure geht (Frachtführer, Verfrachter, Lagerhalter). Die Versicherung der Haftung der Frachtführer, Verfrachter, Spediteure und Lagerhalter ist eine Haftpflichtversicherung,[11] auch wenn sie traditionell bei den meisten Versicherern und auch im GDV in der...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Abgrenzung Nebenpflicht/Obliegenheit

Rz. 42 Die Verletzung von Nebenpflichten des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer spielt in der versicherungsrechtlichen Praxis eine untergeordnete Rolle. Dieser Grundsatz gilt auch im Bereich der Feuerversicherung. Von wesentlich größerer Bedeutung ist die Verletzung von Obliegenheiten. Obliegenheiten grenzen sich von Nebenpflichten dadurch ab, dass sie kein...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (3) Weitere Vermögensnachteile (Ziff. 4.3.2.3)

Rz. 101 Nach Ziff. 4.3.2.3 ersetzt der Versicherer weitere Vermögensnachteile (z.B. entgangenen Gewinn) unter der Voraussetzung, dass die weiterverarbeiteten oder weiterbearbeiteten Erzeugnisse nicht oder nur mit einem Preisnachlass veräußert werden können (wiederum dann nicht, wenn die Kosten im Zusammenhang mit einem Rückruf geltend gemacht werden, vgl. Ziff. 6.2.8). Aus d...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / e) Neufassung Stand Februar 2014

Rz. 130 Die aktualisierten Musterbedingungen (AHB Stand Februar 2014) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beinhalten unter Ziff. 1.1 AHB den Versuch einer Definition des "Schadenereignis": Zitat "Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Vers...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Verkehrsvertragliche Haftung nach Maßgabe der deutschen gesetzlichen Bestimmungen (Ziff. 3.1 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 166 Gemäß Ziff. 3 und 4 DTV-VHV 2003/2011 ist allein die vertragliche Haftung des Versicherungsnehmers nach Maßgabe der ab Ziff. 3.1 DTV-VHV 2003/2011 aufgeführten gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen versichert, die Haftung aus unerlaubter Handlung nur, wenn sie nach Ziff. 3.12 DTV-VHV 2003/2011 neben oder anstelle von vertraglichen Ansprüchen geltend gemacht wir...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Gebührenanspruch des Rechtsanwalts für die Einholung der Deckungszusage

Rz. 65 In der Praxis wird die Einholung der Deckungszusage unterschiedlich gehandhabt. Manche Versicherungsnehmer suchen ihren Rechtsanwalt schon mit der ihnen erteilten schriftlichen Deckungszusage auf. In der Regel wird die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer jedoch dem Rechtsanwalt überlassen. Die meisten Rechtsanwälte erbringen die Abwicklung mit dem Rechtsschu...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / P. Muster: Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherer

Rz. 525 Muster 13.1: Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherer Muster 13.1: Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherer An das Amtsgericht Hannover Klage des Herrn Fritz Müller, kaufmännischer Angestellter, Hauptstr. 10, 30855 Langenhagen, Kläger, – vertreten durch die RAe _________________________ – gegen die XY-Rechtsschutzversicherungs-AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstan...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Regulierungsvollmacht

Rz. 166 Nach Ziff. 5.2 AHB gilt der Versicherer "als bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben".[217] Ein vom Haftpflichtversicherer des auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Arztes dem geschädigten Patienten erteiltes deklaratorisches Schul...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / b) Sachschäden

Rz. 31 Unter einem Sachschaden ist – in Anlehnung an die grundlegende Regelung in Ziff. 1.1 AHB – die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen zu verstehen.[106] Zur Auslegung können auch die Strafvorschriften zur Sachbeschädigung herangezogen werden. Dabei liegt eine Beschädigung nicht nur vor, wenn auf die Substanz einer (bereits bestehenden) Sache körperlich so eingewirkt...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Behandlung durch Ärzte oder Krankenhäuser, deren Rechnungen von der Erstattung ausgeschlossen sind (§ 5 Abs. 1 c MB/KK)

Rz. 525 Keine Leistungspflicht besteht für Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und Krankenhäuser, deren Rechnungen von der Erstattung ausgeschlossen sind (sog. schwarze Liste). ­Ursache hierfür muss ein "wichtiger Grund" sein, der den Versicherer zu diesem Verhalten veranlasst. Hierzu zählen insbesondere überhöhte Rechnungen wegen medizinisch nicht vertretbarer ...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz, § 2 Ziff. 1–3 AVB

Rz. 18 Sofern versicherte Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen ausfallen und ein Versicherungsfall während der Laufzeit des Versicherungsvertrages vorliegt, hat der Versicherungsnehmer einen Entschädigungsanspruch gegen den Versicherer (§ 1 AVB), soweit er den Pflichten und Obliegenheiten aus der Police nachgekommen ist. Im Rahmen der Absicherung von Dienst...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Reformvorschläge

Rz. 13 Die Deutsche Ärzteversicherung, Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG, verwaltet 186.000 Arzthaftpflichtversicherungsverträge. In den Jahren 2007 bis 2009 stellte die Deutsche Ärzteversicherung mehr als eine Verdopplung des Verlustes in der Sparte Arzthaftpflicht fest.[23] Die Schadensaufwendungen betrugen ungefähr das Doppelte der Einnahmen. Untersuchungen haben...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / f) Prüf- und Sortierkosten (Ziff. 4.6)

Rz. 136 Nach den Ziff. 4.2 ff. werden Prüf- und Sortierkosten deckungsrechtlich betrachtet nicht erfasst;[264] Versicherungsschutz wird eben nur für die tatsächlich mangelhaften Teile gewährt. Bei Serienproduktionen mit hohen Stückzahlen (z.B. Dosenabfüllbetrieb) stellen die Überprüfung und Sortierung ein hohes Kostenrisiko dar. Ziff. 4.6 gibt – fakultativ – die Möglichkeit,...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / XI. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung

Rz. 38 § 2 Nr. 2 a) ABU/ABN geht von einer zusätzlichen Versicherbarkeit der Gefahren der Feuerversicherung und der Risiken von Einwirkungen von Luftfahrzeugen auf die Bauleistung aus. Nachdem das Feuerversicherungsrisiko durch öffentlich-rechtliche Zwangsmonopole abgesichert war, wurde ein Regelungsbedarf in der Bauwesenversicherung nicht gesehen. Die Gebäudeversicherungsmo...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / E. Anhang: Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen (FBUB 2010) – Stand 1.4.2014

Rz. 133 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / C. Anhang: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Produkthaftpflichtversicherung von Industrie- und Handelsbetrieben (Produkthaftpflicht-Modell) – Stand August 2008/Alte Fassung

Rz. 212 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen mit dem aktuellen Stand Januar 2015 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirt...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Beratung und Belehrung des Mandanten

Rz. 22 Bestimmend für den Inhalt und den Umfang der Pflichten des Anwaltes ist grundsätzlich das zwischen den Parteien des Anwaltsvertrages Vereinbarte. Eine differenzierte Betrachtung uneingeschränkter, umfassender Mandate und eingeschränkter Mandate ist in jedem Fall angezeigt. Letzteres verpflichtet den Anwalt, sich mit der ihm übertragenen Rechtssache nur in einem konkre...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / F. Anhang: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914) – Fassung 1.1.2013

Rz. 202 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Historie der Produkthaftpflichtversicherung

Rz. 1 Risiken aus oder im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten sind allgegenwärtig. Wer erinnert sich nicht an das berühmte Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen in Sachen "Contergan".[1] In einem nahezu elf Jahre dauernden Verfahren wurde schließlich – nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger – ein Kausalzusammenhang zwischen längerer Thalidomid-Einnahme und...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / E. Anhang: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010) – Stand 1.1.2013

Rz. 283 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Rz. 284 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die ak...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / F. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 350 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / H. Entschädigungsumfang

Rz. 46 Nachdem mit der Bestimmung der versicherten Sachen, der versicherten Gefahren und der ­versicherten Interessen die Voraussetzungen der Deckungspflicht der Bauleistungsversicherung geklärt sind, befasst sich der Abschnitt über die Berechnung der Entschädigung mit der damit zunächst zu klärenden Vorfrage der zugrunde zu legenden Versicherungssumme, den Grundsätzen der E...mehr

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zfs 8/2017, Deckungsschutz ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Klage ist aber unbegründet, weil der geltend gemachte Deckungsanspruch nicht besteht. …" I. Die Kl. wird nicht i.S.d. Nr. 1.1. AHB wegen eines Schadensereignisses, welches einen Sachschaden zur Folge hatte, auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Dabei kommt es im vorweggenommenen Deckungsprozess – wie hier – nicht darauf an, ob der von dem Dritten gegen den VN gelten...mehr

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zfs 8/2017, Deckungsschutz ... / Sachverhalt

Die Kl. unterhält bei dem Bekl. eine Haftpflichtversicherung. Sie wird von den Eigentümern eines Hausgrundstücks in Anspruch genommen auf Ersatz von Reparaturkosten, die entstanden seien durch Wurzeleinwuchs in eine Abwasserleitung. Der betreffende Baum steht auf städtischem Grund. Dort liegt auch jener Teil der Abwasserleitung, in welchen die Wurzeln eingewachsen sein solle...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 1. Auslassung wesentlicher Sachverhaltsdetails?

Die damals 15jährige Erblasserin verunglückte, wie das KG Berlin ausführt (Rn 5), im Jahr 2012 "unter bisher ungeklärten Umständen tödlich. Sie wurde im Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße von einer einfahrenden U-Bahn erfasst und verstarb wenig später im Krankenhaus." Ihre Eltern traten in Erbengemeinschaft die Rechtsnachfolge an. Um die Umstände des Todes ihrer Tochter aufz...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / 1. Ausgangssachverhalt

Die minderjährige Tochter der Klägerin ist nach einem Unfall mit einer U-Bahn in Berlin verstorben. Es stand der Verdacht auf einen Suizid im Raum und in diesem Zusammenhang auch Anspruch auf Schadensersatz des Fahrers der U-Bahn (insbes. Schmerzensgeld) gegen die Eltern als Erbengemeinschaft. Die Eltern erhofften sich aus dem Inhalt des Facebook-Accounts ihrer Tochter Hinwe...mehr

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zfs 8/2017, Tierhalterhaftung / 1 Aus den Gründen:

[2] "… Am 15.9.2011 gegen 5.50 Uhr befuhr der Angestellte des Kl. M mit einem Kleinbus des Kl. eine Staatsstraße. Der Angestellte B befand sich als Beifahrer in dem Fahrzeug. Auf der Gegenfahrbahn standen zwei Fahrzeuge mit eingeschaltetem Licht. Eines dieser Fahrzeuge betätigte die Lichthupe, um den Fahrer des Kleinbusses zu warnen. Als M an den Fahrzeugen vorbeifuhr, sah e...mehr

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zfs 8/2017, Sachmangel bei ... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage ist überwiegend begründet." I. Die Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Zahlung von 20.901,39 EUR aus §§ 346 Abs. 1, 437 Nr. 2, 440, 323 BGB. 1. Das erworbene Fahrzeug war bei Übergabe mit einem Sachmangel behaftet, da es nicht die Beschaffenheit aufwies, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten konnte...mehr

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zfs 8/2017, Beweis eines Va... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Versicherungsfall ist eingetreten. Versichert sind nach A.2.3.2 AKB Unfälle des Fahrzeugs. Die in A.2.3.2 und A.2.3.3 AKB geregelten Versicherungsfälle “Unfall' und “Mut- oder böswillige Handlungen' schließen sich nicht aus, sondern überlagern sich teilweise. A.2.3.3 AKB ist keine Einschränkung von A.2.3.2 AKB sondern als zusätzliches versichertes Risiko formuliert. ...mehr

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FoVo 08_09/2017, Erneutes Auskunftsverlangen nach § 840 ZPO

Nach § 840 Abs. 1 ZPO hat der Drittschuldner im Rahmen der Forderungspfändung dem Gläubiger binnen zwei Wochen nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eine Drittschuldnerauskunft zu erteilen, die sich insbesondere darüber verhalten muss, ob der Drittschuldner in der behaupteten Geschäftsbeziehung mit dem Schuldner steht und ob aus dieser Beziehung Ford...mehr

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FoVo 08_09/2017, BGH entsch... / 2 II. Die Entscheidung

Problem: LG hat Fakten geschaffen Die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin ist nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere fehlt es der Gläubigerin nicht deshalb am Rechtsschutzbedürfnis für die Rechtsbeschwerde, weil der Pfändungsbeschluss vom 27.11.2012 infolge Aufhebung durch das Beschwerdegericht nicht mehr wirksam ist. Die Aufhebun...mehr

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zfs 8/2017, Anforderungen a... / 2 Anmerkung:

I. Bedeutung der Nacherfüllungsphase 1. Auf der Grundlage der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (RL 1999/44/EG v. 25.5.1999), ergänzt durch die Verbraucherschutzrichtlinie (RL 2011/83/EU v. 25.10.2011), ist die Sachmängelhaftung in § 323 Abs. 2 BGB neu geregelt worden. In Fortschreibung der in § 433 Abs. 1 S. 2 BGB ausgesprochenen Verpflichtung des Verkäufers werden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 113 Qualitä... / 2.4 Prüfergebnis und mögliche Konsequenzen

Rz. 12 Abs. 3 sieht vor, dass das Prüfergebnis, welches in einem schriftlichen Prüfbericht fixiert wird, nur bei der nächstmöglichen Pflegesatzvereinbarung, d. h. mit Wirkung für die nahe Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit zu berücksichtigen ist. Vergangenheitsbezogene Unwirtschaftlichkeiten im Krankenhaus werden damit mit Ausnahme der belegärztlichen Behandlung, welc...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 4. Viertes Zeitfenster: Eintritt in das gesetzliche Rentenalter

Rz. 94 Mit dem Eintritt in das gesetzliche Rentenalter spätestens nach Vollendung des 67. Lebensjahres erlischt der Erwerbsschaden des abhängig Beschäftigten. Der Geschädigte wäre jetzt aus dem Erwerbsleben ohnehin ausgeschieden, so dass ihm ein zivilrechtlicher Erwerbsschadensersatzanspruch aufgrund des Verkehrsunfalls nicht mehr erwächst. Gegebenenfalls ist an dieser Stell...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / Literaturtipps

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