Zutrittskontrollen werden in Unternehmen in unterschiedlicher Ausgestaltung durchgeführt. Üblich sind insbesondere Werksausweise sowie allgemein Tor- und Einlasskontrollen für den gesamten Betrieb. Auch auf einen besonders sensiblen Betriebsteil beschränkte Kontrollen haben sich bewährt. Als Beweggründe kommen vor allem die Arbeitssicherheit, die Lagerung wertvoller Betriebsmittel, datenschutzrechtlich zwingend gebotene Vorgaben oder der Verdacht von Straftaten durch Mitarbeiter in Betracht.
Allerdings unterliegen derartige Einlassprüfungen rechtlichen Grenzen. Grundsätzlich können Unternehmen zwar frei bestimmen, wie und unter welchen Voraussetzungen sie Zutrittskontrollen im Betrieb durchführen. Ausgangspunkt ist § 106 Satz 2 Gewerbeordnung, wonach der Arbeitgeber nach billigem Ermessen die Ordnung und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb bestimmen kann. Jedoch muss er bei der Ausübung seines Ermessens insbesondere die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und den Datenschutz im Blick haben.
Das Top-Thema klärt über diese beiden rechtlichen Voraussetzungen in den folgenden Kapiteln auf.
Autoren:
Dr. Frank Weberndörfer, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Norton Rose Fulbright, Hamburg.
Philipp Raben, Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht bei Norton Rose Fulbright, Hamburg.
Dr. Theodor Kran
Fri Nov 21 11:54:34 CET 2014 Fri Nov 21 11:54:34 CET 2014
Liebe Kollegen, vielen Dank für diesen Beitrag, der ohne Zweifel zur Diskussion anregt! Ich kann meine persönliche Erfahrung teilen. Unser Betriebsrat, in welchem ich selber Mitglied bin, beschäftigt sich mit dem Thema Datenschutz der Mitarbeiter sehr intensiv. Für die Mitglieder im Betriebsrat ist die ständige Weiterbildung bzgl. der eigenen Rechte unerlässlich. Wir besuchen regelmäßig Seminare für Betriebsräte [... Link gelöscht, wir bitten auf werbliche Hinweise zu verzichten] wo das Thema Datenschutz oft oberste Priorität hat. Die Fortbildung der Mitglieder ist dabei äußerst wichtig, weil auf dieser Weise sie über ihre Mitbestimmungsrechte unterrichtet werden. Unser Betriebsrat hat gegen die Einführung von Zugangskontrolle mit Fingerabruck gestimmt. Und es ist gut so!