Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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AGS 7/2016, Berücksichtigun... / 1 Sachverhalt

Durch den Kostenfestsetzungsbeschluss des LG v. 12.3.2015 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses v. 17.12.2015, des Berichtigungsbeschlusses v. 7.1.2016 sowie des Berichtigungsbeschlusses v. 21.1.2016 hat die Rechtspflegerin, was allein noch den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens bildet, die von dem Beklagten mit Kostenausgleichsantrag angemeldete Umsatzsteuer auf der ...mehr

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zerb 7/2016, Gerichtskosten nach dem GNotKG

Hagen Schneider Nomos-Verlag, 2. Auflage 2016, 498 Seiten, 38 EUR ISBN: 978-3-8487-2879-4 In der Praxis sehen sich Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Notare und Kostenbeamte der Herausforderung gegenüber, dass sie in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine gerichtliche Kostenrechnung erstellen oder mit den einzelnen Gebühren zuverlässig umgehen müssen. Das Werk ...mehr

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AGS 7/2016, Fehlende Erinne... / Leitsatz

Im Fall einer wirksamen Abtretung der Vergütungsforderung gegenüber der Staats-/Landeskasse des beigeordneten Rechtsanwalts an eine Abrechnungsgesellschaft bzw. private anwaltliche Verrechnungsstelle fehlt dem Rechtsanwalt die Prozessführungsbefugnis und damit die Erinnerungs- und Beschwerdebefugnis, so dass der Rechtsbehelf des Rechtsanwalts gegen eine Vergütungsfestsetzung...mehr

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AGS 7/2016, Berücksichtigun... / 2 Aus den Gründen

Das statthafte und im Übrigen zulässige Rechtsmittel des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin dem Kostenausgleich die von dem Beklagten zur Erstattung angemeldeten Kosten orientiert an dessen Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung unter Einschluss der Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Diese Handhabung beruht auf der zutreffenden Anwendung vo...mehr

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AGS 7/2016, Erstattung der ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Das Rechtsmittel erweist sich auch als begründet. Die Rechtspflegerin hat unter den gegebenen Umständen zu Unrecht eine 1,3-Verfahrensgebühr gem. der Nr. 3100 VV zugunsten der Verfügungsbeklagten festgesetzt. Zwar ist grundsätzlich von der bestandskräftigen Kostengrundentscheidung des LG mit Beschl. v. 18.2....mehr

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FF 7+8/2016, Expertenkritik an Sachverständigenreform

Deutscher Bundestag: Recht und Verbraucherschutz – Anhörung Im Ziel, aber nicht in der Ausführung haben bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses die geladenen Experten einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6985) zugestimmt, mit dem das Sachverständigenrecht reformiert sowie einige Änderungen bei Familiengerichtsverfahren vorgenommen werden sollen. Im Sachve...mehr

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FF 7+8/2016, Wegfall der Un... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Antragsteller wendet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 23.7.2014, mit dem seinem Antrag, den am 11.7.2012 im Verfahren des Amtsgerichts Pankow/Weißensee – 21 F 4197/08 – zwischen der Mutter des Antragsgegners und ihm geschlossenen Vergleich über die Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe der Sätze der Düsseldorfer Tabelle, Altersstufe 3, Einkommensgru...mehr

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zerb 7/2016, Die Teilungsversteigerung

Dr. Peter Bothe zerb verlag, 1. Auflage 2016, 176 Seiten, broschiert, 39 EUR ISBN 978-3-95661-039-4 Jeder im Erbrecht tätige Rechtsanwalt kennt das Instrument der Teilungsversteigerung zur Vorbereitung der Erbauseinandersetzung. Jedoch häufig nur als Drohgespenst. Was aber, wenn nun tatsächlich das Verfahren der Teilungsversteigerung als das "letzte Mittel" bevorsteht? Genau an ...mehr

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Streitwert bei Abberufung eines Verwalters und Neubestellung

Leitsatz Wird mit einer Klage neben der Abberufung des Verwalters auch die Bestellung eines namentlich bezeichneten neuen Verwalters erstrebt, sind bei der Festsetzung des Gegenstandswerts beide Anträge zu berücksichtigen. Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist aber nur das die Abberufung überschießende Interesse an der Bestellung eines neuen Verwalters zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 16 Ausgesch... / 2.9 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 18 Die Verfahrenshandlung durch einen Amtswalter, der selbst Beteiligter ist, führt in jedem Falle zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts und kann im Umkehrschluss zu § 40 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 40 Abs. 1 Nr. 1 auch die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes nach sich ziehen. Ob Letzteres der Fall ist, bestimmt sich insbesondere danach, ob der Fehler besonders schwerwiegend...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Arten [Rdn 1303]

Rdn 1304 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1290. Rdn 1305 1. Zur Gewährleistung des Rechtsschutzes stellen EGGVG, JGG, OWiG, StPO und StVollzG Rechtsbehelfe zur Verfügung, von denen ein Teil wegen seiner besonderen Wirkung als Rechtsmittel bezeichnet wird. Des Weiteren wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Bezeichnung [Rdn 1396]

Rdn 1397 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1289, m.w.N. Rdn 1398 1. § 300 enthält den allgemeinen Rechtsgrundsatz (BGHSt 50, 180; KG, Beschl. v. 5.11.2001 – 5 Ws 678/01), dass eine falsche Bezeichnung unschädlich ist ("falsa demonstratio non nocet"). Rdn 1399 Anwendbar ist die Vorschrift allerdings erst dann, wenn festste...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines [Rdn 1289]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Verteidiger [Rdn 1751]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Rücknahme, Allgemeines [Rdn 1653]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Inhalt [Rdn 1357]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einlegung [Rdn 1466]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Befugnis [Rdn 1323]

Rdn 1324 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1290. Rdn 1325 1. Die Befugnis, Rechtsmittel einzulegen, entspricht in etwa der Aktivlegitimation im Zivilrechtsstreit (SK-Frisch, vor § 296 Rn 104). Sie habenmehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Geschäftsraum [Rdn 1928]

Rdn 1929 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines, Teil A Rdn 1846. Rdn 1930 1. Wer ein Geschäftslokal betreibt, dem kann ersatzweise auch dort zugestellt werden, wobei unter "Geschäftslokal" nicht nur Ladengeschäfte, sondern auch Behörden, Büroräume und die Kanzleien von Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern zu verstehen ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Zeitpunkt [Rdn 1761]

Rdn 1762 Literaturhinweise: Burhoff, Die richtige Bemessung der Sperrfrist, VA 2002, 126 ders., Entziehung der Fahrerlaubnis – Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer und Sperrfrist, VA 2012, 142 s.a. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines, Teil A Rdn 1733. Rdn 1763 1. Auf Rechtsmittel verzichtet werden kann nur bis zum Auflauf der Einlegungsfrist (...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Auslegung/Umdeutung [Rdn 1312]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Begründung [Rdn 1329]

Rdn 1330 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Begründung, Allgemeines, Teil A Rdn 2045. Rdn 1331 1. Die Begründung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs dient auf Seiten des Rechtsmittelführers mittelbar der Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Auf Seiten des Gerichts und des...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines [Rdn 1845]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss RiStBV [Rdn 1448]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1449 Literaturhinweise: Matthies, Die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Staatsanwaltschaft bei der Einlegung von Rech...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Statthaftigkeit [Rdn 1715]

Rdn 1716 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1290, m.w.N. Rdn 1717 1. Die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfs hängt davon ab, dass das Verfahrensrecht ein Rechtsmittel/einen Rechtsbehelf gegen die anzufechtende Entscheidung konstituiert hat (vgl. u.a. BGH NStZ 1995, 248). ☆ Welches Rechtsmittel statthaft ist,...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Erklärung [Rdn 1738]

Rdn 1739 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines, Teil A Rdn 1733. Rdn 1740 1. Sehr häufig erfolgt der Rechtsmittelverzicht in der Praxis einfach dadurch, dass der Rechtsmittelbefugte die Einlegungsfrist des Rechtsmittels verstreichen lässt (konkludenter Verzicht); andernfalls, z.B. in der HV, wird der Verzicht ausdrücklich erkl...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Allgemeines [Rdn 1337]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1338 Literaturhinweise: Heldmann, Ausländer und Strafjustiz, StV 1981, 252 Schünemann, Von Lissabon über Karlsruh...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines [Rdn 1732]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Rücknahme, Erklärung [Rdn 1660]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1661 Literaturhinweise: s. die Hi...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Rücknahme, Verteidiger [Rdn 1669]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1670 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Rücknahme, Allgemeines, Teil A Rdn 165...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Auslandsladung [Rdn 1601]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1602 Literatur...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines [Rdn 1588]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Durchführung [Rdn 1886]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Sprachunkundigkeit [Rdn 1377]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Form [Rdn 1352]

Rdn 1353 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Allgemeines, Teil A Rdn 1338. Rdn 1354 1. Die Form der Belehrung folgt der Form der Bekanntmachung der Entscheidung (§ 35). Rdn 1355 2. Bei der mündlichen Belehrung können sich situativ Probleme ergeben, die den Erfolg einer solchen Belehrung tangieren: Ein forensisch unerfahrener Angeklagter...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Anordnung [Rdn 1858]

Rdn 1859 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines, Teil A Rdn 1846. Rdn 1860 1. Die Anordnungspflicht besteht für jeden Einzelfall. ☆ Fehlt jegliche Anordnung, ist die gleichwohl bewirkte Zustellung unwirksam (BGH StV 1986, 89).unwirksam (BGH StV 1986, 89). Rdn 1861 Eine Heilung tritt nicht über § 37 Abs. 1 i.V.m. § 189 ZPO durc...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Beschwer [Rdn 1383]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Fristen, Fristwahrung [Rdn 1573]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Ladungsvollmacht [Rdn 1784]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Bewirkung [Rdn 1878]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Ersatzzustellung [Rdn 1903]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Anspruch [Rdn 1345]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1346 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Allgemeines, Teil...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Allgemeines [Rdn 1768]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Sprachunkundigkeit, Dolmetschleistungen [Rdn 1695]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Fristen, Fristberechnung [Rdn 1560]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Mängel [Rdn 1366]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Mängel [Rdn 1643]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Fristen, Allgemeines [Rdn 1545]

Rdn 1546 Literaturhinweise: Beck'scher Juristenkalender 2016 Beisse/Groß/Irschlinger/Jungbauer/König/Müller/Okon/Schütz, Fristentabellen. Tipps und Taktik, 2007 Göhler, Anmerkung zu BayObLGSt 1996, 61, JR 1996, 434 Grabenwarter, Die Revisionsbegründungsfrist nach § 345 I StPO und das Recht auf angemessene Vorbereitung der Verteidigung (Art. 6 III lit. b EMRK), NJW 2002, 109 Neuh...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Allgemeines [Rdn 1509]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Entscheidungsbekanntmachung [Rdn 1483]

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