Mitbestimmung













Weltkarte mit Fähnchen
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Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer

Nur inländische Arbeitnehmer sind bei Berechnung des maßgeblichen Schwellenwerts mitzuzählen

Bei der Berechnung der maßgeblichen Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens für die Frage, ob ein Mitbestimmungsrecht nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG besteht und daher ein paritätisch zu besetzender Aufsichtsrat zu bilden ist, sind in ausländischen Betriebstätten beschäftigte Arbeitnehmer nicht mitzuzählen. Die maßgebliche Anzahl ermittelt sich allein aus den im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern.







 Fördern Sie die Persönlichkeitsentwicklung Ihrer Mitarbeiter
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Grenzen des Direktionsrechts

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Betrieblichen Ordnung

Die betriebliche Ordnung ist ein Kernbereich der betriebsrätlichen Mitbestimmung. Für Belegschaft und Arbeitgeber ist eine funktionierende betriebliche Ordnung wichtig für das Betriebsklima, die Außenwirkung des Unternehmens und die Attraktivität als Arbeitgeber. Abzugrenzen sind Weisungen zu betrieblichen Ordnung von solchen zur Arbeitspflicht, die nicht unter die Mitbestimmung des Betriebsrates fallen.