Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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FF 1/2017, Änderung des Sachverständigenrechts

Auszüge aus der Bundestagsdebatte vom 7.7.2016(18. Wahlperiode, 183. Sitzung) Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Tagesordnungspun...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / II. Kritik an der h.M.

Rz. 32 Diese h.M. wird in der Literatur zu Recht zunehmend kritisiert und abgelehnt. [62] Auch Vertretern der Ablehnung der isolierten Anfechtungsmöglichkeit erscheint es erwägenswert und akzeptanzfördernd, dass der Gesetzgeber eine isolierte Anfechtung einer Gutachtenanforderung zulässt.[63] Der 52. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2014 in Goslar hat im Arbeitskreis V in seiner ...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / I. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950 (SEV Nr. 5) (Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK)

Rz. 9 (BGBl 1952 II S. 685)[31] In Erwägung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 verkündet wurde; in der Erwägung, dass diese Erklärung bezweckt, die universelle und wirksame Anerkennung und Einhaltung der darin erklärten Rechte zu gewährleisten; in der Erwägung, dass das Ziel des Europarats die...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / 9. Rechtsbehelfe

Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle findet die Erinnerung statt (§ 8 PsychPbG i.V.m. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG). Erinnerungsberechtigt sind der psychosoziale Prozessbegleiter und die Staatskasse. Es entscheidet das Gericht, bei dem die Festsetzung erfolgt ist. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. Gegen die Entscheidung über die Erinnerung findet die B...mehr

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AGS 12/2016, Mehrere Nichtz... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Das Rechtsmittel der Klägerin bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg. Der angegriffene Kostenfestsetzungsbeschluss ist nicht zu beanstanden. Das Erstgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei den von der Klägerin und der Beklagten gegen das Endurteil des OLG München erhobenen Nichtzulassungsb...mehr

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AGS 12/2016, Mehrere Nichtz... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten im vorliegenden Verfahren über gegenseitige Ansprüche aus einem Bauvertrag v. 17.9./21.9.1999, der von der Klägerin am 3.5.2001 "mit sofortiger Wirkung" gekündigt worden war. Die Klägerin verlangt mit der Klage unter anderem die Rückzahlung von Überzahlungen i.H.v. 6.254.727,71 EUR und 457.533,86 EUR, den Ersatz von Fertigstellungsmehrkosten durch eine ...mehr

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AGS 12/2016, Antragsgegner ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 66 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, Abs. 3 GKG zulässig, insbesondere wurde das Rechtsmittel formgerecht eingelegt. Sachlich ist das Rechtsmittel indessen nicht gerechtfertigt. Die Beklagte haftet für die 2,5 (Gerichts-)Gebühren, die über die bereits im Mahnverfahren erhobene 0,5 Gebühr nach Nr. 1100 GKG-KostVerz. hinaus mit der Überleitung in das Prozessverfahre...mehr

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AGS 12/2016, Aussetzung des... / Leitsatz

Ist die Festsetzung des Geschäftswerts unterblieben und begründet der Kostenschuldner sein Rechtsmittel gegen den Kostenansatz damit, dass der zugrunde gelegte Geschäftswert falsch bemessen sei, wird regelmäßig zunächst das Verfahren auf förmliche Festsetzung des Geschäftswerts in Gang gesetzt. Eine Sachentscheidung über den Kostenansatz muss so lange zurückgestellt werden. O...mehr

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zfs 12/2016, Bestimmung des... / 1 Aus den Gründen:

" … 1. Soweit das Rechtsmittel für den Kl. eingelegt worden ist, ist es wegen des Fehlens der erforderlichen Beschwer unstatthaft. Eine Partei wird durch die Festsetzung eines zu niedrigen Streitwerts regelmäßig nicht beschwert (BGH WM 2012, 114 m.w.N.). Besondere Umstände, die eine Beschwer der Kl. wegen der ihrer Ansicht nach zu niedrigen Streitwertfestsetzung begründen kö...mehr

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AGS 12/2016, Aussetzung des... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Mit dem Gegenstandswert hat sich das jeweilige Gericht zu befassen, das auch in der Sache entschieden hat. Wird in einem anderen Verfahren, z.B. – wie hier – im Kostenansatzverfahren oder im Kostenerstattungsverfahren oder im Vergütungsfestsetzungsverfahren der Wert bestritten, so ist dieses Verfahren auszusetzen, um den Parteien oder Beteilig...mehr

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zfs 12/2016, Fabrikneuheit ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung stellt in sehr übersichtlicher Form Standardprobleme des Kaufs von Kfz dar. 1. Bis zum Jahre 2005 wurde ein Fahrzeug mit Tageszulassung wegen der Voreintragung des Herstellers nicht mehr als fabrikneu und vor allem nicht als vertragsgemäß angesehen (vgl. OLG Naumburg NJW-RR 2001, 461; OLG Dresden NJW 1999, 1036; OLG Köln NZV 1999, 46; LG Saarbrücken DAR 1980,...mehr

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AGS 12/2016, Anspruch auf U... / 2 Aus den Gründen

1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 522 Abs. 1 S. 4, § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO). Zwar hat das Berufungsgericht die Berufung des Klägers gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen. Es hätte aber durch Beschluss gem. § 522 Abs. 1 S. 2 ZPO entscheiden müssen, weil es die Berufung wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO für unzulässig erachtet hat. ...mehr

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AGS 12/2016, Prozessaufwend... / 2 Aus den Gründen

Die Revision des FA ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Abweisung der Klage (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FGO). Das FG hat zu Unrecht von der Klägerin aufgewandte Zivilprozesskosten i.H.v. 13.824,00 EUR als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Die Revision der Klägerin ist unbegründet und daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 FGO). Denn auch die...mehr

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AGS 12/2016, Aussetzung des... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde gegen den Kostenansatz ist statthaft (§ 81 Abs. 2 GNotKG); insbesondere ist der Beschwerdewert von 200,00 EUR erreicht. Mit dem Begehren, für den Geschäftswert nur 118.500,00 EUR anzusetzen, wäre die Auflassung nämlich mit einem Betrag von 300,00 EUR, die Katasterfortführungsgebühr mit 100,00 EUR zu bemessen, so dass sich der Kostenansatz v. 24.3.2016 somit...mehr

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AGS 12/2016, Bewilligung fü... / 2 Aus den Gründen

Die auslegungsbedürftige Beschwerde ist zulässig. 1. Die Angelegenheit ist zwar nicht aufgrund einer Beschwerde dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt worden, sondern von Amts wegen durch das ArbG. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Rechtsanwältin Beschwerde eingelegt hat. Das geht aus ihrem Schriftsatz v. 3.7.2015 an das Beschwerdegericht hervor, mit dem sie...mehr

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FF 12/2016, Entziehung des ... / 2 Anmerkung

Neu und von grundsätzlicher Bedeutung sind die Ausführungen des BGH zum Umgangsbestimmungsrecht, deren Kernaussage im zweiten Leitsatz der Entscheidung enthalten ist.[1] Sowohl dieser Leitsatz als auch die Entscheidungsgründe gehen über den entschiedenen Sachverhalt hinaus, da sie sich nicht auf die Bestimmung des Umgangs beider Eltern mit ihrem Kind, das nach Entziehung des...mehr

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Verlustabzugsverbot bei schädlichem Beteiligungserwerb (Erwerbergruppe)

Leitsatz 1. Auch bei einer sog. Nullfestsetzung liegt für eine Anfechtungsklage gegen einen Festsetzungsbescheid eine Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) vor, soweit in diesem Bescheid über eine Besteuerungsgrundlage entschieden wird und insoweit über § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG eine inhaltliche Bindung für ein Verlustfeststellungsverfahren ausgelöst wird. 2. Eine Erwerbergruppe (§ 8c Ab...mehr

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Beschwer des Rechtsmittelführers

Leitsatz Der in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren gemäß § 49a GKG bestimmte Streitwert entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer des Rechtsmittelführers. Wird mit der gegen einen Wohnungseigentümer gerichteten Klage die Beseitigung einer baulichen Veränderung verlangt, bemisst sich der Streitwert gemäß § 49a Abs. 1 S...mehr

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Ehrverletzungen unter Wohnungseigentümern: Zuständigkeit

Leitsatz Wird ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung bzw. auf Widerruf von Äußerungen in Anspruch genommen, die er in der Versammlung getätigt hat, liegt eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG vor, es sei denn, ein Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ist offensichtlich nicht gegeben. Normenkette WEG ...mehr

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§ 10 Anordnung der Nachlass... / II. Rechtsmittel

Rz. 37 Hinsichtlich der Rechtsmittel ist § 359 FamFG zu beachten: Bei Anordnung auf Antrag des Erben ist die Beschwerde ausgeschlossen. Entgegen dieser Regelung ist eine Beschwerde aber dennoch zulässig, wenn kein wirksamer Antrag des Erben vorlag, also die Nachlassverwaltung von Amts wegen angeordnet wurde, der Erbe bei Antragstellung wegen des Verlusts der Haftungsbeschrän...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / VII. Rechtsmittel

Rz. 110 Durch das FamFG ist das Recht der Beschwerde neu geregelt worden. Das FamFG hat die einfache (unbefristete) Beschwerde abgeschafft und durch eine befristete Beschwerde ersetzt. Die sofortige Beschwerde wird allerdings im Gesetz nur als "Beschwerde" bezeichnet. Die Begrifflichkeit "sofortige Beschwerde" wird vermieden. Rz. 111 § 58 FamFG regelt, dass die Beschwerde geg...mehr

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§ 7 Vergütung und Aufwendun... / G. Rechtsmittel

Rz. 92 Vergütungsbeschlüsse sind mit der Beschwerde anfechtbar (§§ 58 ff. FamFG). Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat (§ 63 Abs. 1 FamFG) und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses (§ 63 Abs. 3 FamFG). Gemäß § 15 Abs. 2 S. 2 FamFG gilt die Vermutung, dass das Schriftstück drei Tage nac...mehr

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§ 6 Nachlassgerichtliche Ge... / III. Rechtsmittelbelehrung (§ 39 FamFG)

Rz. 59 Jeder Beschluss ist mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. In seiner Entscheidung vom 15.6.2011 führt der BGH hierzu aus: Zitat "Die nach § 39 FamFG vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung muss sich auf das statthafte Rechtsmittel oder den statthaften Rechtsbehelf, das für die Entgegennahme zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift, die bei der Einlegung...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / c) Zuständigkeitsüberschreitung

Rz. 47 § 8 RPflG regelt die Folgen der Zuständigkeitsüberschreitung. Hat zum Beispiel der Rechtspfleger einen Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge nach deutschem Recht erteilt, so ist dieser nicht unrichtig, auch wenn für die Entscheidung über dessen Erteilung an sich der Richter zuständig gewesen wäre, weil ein Beteiligter das Vorliegen eines Testaments behauptet hatte....mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 7. Vertragsabwicklung

Rz. 387 Kann der Nachlasspfleger den Beurkundungstermin nicht selbst wahrnehmen, weil etwa der Amtssitz des Notars weit entfernt ist, kann er sich durch einen vollmachtlosen Vertreter vertreten lassen. Dies kann ein Mitarbeiter des Notars sein. Der Nachlasspfleger muss den Vertrag dann notariell nachgenehmigen und reicht diese dann zusammen mit der Ausfertigung des Kaufvertr...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / a) Statthaftigkeit

Rz. 113 Die Statthaftigkeit der Beschwerde ist in § 58 FamFG geregelt. Aus dieser Vorschrift ergibt sich, dass Zwischenentscheidungen grundsätzlich unanfechtbar sind. Allerdings sieht das FamFG Ausnahmen vor, z.B. in § 355 Abs. 1 FamFG.[91] Sind Zwischen- und Nebenentscheidungen unanfechtbar, so sind sie überhaupt nicht anfechtbar oder nur zusammen mit der Hauptentscheidung....mehr

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§ 6 Nachlassgerichtliche Ge... / VII. Zulässigkeit eines Rechtsmittelverzichts

Rz. 83 Aufgrund der Unsicherheiten des Zeitpunkts des Eintritts der formalen Rechtskraft rät die Gesetzesbegründung dazu, durch einen einseitigen Rechtsmittelverzicht die umgehende Wirksamkeit der Entscheidung herbeizuführen.[37] In der Begründung zu § 67 FamFG heißt es: Zitat "Abs. 1 regelt, dass gegenüber dem Gericht ein wirksamer Rechtsmittelverzicht sowohl vor als auch nach...mehr

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§ 23 Verfahrenspflegschaft / D. Bestellung des Verfahrenspflegers

Rz. 15 Wann das Gericht einen Verfahrenspfleger zu bestellen hat, entscheidet es im pflichtgemäßen Ermessen. Da durch die Bestellung des Verfahrenspflegers jedoch für den Betroffenen die Gewähr des rechtlichen Gehörs im Vordergrund steht, hat die Bestellung so frühzeitig zu erfolgen, dass der Verfahrenspfleger noch Einfluss auf die Entscheidung nehmen kann.[12] Rz. 16 Ist dem...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / 1. Sofortige Beschwerde

a) Statthaftigkeit Rz. 113 Die Statthaftigkeit der Beschwerde ist in § 58 FamFG geregelt. Aus dieser Vorschrift ergibt sich, dass Zwischenentscheidungen grundsätzlich unanfechtbar sind. Allerdings sieht das FamFG Ausnahmen vor, z.B. in § 355 Abs. 1 FamFG.[91] Sind Zwischen- und Nebenentscheidungen unanfechtbar, so sind sie überhaupt nicht anfechtbar oder nur zusammen mit der ...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / g) Beschwerdegericht

Rz. 134 Unter der Geltung des FGG war Beschwerdegericht das Landgericht, wenn in erster Instanz das Amtsgericht als Vormundschaftsgericht oder Nachlassgericht entschieden hatte. Nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b GVG ist Beschwerdegericht für sonstige Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeiten nunmehr das Oberlandesgericht.mehr

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§ 6 Nachlassgerichtliche Ge... / VI. Bekanntgabe nach § 41 Abs. 3 FamFG

Rz. 74 Abs. 3 bestimmt, dass Beschlüsse, die die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zum Gegenstand haben, auch demjenigen selbst bekannt zu geben sind, für den das Rechtsgeschäft genehmigt werden soll. Rz. 75 Diese Vorschrift ist die Konsequenz einer Entscheidung des BVerfG, die der Gesetzgeber zu treffen hatte. Zum Verständnis ist ein Blick in die Vergangenheit erforderlich: D...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / f) Einlegung der Beschwerde

Rz. 130 Die Beschwerde ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Beschluss angefochten wird, also z.B. beim Betreuungsgericht oder Nachlassgericht (§ 64 Abs. 1 FamFG). Wird sie beim Beschwerdegericht eingelegt, leitet dieses die Beschwerde im üblichen Geschäftsgang an das erstinstanzliche Gericht, soweit es aus der Beschwerde erkennbar ist. Rz. 131 Die Beschwerde wird durch Einr...mehr

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§ 7 Vergütung und Aufwendun... / 1. Vergütung

Rz. 77 Die Vergütung wird durch das Nachlassgericht festgesetzt. Antragsberechtigt sind der Nachlasspfleger und der Erbe, § 168 Abs. 1, Abs. 5 FamFG. Rz. 78 Das Nachlassgericht setzt die Vergütung durch Beschluss fest, §§ 168, 38, 39 FamFG. Der Beschluss bedarf einer Begründung. Eine Begründung ist auch deshalb nicht entbehrlich, weil die Vergütung antragsgemäß bewilligt wird...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / I. Einleitung

Rz. 118 In Bezug auf den von ihm verwalteten Nachlass, beschränken sich die erbrechtlichen Befugnisse bei entsprechendem Wirkungskreis "Erbenermittlung" auf die genealogische Klärung der Erbfolge. Die Beurteilung der Wirksamkeit oder die Auslegung eines Testaments ist dagegen nicht seine Sache. Wer der wirkliche Erbe ist, entscheidet allein das Nachlassgericht, nicht der Nac...mehr

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§ 7 Vergütung und Aufwendun... / IV. Festsetzung von Vergütung und Aufwendungen

Rz. 22 Der Nachlasspfleger erhält eine Vergütung und Aufwendungsersatz, wenn er wirksam bestellt wurde (Vgl. § 40 Abs. 1 FamFG). Die Ansprüche bestehen auch bei zu Unrecht angeordneter und durch das Beschwerdegericht aufgehobener Pflegschaft.[29] Rz. 23 Der Nachlasspfleger muss beim Nachlassgericht den Antrag stellen, dass ihm aus der Staatskasse Vergütung und Aufwendungsersa...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / b) Beschwerdeberechtigung

Rz. 115 Die Beschwerdeberechtigung ist in § 59 FamFG geregelt. Gemeint ist die verfahrensrechtliche Befugnis eines Beteiligten, Beschwerde mit dem Ziel der Beseitigung der Beschwer einzulegen.[93] Rz. 116 In Amtsverfahren steht die Beschwerde nicht jedermann zu, sondern immer nur demjenigen, der durch den Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Es kommt also auf die B...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / c) Beschwerdewert

Rz. 119 § 61 FamFG regelt, dass in vermögensrechtlichen Angelegenheiten die Beschwerde nur zulässig ist, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt. Anderenfalls ist die Beschwerde nur zulässig, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges die Beschwerde zugelassen hat. § 61 Abs. 3 FamFG regelt die weiteren Voraussetzungen für die Zulassung der Beschwerde. Zulass...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / d) Beschwerdefrist

Rz. 122 Die Beschwerde ist, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Frist von einem Monat einzulegen (§ 63 Abs. 1 FamFG). Es handelt sich um die Regelfrist. Die Beschwerde ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen (§ 63 Abs. 2 FamFG), wenn sie sich gegenmehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / 2. Rechtsbeschwerde

Rz. 135 Das FamFG hat die weitere Beschwerde abgeschafft. Die Rechtsbeschwerde nach §§ 70 bis 75 FamFG stellt eine völlige Neuerung dar. Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Bete...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / IV. Annahme früherer Erbschaften

Rz. 126 Erbschaften, die noch zu Lebzeiten des Erblassers in seinen Nachlass gefallen waren, kann der Nachlasspfleger für die unbekannten Erben nach h.M.[148] ohne nachlassgerichtliche Genehmigung annehmen.[149] Hat er sich bei der Annahme geirrt, kann er die Annahme auch wieder anfechten.[150] Dies dann allerdings nur mit nachlassgerichtlicher Genehmigung, da sie nach § 195...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / I. Allgemeines

Rz. 490 Als gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben[380] hat der Nachlasspfleger mit dem Aufgabenkreis "Nachlassverwaltung" die steuerlichen Pflichten der unbekannten Erben zu erfüllen.[381] Der Nachlasspfleger muss dementsprechend über steuerrechtliches Wissen verfügen, um diesen Pflichten nachzukommen. Daneben kann der Nachlasspfleger aber auch die steuerlichen Rechte...mehr

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§ 9 Beendigung der Nachlass... / VI. Nachlassinsolvenz

Rz. 143 Scheitert ein Gläubigervergleich, ist eine solche Abwicklung zu komplex oder aufwändig oder droht oder erfolgt eine Vollstreckung in den Nachlass, ist die Abwicklung über das Insolvenzverfahren[159] angezeigt, damit die Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden. Der Nachlasspfleger muss eine vorrangige Befriedigung vollstreckender Gläubiger verhindern. Dies kann er nur...mehr

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§ 16 Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 1 Der Nachlassverwalter ist nicht selbst befugt, die Aufhebung der Nachlassverwaltung zu beantragen.[1] Notwendig ist vielmehr, wie es sich aus der Gesetzesbegründung[2] ergibt, ein Antrag "des ursprünglichen Antragstellers".[3] Es handelt sich um eine Entscheidung nach § 48 Abs. 1 S. 1 FamFG, wonach das Gericht des ersten Rechtszugs eine rechtskräftige Endentscheidung m...mehr

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§ 29 Haftung des sonstigen Pflegers

Rz. 1 Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB), Abwesenheitspfleger (§ 1911 BGB),[1] Pfleger für eine Leibesfrucht (§ 1912 BGB), Pfleger für unbekannte Beteiligte (§ 1913 BGB), Pfleger für gesammeltes Vermögen (§ 1914 BGB) sowie die Besonderen Vertreter für Grundstückssachen (siehe § 24) haben ebenfalls über §§ 1915 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 1833 BGB für Pflichtverletzungen in ihrem Ve...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / e) Die Rechtsmittelfrist und der "vergessene Beteiligte"

Rz. 124 Es kann vorkommen, dass im erstinstanzlichen Verfahren eine formelle Beteiligung eines Betroffenen, der durch die Entscheidung des Gerichts materiell beeinträchtigt ist, nicht erfolgt. Auch wenn die Beteiligung nach § 7 FamFG vorgeschrieben ist, muss diese auch tatsächlich vorgenommen werden. Erfolgt eine formelle Hinzuziehung zu Unrecht nicht, ist der Betroffene nic...mehr

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§ 6 Nachlassgerichtliche Ge... / IV. Wirksamwerden (§ 40 FamFG)

Rz. 68 Grundsätzlich wird ein Beschluss mit Bekanntgabe an den Beteiligten wirksam, für den er seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist (§ 40 Abs. 1 FamFG). Auf die Rechtskraft kommt es nicht an. So kann der Nachlasspfleger seine Vergütung nach Erhalt des Vergütungsbeschlusses dem Nachlass entnehmen; er muss nicht auf den Rechtskraftvermerk warten. Der Vergütungsbeschlus...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / III. Prüfungspflicht

Rz. 540 Zahlreiche Steuerbescheide sind anfechtbar oder sogar nichtig. Der Nachlasspfleger hat dementsprechend als gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben die Richtigkeit sämtlicher an ihn gerichteter Steuerbescheide zu prüfen, um im Interesse der Erben gegebenenfalls deren Änderung zu beantragen (§§ 129–131, 164, 165, 172–177 AO) oder Rechtsmittel (§§ 347 ff. AO, §§ 40...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 3. Hemmung der Festsetzungsfrist

Rz. 570 Im Einzelfall kann der Ablauf der Frist gehemmt oder hinausgeschoben sein (§ 171 AO). Bei einer vorübergehenden Hemmung oder beim Hinausschieben kann der Ablauf auch während des Kalenderjahres erfolgen. Rz. 571 Eine Ablaufhemmung kommt in Betracht,mehr

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§ 7 Vergütung und Aufwendun... / B. Berufsmäßigkeit der Nachlasspflegschaft

Rz. 3 Einen Anspruch auf Vergütung hat ein Nachlasspfleger, der die Pflegschaft berufsmäßig führt (§§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1836 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 2 VBVG). Rz. 4 Nach § 1 Abs. 1 S. 2 VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz) liegt Berufsmäßigkeit im Regelfall vor, wenn der Vormund mehr als zehn Vormundschaften führt oder die für die Führung der Vormundschaft erforderliche...mehr

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§ 2 Sicherung und Verwaltun... / I. Verpflichtungsgespräch

Rz. 1 Das Nachlassgericht wählt einen geeigneten Nachlasspfleger für die Nachlasspflegschaft aus und überträgt, unter vorheriger Klärung, ob das Amt angenommen wird, das Amt dieser Person. Möglicherweise hat das Gericht den Nachlasspfleger dabei bereits grob in Kenntnis gesetzt, worum es in der Nachlasssache geht. Für die Verpflichtung wird ein geeigneter Termin beim Nachlas...mehr