
Beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) spielt der Betriebsrat eine zentrale Rolle. Ein wesentliches Element des BGM ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei diesem Thema hat das Landesarbeitsgericht Hamburg nun ein Urteil gefällt.
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes erfasst Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.
Wie weit weit reicht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Die Umsetzung von Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, obliegt alleine dem Arbeitgeber. Hierbei kann der Betriebsrat – anders als bei der Ausgestaltung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements – nicht mitbestimmen. Mehr dazu lesen Sie in dem Haufe-Beitrag Betriebliches Eingliederungsmanagement - wann der Betriebsrat beim BEM mitbestimmt.
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