Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum als Kriterien der persönlichen Zurechnung eines Gegenstands zum bilanziellen Vermögen eines Kaufmanns

Rn. 23 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gerade bei Leasingverhältnissen ist die Frage, welcher Vertragspartner den Gegenstand, über den der Vertrag geschlossen wurde, in die Bilanz aufzunehmen hat, von besonderem Interesse. In der Bilanz ist nach § 238 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 242 Abs. 1 Satz 1 und § 246 Abs. 1 Satz 1 das Vermögen des Kaufmanns vollständig auszuweisen. Welche Gegen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Maßgebender Stichtag und Aufstellungsfrist

Rn. 6 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Eröffnungsbilanz ist zu Beginn des Handelsgewerbes aufzustellen. Diese Formulierung bedeutet nicht, dass die Eröffnungsbilanz an dem maßgeblichen Stichtag aufzustellen ist; gemeint ist vielmehr der Stichtag, zu dem die Bilanzaufstellung erfolgen muss. Für die Bestimmung der Aufstellungsfrist sind gemäß § 242 Abs. 1 Satz 2 die auf den JA be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzielle Darstellung der Ergebnisverwendung

Rn. 24 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Ausweis der Posten "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" und "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" kommt nur im Ausnahmefall für eine PersG in Betracht. Der Normalfall ist die Aufstellung des JA unter Ergebnisverwendung. Die vorgenannten EK-Posten treten dann nicht auf. Gemäß § 122 (n. F.) haben die persönlich haftenden Gesellschafter mit der Fest...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rechtsstellung des Treuhänders nach der AO

Rn. 61 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 35 AO bestimmt, dass derjenige, der als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt, die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters hat, "soweit er sie rechtlich und tatsächlich erfüllen kann." Der Treuhänder als Verfügungsberechtigter im eigenen Namen wird also dem gesetzlichen Vertreter natürlicher oder juristischer Persone...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Rechenschaftspflicht

Rn. 24 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Als weitere Informationspflicht, die nur auf Verlangen des Treugebers erfolgen muss, zählt die Rechenschaftspflicht. Die Rechenschaftslegung "geht inhaltlich über die Erteilung einer Auskunft hinaus und enthält neben der auch mit der Auskunft verbundenen Unterrichtung die weitergehende genauere Information" (BGH, Urteil vom 29.01.1985, X ZR 5...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Historische Entwicklung

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die §§ 264a bis 264c wurden im Jahre 2000 durch das Kapitalgesellschaften- & Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) in das HGB eingefügt. Mit der Verkündigung im BGBl. am 08.03.2000 sind die im KapCoRiLiG enthaltenen Bestimmungen in Kraft getreten. In Art. 48 EGHGB wurden Übergangsvorschriften für die erstm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Anteile an Komplementärgesellschaften (Abs. 4)

Rn. 34 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach Abs. 4 Satz 1 sind Anteile an Komplementärgesellschaften gesondert als solche auszuweisen, und zwar als Bestandteil des Finanz-AV – je nach Höhe der Beteiligung – entweder unter den "Anteilen an verbundenen Unternehmen" (§ 266 Abs. 2 A. III. 1.) oder den "Beteiligungen" (§ 266 Abs. 2 A. III. 3.). Gleichzeitig ist § 272 Abs. 4 mit der Maß...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Anforderungen an den befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht (Nr. 2)

Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bezüglich der konkreten Anforderungen an einen befreienden KA wird in § 264b Nr. 2 auf § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 verwiesen. Der befreiende KA und Konzernlagebericht muss nach den für das MU geltenden Rechtsvorschriften sowie im Einklang mit der – jeweils aktuellen Fassung der – Bilanz-R aufgestellt und offengelegt werden. Entsprechend gilt fü...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Mobilien-Teilamortisationserlass

Rn. 36 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der sog. Mobilien-Teilamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 22.12.1975, IV B 2 – S 2170–161/75, DB 1976, S. 172) geht auf eine Anfrage der Leasingwirtschaft an die obersten Finanzbehörden betreffend Zurechnungsfragen im Zusammenhang mit damals neu am Markt etablierten Vertragsformen zurück (vgl. Vosseler (2012), S. 144). Diese Teilamor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Regelungsinhalt

Rn. 16 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 242 Absatz 4 ergänzt § 241a (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 47). Die Vorschrift nimmt Einzelkaufleute i. S. d. § 241a von der Anwendung der Absätze 1 bis 3 des § 242 aus. Demzufolge entfällt für diese Einzelkaufleute die Verpflichtung zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz ebenso wie eines handelsrechtlichen JA bestehend aus Bilanz und GuV. Ohne...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die im Dritten Buch verankerten Vorschriften differenzieren zwischen Kaufleuten und KapG (bzw. denen qua § 264a gleichstellten PersG). Die Regelungen der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013, ABl. EU, L 330/1ff. vom 15.11.2014, ABl. EU, L 334/86f. vom 21.11.2014, ABl. EU, L 429/1ff. vom 01.12.2021, ABl. EU, L 322/15ff. vom ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bilanzrechtliche Implikationen

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Kleinst-KapG können grds. folgende Vereinfachungen anwenden (Wahlrecht): Aufstellung einer verkürzten Bilanz, die nur die mit (Groß-)Buchstaben bezeichneten Posten gesondert ausweist:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Arbeitnehmerzahl

Rn. 14 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bei dem Kriterium der AN-Zahl wird auf den Jahresdurchschnitt abgestellt (vgl. § 267 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 3). Es ergeben sich demnach die Fragen, wer einerseits als AN gilt und wie andererseits der Jahresdurchschnitt zu bestimmen ist. § 267 Abs. 5 schreibt vor, dass der AN-Begriff die im In- und Ausland beschäftigten AN umfasst, nicht j...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen

Rn. 13 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bei Unterschreitung der Schwellenwerte können die §§ 238–241 wahlweise angewendet werden. Das Wahlrecht ist so zu verstehen, dass der Einzelkaufmann sich entscheiden kann, einzelne Vorschriften der §§ 238ff. nicht anzuwenden (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 241a HGB, Rn. 8). Zugleich besteht gemäß § 242 Abs. 4 keine Verpflichtung zur Aufstellun...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vereinfachungen

Rn. 118 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zur Vermeidung von unverhältnismäßig hohen Kosten der Nutzungsrechtsbilanzierung lässt IFRS 16 wahlweise verschiedene Erleichterungen zu. Bei Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten (short-term leases) dürfen Leasingnehmer ein Wahlrecht ausüben (vgl. IFRS 16.5(a)): Sie brauchen die Vermögenswerte nicht in der Bila...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Mobilien-Vollamortisationserlass

Rn. 28 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ausgangspunkt für den sog. Mobilien-Vollamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 19.04.1971, IV B/2 – S 2170–31/71, BStBl. I 1970, S. 264) bildet, wie bereits erläutert (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 27), das Grundsatzurteil des BFH vom 26.01.1970 (IV R 144/66, BStBl. II 1970, S. 264), dessen unbestimmte Rechtsbegriffe durch den Erlass für die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung der Rechtsnorm

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Analog zur Wirkung des § 264 Abs. 3 im Falle einer KapG befreit § 264b eine haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 264a von bestimmten Pflichten in der RL. Die ebenso wie § 264a im Zuge des Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetzes (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) in das HGB transformierten Erleichterungsvorschrifte...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Zugangsbewertung des Leasingobjekts

Rn. 48 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Neben der Frage des Ausweisorts des Leasingobjekts gilt es, die Frage nach der Ausweishöhe zu beantworten. Entsprechend den Grundsätzen zur bilanziellen Behandlung von Anschaffungs- respektive Herstellungsvorgängen gemäß § 253 Abs. 1 ist der Leasinggegenstand im Zeitpunkt des Zugangs zum Vermögen des Leasinggebers mit seinen AHK i. S. d. § 25...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Berücksichtigung in der Bilanz des Treuhänders

Rn. 35 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 In Anbetracht der Vielfalt der wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Treuhandverhältnissen kann die Frage des wirtschaftlichen Eigentums und damit einhergehend die Frage der Notwendigkeit der Bilanzierung beim Treuhänder nur anhand der speziellen Ausprägung des einzelnen Treuhandvertrags beantwortet werden. Eine wesentliche Charakteris...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die in § 241a verankerte Befreiungsmöglichkeit gilt nach dem Gesetzeswortlaut ausschließlich für Einzelkaufleute. Sie ist anzuwenden auf den Istkaufmann i. S. v. § 1, d. h. Gewerbetreibende, deren UN nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, sowie auf den Kannkaufmann i. S. v. § 2, d. h. Klein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gleichstellung von Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a mit Kapitalgesellschaften

Rn. 4 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung der JA von KapG & Co. unterliegt seit Inkrafttreten des KapCoRiLiG im Jahre 2000 in vollem Umfang den bisher schon von einer KapG zu beachtenden Regeln des HGB. Das sind konkret die allg. Vorschriften für den JA (vgl. §§ 242 bis 256a) sowie die ergänzenden Bestimmungen für KapG und haftungsprivilegierte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Kreis der zur Unterzeichnung verpflichteten Personen

Rn. 2 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Unterzeichnung obliegt ebenso wie die Pflicht zur Buchführung (vgl. § 238), Aufstellung des Inventars (vgl. § 240) und JA (vgl. § 242) dem Kaufmann. Zur Frage des verpflichteten Personenkreises kann folglich auf HdR-E, HGB § 238, Rn. 6, verwiesen werden. Rn. 3 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Alle verpflichteten Personen müssen unterschreiben. Es ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Wechsel des Rechtsmantels

Rn. 22 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird eine KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a durch Umwandlung – Verschmelzung (vgl. § 2ff. UmwG; §§ 17ff. SE-VO; §§ 5ff. SEAG), Spaltung (vgl. § 123ff. UmwG), Formwechsel (§ 190ff. UmwG) – oder (Neu-)Gründung geschaffen, so ist im Hinblick auf die Klassifizierung dieses UN in eine der drei genannten Größenklassen der dynamische Aspekt der Einord...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Forfaitierung von Leasingforderungen

Rn. 81 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Neben der unverändert sehr häufig genutzten Darlehensfinanzierung verkaufen Leasinggeber zur Finanzierung der AHK des Leasingobjekts häufig alle zukünftig noch fällig werdenden Leasingraten (i. d. R. regresslos) an einen Dritten – meist ein Kreditinstitut. Der Käufer vergütet dem Leasinggeber dabei barwertig die ausstehenden Raten. Bei diesem...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen

Rn. 143 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit der grds. Bilanzwirksamkeit aller Leasingverhältnisse hat das Sale-and-Lease-Back als Instrument zur außerbilanziellen Finanzierung an Bedeutung verloren (vgl. im Übrigen HdB (2022), Stichwort-Nr. 85, Rn. 87, m. w. N.). Zunächst hat ein Verkäufer/Leasingnehmer anhand der in IFRS 15 kodifizierten Veräußerungsdefinition zu beurteilen, ob i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Befreiender Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines persönlich haftenden Gesellschafters

Rn. 6 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein befreiender KA und Konzernlagebericht kann von einem persönlich haftenden Gesellschafter aufgestellt werden, auch wenn dieser nicht MU betreffender PersG ist (vgl. § 264b Nr. 1 lit. a)). Auf diese Weise soll eine haftungsbeschränkte PersG, sofern es aus ihrer Sicht aufgrund der Gesellschafterstruktur gar kein MU gibt oder der KA des MU, in d...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Allgemein: Bilanzielle Risikovorsorge des Leasinggebers

Rn. 73 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Durch den Abschluss eines Leasingvertrags geht der Leasinggeber "vielschichtig gelagerte Risiken" (Tacke (1999), S. 142) ein, die sich bspw. in Bonitäts- und Zinsänderungsrisiken sowie leasingtypische Risiken (Objekt- und Vertragsrisiko) einteilen lassen (vgl. Findeisen (1998a), Rn. 61). Für sie ist (bei Bedarf) bilanzielle Vorsorge zu treffe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Umsatzerlöse

Rn. 12 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Als UE gilt der Betrag, der i. R.d. GuV als UE auszuweisen ist. Was alles als UE auszuweisen ist, ergibt sich aus § 277 Abs. 1 (vgl. HdR-E, HGB § 277, Rn. 22ff.; überdies Lopatta et al., DB 2016, S. 1516ff., jeweils m. w. N.). Durch die Wahl der Art der GuV, d. h., ob das GKV (vgl. § 275 Abs. 2) oder das UKV (vgl. § 275 Abs. 3) angewandt wird...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Betroffene Rechtsformen

Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 264a Abs. 1 unterwirft ausdrücklich nur Gestaltungsformen der OHG und KG den RL-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften für KapG. Andere Formen von PersG ebenso wie andere Rechtsformen werden nicht adressiert. Rn. 8 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Vorliegen einer OHG ist an folgende Kriterien geknüpft: Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Kritik

Rn. 153 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit IFRS 16 hat das IASB einzig und allein Leasingvereinbarungen aus dem Kanon der Dauerschuldverhältnisse herausgegriffen, um diese anders zu bilanzieren. Damit bricht der Nutzungsrechtsansatz den Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte auf, konsequenterweise hätten alle Dauerschuldverhältnisse bilanziell neu abgebildet werden...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Allgemeine Grundsätze

Rn. 87 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie aus Sicht des Leasinggebers, handelt es sich auch aus dem Blickwinkel des Leasingnehmers bei dem Leasingvertrag um ein schwebendes Geschäft, das sich bilanziell erst dann auswirkt, wenn aufgrund des Imparitätsprinzips ein drohender Verlust zu berücksichtigen oder der Schwebezustand als beendet anzusehen ist (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rechtliche Interpretation der Treuhandschaft

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Begriff der Treuhand ist gesetzlich nicht definiert. Der Treuhandvertrag ist kein eigener Vertragstyp des BGB. Lediglich einzelne auf Gesetz beruhende Treuhandverhältnisse sind in Spezialgesetzen (z. B. InsO, AktG) geregelt. Im Übrigen wurde der begriffliche Inhalt der Treuhandschaft durch Rechtslehre, Rspr. und wirtschaftliche Praxis entw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Sonstige Besonderheiten

Rn. 31 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ergeben sich aufgrund zulässiger Änderungen oder Berichtigungen von JA zurückliegender GJ, z. B. infolge der rückwirkenden Erfassung von Feststellungen einer steuerlichen Außenprüfung, geänderte Ausprägungen der Größenkriterien, so ist dieser Umstand im Hinblick auf die Einordnung der betreffenden KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a in eine besti...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Privatvermögen und fiktiver Steueraufwand (Abs. 3)

Rn. 30 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach § 264c Abs. 3 darf das sonstige Vermögen der Gesellschafter (PV) nicht in die Bilanz der PersG aufgenommen werden (vgl. zur Abgrenzung der UN- von der Privatsphäre der Gesellschaft HdR-E, Kap. 5, Rn. 8ff.). Entsprechend sind auch die auf das PV entfallenden Aufwendungen und Erträge nicht in der GuV der PersG zu erfassen (vgl. auch BeckOG...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 75 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die im HGB im Kontext von Treuhandverhältnissen wichtige Frage der subjektiven Zurechenbarkeit respektive des wirtschaftlichen Eigentums lässt sich allg. dem Rahmenkonzept (RK) der IFRS entnehmen, das die grds. Ausrichtung der IFRS-RL definiert (vgl. Pellens et al. (2021), S. 90f.). Um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abgrenzung "Eigenkapital/Fremdkapital"

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gesellschafter können ihrer PersG EK und FK überlassen. EK ist lediglich dann gegeben, wenn die bereitgestellten Mittel als Verlustdeckungspotenzial zur Verfügung stehen (vgl. IDW RS HFA 7 (2017), Rn. 13ff.; von Kanitz, WPg 2003, S. 324 (329)). Dies ist dann der Fall, wenn künftige Verluste mit diesen Mitteln bis zur vollen Höhe – auch mit Wirk...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Kriterium der Kapitalmarktorientierung

Rn. 20 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Einordnung als kleine bzw. mittelgroße KapG bzw. haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 264a führt u. a. im Vergleich zu einer großen KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a zu einem verminderten Publizitätserfordernis und insbesondere bei kleinen KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a zur Aufhebung der Prüfungspflicht (vgl. §§ 326f.; überdies HdR-E, HGB ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasinggeber

Rn. 104 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Aufgrund der aus den Vertragsvereinbarungen resultierenden Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums des Leasingobjekts zum Leasingnehmer darf der Leasinggeber, obwohl er während der Vertragslaufzeit weiterhin zivilrechtlicher Eigentümer bleibt, das Leasingobjekt nicht in seiner Bilanz ausweisen. Mit Ausnahme des Herstellerleasings stellt si...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Kapitalanteil des persönlich haftenden Gesellschafters

Rn. 12 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Kap.-Konto der Gesellschafter der OHG bzw. der (des) persönlich haftenden Gesellschafter(s) einer KG (Komplementär) ist grds. variabel; sie haben keine Pflicht zur Leistung einer festen Einlage, außer der Gesellschaftsvertrag sieht dies vor. Als Kap.-Anteil sind freiwillige Einlagen der Gesellschafter, ggf. auch thesaurierte Gewinnanteile...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Bilanzierung im Zeitpunkt des Beginns der Vertragslaufzeit

Rn. 96 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird nach den Zurechnungsgrundsätzen (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 26ff.) das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt dem Leasingnehmer zuerkannt, hat dieser den VG nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hierzu ausführlich Beisse, StuW 1981, S. 1ff.; Beisse, StuW 1984, S. 1ff.; BFH, Urteil vom 28.01.1965, IV 179/64 U, BStBl. II...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Verbriefungsgesellschaften

Rn. 54 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Unter einer Verbriefungsgesellschaft ist eine Zweckgesellschaft zu verstehen, die ausschließlich mit dem Ziel gegründet wird, aus der Bilanz des Initiators auszulagernde Finanzaktiva bzw. Forderungen aus LuL aufzunehmen. Die Zweckgesellschaft, welche zumeist von einem Kreditinstitut, jedoch auch von einer Versicherung sowie einem Investmentfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Nach der Rechtsstellung des Treuhänders: Vollrechte – Ermächtigung – Vollmacht

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Während bei der sog. Vollrechtstreuhand dem Treuhänder nach außen die volle Rechtsstellung eines Eigentümers zusteht (fiduziarische Treuhandschaft) und das Treuhandverhältnis nach außen häufig sogar verdeckt werden soll ("Strohmann"), der Treuhänder jedoch seine Rechtsstellung nur im Interesse des Treugebers i. R.d. das Innenverhältnis bestimm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Für die Unterzeichnung maßgebender Zeitpunkt

Rn. 12 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Funktion der Angabe des Datums besteht i.W. darin, festzustellen, wann die zu unterzeichnenden Unterlagen erstellt worden sind. Hierdurch soll dokumentiert werden, ob die Aufstellung des JA innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums – bzw. (bei Fehlen einer gesetzlichen Frist) innerhalb eines angemessenen Zeitraums – erfolgte, um...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Aufbau und Zielsetzungen von Zweckgesellschaften

Rn. 44 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Durch die Finanzkrise im Jahr 2008 gelangten Zweckgesellschaften infolge ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung in den Blickwinkel nationaler und internationaler RL-Institutionen (vgl. Kuhnle/Schäfer (2006), S. 18; im Übrigen Mojadadr (2013), S. 16ff.). Bei einer Zweck- bzw. Objektgesellschaft, oftmals auch "special purpose entity" (SPE) genannt,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Vorschrift dient der allg. Forderung des § 243 Abs. 2, wonach der JA klar und übersichtlich sein muss. Der Klarstellung bedarf es v.a. in "Anbetracht der steigenden Zahl von Handelsgeschäften, die von ausländischen Kaufleuten betrieben werden" (BT-Drs. 10/317, S. 73). Soweit inländische Zweigniederlassungen ausländischer UN gemäß den §§ 1f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Anwendbarkeit der besonderen Bestimmungen auf kleine und Kleinst-Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a (Abs. 5)

Rn. 39 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Kleine und Kleinst-PersG i. S. d. § 264a – vgl. zu den Größenmerkmalen § 267 Abs. 1 bzw. § 267a Abs. 1 – haben nach § 266 Abs. 1 Satz 3f. das Wahlrecht, eine verkürzte Bilanz aufzustellen. Im Hinblick auf diese Erleichterungen wird gemäß § 264c Abs. 5 bestimmt, inwieweit die in den Abs. 1ff. verankerten Vorgaben im Falle einer verkürzten Bila...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bewertung in Euro, Rechnungseinheit in Buchführung und Jahresabschluss

Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Gesetz verlangt die Aufstellung des JA in Euro. Infolge des Euro-Einführungsgesetzes (EuroEG) vom 09.06.1998 (BGBl. I 1998, S. 1242ff.) durfte der JA letztmalig zum 31.12.2001 in "Deutscher Mark" aufgestellt werden. Die zwingende Aufstellung in Euro hat(te) zur Folge, dass auf fremde Währung lautende Posten in Euro umgerechnet werden müsse...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Umsätze zwischen dem Treuhänder und Dritten bei der Ausführung des Treuhandauftrags

Rn. 69 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Hier stellt sich die Frage, wer als Unternehmer i. S. d. UStG anzusehen ist und folglich die Steuer schuldet und wer die Verfügungsmacht über das Treugut hat. Bei der Beantwortung stehen sich in der Literatur zwei Auffassungen gegenüber, die Eggesiecker/Hofmeister (DStZ/A 1974, S. 37) als "Ein- oder Zwei-Unternehmer-Theorie" bezeichnen. Die V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausnahmetatbestände (Abs. 3)

Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Neben KapG können auch PersG i. S. d. § 264a Kleinst-UN darstellen. Überdies dürfen seit BilRUG auch eG ggf. die für Kleinst-KapG gewährten Erleichterungen in Anspruch nehmen (vgl. § 336 Abs. 2 Satz 3). Allerdings können insbesondere kap.-marktorientierte – und damit automatisch als "groß" geltende – UN (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 2), Kredit-, Finan...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 64 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bei einem Leasingvertrag handelt es sich, wie bereits erläutert (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 18), um ein schwebendes Geschäft. Der Leasinggeber darf daher nach den geltenden Grundsätzen (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 19ff.) seinen Zahlungsanspruch gegenüber dem Leasingnehmer erst dann als Forderung aktivieren, wenn er seine Sach- oder Dienstleistung er...mehr