Betriebliches Eingliederungsmanagement hilft

Für viele Arbeitnehmer eine Horrorvorstellung - über Monate, gar Jahre, nicht mehr fähig zu arbeiten und krankgeschrieben. Was kommt danach? Dann hilft ein funktionierendes Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Arbeitgeber sind laut Sozialgesetzbuch dazu angehalten, Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Für die erkrankten Mitarbeiter ist es ein freiwillig wahrzunehmendes Angebot.

Arbeitsunfähigkeit überwinden - durch Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beim BEM wird gemeinsam mit dem Arbeitnehmer überlegt, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Mitarbeiter wieder optimal in den Betrieb eingegliedert werden kann.

Der Mitarbeiter kann sich den Personenkreis aussuchen, der bei den Gesprächen dabei ist, sagt Kerstin Meyer Koschnike vom Gesundheitsmanagement der EvoBus, einer Daimler-Tochter, die Omnibusse produziert.

In der Regel ist ein Betriebsrat, jemand vom Gesundheitsmanagement und vielleicht noch der Chef dabei. Gemeinsam wird dann überlegt, was der Arbeitgeber tun kann, um die Arbeitsfähigkeit und die Gesundheit des Mitarbeiters zu erhalten.

Was kann der Arbeitgeber für die betriebliche Wiedereingliederung tun?

Es geht darum, wie das Unternehmen dazu beitragen kann, dass der Mitarbeiter die Arbeitsunfähigkeit überwindet und nicht erneut erkrankt.

"Beschäftigte sind nicht dazu verpflichtet, zu erzählen, welche Krankheit sie haben", erläutert Andreas Tautz. Er ist Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM).

Das Ziel ist, gemeinsam eine Perspektive für den Mitarbeiter zu entwickeln, Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Eine Maßnahme des BEM ist etwa, dass ein Beschäftigter zunächst nur wenige Stunden in seinen Job zurückkehrt und dann langsam aufstockt.

Kann einem Beschäftigten gekündigt werden, wenn er lang krank ist

Wer einen Bandscheibenvorfall, eine Krebserkrankung, eine Depression oder eine Sucht hat, fällt häufig gleich über mehrere Wochen aus und ist manchmal auch immer wieder krank. Die Befürchtungen sind dann groß. Kann der Arbeitgeber mich kündigen? Und was muss ich meinem Chef erzählen?

Im Hinblick auf eine krankheitsbedingte Kündigung ist für Mitarbeiter gut zu wissen, dass die Voraussetzungen sehr hoch sind, sagt Hans-Georg Meier. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Voraussetzung ist, dass ein Arbeitnehmer drei Jahre hintereinander mindestens jeweils mehr als sechs Wochen krank gewesen ist. Außerdem muss zu erwarten sein, dass ein Mitarbeiter in Zukunft weiter in erheblichem Umfang krank sein wird. Und selbst wenn das der Fall ist, kommt es in erheblichem Maße auf ein Abwägen im Einzelfall an.

Lang krank - zur eigentlichen Krankheit kommt noch die Sorge um den Job

Alexander Kreidel (52) arbeitet seit 28 Jahren bei EvoBus. Er war in einem Team, das die Sitze in den Bussen montiert. Ein Sitz wiegt etwa 25 Kilogramm. Er trug mit Kollegen die im Werk produzierten Sitze im Bus an die richtige Stelle im Fahrzeug und befestigte sie. Irgendwann streikte sein Arm. "Es muss was passieren, ich schaffe es nicht mehr" waren seine Gedanken, erzählt er.

Der Arzt hatte ihn wegen seines hartnäckig schmerzenden Arms zuletzt für acht Wochen krankgeschrieben. Zurück bei der Arbeit hatte sich sein Arm nach ein paar Wochen so verschlimmert, dass er nicht einmal mehr jemandem die Hand geben konnte, ohne Schmerzen zu haben. An Arbeit war auf absehbare Zeit nicht zu denken. Kreidel von EvoBus machte sich wegen einer Kündigung keine Sorgen. "Ich war schließlich schon sehr lange im Betrieb." Aber er fragte sich, was nun werden soll, auch in finanzieller Hinsicht.

Betriebliches Eingliederungsmanagement kann Mitarbeitern den Job sichern

Für sechs Wochen bekommen Arbeitnehmer bei Krankheit Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. So schreibt es das Entgeltfortzahlungsgesetz vor. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Mitarbeiter können dann mit rund 70 Prozent ihres Bruttoentgelts rechnen. Das Krankengeld gibt es für maximal 78 Wochen. Danach bleibt die Möglichkeit, Leistungen von der Arbeitsagentur oder von der Rentenversicherung zu beantragen.

"Ich habe mir einfach helfen lassen", zieht Kreidel seine persönliche BEM-Bilanz. Er wurde im April am Ellbogen operiert. Ganz in Ordnung ist sein Arm noch nicht wieder, aber es wird langsam besser. "Schwere Lasten werde ich aber auch in Zukunft nicht tragen können", erzählt er.

Deswegen war das Ergebnis des BEM, dass er den Arbeitsplatz wechseln wird. Er hat nun einen Job in der Qualitätskontrolle, bei dem er seinen Arm nicht belasten muss. Er überprüft die fertigen Omnibusse auf mögliche Mängel. Nach der Operation stieg er zunächst im Rahmen einer stufenweise Wiedereingliederung mit einer geringen Stundenanzahl wieder ein und steigerte sich dann. "Dank des betrieblichen Eingliederungsmanagements hat die Rückkehr in den Job schnell geklappt."

Betriebsvereinbarung zur Betrieblichen Wiedereingliederung

Wer BEM ernst nimmt, kann dies schriftlich fixieren - durch eine Betriebsvereinbarung. Die Haufe-Mustervereinbarung für ein betriebliches Eingliederungsmanagement enthält Eckpunkte, sowie Denkanstöße und Hinweise für die Gestaltung.

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dpa