Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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zfs 10/2017, Unfall zwische... / 2 Aus den Gründen:

" … Dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gem. §§ 7, 18, 9 StVG, §§ 823, 249, 253, 254 BGB, § 115 VVG zu." Den Unfall hat er durch grob fahrlässiges Verhalten allein verschuldet. Ein schuldhaftes Verhalten des Bekl. zu 1 lässt sich nicht feststellen. Die Haftung der Bekl. zu 2 und 3 aus Betriebsgefahr des Fahrzeugs und die Haftung d...mehr

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zfs 10/2017, Porsche überho... / C. Nichtanwendung des § 287 ZPO als entscheidender Unterschied

Die frühere Rechtsprechung des VI. Senats maß dem Gutachten die Bedeutung bei, Grundlage einer Schadensschätzung gem. § 287 ZPO sein zu können. Dies hat der Senat im Urteil vom 20.6.1989[14] explizit begründet. Auch wenn der Kläger das beschädigte Fahrzeug tatsächlich hat reparieren lassen, brauche er Art und Umfang der Reparatur nicht nachzuweisen. Er könne sich mit der Vor...mehr

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zfs 10/2017, Porsche überho... / E. Widerspruch zu Sinn und Zweck des Gesetzes

Die Rechtsprechung des VI. Senats seit dem VW-Urteil steht letztendlich nicht mit Sinn und Zweck des § 249 BGB im Einklang. Die frühere Rechtsprechung des Senats hat aus dem Gesetzeszweck die drei Prinzipien des Schadensersatzes hergeleitet, nämlich den Grundsatz der Totalentschädigung, die Dispositionsfreiheit des Geschädigten und das Wirtschaftlichkeitsgebot. Nachdem der G...mehr

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zfs 10/2017, Haftung bei ei... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Das LG hat zu Recht einen Verstoß des Kl. gegen § 1 Abs. 2 StVO festgestellt, wodurch die Betriebsgefahr seines Pkws erhöht war. Er hätte nach der von den Bekl. zutreffend zitierten sog. “Lückenrechtsprechung' bei Annäherung an die Einmündung der Straße … in die … -Straße aufgrund des Rückstaus, der sich auf der rechten Spur der … -Straße gebildet hatte, besondere So...mehr

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AGS 10/2017, Kein berufsrec... / 2 Aus den Gründen

Der zulässige Antrag ist auch in der Sache begründet. Rüge und Einspruchsentscheidung waren aufzuheben, weil ein Berufsrechtsverstoß nicht festzustellen war. Zwar hat der betroffene Rechtsanwalt gegen § 3a Abs. 1 RVG verstoßen, indem er eine mündliche Vergütungsvereinbarung mit seinem Mandanten geschlossen hat. Dies stellt jedoch keinen mit dem Berufsrecht zu ahndenden Versto...mehr

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zfs 10/2017, Besitzverhältn... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… II. 1. Rechtsfehlerfrei verneint das BG einen Anspruch der Kl. gegen den Bekl., der sich auf die Herausgabe des mit dem Austauschmotor versehenen Fahrzeugs richtet; infolgedessen steht ihr hinsichtlich des Motors auch kein Schadensersatz für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs zu." [7] a) Zutreffend nimmt das BG an, dass sich der Herausgabeanspruch der Kl. gem. § 985...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / a) Verfahrensablauf

Rz. 572 Da das Recht der einstweiligen Anordnungen mit dem FamFG völlig neu gestaltet wurde, soll im nachstehenden vor Darstellung der Vergütung ein kurzer Abriss über das Verfahren der einstweiligen Anordnungen nach FamFG erfolgen. Rz. 573 Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme treffen, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / V. Freistellungs- oder Zahlungsanspruch?

Rz. 178 Voraussetzung für einen Antrag auf Zahlung (Leistung): Der Mandant hat diesen Betrag bereits an den Rechtsanwalt bezahlt, der Mandant beauftragt den Rechtsanwalt zur Geltendmachung, und der Gegner wurde diesbezüglich in Verzug gesetzt. Ist die Rechnung vom Mandanten nicht bezahlt worden, hat dieser insoweit gegen den Beklagten nur einen Freistellungsanspruch. Allerdi...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 3.1.1 Grundsatz: Erlaubnispflicht bei Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG, Begriff

Arbeitgeber (Verleiher), die Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) – bisher gewerbsmäßig/ab 1.12.2011 im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit – zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (§§ 1, 17 AÜG). Vom Grundsatz her ist jede Arbeitnehmerüberlassung ohne entsprechende Erlaubnis unzulässig, weil auf diese We...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Exkurs: Abgrenzung zu Werk- und Dienstleistungsverträgen

Rz. 45 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Das AÜG und in seiner Folge die steuerliche Haftung des § 42d Abs 6 bis 8 EStG sind nicht anwendbar, wenn der ArbN im Rahmen eines Werkvertrags (§ 631 BGB) oder – seltener – eines selbständigen Dienstleistungs- (§ 611 BGB) oder Geschäftsbesorgungsvertrags (§ 675 BGB) für ein anderes Unternehmen tätig wird. In der Abgrenzung dieser Vertragsar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als ArbN behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In- und Ausl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerschaden

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Entsteht einem ArbN eine höhere Steuerbelastung aus einem fehlerhaften LSt-Abzug, sind mögliche zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem ArbG (Verursacher) geltend zu machen. Hat der ArbN eine progressionsbedingt höhere Steuer zu tragen, weil der ArbG erst im Folgejahr verspätet Arbeitslohn zahlt, kann der ArbN Anspruch auf Ersat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bankgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Pauschale Fehlgeldentschädigungen, die ArbN im Kassen- und Zähldienst gezahlt werden, gehören zum stpfl Arbeitslohn, soweit sie 16 EUR im Monat übersteigen (> R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 4 LStR; > Fehlgeldentschädigung). Verzichtet eine Bausparkasse gegenüber den eigenen ArbN und/oder den ArbN anderer ArbG bei Abschluss von Bausparverträgen auf di...mehr

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zfs 09/2017, Sorgfaltspflic... / Sachverhalt

Eine Radfahrerin stürzte bei Befahren eines Radweges auf einem ehemaligen Industriegelände bei Überfahren einer Gleisanlage, weil die Reifen des Fahrrads in die Schienenspur gerieten und das Fahrrad seine Lenkfähigkeit verlor. Die auf eine von ihr angenommene Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gestützte Klage auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wurde vom ...mehr

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zfs 09/2017, Zeitraum der H... / Sachverhalt

Am 14.4.2011 wurde bei einem Verkehrsunfall ein dem Kl. gehörendes Kfz beschädigt. Er nimmt die Bekl. als Haftpflichtversicherer des Unfallgegners auf Schadensersatz in Anspruch. Der Kl. bezifferte die sich daraus ergebenden Forderungen schriftlich gegenüber der Bekl. und bat um Regulierung. Die Bekl. zahlte daraufhin verschiedene Teilbeträge, unter anderem Nutzungsausfallen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.9 Sanktionen und Haftung bei Nichterfüllung

Rn 60 Dem Insolvenzverwalter obliegt im Hinblick auf den zur Insolvenzmasse gehörenden Geschäftsbetrieb ab Verfahrenseröffnung die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung. Die Aufstellung des Jahresabschlusses, dessen Feststellung, die Prüfung desselben sowie die Veröffentlichung und Bekanntmachung der Dokumente unterliegen zudem bestimmten Fristen. Kommt der Insolvenz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4.2 Inventur, Bestandsverzeichnis

Rn 30 Der Insolvenzverwalter hat anstelle des Schuldners zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und sodann zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Inventur vorzunehmen, mit der er alle dem kaufmännischen Unternehmen des Schuldners zugehörigen Gegenstände – was eher wirtschaftlich als rechtlich zu verstehen ist – zu erfassen und zu bewerten hat (§ 240 HGB). ...mehr

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zfs 09/2017, Ersatzfähigkei... / 2 Aus den Gründen:

" … Ist wegen der Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Geschädigte gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Der Geschädigte ist nach schadensrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei. Er darf zur Schadensbeseitigung grds. den Weg einschlagen, der aus seiner Sicht s...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.1.4 Patente und Erfindungen

Rn 29 In die Insolvenzmasse fallen Erfindungen sowie angemeldete Patente,[69] die nach § 15 Abs. 1 Satz 2 PatG grundsätzlich übertragbar sind, soweit es nicht um den persönlichkeitsrechtlichen Teil geht.[70] Anders als bei Marken trägt das Europäische Patentamt keinen Insolvenzvermerk ein.[71] Ein noch nicht angemeldetes Patent stellt dann einen in die Masse fallenden Vermög...mehr

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zfs 09/2017, Sorgfaltspflic... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung; eine Entscheidung nach mündlicher Verhandlung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. ist nicht erforderlich. Es sind auch sonst keine Gründe vorhanden, die die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung geboten erscheinen lassen." Die Berufung verspricht offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg, ...mehr

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zfs 09/2017, Vollbeweis des... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… 1. Eine – vom BG angenommene – Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob dem VN einer Transportversicherung Beweiserleichterungen in Bezug auf das beförderte und abhanden gekommene Transportgut zu gewähren sind, ist nicht ersichtlich. …" [11] a) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Versicherte einer Geld- und Werttransportversicherung darlegen und beweisen muss, dass ...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsanspr... / 2 Anmerkung

Vorbemerkung Die Vorschrift des § 1615l BGB regelt Unterhaltsansprüche der nicht miteinander verheirateten Eltern aus Anlass der Geburt. Während § 1615l Abs. 2 S. 1 BGB sich mit dem Unterhalt wegen Schwangerschaft oder Krankheit befasst, enthält § 1615l Abs. 2 S. 2 (bis 5) BGB den sog. Unterhaltsanspruch wegen der Kindesbetreuung, kurz: Betreuungsunterhaltsanspruch. Satz 2 ni...mehr

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zfs 09/2017, Gebrauch eines... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag i.V.m. § 1 Abs. 1 AHB i.V.m. lit. A. I. BBR." 1) Ein Versicherungsfall in Gestalt eines Sachschadens ist gegeben. Nach § 1 Abs. 1 der AHB des Vertrags gewährt der VR dem VN Versicherungsschutz u.a. für den Fall, dass er wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadensereigni...mehr

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§ 2 Allgemeines zum AGB-Recht / VIII. Schadensersatz wegen der Verwendung unwirksamer Klauseln

Rz. 55 Der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen macht sich nach § 311 Abs. 2 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig, wenn der Vertragspartner – in Unkenntnis der Unwirksamkeit einer Klausel – Aufwendungen getätigt hat.[158] Der Vertragspartner ist dann gemäß § 249 BGB grundsätzlich so zu stellen, wie er stünde, wenn der Verwender keine unwirksame Klausel v...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / (1) Ausschluss und Verweisung auf Dritte (§ 309 Nr. 8 lit. b aa BGB)

Rz. 139 Nach § 309 Nr. 8 lit. b aa BGB ist eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, durch die bei Verträgen über die Lieferung neu hergestellter Sachen oder über eine Werkleistung die Ansprüche gegen den Verwender wegen eines Mangels insgesamt oder bezüglich einzelner Teile ausgeschlossen, auf die Einräumung von Ansprüchen gegen Dritte beschränkt oder v...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / bb) Unangemessenheit

Rz. 479 Weitere Voraussetzung des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ist, dass die Benachteiligung unangemessen sein muss. Grundsätzlich soll der von Verwender und Vertragspartner abgeschlossene Vertrag wesensmäßig einen Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien herstellen. Deshalb setzt die Beurteilung der Unangemessenheit einer Benachteiligung voraus, dass das Interesse des Ver...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / d) Mahnung und Fristsetzung (§ 309 Nr. 4 BGB)

Rz. 61 Nach § 309 Nr. 4 BGB ist eine Vertragsbedingung unwirksam, durch die der Verwender von der gesetzlichen Obliegenheit freigestellt wird, den anderen Vertragsteil zu mahnen oder ihm eine Frist für die Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Damit erstreckt sich der Anwendungsbereich der Vorschrift auf zentrale Bereiche des Schuldrechts, wie etwa den Schadensersatz aufgru...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / a) Allgemeines

Rz. 315 Nach § 308 Nr. 2 BGB sind Vertragsbedingungen unwirksam, durch die sich der Verwender für eine von ihm zu bewirkende Leistung abweichend von Rechtsvorschriften eine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Nachfrist vorbehält. Damit betrifft § 308 Nr. 2 BGB solche Klauseln, die den Eintritt des Zeitpunktes regeln, zu dem nicht mehr der Primäranspruch, sond...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / b) Leistungsfrist

Rz. 272 Grund für die Einbeziehung von Leistungsfristen in den Anwendungsbereich des § 308 Nr. 1 BGB ist, dass sich der Verwender anderenfalls von den gesetzlichen Konsequenzen des Verzugseintritts befreien könnte, indem er auf den Eintritt von dessen Voraussetzungen einwirkt.[595] Insoweit würde es einen Wertungswiderspruch bedeuten, wenn der Verwender einerseits im Rahmen ...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / III. Mehrdeutige Vertragsbedingungen

Rz. 174 Zweifel bei der Auslegung von (auch kollektiv ausgehandelten bzw. behördlich empfohlenen oder genehmigten)[550] Allgemeinen Geschäftsbedingungen (d.h. tatsächliche, auch nach Ausschöpfung der Auslegungsmethoden fortbestehende Unklarheiten [nicht behebbare Mehrdeutigkeiten] einer Klausel)[551] unter Zugrundelegung eines objektivierten Beurteilungsmaßstabs (einheitlich...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / bb) Grobes Verschulden (§ 309 Nr. 7 lit. b BGB)

Rz. 112 Nach § 309 Nr. 7 lit. b BGB ist ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden unwirksam, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruht. Rz. 113 Nach dem Inhalt der Vorschrift ist ein...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / aa) Ausschluss des Rechts, sich vom Vertrag zu lösen (§ 309 Nr. 8 lit. a BGB)

Rz. 124 § 309 Nr. 8 lit. a BGB untersagt dem Verwender die Aufnahme einer Vertragsklausel in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Recht des Vertragspartners, aufgrund einer vom Verwender zu vertretenden Pflichtverletzung von dem Vertrag zurückzutreten, ausschließt oder einschränkt, und entspricht damit weitestgehend der früheren Regelung des § 11 Nr. 8 lit. a AGBG...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / (3) Aufwendungen bei Nacherfüllung (§ 309 Nr. 8 lit. b cc BGB)

Rz. 169 § 309 Nr. 8 lit. b cc BGB verbietet solche Vertragsbedingungen, die die Verpflichtung des Verwenders beschränken oder ausschließen, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Sie korrespondiert deshalb mit §§ 439 Abs. 2, 635 Abs. 2 BGB, die die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen dem Verkäufer auferlegen und damit zwi...mehr

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§ 2 Allgemeines zum AGB-Recht / I. Der materiell-rechtliche Teil des AGB-Rechts

Rz. 2 Mit dem Abschnitt 2 des Zweiten Buches des BGB (Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen) wurde im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes[2] in Verfolgung der Kodifikationsidee der materiell-rechtliche Teil des AGB-Gesetzes (alt) mit den §§ 305–310 BGB als Teil des allgemeinen Privatrechts (das inhaltlich mit dem ...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / dd) Vorbehalt des Nachweises eines geringeren Schadens bzw. einer geringeren Wertminderung

Rz. 78 § 309 Nr. 5 lit. b BGB macht die Wirksamkeit der Vertragsbedingung davon abhängig, ob der Verwender dem Vertragspartner den Nachweis eines nicht vorhandenen oder niedrigeren Schadens oder einer Wertminderung ausdrücklich gestattet. Die Vorschrift kehrt damit den Wortlaut der gesetzlichen Regelung im Vergleich zu § 11 Nr. 5 lit. b AGBG um.[173] Grund für das Tätigwerde...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Beförderungstarife (§ 305 lit. a Nr. 1 BGB)

Rz. 92 § 2 AGB-Gesetz (alt) war nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 AGB-Gesetz (alt) in den dort genannten Fällen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen nicht anwendbar. Diese Ausnahme ist wegen der fortbestehenden Sonderbedingungen in diesem Bereich auch weiterhin gerechtfertigt, weswegen sie in § 305 lit. a Nr. 1 BGB voll inhaltlich übernommen wurde.[239] Allerdings schied ei...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / aa) Allgemeines

Rz. 67 § 309 Nr. 5 lit. a BGB ist durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz unverändert in das BGB übernommen worden und entspricht § 11 Nr. 5 lit. a AGBG. Dagegen wurde § 309 Nr. 5 lit. b BGB mit Wirkung ab dem 1.1.2002 so geändert, dass die Wirksamkeit einer Schadenspauschale in Allgemeinen Geschäftsbedingungen seither voraussetzt, dass dem Vertragspartner ausdrücklich d...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / d) Regress der Gesellschaft bei Gewährung von Schadenersatz wegen Personen- bzw. Sachschäden

Rz. 67 Ein Sonderproblem stellt der in der Literatur umstrittene Aspekt dar, ob der "Regressanspruch" der Gesellschaft gegen ihr Vorstandsmitglied, die einem Dritten Schadenersatz wegen eines Personen- oder Sachschadens zu leisten hatte, überhaupt in den Deckungsbereich der D&O-Versicherung fällt. Beispiel Das Unternehmen U stellte Hebebühnen her. Eine konkrete Serie von Hebe...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / D. Regress des Versicherers

I. Übergreifende Schadensereignisse 1. Allgemeines Rz. 330 Verursacht ein Versicherungsnehmer fahrlässig einen unter Versicherungsschutz fallenden Schadenfall z.B. in der Form eines Brandes, begründet dies die Eintrittspflicht seines Feuerversicherers. Greift das fahrlässig verursachte Feuer jedoch auf ein Nachbargebäude über, droht ihm der Regress des für das Nachbargebäude z...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 9. Rückgriff, Regress (Ziff. 10 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 255 Nach Ziff. 10.1 DTV-VHV 2003/2011 verzichtet der Versicherer grundsätzlich auf einen Rückgriff gegen den Versicherungsnehmer, seine Repräsentanten und alle seine Arbeitnehmer.[257] Den eingeschalteten Zwischenspediteuren und Subunternehmern sowie deren Arbeitnehmern kommt der Regressverzicht nicht zugute. Sie können in Regress genommen werden. Gegen jeden, also auch ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / D. Regress des Versicherers

Rz. 198 Wurden vom Mieter eines Wohngebäudes Schäden verursacht, kann er in Höhe der dadurch verursachten Schäden u.U. vom Wohngebäudeversicherer in Regress genommen werden. Dies gilt in erster Linie für Brandschäden, kann aber auch beispielsweise in der Leitungswasserversicherung von Bedeutung sein.[230] In der Zwischenzeit wurde vom BGH[231] in drei Entscheidungen grundleg...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / L. Regresse

Rz. 66 Zum Regress bei ABU-und ABN-Verträgen vgl. zunächst die Ausführungen oben (siehe Rdn 40 f.). Rz. 67 Ausgangspunkt ist für die Frage der Regressmöglichkeit des Versicherers § 86 VVG, der dem früheren § 67 VVG a.F. entspricht. Hatte ein am Bauvorgang nicht beteiligter Dritter die Beschädigung oder Zerstörung an der versicherten Sache herbeigeführt, gehen die Schadensersa...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / II. Regress gegen den Mieter/Pächter

Rz. 336 Bricht ein Feuer in einer vermieteten Immobilie aus, begründet dies besondere Regressrisiken für den Mieter. Kommt es zu einem derartigen Schadenfall, erwirbt der Vermieter auf vereinfachtem Wege einen Schadenersatzanspruch gegen den Mieter. Während Ansprüche auf Schadenersatz grundsätzlich voraussetzen, dass der Anspruchsteller dem Schädiger ein schuldhaftes Fehlver...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / VI. Regress des Versicherers

1. Forderungsübergang Rz. 297 Steht dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten ein Schadenersatzanspruch zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit er den Kaskoschaden reguliert (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG). Hinweis Nach A.2.8 AKB ist der Regress des Kaskoversicherers gegen den berechtigten Fahrer allerdings nur bei mindestens grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungs...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Regress des Hausratversicherers

Rz. 276 Die Rechtsprechung des BGH zur Regressbeschränkung des Gebäudeversicherers findet auf die Hausratversicherung keine Anwendung. Wenn Hausrat des Vermieters aufgrund Verschuldens seines Mieters einen in der Hausratversicherung des Vermieters ersatzpflichtigen Schaden erlitten hat, ist der Mieter nicht in den Schutzbereich der Hausratversicherung des Vermieters einbezog...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / D. Forderungsübergang und Regress des Versicherers

Rz. 78 Mit Eintritt des Schadenfalls und der Leistung des Versicherers geht der Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers nach Maßgabe des § 86 Abs. 1 S. 1 VVG gem. § 35 AVB-VSV/K bzw. § 58 AVB-VSV/P auf den Versicherer über. Die von der cessio legis nicht erfassten, nicht akzessorischen Sicherungsrechte gegen den Schädiger hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer eb...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 4. Die zum Schadenersatz verpflichtende vorsätzliche unerlaubte Handlung

Rz. 45 Versicherungsschutz besteht für Schäden infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen von Vertrauenspersonen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten. Der Begriff der unerlaubten Handlung umfasst nicht nur die Vorschriften innerhalb des 27. Titels des BGB (z.B. §§ 823, 824, 826, 831 BGB), der die Überschrift "unerlaubte Handlungen" trägt, ...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / F. Versicherte Interessen

Rz. 40 Die Darstellung der versicherten Interessen in der Bauwesenversicherung beantwortet die Fragen, welchen Personen der Schutz der Bauwesenversicherung zusteht, sei es, dass sie Leistungen beanspruchen können, sei es, dass sie einen Regressverzicht ihres Vertragspartners oder der leistenden Versicherung erlangen. Die Bestimmung der versicherten Interessen macht den Unter...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Schadenersatz-Rechtsschutz, § 2 a ARB bzw. Nr. 2.2.1 ARB 2012

Rz. 115 Der Schadenersatz-Rechtsschutz wird für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder auf einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen, gem. § 2 a ARB gewährt. Damit sind zunächst Schadenersatzansprüche wegen Verletzung eines Vertrages vom Versicherungsschutz ausg...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Versicherungsfall im Schadenersatz-Rechtsschutz, Abs. 1 a bzw. Nr. 2.4.2 ARB 2012

Rz. 400 Im Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a ARB) ist Versicherungsfall das erste Ereignis, durch das der Schaden verursacht wurde oder verursacht worden sein soll. Die Verfasser der ARB haben sich für das Kausalereignis als Versicherungsfall entschieden (§ 4 Abs. 1 a ARB). In aller Regel fallen Schadenursache (z.B. Verkehrsunfall) und Schadeneintritt zeitlich zusammen. Fall...mehr