Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 15 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 IDW (2021), Assurance, 2. Aufl., Düsseldorf.mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Treuhandverhältnisse im Jahresabschluss

aa) Grundsätzliche Überlegungen zur Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen Rn. 34 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im deutschen Handelsrecht gibt es keine ausdrücklichen Bestimmungen zur Behandlung von Treuhandverhältnissen in der Bilanz. Lediglich bei den Bilanzvermerken und den Bestimmungen zum Anhang sind Umschreibungen enthalten, die auch auf Treuhandverhältnisse Anwendung f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Definitionen(en)

I. Abgrenzung aufgrund von Schwellenwerten (Abs. 1f.) Rn. 3 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die nach Maßgabe des § 267a Abs. 1 Satz 1 vorzunehmende Abgrenzung einer Kleinst-KapG hat anhand folgender Schwellenwerte zu erfolgen, wobei mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschritten werden dürfen: 350.000 EUR Bilanzsumme ("BS") (Nr. 1); 700.000 EUR Umsatzerlöse ("UE"...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Pflicht zur Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 12 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 242 Abs. 2 beinhaltet die ausdrückliche Pflicht, eine GuV aufzustellen.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 25 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Horn (2013), Das Buchführungswahlrecht für Einzelkaufleute, Berlin.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bilanzierung beim Leasingnehmer

a) Erstbewertung Rn. 126 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der erstmalige Ansatz einer Verbindlichkeit beim Leasingnehmer erfolgt zum Barwert der zu leistenden Leasingzahlungen, diskontiert mit dem Grenz-FK-Zins (incremental borrowing rate) oder – falls verfügbar – dem vom Leasinggeber berechneten Zinssatz ((interest rate implicit in the lease); vgl. IFRS 16.26). Eine Ermittlung des ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzierung des Leasingverhältnisses im Falle der Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber

a) Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasinggeber aa) Ausweis des Leasingobjekts aaa) Leasinggesellschaften, die unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen Rn. 44 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Erfolgt nach den oben erläuterten Prinzipien (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 27ff.) eine Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber, so hat dieser den Leasinggegenstand in seiner Bilanz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Ausweis des Leasingobjekts

aaa) Leasinggesellschaften, die unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen Rn. 44 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Erfolgt nach den oben erläuterten Prinzipien (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 27ff.) eine Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber, so hat dieser den Leasinggegenstand in seiner Bilanz auszuweisen und zu bewerten. Fällt der Leasinggeber unter die Definition eines Finanzdi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Einbezug von Zweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis

aa) Aufbau und Zielsetzungen von Zweckgesellschaften Rn. 44 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Durch die Finanzkrise im Jahr 2008 gelangten Zweckgesellschaften infolge ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung in den Blickwinkel nationaler und internationaler RL-Institutionen (vgl. Kuhnle/Schäfer (2006), S. 18; im Übrigen Mojadadr (2013), S. 16ff.). Bei einer Zweck- bzw. Objektgesellschaft, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ausgewählte Erscheinungsformen von Zweckgesellschaften und ihr Einbezug in den Konsolidierungskreis

aaa) Änderung der Rahmenbedingungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Rn. 48 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die speziell mit Zweckgesellschaften verfolgte Ausgliederung von VG (off-balance-sheet assets) und Schulden (off-balance-sheet debts) von einem MU (Initiator) auf die Zweckgesellschaft (sog. off-balance-sheet financing) ermöglichte es Ersterem vor dem BilM...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Bilanzierung beim Leasinggeber

a) Vorbemerkungen Rn. 134 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Auf Seiten des Leasinggebers hängen die Zurechnung des Leasinggegenstands und damit auch die bilanzielle Behandlung des Leasingverhältnisses weiterhin davon ab, ob es sich bei dem betrachteten Geschäft um Finanzierungsleasing (finance lease) oder Operating-Leasing (operating lease) handelt. Finanzierungsleasing liegt vor, so...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kapitalanteile

1. Kapitalanteil des persönlich haftenden Gesellschafters Rn. 12 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Kap.-Konto der Gesellschafter der OHG bzw. der (des) persönlich haftenden Gesellschafter(s) einer KG (Komplementär) ist grds. variabel; sie haben keine Pflicht zur Leistung einer festen Einlage, außer der Gesellschaftsvertrag sieht dies vor. Als Kap.-Anteil sind freiwillige Einlagen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einbeziehung in einen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht (Nr. 1)

1. Befreiender Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines persönlich haftenden Gesellschafters Rn. 6 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein befreiender KA und Konzernlagebericht kann von einem persönlich haftenden Gesellschafter aufgestellt werden, auch wenn dieser nicht MU betreffender PersG ist (vgl. § 264b Nr. 1 lit. a)). Auf diese Weise soll eine haftungsbeschränkte PersG, sofe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff und Zielsetzungen einer Treuhandschaft

1. Unterschiede in der rechtlichen und wirtschaftlichen Bestimmung des Treuhandbegriffs a) Rechtliche Interpretation der Treuhandschaft Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Begriff der Treuhand ist gesetzlich nicht definiert. Der Treuhandvertrag ist kein eigener Vertragstyp des BGB. Lediglich einzelne auf Gesetz beruhende Treuhandverhältnisse sind in Spezialgesetzen (z. B. InsO...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Erläuterungen

I. Betroffene Rechtsformen Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 264a Abs. 1 unterwirft ausdrücklich nur Gestaltungsformen der OHG und KG den RL-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften für KapG. Andere Formen von PersG ebenso wie andere Rechtsformen werden nicht adressiert. Rn. 8 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Vorliegen einer OHG ist an folgende Kriterien geknüpft: Unbeschränkte H...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse

I. Begriffsabgrenzung 1. Mietverhältnisse Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Mietverhältnis wird nach § 535 BGB durch den Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags (Mietvertrag) begründet (vgl. Emmerich (2011), Rn. 4; Kussmaul (1987), S. 176, m. w. N.; Palandt (2023), Einführung vor § 535 BGB, Rn. 1f.). Der rechtliche Eigentümer der Mietsache (Vermieter) verpfl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Einzelfragen

aaa) Mieterdarlehen Rn. 91 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Mieterdarlehen zeichnet sich dadurch aus, dass der Leasingnehmer dem Leasinggeber über die Leasingraten neben dem eigentlichen Leasingentgelt Darlehensbeträge zahlt, die entweder im Fall einer Verlängerung des Leasingverhältnisses auf die nach der Grundmietzeit anfallenden Raten oder bei Vorliegen einer Kaufoption bzw. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 14 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Dusemond/Küting/Wirth (2018), Küting/Weber: Der Konzernabschluss, 14. Aufl., Stuttgart.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zu unterzeichnende Unterlagen

Rn. 11 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Unterzeichnung hat auf dem Original des JA bzw. des erweiterten JA, das gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 1 aufzubewahren ist, zu erfolgen. Ist das UN zur Offenlegung verpflichtet, so erscheint es sachgerecht und zulässig, die Unterschriften unter dem JA für Zwecke der Offenlegung durch die Angabe der Namen der Unterzeichner zu ersetzen (vgl. HdR-E,...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 21 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Normengefüge der IFRS enthält keine explizite Verpflichtung zur Unterzeichnung eines IFRS-Abschlusses. Indes vertritt Luttermann die Auffassung, dass sich bereits aus der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung mittelbar auch eine Unterzeichnungspflicht ableiten ließe (vgl. MünchKomm. AktG (2003), § 245 HGB, Rn. 56). Die Bilanz-R 2013/34...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zurechnung von Anteilen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises

Rn. 43 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Fraglich ist, ob treuhänderisch gehaltene Anteile dem Treugeber oder dem Treuhänder zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises zugerechnet werden. Diese Frage wird durch § 290 Abs. 3 zum einen für den Fall, dass das MU oder ein TU Treugeber ist, und zum anderen für den Fall, dass ein Konzern-UN als Treuhänder fungiert, geregelt. Für den ersten...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Dauer des Geschäftsjahrs

Rn. 13 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Dauer des GJ darf zwölf Monate nicht überschreiten (vgl. § 240 Abs. 2 Satz 2; fernerhin § 8b EStDV sowie § 4a EStG bezüglich des steuerlichen WJ). Umfasst das GJ einen längeren Zeitraum, ist die Buchführung nicht (mehr) ordnungsgemäß (vgl. BFH, Urteil vom 28.11.1978, VIII R 146/76, BStBl. II 1979, S. 333). Dabei muss das GJ nicht mit dem ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Erfassung von Treuhandverhältnissen bei Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstituten

Rn. 41 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die RechKredV den Ausweis bei von Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstituten (als Treuhänder) durchgeführten Treuhandgeschäften regelt. Im Fall der Ermächtigungstreuhand sind VG und korrespondierende Schulden unter den Positionen "Treuhandvermögen" bzw. "Treuhandverbindlichkeiten" zu aktivi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 14 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß IAS 1.51(d) respektive ED/2019/7.18(d) ist die im Abschluss verwendete Berichtswährung anzugeben. IAS 1.51(e) bzw. ED/2019/7.18(e) verlangen darüber hinaus die Angabe, in welchem Maße die Abschlussinformationen gerundet wurden. Überdies erlaubt IAS 1.53 (ED/2019/7.B2) ausdrücklich die Darstellung in Tausend- bzw. Millioneneinheiten (z. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Steuerrechtliche Bedeutung

Rn. 12 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 267a nimmt weder Einfluss auf die steuerliche Gewinnermittlung per se noch auf die nach den steuerrechtlichen Vorschriften bestehenden Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten (vgl. BT-Drs. 17/11292, S. 15). Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige ihre Bilanz und GuV (größenunabhängig) dem Finanzamt in elektronischer Form zu ü...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Benachrichtigungspflicht

Rn. 22 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Treuhänder hat zunächst eine Benachrichtigungspflicht, der er auch ohne eine ausdrückliche Aufforderung des Treugebers nachkommen muss. Grds. steht es im Ermessen des Treuhänders, den Umfang der Informationen zu bestimmen, die zur Berichterstattung über die Ausführung des Treuhandauftrags erforderlich sind. Die Benachrichtigungspflicht ka...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 267

Rn. 33 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 267 stellt im Grunde genommen zwar eine reine Definitionsvorschrift dar, die nicht auf direktem Wege verletzbar und insoweit auch keiner unmittelbaren (potenziellen) Sanktionierung zugänglich ist. Dennoch kann eine unzutreffende und damit gesetzeswidrige Anwendung größenklassenspezifischer Erleichterungen sehr wohl zu sanktionspflichtigen V...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Aufwandsdegression des Leasinggebers übersteigende degressive Leasingraten

Rn. 68 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Degressive Leasingraten sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des für eine Abrechnungsperiode zu entrichtenden Entgelts im Zeitablauf abnimmt. Bei stark degressiven Entgeltverläufen (als Extremfall: lediglich eine Rate zu Beginn) können die Leasingraten in den Anfangsperioden die beim Leasinggeber aus dem Vertrag resultierenden Periodena...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Entsprechende Anwendung auf den Konzernabschluss

Rn. 15 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ausweislich des § 298 Abs. 1 ist § 245 auf den KA entsprechend anzuwenden. Die Unterzeichnungspflicht trifft diejenigen Personen, die auch zur Aufstellung des KA verpflichtet sind; dies sind gemäß § 290 Abs. 1 die gesetzlichen Vertreter des MU (vgl. überdies § 264a Abs. 2). Rn. 16 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ebenso wie sich dies im Grundsatz für...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Mietfreie Perioden

Rn. 95 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie oben erläutert, stellen mietfreie Perioden u. U. Anwendungsfälle der bereits für progressive bzw. degressive Leasingraten aufgestellten Bilanzierungsgrundsätze dar (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 71). Demzufolge sind im Fall mietfreier Perioden zu Beginn der Grundmietzeit Verpflichtungsrückstände des Leasingnehmers bilanziell zu erfassen. Ab dem...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Pachtverhältnisse

Rn. 3 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ebenso wie ein Mietverhältnis wird ein Pachtverhältnis durch den Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags (Pachtvertrag) begründet, auf den gemäß § 581 Abs. 2 BGB die Vorschriften zum Mietvertrag entsprechend anzuwenden sind, sofern die §§ 582 bis 584b BGB nichts anderes bestimmen. Durch den Abschluss des Pachtvertrags verpflic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Offene Treuhandkonten

Rn. 29 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Gegensatz zu verdeckten Treuhandkonten wird bei offenen Treuhandkonten der Treuhandcharakter des Kontos vom Treuhänder gegenüber dem Kreditinstitut offengelegt. Dabei reicht es aus, wenn mit der Bank eine besondere Zweckbindung für das Konto vereinbart wird (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.1979, VIII ZR 96/78, DB 1979, S. 1353f.). Die Klarstell...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Bilanzierung während der Vertragsdauer des Leasingverhältnisses

Rn. 102 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1f. hat der Leasingnehmer den mit dem Barwert der Leasingraten aktivierten Leasinggegenstand, sofern dieser dem beweglichen AV zuzurechnen ist, planmäßig über dessen voraussichtliche ND abzuschreiben. Darüber hinaus sind unabhängig davon, ob es sich bei dem Leasingobjekt um eine Mobilie oder Immobilie handelt, außerpl...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Treuhandschaft und Liquidation (Abwicklung)

Rn. 58 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Stellt ein Betrieb seine Tätigkeit ein, so erfolgt die Auflösung, an die sich die Liquidation anschließt, d. h. die vorhandenen Vermögenswerte werden veräußert und der erzielte Erlös wird zur Tilgung der Schulden sowie zur Rückzahlung des EK verwendet. Nicht immer werden die Geldmittel ausreichen, um alle Ansprüche voll zu decken. Bei Einzel-...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Treuhandbuchführung

Rn. 33 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Oftmals bietet es sich an, eine eigene Buchführung zur Erfassung der Treuhandgeschäfte zu errichten. V.a. WP und StB sind oft an Service-UN angeschlossen, bei denen praktisch eine unbegrenzte Einrichtung neuer Buchhaltungen ohne hohen Aufwand möglich ist. Dabei kann mit Hilfe dieser UN nicht nur der Zahlungsverkehr erfasst und die Entwicklung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 267a wurde im Zuge des sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) vom 20.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) erstmalig in das deutsche Handelsrecht aufgenommen. Besagte (Definitions-)Norm ergänzt die drei bis dato schon existenten Größenkategorien ("klein", "mittelgroß" und "groß") des § 267 insoweit, als es s...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Umsätze bei der Begründung des Treuhandverhältnisses

Rn. 68 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen der USt in erster Linie die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines UN ausführt. Unternehmer ist dabei nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Da das Treugut dem Treuhänder vom Treugeber led...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Laufzeit des Leasingverhältnisses

Rn. 125 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die bilanzierungsrelevante Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus der nicht kündbaren Vertragslaufzeit inkl. etwaiger Verlängerungs- bzw. Kündigungsoptionen, sofern ein wesentlicher wirtschaftlicher Anreiz besteht, diese auszuüben bzw. im Fall von Kündigungsoptionen nicht auszuüben (vgl. IFRS 16.18f.). Die Beurteilung der Laufzeit richtet sic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 244

Rn. 11 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Handelt ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des AR einer KapG bzw. dieser qua § 264a gleichgestellten PersG (vgl. § 335b) der Vorschrift des § 244 zuwider, so kann diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden (vgl. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a), Abs. 3f.); Selbiges gilt in Bezug auf solche UN, die den Regelu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 264c

Rn. 39c Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wenngleich die Strafvorschriften der §§ 331ff., die Bußgeldvorschrift des § 334 sowie die Ordnungsgeldvorschrift des § 335 analog auch für haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 264a gelten (vgl. § 335b), werden Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des § 264c nicht unmittelbar mit Sanktionen belegt. Indessen können Verstöße gegen jene Norm...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Leasinggesellschaften, die unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen

Rn. 44 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Erfolgt nach den oben erläuterten Prinzipien (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 27ff.) eine Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber, so hat dieser den Leasinggegenstand in seiner Bilanz auszuweisen und zu bewerten. Fällt der Leasinggeber unter die Definition eines Finanzdienstleistungsinstituts nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG, so ist für den ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 35 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 EU-KOM (2003), Empfehlung der Kommission vom 06. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen Unternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG), in: ABl. EG, L 124/36ff. vom 20.05.2003. Kock (2022), Kommentierung des § 1 AÜG, in: Rolfs et al. (Hrsg.), Beck’scher Online-Kommentar Arbeitsrecht, München 2006ff.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einordnung von Kapital- bzw. Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a in die einzelnen Unternehmenskategorien

Rn. 19 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bei Zuordnung einer KapG bzw. dieser qua § 264a gleichgestellten haftungsbeschränkten PersG zu einer der genannten Kategorien muss es sich jedoch nicht um die gleichen Kriterien handeln, die an den aufeinander folgenden Abschlussstichtagen erfüllt sein müssen. Dies ist dadurch begründet, dass der Gesetzgeber keine Rangordnung zwischen diesen ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen

Rn. 109 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Eine besondere Form von Leasinggeschäften stellen sog. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen dar. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass der Leasingnehmer (Verkäufer) einen VG an einen Dritten – den Leasinggeber (Käufer) – veräußert und anschließend von diesem wieder zurückleast (vgl. ausführlich zum Begriff und Wesen des Sale-and-Lease-Back-Geschä...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Erstbewertung

Rn. 126 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der erstmalige Ansatz einer Verbindlichkeit beim Leasingnehmer erfolgt zum Barwert der zu leistenden Leasingzahlungen, diskontiert mit dem Grenz-FK-Zins (incremental borrowing rate) oder – falls verfügbar – dem vom Leasinggeber berechneten Zinssatz ((interest rate implicit in the lease); vgl. IFRS 16.26). Eine Ermittlung des internen Zinssat...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Operating-Leasing

Rn. 138 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bewertung des Leasinggegenstands erfolgt in Abhängigkeit von den Eigenschaften des dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassenen Vermögenswerts. Handelt es sich bei dem Leasingobjekt z. B. um einen Vermögenswert des Sach-AV, sind die Bewertungsvorschriften des IAS 16 zu beachten; bei immateriellen Vermögenswerten ist IAS 38 maßgebend (vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 264a

Rn. 19 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Nichtbeachtung der §§ 264a bis 264c führt qua Verweis in § 335b zur Anwendung sowohl der Strafvorschriften (vgl. §§ 331 bis 333a) als auch der Bußgeld- (vgl. § 334) und Ordnungsgeldvorschrift des § 335. § 335a ist entsprechend anzuwenden.mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Erfassung von Treuhandverbindlichkeiten

Rn. 40 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bei der Ausführung der Treuhandgeschäfte kann es notwendig werden, Verbindlichkeiten im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung einzugehen. Obwohl der Treuhänder wirtschaftlich nicht belastet wird, weil der Treugeber für ihn diese Verbindlichkeiten übernehmen muss, wird in der Literatur eine Passivierung befürwortet. Entsprechend ist dann akt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Unterzeichnung dient der Bestätigung der Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit des JA. Durch die Verpflichtung zur Unterzeichnung nach § 245 wird der Kaufmann auf diese Verantwortung besonders hingewiesen (vgl. Schlegelberger (1973), § 41 HGB, Rn. 4). Zugleich ist gemäß § 416 ZPO mit der Unterschrift der Beweis erbracht, dass d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verwendung der deutschen Sprache

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Während die Führung der Handelsbücher gemäß § 239 lediglich in einer "lebenden Sprache" zu erfolgen hat (vgl. HdR-E, HGB § 239, Rn. 2f.), wird für den JA ausdrücklich die Verwendung der deutschen Sprache verlangt. Die grds. Möglichkeit, die Buchführung und das Inventar in einer anderen Sprache zu erstellen, bleibt hiervon unberührt. Diese Mögl...mehr