Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Progressive Leasingraten

Rn. 93 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Sofern eine progressive Ratenvereinbarung besteht (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 69f.), ist ein sachgerechter Ausgleich von Leistung und Gegenleistung mittels Passivierung des Verpflichtungsrückstands des Leasingnehmers vorzunehmen, wenn die Ratenprogression die des Aufwands einer fiktiven Eigeninvestition des Leasingnehmers übersteigt. Zur ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Zurechnung bei nicht erlasskonformen Vertragsformen

Rn. 43 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Über die in den Leasingerlassen geregelten Vertragsformen hinaus ist in praxi eine Vielzahl von Varianten anzutreffen, die vom klassischen Typus des Voll- oder Teilamortisationsvertrags abweichen. Diese sind hinsichtlich der bilanziellen Zurechnung des Leasinggegenstands nach den allg. Grundsätzen des § 246 Abs. 1 (bzw. steuerbilanziell: § 39...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Mietverhältnisse

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Mietverhältnis wird nach § 535 BGB durch den Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags (Mietvertrag) begründet (vgl. Emmerich (2011), Rn. 4; Kussmaul (1987), S. 176, m. w. N.; Palandt (2023), Einführung vor § 535 BGB, Rn. 1f.). Der rechtliche Eigentümer der Mietsache (Vermieter) verpflichtet sich durch den Vertragsschluss, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verdeckte Treuhandkonten

Rn. 28 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird bei der Eröffnung des Treuhandkontos das Treuhandverhältnis nicht nach außen offenkundig, so handelt es sich um ein verdecktes Treuhandkonto. Treuhandkonten dieser Art werden als reine Privatkonten des Errichters betrachtet. Mit der Qualifizierung als Privatkonto verliert der Treugeber wichtige Rechte, um sein Treugut zu schützen. Die Ba...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 242 enthält für alle Kaufleute (unabhängig von der Rechtsform) die Pflicht zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz sowie eines JA. Rn. 1a Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Zweiten Unterabschn. (vgl. §§ 242–256a) sind die den JA betreffenden Vorschriften enthalten, die für alle Kaufleute gelten. Die ergänzenden – und z. T. abweichenden – Vorschrifte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung der Rechtsnorm

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 264c ist nur anzuwenden auf durch § 264a geregelte haftungsbeschränkte PersG. § 264c wurde im Jahr 2000 durch das Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) in das HGB eingefügt (vgl. dazu ausführlich HdR-E, HGB § 264a, Rn. 1ff.). Die vor Ergehen des KapCoRiLiG existierenden Regelun...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Übertragung von Treuhandvermögen durch Schenkung und Erbschaft

Rn. 71 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 I.R.v. Treuhandverhältnissen kann Erbschaft- und Schenkungsteuer i. d. R. nicht anfallen. Diese Steuer trifft insbesondere den Erwerb von Todes wegen, die Schenkung unter Lebenden sowie die Zweckzuwendungen (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ErbStG). Die Entstehung der Steuerpflicht setzt voraus, dass der Erwerber bereichert ist. Das ist bei Treuha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 22 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bestandteile eines IFRS-Abschlusses, nämlich Bilanz (vgl. IAS 1.54ff.; ED/2019/7.82ff.), Gesamtergebnisrechnung (vgl. IAS 1.81A ff.; ED/2019/7.60ff.), EK-Veränderungsrechnung (vgl. IAS 1.106ff.; ED/2019/7.89ff.), KFR (vgl. IAS 1.111; ED/2019/7.95) und Anhang (vgl. IAS 1.112ff.; ED/2019/7.96ff., sowie alle übrigen IAS/IFRS), ergeben sich k...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Anderkonten

Rn. 30 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Anderkonten dürfen nur von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen eröffnet werden. Hierzu zählen RA, Notare, WP, StB und Steuerbevollmächtigte sowie WPG und Steuerberatungsgesellschaften. Diese Berufsgruppen wurden noch um Patentanwälte (vgl. Schebesta, BI 1979, Heft 2, S. 32ff.) und um Rechtsbeistände (vgl. Schebesta, BI 1984, Heft 5, S. 54f.)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bilanzierung der Kapitaleinlagen

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 KapG und PersG i. S. d. § 264a müssen gemäß § 272 Abs. 1 i. V. m. § 242 Abs. 1 Satz 2 das gezeichnete Kap. in der Eröffnungsbilanz in voller Höhe darstellen. Eingeforderte ausstehende Einlagen sind aufgrund ihres Forderungscharakters auf der Aktivseite unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen. Noch nicht einge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Folgenden wird auf eine gesonderte Betrachtung der Bilanzierung von Miet- und Pachtverhältnissen verzichtet, da bei diesen die Grundsätze der Bilanzierung von Leasingverträgen bei Zurechnung des Leasinggegenstands zum Leasinggeber analog zur Anwendung gelangen (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 44ff.). Bevor jedoch auf die Leasingbilanzierung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 242

Rn. 21 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Unterlässt ein Kaufmann, den JA oder die Eröffnungsbilanz in der vorgeschriebenen Zeit (vgl. §§ 243 Abs. 3, 264 Abs. 1 Satz 3f.) aufzustellen, so kann dies die Anwendung strafrechtlicher Vorschriften, insbesondere des § 283 Abs. 1 Nr. 7 lit. b) bzw. des § 283b Abs. 1 Nr. 3 lit. b) StGB, nach sich ziehen. Rn. 21a Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bei K...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Treuhandkreis

Rn. 32 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Entschließt sich der Treuhänder, die Geschäftsvorfälle in seiner eigenen Buchhaltung zu berücksichtigen, hat er sicherzustellen, dass das Treuhandvermögen nicht mit seinem eigenen Vermögen vermischt wird. Als organisatorische Hilfsmittel für eine buchmäßige Trennung können unterschiedliche Belege verwendet werden, die auch durch Anfügen von Z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Entsprechende Anwendung der für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Eröffnungsbilanz gibt eine Übersicht über die Vermögens- und Schuldposten zum Gründungszeitpunkt. Sie ist Ausgangspunkt für die nachfolgend aufzustellenden ordentlichen Jahresbilanzen. Gemäß § 242 Abs. 1 Satz 2 finden daher die für den JA geltenden Vorschriften für die Eröffnungsbilanz entsprechend Anwendung. Für alle Kaufleute sind mithin...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 13 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Normengefüge der IFRS existieren keine zu § 267a vergleichbaren Regelungen. Gleichwohl wird auch im weiteren Kontext der IFRS von kleinen und mittelgroßen UN gesprochen, die indes nicht in Abhängigkeit von Größenkriterien definiert werden, sondern ausschließlich über deren Beziehung zum Kap.-Markt. Als kleine bis mittelgroße UN (= KMU) gel...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Behandlung von Treuhandverhältnissen im Steuerrecht

Rn. 60 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Treuhandverhältnisse werden steuerlich grds. nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beurteilt, d. h. maßgebend für die Besteuerung ist nicht die äußere Rechtsgestaltung, sondern sind die dieser Rechtsgestaltung zugrunde liegenden wirtschaftlichen Verhältnisse (vgl. Wöhe, WiSt 1980, S. 217ff.). In Anwendung dieser wirtschaftlichen Betracht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Substanzsteuerliche Behandlung des Treuguts

Rn. 62 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Für die Besteuerung des Vermögens gilt nicht der bürgerlich-rechtliche Vermögensbegriff, nach dem als Vermögen die Gesamtheit aller in Geld bewerteten Güter und Rechte bezeichnet wird, die sich an einem Stichtag im Eigentum einer Person befinden, sondern der wirtschaftliche Vermögensbegriff, nach dem zum steuerpflichtigen Vermögen auch WG geh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rücklagen

Rn. 23 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Als Rücklagen sind nur solche Beträge auszuweisen, die infolge einer gesellschaftsrechtlichen Vereinbarung, d. h. nach Gesellschaftsvertrag oder gemäß Gesellschaftermehrheitsbeschluss, gebildet worden sind (vgl. § 264c Abs. 2 Satz 8). Wegen fehlender Kap.-Erhaltungsvorschriften für die KG ist eine Trennung in Gewinn- und Kap.-Rücklagen weder ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Informationspflichten des Treuhänders

Rn. 21 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die rechtliche Grundlage für den Treuhandvertrag ist die entgeltliche Geschäftsbesorgung (vgl. § 675 BGB). I.V.m. dieser Norm ergibt sich nach § 666 BGB eine Benachrichtigungs-, Auskunfts- und Rechenschaftspflicht für den Beauftragten. Da diese Bestimmungen dispositives Recht sind, können sie durch vertragliche Vereinbarungen abbedungen werde...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Degressive Leasingraten

Rn. 92 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Vereinbarung degressiver Leasingraten führt beim Leasingnehmer zu einer ungleichmäßigen Aufwandsverrechnung. Falls die Leasingrate die Gegenleistung des Leasinggebers zunächst wertmäßig übersteigt, ist zum Ausgleich zwischen Leistung und Gegenleistung und damit eine periodengerechte Aufwandsverrechnung ist durch die Bildung eines aktiven ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Besteuerung der Tätigkeit des Treuhänders

Rn. 72 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Besteuerung der Einkünfte, die der Treuhänder durch seine Tätigkeit erzielt, wirft keine besonderen Probleme auf. Sie hängt davon ab, ob die treuhänderische Tätigkeit i. V. m. einer anderen Tätigkeit steht oder nicht. Verwaltet z. B. ein Unternehmer neben der Führung seines eigenen Betriebs treuhänderisch einen anderen Betrieb des gleiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Auskunftspflicht

Rn. 23 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Verlangt der Treugeber ausdrücklich Auskunft über den Stand der Geschäfte, so ist der Treuhänder zur Auskunft verpflichtet. Die Berichterstattung kann sich auf die Beantwortung einzelner Fragen beschränken, sich aber auch auf die vollständige Darstellung des Stands des Treuhandauftrags erstrecken. In vielen Fällen ist hierzu ein Bestandsverze...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 15 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Infolge des sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.09.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) ist § 242 um einen vierten Absatz ergänzt worden. Die Erweiterung steht im Zusammenhang mit der Einfügung von § 241a, der Einzelkaufleute bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Buchführung und Aufstellung eines I...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Wirtschaftliche Interpretation der Treuhandschaft

Rn. 4 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der weitere wirtschaftliche Treuhandbegriff geht nicht von der dinglichen Eigentümerposition des Treuhänders, sondern vom wirtschaftlichen Zweck des Treuhandverhältnisses sowie von dem Vertrauensverhältnis zwischen Treuhänder und Treugeber aus (vgl. Mathews (1978), S. 13f.). Dieser Zweck ist ganz allg. die Wahrnehmung fremder Interessen durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Nach Inhalt und wirtschaftlichem Zweck des Treuhandverhältnisses: Verwaltungstreuhand (uneigennützige Treuhand) – Sicherungstreuhand (eigennützige Treuhand) – doppelseitige Treuhand

Rn. 11 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach dem Inhalt und dem wirtschaftlichen Zweck eines Treuhandverhältnisses wird einerseits unterschieden zwischen einer uneigennützigen (echten) Treuhand, deren Aufgabe in der uneigennützigen Verwaltung des Treuguts durch den Treuhänder für den Treugeber besteht. Sie wird als "Verwaltungstreuhand" bezeichnet und kann sowohl eine reine Vermöge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 264b ist lediglich auf PersG i. S. d. § 264a anzuwenden, also auf die dort geregelte OHG sowie KG, bei denen nicht unmittelbar oder mittelbar eine natürliche Person für die Verbindlichkeiten der bilanzierenden Gesellschaft unbeschränkt haftet. Mit dem sog. Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.)...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Progressive Leasingraten

Rn. 69 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Progressive Leasingraten zeichnen sich durch eine im Zeitablauf steigende Ratenhöhe aus. Solche Vereinbarungen spiegeln weder einen linearen Nutzungs- noch einen degressiven Aufwandsverlauf wider. Ein sachgerechter Ausgleich zwischen Leistung und Gegenleistung in den einzelnen Perioden kann aus der vertraglichen Vereinbarung also regelmäßig n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Zur Aufstellung verpflichteter Personenkreis

Rn. 3 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Pflicht zur Aufstellung von Eröffnungsbilanz und JA obliegt – ebenso wie die Buchführungspflicht nach § 238 sowie die Pflicht zur Aufstellung eines Inventars (vgl. § 240) – dem Kaufmann (vgl. zur Frage nach dem hierdurch verpflichteten Personenkreis HdR-E, HGB, § 238, Rn. 4f.). Nicht mehr zur Aufstellung verpflichtet sind diejenigen Person...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 34 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Normengefüge der IFRS existieren keine zu § 267 vergleichbaren Regelungen. Gleichwohl wird auch im weiteren Kontext der IFRS von kleinen und mittelgroßen UN gesprochen, die indes nicht in Abhängigkeit von Größenkriterien definiert werden, sondern ausschließlich über deren Beziehung zum Kap.-Markt. Als kleine bis mittelgroße UN (= KMU) gelt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Angabe der Befreiung im Konzernanhang (Nr. 3)

Rn. 22 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Anhang des KA des MU ist die Befreiung betreffender PersG (i. S. d. § 264a) von der Pflicht zur Aufstellung ihres JA nach den für KapG geltenden Vorschriften anzugeben. Aufzunehmen ist nur der Hinweis auf die Inanspruchnahme des § 264b unter Angabe des Namens und Sitzes jener PersG. Wo im Anhang diese Angabe gemacht wird, ist nicht geregel...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / eee) Ausweis und Bewertung der Leasingforderungen

Rn. 72 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Beim Leasinggeber sind infolge der Zurechnung des Leasingobjekts lediglich die fälligen Leasingforderungen zu aktivieren. Sie sind unter dem Posten "Forderungen aus LuL" auszuweisen, sofern die Gesellschaft nicht unter den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fällt. Für Gesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG gilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Berücksichtigung als Bilanzvermerk oder im Anhang des Treugebers

Rn. 39 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Durch § 251 wurde für UN aller Rechtsformen eine Berichtspflicht über Haftungsverhältnisse explizit im HGB kodifiziert. So bestimmt diese Rechtsnorm, dass Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten unter der Bilanz zu vermerken sind, sofern keine entsprechenden Angaben in der Bilanz enthalten sind. W...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Für Zwecke der RL, Prüfung und Offenlegung wird zwischen kleinen, mittelgroßen und großen KapG bzw. denen qua § 264a gleichgestellten haftungsbeschränkten PersG unterschieden. Im Falle einer statischen Betrachtung der oben dargestellten Abgrenzungskriterien ergibt sich folgende Zuordnung:mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Untermietverhältnisse

Rn. 146 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ist ein UN sowohl Leasingnehmer als auch Leasinggeber desselben zugrunde liegenden Vermögenswerts (Intermediär), hat es seine beiden Leasingverhältnisse, das Ober- und das Unterleasingverhältnis, grds. als zwei getrennte Leasingverhältnisse zu behandeln und die für Leasingnehmer und Leasinggeber jeweils geltenden Vorschriften anzuwenden (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesetzliche Vertreter einer Personenhandelsgesellschaft

Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Regelung des § 264a Abs. 2 bedarf es, da im Falle einer KapG & Co. die Verantwortlichkeiten für deren JA nicht so klar geregelt sind wie bei einer KapG, auf deren Verhältnisse die §§ 264ff. ausgelegt sind. Dort ist es Aufgabe des Vorstands bzw. der Geschäftsführung, den JA und Lagebericht aufzustellen, ggf. den AP zu beauftragen, ihm die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Bestandteile des Jahresabschlusses

Rn. 11 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 242 Abs. 3 stellt klar, dass der JA für Nicht-KapG bzw. PersG, die nicht unter § 264a fallen, aus Bilanz und GuV besteht, nicht jedoch aus weiteren Bestandteilen. Für KapG wird diese Vorschrift durch § 264 Abs. 1 Satz 1 dahingehend modifiziert, als der JA um einen Anhang (vgl. § 284ff.) zu erweitern ist (sog. "erweiterter" JA). Dies gilt je...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Schutz gegen Zugriff der Gläubiger des Treuhänders

Rn. 16 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bei der uneigennützigen Verwaltungstreuhand gehört das Treugut wirtschaftlich zum Vermögen des Treugebers. Folglich hat der Treugeber bei Insolvenz des Treuhänders ein Aussonderungsrecht des Treuhandvermögens (vgl. § 47 InsO). Im Fall der Zwangsvollstreckung in das Treugut durch Gläubiger des Treuhänders kann der Treugeber der Pfändung von Tr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 264b

Rn. 25 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Unmittelbare Sanktionen können aus einer etwaigen Nichtbefolgung des § 264b mangels Verpflichtungscharakter jener Vorschrift nicht resultieren. Wird von der Befreiungsmöglichkeit Gebrauch gemacht, ohne dass dabei sämtliche Voraussetzungen (kumulativ) erfüllt sind, so liegt ein Verstoß gegen § 264a vor. Im Übrigen gelten die Strafvorschriften ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / i) Forschung und Entwicklung

Rz. 1798 [Autor/Stand] Begriffsdefinitionen nach HGB. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)[2] wurde in § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens eingeführt, das allerdings für bestimmte Vermögensgegenstände (zB Marken, Verlagsrechte) nicht gilt (§ 248 Abs. 2 Satz 2 HGB). In d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 8 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Aufgrund des Verweises in § 264a Abs. 1 auf die für KapG anzuwendenden Vorschriften gilt für den EK-Ausweis generell § 266 Abs. 3 A. ((i. V. m. § 268 Abs. 1); bezüglich der vormaligen Definition in § 272 Abs. 1 (a. F.) das gezeichnete Kap. betreffend BT-Drs. 18/6681, S. 13). Zwecks Berücksichtigung der Besonderheiten von PersG hinsichtlich Haf...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abbildung schwebender Geschäfte im Jahresabschluss

Rn. 18 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse sind – wie bereits dargestellt (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 1, 3, 5) – prinzipiell den Dauerschuldverhältnissen zuzuordnen, die ihrerseits als schwebende Geschäfte zu charakterisieren sind (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 249 HGB, Rn. 88f.; IDW RS HFA 4 (2012), Rn. 14). Dementsprechend sind auf die hier zu betr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abgrenzung aufgrund von Schwellenwerten (Abs. 1f.)

Rn. 3 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die nach Maßgabe des § 267a Abs. 1 Satz 1 vorzunehmende Abgrenzung einer Kleinst-KapG hat anhand folgender Schwellenwerte zu erfolgen, wobei mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschritten werden dürfen: 350.000 EUR Bilanzsumme ("BS") (Nr. 1); 700.000 EUR Umsatzerlöse ("UE") in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag (Nr....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Ausweis von Ansprüchen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Abs. 1)

Rn. 3 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Vorschrift, dass Salden mit Gesellschaftern i. d. R. als solche auszuweisen oder im Anhang anzugeben sind, ist § 42 Abs. 3 GmbHG nachgebildet. Anlass für diese Sonderregelung, die im Falle einer AG, KGaA bzw. SE nicht besteht, ist eine mögliche nicht unwesentliche Bedeutung von Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Leasingobjektgesellschaften

Rn. 51 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 In der Praxis kommen als Anwendungsfälle von Zweckgesellschaften Leasingobjektgesellschaften, Spezialfonds, Gesellschaften für ausgelagerte FuE-Tätigkeiten oder Gesellschaften zur Verbriefung von Finanzdienstleistungen für diese begrenzten Zwecke einer solchen Gesellschaft in Betracht (vgl. BT-Drs. 16/12407, S. 180). Die wichtigsten Geschäfts...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Rn. 13 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Während bei gesetzlicher Treuhandschaft Rechte und Pflichten des Treuhänders zwischen dem zur Bestellung eines Treuhänders Berechtigten mit dem Treuhänder geregelt werden, ergeben sich bei rechtsgeschäftlichen Treuhandverhältnissen Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Treuhandvertrag (vgl. Wöhe, StKgR 1979, S. 300 (311ff.)). Da das BGB –...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriff, wirtschaftliche Bedeutung und aufsichtsrechtliche Einordnung

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ursprünglich entstammt der Leasingbegriff dem englischen "to lease", das wörtlich mit "mieten" respektive "pachten" zu übersetzen ist (vgl. Jürgens (1988), S. 1; Maus (1996), Rn. 1). Obwohl alle Leasingverhältnisse dadurch gekennzeichnet sind, dass es sich "um eine entgeltliche Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern handelt"...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Leasingformen

Rn. 8 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie bereits erwähnt, stellt "Leasing" den Oberbegriff für eine Fülle verschiedenartiger Vertragstypen dar, die sich anhand unterschiedlichster Kriterien systematisieren lassen (vgl. hierzu ausführlich Büschgen (1998), Rn. 13ff.; Wöhe (1997), S. 242). Die Verträge lassen sich u. a. nach folgenden Merkmalen unterscheiden: Art des Leasingobjekts, S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kapitalanteil des Kommanditisten

Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Kommanditist hat nach der gesetzlichen Regelung wie der Komplementär ein Kap.-Konto. Dieses entspricht seinem in der Bilanz auszuweisenden Kap.-Anteil. Der Kap.-Anteil des Kommanditisten ist als solcher getrennt von demjenigen des Komplementärs auszuweisen (vgl. § 264c Abs. 2 Satz 6; fernerhin BeckOGK-HGB (2022), § 264c, Rn. 24, 34f., 41f...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Steuerliche Behandlung der mit dem Treugut erzielten Erträge

Rn. 63 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO ist das Treugut dem Treugeber zuzurechnen, da dieser wirtschaftlicher Eigentümer bleibt und folglich auch von den Substanzsteuern auf die treuhänderisch übertragenen WG getroffen werden soll. Die Vorschrift sagt aber – in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise – nichts über die Zurechnung der Erträge...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Leasinggesellschaften, die nicht unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen

Rn. 45 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Für Gesellschaften, die nicht in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen, ist zu untersuchen, ob das Leasingobjekt dem AV oder UV – oder u. U. einer Sonderposition – zuzuordnen ist. Nach § 247 Abs. 2 sind innerhalb des AV nur solche VG auszuweisen, die "bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen." Eine expliz...mehr