Das Mitbestimmungsgesetz wird 40 - und gilt bald auch für kleinere Unternehmen?
Genau 40 Jahre nach Inkrafttreten des Mitbestimmungsgesetzes hat Vizekanzler Sigmar Gabriel gefordert, die Regeln auf mehr Unternehmen ausweiten. Der Schwellenwert, ab dem Mitbestimmung gelten soll, solle von 2.000 auf 1.000 Beschäftigte gesenkt werden, sagte der SPD-Parteivorsitzende und Bundeswirtschaftsminister.
Mitbestimmungsgesetz: auf europäische Ebene ausweiten
Nach dem am 1. Juli 1976 in Kraft getretenen Gesetz muss in Kapitalunternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten der Aufsichtsrat je zur Hälfte von Vertretern der Arbeitnehmer und Kapitaleigner besetzt werden.
Gabriel forderte zudem, das deutsche Mitbestimmungsrecht müsse sich auch auf Unternehmen in ausländischer Rechtsform mit Sitz in Deutschland erstrecken. "Auf der europäischen Ebene müssen Schlupflöcher, wie sie etwa bei der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) zur Vermeidung von Mitbestimmung genutzt werden können, konsequent geschlossen werden."
Arbeitgeber: Mitbestimmung kein Exportschlager
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer mahnte dagegen, den deutschen Sonderweg der Mitbestimmung nicht zu vertiefen. Die deutschen Mitbestimmung sei kein Verkaufsschlager geworden und werde es auch nicht mehr werden.
Der CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß sprach sich dafür aus, "Einschränkungen des deutschen Mitbestimmungsrechts im Zuge der europäischen Harmonisierung nicht zuzulassen". Hierin unterstütze die Unions-Arbeitnehmergruppe die Bundesregierung.
Gewerkschaften: Kritik an Doppelstimmrecht des Vorsitzenden
Gewerkschaften kritisieren immer wieder, dass die Kapitalseite Abstimmungen im Aufsichtsrat für sich entscheiden kann, weil bei einem Patt der Vorsitzende ein Doppelstimmrecht hat und dieser von der Kapitalseite gestellt wird. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es mehr als 600 Unternehmen nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976.
Digitalisierung: Selbstbestimmung statt Mitbestimmung?
Mit einem Festakt im Deutschen Historischen Museum in Berlin würdigten am Abend der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Arbeitgeber und Bundespräsident Joachim Gauck das Mitbestimmungsrecht. Gauck warnte in seiner Rede vor einer Aushöhlung der Mitbestimmung im Zuge der Digitalisierung gewarnt. Vorhersagen wie "Selbstbestimmung ersetzt Mitbestimmung" begleiteten die Debatte über den Wandel in der Arbeitswelt schon eine ganze Weile, so Gauck. Gerade in Zeiten abnehmender Tarifbindung und individualisierter Unternehmensstrukturen müsse Mitbestimmung weiterentwickelt werden: "Mitbestimmung kann nur im Bündnis mit Selbstbestimmung funktionieren."
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
4.7825
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
3.772
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
3.057
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
1.7182
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
1.548
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
1.475
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
1.307
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
1.237
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.17616
-
Urlaubsanspruch bei Krankheit
1.085
-
Was tun bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit
23.12.20252
-
Gibt es ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub?
19.12.20254
-
Wie es um die CSRD-Pflicht für Unternehmen steht
18.12.2025
-
Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel für HR
18.12.2025
-
Die wichtigsten BAG-Urteile des Jahres 2025
17.12.2025
-
Kündigung wegen Krankschreibung aus dem Internet
15.12.2025
-
Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege sollen steigen
12.12.2025
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
11.12.2025
-
Reformen für die Mitbestimmung
09.12.2025
-
Weniger Bonus wegen Elternzeit
08.12.2025