Wann der Betriebsrat beim BEM mitbestimmt
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) erfasst aufgrund der Rahmenvorschrift des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nur die Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen. Diese sollen die Möglichkeiten klären, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.
Arbeitgeber und Betriebsrat sollen BEM begleiten
Im konkreten Fall vor dem BAG stritten die Betriebsparteien nun über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs. In diesem war für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) die Bildung eines Integrationsteams vorgesehen. Mit dem Verfahren wollte der Arbeitgeber die Unwirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle festgestellt wissen.
Das Integrationsteam sollte sich aus je einem Vertreter des Arbeitgebers und des Betriebsrats zusammensetzen. Der Spruch der Einigungsstelle sah zudem vor, dass das Team das BEM mit dem betroffenen Arbeitnehmer durchzuführen, konkrete Maßnahmen zu beraten und dem Arbeitgeber vorzuschlagen sowie den nachfolgenden Prozess zu begleiten hat.
Einigungsstelle überschreitet Zuständigkeit
Das Landesarbeitsgericht entschied zugunsten des Arbeitgebers. Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen diese Entscheidung blieb vor dem 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Die Richter beschlossen, dass die Einigungsstelle ihre Zuständigkeit überschritten hat. Schließlich hatte sich der Spruch nicht auf die Ausgestaltung eines BEM beschränkt. Vielmehr sah er die Beteiligung des Integrationsteams an der allein dem Arbeitgeber obliegenden Umsetzung der Maßnahmen vor.
Hinweis: BAG, Beschluss vom 22. März 2016, Az. 1 ABR 14/14; Vorinstanz: LAG Hamburg, Beschluss vom 20. Februar 2014, Az. 1 TaBV 4/13
Mehr zum Thema "betriebliches Eingliederungsmanagement" lesen Sie hier:
- Urteil: "organisierter Suchprozess" ist Pflicht
- Betriebliches Eingliederungsmanagement: In vier Schritten zum passgenauen Gespräch
- Lang krank und danach wieder arbeiten: Betriebliches Eingliederungsmanagement hilft
- Betriebliches Eingliederungsmanagement: Wiedereinstieg in den Beruf nach Krebs
Eine Mustervereinbarung für ein betriebliches Eingliederungsmanagement finden Sie hier.
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
1.735
-
Was die Umsetzung der Rentenreform für Arbeitgeber bedeutet
1.525
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.41616
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.244
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.1176
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
7852
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
7672
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
721
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
720
-
Wie wird die Urlaubsabgeltung richtig berechnet?
7082
-
Kündigung wegen formeller Fehler unwirksam
05.08.2026
-
Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz: Was Mobilarbeit von Homeoffice unterscheidet
03.08.20262
-
Warum viele Unternehmen ihre Pflichten bei Hitze unterschätzen
30.07.2026
-
Unbezahlter Urlaub
30.07.2026
-
Urlaubsanspruch bei Krankheit
30.07.2026
-
Urlaubsanspruch richtig berechnen
30.07.2026
-
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
30.07.2026
-
Entgelttransparenzgesetz: Welche Auskunfts- und Berichtspflichten derzeit gelten
30.07.2026
-
Aufstiegs-BAföG soll attraktiver werden
29.07.2026
-
Wann welche Regelungen des AI Acts gelten
28.07.2026